Weitere Entscheidungen unten: BGH, 15.12.1983 | BGH, 04.05.1984

Rechtsprechung
   BGH, 08.02.1984 - 3 StR 414/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1570
BGH, 08.02.1984 - 3 StR 414/83 (https://dejure.org/1984,1570)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1984 - 3 StR 414/83 (https://dejure.org/1984,1570)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1984 - 3 StR 414/83 (https://dejure.org/1984,1570)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,1570) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    "Einbrechen" als Tatbestandsmerkmal eines qualifizierten Sondertatbestands des Diebstahls - Verwirklichung eines Regelbeispiels beim versuchten Diebstahl - Strafmilderung nach Versuchsgrundsätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 262
  • StV 1984, 376
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 08.02.1984 - 3 StR 414/83
    StrRG (BGBl I 1969, 645) und des Artikels 19 Nr. 118 EGStGB (BGBl I 1974, 469) enthält vielmehr lediglich eine Strafzumessungsvorschrift nach dem Prinzip der besonders schweren Fälle mit Regelbeispielen (BGHSt 23, 254, 256 f.; 26, 104, 105; BGH NJW 1970, 2120; BGH, Urteile vom 27. Oktober 1976 - 2 StR 465/76; 7. Dezember 1976 - 5 StR 665/76 - und 22. November 1977 - 5 StR 619/77).

    Doch ist es angezeigt, den Urteilsspruch durch Streichung der dort nicht erforderlichen Worte "in einem besonders schweren Fall" zu ändern (vgl. BGHSt 23, 254, 256 f.; 27, 287, 289 f.).

  • BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75

    Vorsatz bezüglich Geringwertigkeit

    Auszug aus BGH, 08.02.1984 - 3 StR 414/83
    StrRG (BGBl I 1969, 645) und des Artikels 19 Nr. 118 EGStGB (BGBl I 1974, 469) enthält vielmehr lediglich eine Strafzumessungsvorschrift nach dem Prinzip der besonders schweren Fälle mit Regelbeispielen (BGHSt 23, 254, 256 f.; 26, 104, 105; BGH NJW 1970, 2120; BGH, Urteile vom 27. Oktober 1976 - 2 StR 465/76; 7. Dezember 1976 - 5 StR 665/76 - und 22. November 1977 - 5 StR 619/77).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 08.02.1984 - 3 StR 414/83
    Doch ist es angezeigt, den Urteilsspruch durch Streichung der dort nicht erforderlichen Worte "in einem besonders schweren Fall" zu ändern (vgl. BGHSt 23, 254, 256 f.; 27, 287, 289 f.).
  • BGH, 10.07.1975 - GSSt 1/75
    Auszug aus BGH, 08.02.1984 - 3 StR 414/83
    Die Änderung in der Gesetzestechnik begründe keinen tiefgreifenden Wesensunterschied zwischen der alten und der neuen Fassung (BGHSt 26, 167, 173; BGH NJW 1980, 714).
  • BayObLG, 13.03.1980 - RReg. 1 St 535/79

    Voraussetzungen des besonders schwerer Falls des (versuchten) Diebstahls

    Auszug aus BGH, 08.02.1984 - 3 StR 414/83
    Diese Auffassung wird in der Tat neuerdings von einigen Oberlandesgerichten vertreten (BayObLG NJW 1980, 2207 - …
  • BGH, 13.08.1970 - 4 StR 276/70

    Hinweis auf besonders schweren Fall des Diebstahl im Urteilssatz

    Auszug aus BGH, 08.02.1984 - 3 StR 414/83
    StrRG (BGBl I 1969, 645) und des Artikels 19 Nr. 118 EGStGB (BGBl I 1974, 469) enthält vielmehr lediglich eine Strafzumessungsvorschrift nach dem Prinzip der besonders schweren Fälle mit Regelbeispielen (BGHSt 23, 254, 256 f.; 26, 104, 105; BGH NJW 1970, 2120; BGH, Urteile vom 27. Oktober 1976 - 2 StR 465/76; 7. Dezember 1976 - 5 StR 665/76 - und 22. November 1977 - 5 StR 619/77).
  • BGH, 12.02.1974 - 1 StR 539/73

