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   EuGH, 17.07.1997 - C-242/95   

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https://dejure.org/1997,813
EuGH, 17.07.1997 - C-242/95 (https://dejure.org/1997,813)
EuGH, Entscheidung vom 17.07.1997 - C-242/95 (https://dejure.org/1997,813)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - C-242/95 (https://dejure.org/1997,813)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Seeverkehr - Hafenabgaben auf Schiffe und Waren - Einfuhrzuschlag - Mißbrauch einer beherrschenden Stellung

  • Europäischer Gerichtshof

    GT-Link

  • EU-Kommission PDF

    GT-Link / De Danske Statsbaner

    EWG-Vertrag, Artikel 95
    1 Steuerrecht - Inländische Abgaben - Einfuhrzuschlag, um den sich eine Hafenabgabe erhöht - Diskriminierende Unterscheidung zwischen inländischen Waren und aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführten Waren - Verbot - Umfang

  • EU-Kommission

    GT-Link / De Danske Statsbaner

  • Wolters Kluwer

    Hafenabgaben auf Schiffe und Waren (Einfuhrzuschlag) ; Mißbrauch einer beherrschenden Stellung durch Erhebung unangemessen hoher Abgaben durch De Danske Statsbaner (DSB) ; Genehmigung eines Verkehrshafens durch den Verkehrsminister Dänemarks

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 95

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 95
    1 Steuerrecht - Inländische Abgaben - Einfuhrzuschlag, um den sich eine Hafenabgabe erhöht - Diskriminierende Unterscheidung zwischen inländischen Waren und aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführten Waren - Verbot - Umfang - [EWG-Vertrag, Artikel 95]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Østre Landsret - Auslegung der Artikel 9 bis 13, 74 bis 84 und 95 EG-Vertrag - Auslegung der Artikel 35 bis 37 der Beitrittsakte von 1972 - Auf einheimische und eingeführte Waren erhobene Abgabe für die Benutzung von öffentlichen ...

Papierfundstellen

  • Slg. 1997, I-4449
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 17.05.1994 - C-18/93

    Corsica Ferries / Corpo dei piloti del porto di Genova

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-242/95
    Ein Mitgliedstaat würde insbesondere gegen die in Artikel 90 Absatz 1 des Vertrages in Verbindung mit Artikel 86 enthaltenen Verbote verstoßen, wenn er durch den Erlaß einer Regelung über Hafenabgaben, die für die Benutzung von einem öffentlichen Unternehmen gehörenden Häfen zu zahlen sind, dieses Unternehmen dazu veranlassen würde, die beherrschende Stellung, die es auf dem Gemeinsamen Markt oder auf einem wesentlichen Teil desselben innehat, mißbräuchlich auszunutzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Mai 1994 in der Rechtssache C-18/93, Corsica Ferries, Slg. 1994, I-1783, Randnr. 43).

    In diesem Zusammenhang ist erstens daran zu erinnnern, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ein Unternehmen, das auf einem wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes mit einem gesetzlichen Monopol ausgestattet ist, als ein Unternehmen angesehen werden kann, das eine beherrschende Stellung im Sinne von Artikel 86 des Vertrages besitzt (Urteil Corsica Ferries, a. a. O., Randnr. 40, und dort genannte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, daß Mißbräuche, die, wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, Unternehmen berühren, die Beförderungen im Seeverkehr zwischen Mitgliedstaaten vornehmen, geeignet sind, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen (Urteil Corsica Ferries, a. a. O., Randnr. 44).

  • EuGH, 14.01.1997 - C-192/95

    Comateb u.a. / Directeur général des douanes und droits indirects

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-242/95
    Zum anderen ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Urteil vom 14. Januar 1997 in den Rechtssachen C-192/95 bis C-218/95, Comateb u. a., Slg. 1997, I-165, Randnr. 20) das Recht auf Erstattung von Abgaben, die ein Mitgliedstaat unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhoben hat, die Folge und Ergänzung der Rechte, die den einzelnen aus den Gemeinschaftsbestimmungen zustehen, die solche Abgaben verbieten.

