Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 24.11.2005 - C-331/04   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinien 92/50/EWG und 93/38/EWG - Zuschlagskriterien - Wirtschaftlich günstigstes Angebot - Beachtung der in den Verdingungsunterlagen oder in der Bekanntmachung des Auftrags bestimmten Zuschlagskriterien - Aufstellung von Unterkriterien für ein Zuschlagskriterium der Verdingungsunterlagen oder der Bekanntmachung des Auftrags - Entscheidung, die eine Gewichtung vorsieht - Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter und Transparenzgebot

  • Europäischer Gerichtshof

    ATI EAC u.a.

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinien 92/50/EWG und 93/38/EWG - Zuschlagskriterien - Wirtschaftlich günstigstes Angebot - Beachtung der in den Verdingungsunterlagen oder in der Bekanntmachung des Auftrags bestimmten Zuschlagskriterien - Aufstellung von Unterkriterien für ein Zuschlagskriterium der Verdingungsunterlagen oder der Bekanntmachung des Auftrags - Entscheidung, die eine Gewichtung vorsieht - Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter und Transparenzgebot

  • oeffentliche-auftraege.de

    Bekanntmachung der Zuschlagskriterien: Pflicht der Vergabestelle zur Bekanntmachung von im Voraus festgelegten Unterkriterien

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe - Besondere Gewichtung von Unterkriterien zulässig?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltskanzlei-lankau.de , S. 2 (Kurzinformation)

    Konkretisierung der Vergaberkriterien nach Eingang der Angebote durch Unterkriterien

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachträgliche Gewichtung von Zuschlags(unter)kriterien vor Angebotsöffnung kann zulässig sein! (IBR 2006, 1019)

  • vergabeblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zuschlagskriterien im Vergabeverfahren: Nachträgliche Änderungen von Zuschlagskriterien

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Beschluss des Consiglio di Stato (Sechste Kammer) vom 6. April 2004 in dem Rechtsstreit A.T.I. E.A.C. s.r.l., Viaggi di Maio s.n.c und E.A.C. srl (die im eigenen Namen klagt) gegen A.C.T.V. Venezia spa, Provincia di Venezia und Comune di Venezia sowie gegen A.T.I. La Linea spa CSSA

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 24.11.2005, Az.: C-331/04 (Gewichtung und Bekanntgabe von Unterkriterien beim Personenbeförderungsdienstleistungsauftrag)" von RA Dr. Alexander Hübner, original erschienen in: VergabeR 2006, 206 - 208.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2005, I-10109
  • EuZW 2006, 703 (Ls.)
  • NZBau 2006, 193
  • IBR 2006, 1019
  • VergabeR 2006, 201
  • ZfBR 2006, 184



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Wird zitiert von ... (59)  

  • EuGH, 24.01.2008 - C-532/06  

    Vergabe - Keine nachträgliche Festlegung von Gewichtung oder Unterkriterien!

    Nach der Rechtsprechung verlangt die letztgenannte Bestimmung, ausgelegt im Licht des in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 92/50 zum Ausdruck gebrachten Grundsatzes der Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Transparenz, dass alle Kriterien, die vom Auftrageber bei der Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots berücksichtigt werden, und ihre relative Bedeutung den potenziellen Bietern zum Zeitpunkt der Vorbereitung ihrer Angebote bekannt sind (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor, Urteil vom 25. April 1996, Kommission/Belgien, C-87/94, Slg. 1996, I-2043, Randnr. 88, in Bezug auf öffentliche Bauaufträge, Urteil vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a., C-470/99, Slg. 2002, I-11617, Randnr. 98, und in Bezug auf öffentliche Lieferaufträge, Urteil vom 24. November 2005, ATI EAC e Viaggi di Maio u. a., C-331/04, Slg. 2005, I-10109, Randnr. 24).

    Die potenziellen Bieter müssen nämlich in die Lage versetzt werden, bei der Vorbereitung ihrer Angebote vom Bestehen und von der Tragweite dieser Kriterien Kenntnis zu nehmen (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf öffentliche Dienstleistungsaufträge, Urteile Concordia Bus Finland, Randnr. 62, sowie ATI EAC e Viaggi di Maio u. a., Randnr. 23).

    Dazu müssen die Bieter während des gesamten Verfahrens gleichbehandelt werden, was bedeutet, dass die öffentlichen Auftraggeber die für jede Ausschreibung geltenden Kriterien und Bedingungen in angemessener Weise bekannt machen müssen (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf öffentliche Bauaufträge, Urteile Beentjes, Randnr. 21, und SIAC Construction, Randnr. 34, sowie, in Bezug auf öffentliche Dienstleistungsaufträge, Urteil ATI EAC e Viaggi di Maio u. a., Randnr. 22).

    Entgegen den vom vorlegenden Gericht geäußerten Zweifeln stehen diese Feststellungen im Übrigen nicht im Widerspruch zu der Auslegung des Art. 36 Abs. 2 der Richtlinie 92/50, die der Gerichtshof im Urteil ATI EAC e Viaggi di Maio u. a. vorgenommen hat.

    - nicht unter Berücksichtigung von Umständen gewählt wurde, die einen der Bieter diskriminieren konnten (vgl. in diesem Sinne Urteil ATI EAC e Viaggi di Maio u. a., Randnr. 32).