    Anforderungen an die Rüge der ungerechtfertigten Zurückweisung eines

    Auszug aus BGH, 08.02.1984 - 3 StR 414/83
    Sie steht aber im Widerspruch zur ständigen (unveröffentlichten) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der insbesondere in Verwerfungsbeschlüssen nach § 349 Abs. 2 StPO davon ausgegangen ist, daß das Regelbeispiel des § 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB beim versuchten Diebstahl bereits durch den Beginn der Ausführung des Erschwerungsgrundes verwirklicht werde (vgl. zum Eindringen mit einem falschen Schlüssel Urteil vom 12. Februar 1974 - 1 StR 539/73).
  • RG, 05.07.1881 - 1550/81

    Liegt Diebstahl mittels Einbruches im Sinne des §. 243 Nr. 2 St.G.B.'s vor, wenn

    Auszug aus BGH, 08.02.1984 - 3 StR 414/83
    Das kann die Annahme nahelegen, die Qualifizierung des Regelbeispiels greife beim versuchten Diebstahl nicht anders als beim vollendeten nur ein, wenn dem Täter der Einbruch gelungen sei, er also den umschlossenen Raum gewaltsam geöffnet und sich so Zugang zu ihm verschafft habe (vgl. zum Begriff des Einbrechens RGSt 4, 353, 354 f.; 13, 200, 206; 56, 48; 60, 378, 379 f.).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.1983 - 2 Ss 254/83
    Auszug aus BGH, 08.02.1984 - 3 StR 414/83
    1 St 535/79|BGH; 25.06.1980; VIII ZR 260/79|BGH; 09.07.1980; V ZB 6/80|BGH; 22.09.1980; II ZR 204/79|BGH; 23.10.1980; IVa ZR 33/80">JR 1981, 118 mit ablehnender Anmerkung Zipf; OLG Stuttgart NStZ 1981, 222; OLG Düsseldorf NJW 1983, 2712 [OLG Düsseldorf 07.07.1983 - 2 Ss 254/83]; vgl. Lackner, StGB 15. Aufl. § 46 Anm. 2 b dd; Eser in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 243 Rdn. 44; auch Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 243 Rdn. 43).
  • OLG Stuttgart, 23.01.1981 - 1 Ss (25) 866/80
    Auszug aus BGH, 08.02.1984 - 3 StR 414/83
    1 St 535/79|BGH; 25.06.1980; VIII ZR 260/79|BGH; 09.07.1980; V ZB 6/80|BGH; 22.09.1980; II ZR 204/79|BGH; 23.10.1980; IVa ZR 33/80">JR 1981, 118 mit ablehnender Anmerkung Zipf; OLG Stuttgart NStZ 1981, 222; OLG Düsseldorf NJW 1983, 2712 [OLG Düsseldorf 07.07.1983 - 2 Ss 254/83]; vgl. Lackner, StGB 15. Aufl. § 46 Anm. 2 b dd; Eser in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 243 Rdn. 44; auch Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 243 Rdn. 43).
  • BGH, 22.11.1977 - 5 StR 619/77

    Tateinheit (fortgesetze Handlung) oder Tatmehrheit bei Diebstählen - Vorliegen

  • BGH, 27.10.1976 - 2 StR 465/76

    Selbständiger Qualifikationstatbestand des schweren Diebstahls oder

  • BGH, 07.12.1976 - 5 StR 665/76

    Tatbestand des besonders schweren Falls des Diebstahls - Ausnutzen der

  • RG, 28.04.1921 - 64/21

    Zum Begriff des Einbruchdiebstahls im Sinn des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB.