    Der Mitgliedstaat ist somit grundsätzlich verpflichtet, die unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhobenen Abgaben zu erstatten, außer wenn feststeht, daß die zur Zahlung dieser Abgaben herangezogene Person sie tatsächlich auf andere abgewälzt hat (vgl. vorerwähntes Urteil Comateb u. a., Randnr. 21, und dort genannte Rechtsprechung).

    Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß die Abgabenpflichtigen nicht daran gehindert sind, bei den zuständigen Gerichten nach den einschlägigen Verfahren des nationalen Rechts und unter den im Urteil vom 5. März 1996 in den Rechtssachen C-46/93 und C-48/93 (Brasserie du pêcheur und Factortame, Slg. 1996, I-1029) genannten Voraussetzungen unabhängig von der Frage der Abwälzung dieser Abgabe Ersatz des Schadens zu verlangen, den sie wegen der Erhebung der nicht geschuldeten Abgaben erlitten haben (vorerwähntes Urteil Comateb u. a., Randnr. 34).

  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-242/95
    Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, daß die Maßnahme eines Mitgliedstaats, durch die eine Gesetzesbestimmung beibehalten würde, die eine Lage schafft, in der ein öffentliches Unternehmen zwangsläufig gegen Artikel 86 verstoßen muß, mit den Vertragsvorschriften unvereinbar wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. April 1991 in der Rechtssache C-41/90, Höfner und Elser, Slg. 1991, I-1979, Randnr. 27).

    Es genügt der Nachweis, daß dieses Verhalten geeignet ist, eine derartige Wirkung zu entfalten (vgl. in diesem Sinne Urteil Höfner und Elser, a. a. O., Randnr. 32).

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-242/95
    Bei der Prüfung der Frage, ob das öffentliche Unternehmen auf dem Gemeinsamen Markt oder auf einem wesentlichen Teil desselben tatsächlich eine beherrschende Stellung einnimmt, ist jedoch wie der Gerichtshof bereits mehrfach ausgeführt hat der Bestimmung des betroffenen Marktes (vgl. insbesondere Urteil vom 11. Dezember 1980 in der Rechtssache 31/80, L'Oréal, Slg. 1980, 3775, Randnr. 25) und der Abgrenzung des wesentlichen Teils des Gemeinsamen Marktes, auf dem dieses Unternehmen gegebenenfalls mißbräuchliche Praktiken anwenden kann, die einen wirksamen Wettbewerb verhindern (vgl. insbesondere Urteil vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, Randnr. 44), wesentliche Bedeutung beizumessen.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist unter einem "unangemessenen Preis" im Sinne von Artikel 86 Absatz 2 Buchstabe a des Vertrages ein überhöhter Preis zu verstehen, der in keinem vernünftigen Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert der erbrachten Leistung steht (vgl. in diesem Sinne Urteil United Brands/Kommission, a. a. O., Randnr. 250).

  • EuGH, 14.12.1995 - C-312/93

    Peterbroeck, Van Campenhout & Cie / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-242/95
    Diese Modalitäten dürfen jedoch weder ungünstiger sein als bei entsprechenden Klagen, die innerstaatliches Recht betreffen, noch die Ausübung der durch die Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (vgl. insbesondere Urteil vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-312/93, Peterbroeck, Slg. 1995, I-4599, Randnr. 12, und dort genannte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-242/95
    Es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß die Abgabenpflichtigen nicht daran gehindert sind, bei den zuständigen Gerichten nach den einschlägigen Verfahren des nationalen Rechts und unter den im Urteil vom 5. März 1996 in den Rechtssachen C-46/93 und C-48/93 (Brasserie du pêcheur und Factortame, Slg. 1996, I-1029) genannten Voraussetzungen unabhängig von der Frage der Abwälzung dieser Abgabe Ersatz des Schadens zu verlangen, den sie wegen der Erhebung der nicht geschuldeten Abgaben erlitten haben (vorerwähntes Urteil Comateb u. a., Randnr. 34).
  • EuGH, 10.11.1993 - C-60/92

    Otto / Postbank

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-242/95
    Hierzu ist zunächst festzustellen, daß für die Anwendung des Artikels 86 des Vertrages durch die nationalen Behörden grundsätzlich die nationalen Verfahrensvorschriften gelten (Urteil vom 10. November 1993 in der Rechtssache C-60/92, Otto, Slg. 1993, I-5683, Randnr. 14).
  • EuGH, 10.12.1991 - C-179/90