  • OLG München, 21.05.2010 - Verg 2/10  

    Vergabe - Ermessensspielraum d. Vergabestelle bei der Eignungsprüfung der Bieter

    Nach der Rechtsprechung verlangt die letztgenannte Bestimmung, ausgelegt im Licht des in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 92/50 zum Ausdruck gebrachten Grundsatzes der Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Transparenz, dass alle Kriterien, die vom Auftrageber bei der Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots berücksichtigt werden, und ihre relative Bedeutung den potenziellen Bietern zum Zeitpunkt der Vorbereitung ihrer Angebote bekannt sind (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf öffentliche Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor, Urteil vom 25. April 1996, Kommission/Belgien, C-87/94, Slg. 1996, I-2043, Randnr. 88, in Bezug auf öffentliche Bauaufträge, Urteil vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a., C-470/99, Slg. 2002, I-11617, Randnr. 98, und in Bezug auf öffentliche Lieferaufträge, Urteil vom 24. November 2005, ATI EAC e Viaggi di Maio u. a., C-331/04, Slg. 2005, I-10109, Randnr. 24).

    Die potenziellen Bieter müssen nämlich in die Lage versetzt werden, bei der Vorbereitung ihrer Angebote vom Bestehen und von der Tragweite dieser Kriterien Kenntnis zu nehmen (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf öffentliche Dienstleistungsaufträge, Urteile Concordia Bus Finland, Randnr. 62, sowie ATI EAC e Viaggi di Maio u. a., Randnr. 23).

    Dazu müssen die Bieter während des gesamten Verfahrens gleichbehandelt werden, was bedeutet, dass die öffentlichen Auftraggeber die für jede Ausschreibung geltenden Kriterien und Bedingungen in angemessener Weise bekannt machen müssen (vgl. in diesem Sinne, in Bezug auf öffentliche Bauaufträge, Urteile Beentjes, Randnr. 21, und SIAC Construction, Randnr. 34, sowie, in Bezug auf öffentliche Dienstleistungsaufträge, Urteil ATI EAC e Viaggi di Maio u. a., Randnr. 22).".

    - nicht unter Berücksichtigung von Umständen gewählt wurde, die einen der Bieter diskriminieren konnten (vgl. in diesem Sinne Urteil ATI EAC e Viaggi di Maio u. a., Randnr. 32).

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - Verg 31/07  

    Vergabe - Zulässigkeit einer nachträglichen Festlegung von Unterkriterien

    Nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 24. November 2005 (Rs. C-331/04, VergabeR 2007, 202 - ATI EAC Srl u.a. /Provinz Venedig u.a.) sei eine Bekanntgabe der zu den Zuschlagskriterien aufgestellten Unterkriterien und ihrer Gewichtungen nur erforderlich, wenn diese einen Einfluss auf den Inhalt der Angebote hätten.

    Nach der Entscheidung des EuGH vom 24. November 2005 (Rs. C - 331/04, aaO.) sei es dem öffentlichen Auftraggeber nicht verwehrt, Unterkriterien eines zuvor festgelegten Zuschlagskriteriums und deren Gewichtung zu einem späteren Zeitpunkt festzulegen, wenn unter anderem sichergestellt sei, dass die Bewertungsmatrix nichts enthalte, was die Vorbereitung der Angebote durch die Bieter hätte beeinflussen können, wenn es ihnen bei der Vorbereitung der Angebote bereits bekannt gewesen wäre.

    Der EuGH hat mit Urteil vom 24. November 2005 (Rs. C-331/04, VergabeR 2007, 202 - ATI EAC Srl) im Wege des Art. 234 EG die sich hier stellende Vorlagefrage dahin entschieden und oder seine Entscheidung ist jedenfalls so zu verstehen, dass eine nachträgliche (vor Angebotsöffnung erfolgende; vgl. aber auch Schlussantrag des Generalanwaltes Tz. 30, 32, 34, 35, 41 zur nach Angebotsöffnung erfolgenden) Änderung, Ergänzung oder Neueinführung von Zuschlagskriterien oder Aufstellung von Unterkriterien und/oder ihrer Gewichtung den dargestellten Beschränkungen unterliegt.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-331/04   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    ATI EAC u.a.

    Dienstleistungsaufträge - Vergabeverfahren - Rechtsangleichung - Artikel 36 Absatz 2 der Richtlinie 92/50/EWG und Artikel 34 Absatz 2 der Richtlinie 93/38/EWG - Zuschlagskriterien - Wirtschaftlich günstigstes Angebot - Vergabe einer Konzession für öffentliche Verkehrsdienste - In der Bekanntmachung oder den Verdingungsunterlagen festgelegte Kriterien - Recht der Vergabekommission, diese Kriterien zu erläutern oder zu ergänzen - Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter und Transparenzgebot

  • ibr-online

    Vergabe - Einführung neuer Vergabekriterien vor Öffnung der Angebotsumschläge?

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Zuschlagskriterien sind ausschließlich von der Vergabestelle und nicht von der Vergabekommission anzugeben

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bekanntgabe von Zuschlagskriterien ausschließlich bei Einleitung von Vergabeverfahren? (IBR 2005, 1288)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 2005, I-10109
  • IBR 2005, 1288
  • ZfBR 2005, 824
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