  • RG, 10.12.1885 - 3027/85

    1. Liegt der Erschwerungsgrund des §. 243 Ziff. 3 St.G.B.'s auch dann vor, wenn

  • RG, 19.10.1926 - I 592/26

    Kann in dem gewaltsamen Beiseiteschieben eines die Türöffnung versperrenden

  • BGH, 18.11.1985 - 3 StR 291/85

    Verwirklichung eines versuchten Einbruchsdiebstahls

    Er hat hierzu unter Hinweis auf BGH NStZ 1984, 262 unter anderem ausgeführt: Der Bundesgerichtshof sei in ständiger (unveröffentlichter) Rechtsprechung, insbesondere in Verwerfungsbeschlüssen nach § 349 Abs. 2 StPO davon ausgegangen, daß das Regelbeispiel des § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB beim versuchten Diebstahl bereits durch den Beginn der Ausführung des Erschwerungsgrundes verwirklicht werde.

    In der Sache hält auch der beschließende Senat unter Aufgabe seiner früher geäußerten Bedenken (NStZ 1984, 262) an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fest.

  • BGH, 28.04.2020 - 5 StR 15/20

    Versuchsbeginn beim Einbruchsdiebstahl (unmittelbares Ansetzen; Gefahr des

    Deshalb reicht der Beginn des Einbrechens, Einsteigens oder Eindringens im Sinne von § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB regelmäßig aus, um einen Versuchsbeginn anzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1984 - 3 StR 414/83, NStZ 1984, 262 mwN).
  • BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07

    Personenkraftwagen als "Waffe" (Beisichführen; Widerstand gegen

    Von der fehlerhaften Auslegung des § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB dürfte das landgerichtliche Urteil im Schuldspruch nicht berührt sein (zur Tenorierung vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1984 - 3 StR 414/83 -, NStZ 1984, S. 262 ).
  • BGH, 21.12.1993 - 1 StR 782/93

    Gewerbsmäßigkeit: Voraussetzungen

    Dies führt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu, daß im Urteilstenor die Worte "in einem besonders schweren Fall" entfallen (BGH NStZ 1984, 262, 263; vgl. auch Granderath MDR 1984, 988 f. jew. m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 13.05.1997 - 2St RR 52/97

    Versuchter schwerer Diebstahl - Regelbeispiel des Entwendens einer durch

    Der BGH hat in dieser Entscheidung und seiner früheren Entscheidung (NStZ 1984, 262, 263) nur ausgesprochen, daß das Regelbeispiel des § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB - Einbruch - beim versuchten Diebstahl bereits durch den Beginn der Ausführung des Erschwerungsgrundes verwirklicht ist (anders früher BayObLGSt 1980, 26 ff.).
  • BGH, 22.08.1984 - 3 StR 209/84

    Zeitpunkt der Verwirklichung eines Regelbeispiels beim versuchten Diebstahl -

    So zu entscheiden, sieht sich das Oberlandesgericht durch die ständige (unveröffentlichte) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehindert, der insbesondere in Verwerfungsbeschlüssen nach § 349 Abs. 2 StPO davon ausgegangen ist, daß die Regelbeispiele des § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB beim versuchten Diebstahl bereits durch den Beginn der Ausführung des Erschwerungsgrundes verwirklicht werden (vgl. BGH NStZ 1984, 262).

    Das Betreten des umschlossenen Raums ist dazu - entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts - nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung, vgl. RGSt 4, 353, 354 f; 13, 200, 206; 56, 48; 60, 378, 379 f; BGH, Urt. vom 15. Januar 1954 - 2 StR 620/53 - bei Dallinger MDR 1954, 336; BGH NStZ 1984, 262, 263; vgl. auch Lackner, StGB 15. Aufl. § 243 Anm. 4 a bb).

  • OLG Brandenburg, 28.07.2022 - 2 OLG 53 Ss 43/22

    Anforderungen an Urteilsbegründung bei vollumfänglichem Einräumen der Tat

    Die Annahme eines besonders schweren oder eines minder schweren Falls gehört nicht in die Urteilsformel (§ 260 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO), sondern in die Urteilsgründe; denn insoweit handelt es sich um Strafzumessungsgründe und nicht um eigene Straftatbestände (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 1984 - 3 StR 414/83, BeckRS 1984, 3236; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 1 RVs 94/16, BeckRS 2016, 119157, Rn. 10 mit Verweis auf § 18 Abs. 1 Satz 3 JGG; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 260 Rn. 25 m. w. N.).
  • BGH, 26.05.1998 - 4 StR 184/98