    Merci Convenzionali Porto di Genova / Siderurgica Gabrielli

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-242/95
    Wie sich aus dem Urteil vom 10. Dezember 1991 in der Rechtssache C-179/90 (Merci convenzionali porto di Genova, Slg. 1991, I-5889, Randnr. 15) ergibt, sind in diesem Zusammenhang insbesondere der Umfang des Verkehrs in dem betreffenden Hafen und die Bedeutung dieses Verkehrs für die gesamte Ein- und Ausfuhr auf dem Seeweg in dem fraglichen Mitgliedstaat zu berücksichtigen.
  • EuGH, 14.07.1971 - 10/71

    Muller

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-242/95
    Im Urteil vom 14. Juli 1971 in der Rechtssache 10/71 (Muller u. a., Slg. 1971, 723, Randnr. 11) hat der Gerichtshof entschieden, daß unter den Begriff "Unternehmen, das mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut ist", ein Unternehmen fallen kann, das für die Ausübung der ihm gesetzlich übertragenen Aufgabe bestimmte Vorrechte genießt und zu diesem Zweck enge Beziehungen mit den öffentlichen Stellen unterhält und über das daher der größte Teil des Flußverkehrs des fraglichen Staates abgewickelt wird.
  • EuGH, 27.03.1974 - 127/73

    BRT / SABAM

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-242/95
    Da es sich um eine Vorschrift handelt, die unter bestimmten Umständen eine vom Vertrag abweichende Regelung zuläßt, ist der Begriff der Unternehmen, die sich auf diese Vorschrift berufen können, eng auszulegen (Urteil vom 21. März 1974 in der Rechtssache 127/73, BRT II, Slg. 1974, 313, Randnr. 19).
  • EuGH, 30.04.1974 - 155/73

    Sacchi

  • EuGH, 11.12.1980 - 31/80

    L'Oréal / De Nieuwe AMCK

  • EuGH, 09.11.1983 - 199/82

    Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio

  • EuG, 10.11.2021 - T-612/17

    Klage von Google gegen Milliardenstrafe wegen Missbrauch von Marktmacht

    Ein Missbrauch kann in Form einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung erfolgen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 1997, GT-Link, C-242/95, EU:C:1997:376, Rn. 41, vom 24. Oktober 2002, Aéroports de Paris/Kommission, C-82/01 P, EU:C:2002:617, Rn. 114, und vom 7. Oktober 1999, 1rish Sugar/Kommission, T-228/97, EU:T:1999:246, Rn. 140).
  • EuGH, 26.11.1998 - C-7/97

    DIE WEIGERUNG VON MEDIAPRINT, DIE TAGESZEITUNG "DER STANDARD" IN IHR

    Bei der Prüfung der Frage, ob ein Unternehmen eine beherrschende Stellung im Sinne von Artikel 86 EG-Vertrag einnimmt, ist, wie der Gerichtshof bereits mehrfach ausgeführt hat, der Bestimmung des betroffenen Marktes und der Abgrenzung des wesentlichen Teils des Gemeinsamen Marktes, auf dem dieses Unternehmen gegebenenfalls mißbräuchliche Praktiken anwenden kann, die einen wirksamen Wettbewerb verhindern, wesentliche Bedeutung beizumessen (vgl. Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-242/95, GT-Link, Slg. 1997, I-4449, Randnr. 36).
  • EuG, 16.07.2014 - T-309/12

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    Damit die betreffende Dienstleistung als DAWI qualifiziert werden kann, muss an ihr ein allgemeines wirtschaftliches Interesse bestehen, das gegenüber dem Interesse an anderen Tätigkeiten des Wirtschaftslebens spezifische Merkmale aufweist (Urteile des Gerichtshofs vom 10. Dezember 1991, Merci convenzionali porto di Genova, C-179/90, Slg. 1991, I-5889, Rn. 27, und vom 17. Juli 1997, GT-Link, C-242/95, Slg. 1997, I-4449, Rn. 53).
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