    Änderung eines Schuldspruchs ohne Berührung des Unrechtsgehalts und Schuldgehalts

    Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Strafzumessungsvorschriften nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (BGHSt 23, 254, 256; BGH NStZ 1984, 262, 263; BGHR StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Gewerbsmäßig 1; vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 260 Rdn. 25), jedoch gibt die Aufnahme des Wortes "Vergewaltigung" in die gesetzliche Überschrift der Neufassungen des § 177 StGB berechtigten Anlaß, dieses besonders hervorgehobene Regelbeispiel auch so im Urteilstenor zu bezeichnen (vgl. Lenckner NJW 1997, 2801, 2802) [LG Bonn 07.12.1995 - 8 S 122/95].
  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 516/90

    Anforderungen an die Differenzierung zwischen Diebstahl und fortgesetzten

    Ferner ist die - zudem teilweise unvollständig gefaßte - Aufnahme der Strafzumessungsregel des § 243 StGB in die Urteilsformel nicht angezeigt (BGH NStZ 1984, 262, 263); hingegen ist die Schuldform bei § 21 StVG anzugeben (Kroschel/Meyer-Goßner, Die Urteile in Strafsachen, 25. Aufl., S. 18).
  • BGH, 07.05.1985 - 2 StR 48/85

    Unmittelbares Ansetzen zur Verwirklichung eines Erschwerungsgrundes des

    Nach der st. Rspr. des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 1984, 262 m.w.N.) kann es zur Anwendung dieser Vorschrift im Versuchsfall genügen, daß der Täter mit dem Ziel der Verwirklichung des Erschwerungsgrundes unmittelbar angesetzt hat.
  • BGH, 13.12.1988 - 1 StR 678/88

    Voraussetzungen für die Vollziehung der zur Vollendung des Diebstahls führenden

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 15.12.1983 - 4 StR 702/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,10591
BGH, 15.12.1983 - 4 StR 702/83 (https://dejure.org/1983,10591)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1983 - 4 StR 702/83 (https://dejure.org/1983,10591)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1983 - 4 StR 702/83 (https://dejure.org/1983,10591)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,10591) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungspflicht des Tatrichters bei Schuldunfähigkeit und verminderter Schuldfähigkeit des Angeklagten - Keine Zuziehung eines Sachverständigen bei eigener Sachkunde des Gerichts aufgrund von festgestellten Umständen zur Menge sowie Art und Weise der Alkoholaufnahme ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 376
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 15.12.1983 - 4 StR 702/83
    Er läßt nunmher als besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB solche genügen, die im Vergleich mit gewöhnlichen, einfachen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts der Tat, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGHSt 29, 370, 375 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1981, 389/390; BGH StrVert 1982, 419, 420 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82

    Anforderungen an die Urteilserwägungen hinsichtlich der Fähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 15.12.1983 - 4 StR 702/83
    Bei der Würdigung dieser Umstände hat die Strafkammer ihre Sachkunde hinreichend dargetan; sie hat insbesondere ausdrücklich berücksichtigt, daß allein ein kontrolliertes und äußerlich geordnetes Verhalten noch keinen sicheren Schluß auf die Schuldfähigkeit eines Täters zuläßt (vgl. BGH NStZ 1982, 243 und 376).
  • BGH, 06.04.1982 - 4 StR 666/81

    Strafaussetzung - Besondere Umstände - Freiheitsstrafe - Vollstreckung einer

    Auszug aus BGH, 15.12.1983 - 4 StR 702/83
    Es ist nicht auszuschließen, daß die Strafkammer insoweit von einem zu engen Begriff ausgegangen ist und insbesondere verkannt hat, daß auch einzelne Umstände, die jeweils für sich betrachtet nur einfache, durchschnittliche Zumessungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen die Bedeutung besonderer Umstände im Sinne dieser Vorschrift erlangen können (BGH NStZ 1982, 285, 286 m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.01.1979 - 4 StR 712/78

    Voraussetzungen für die Aussetzung einer länger als ein Jahr dauernden Strafe zur

    Auszug aus BGH, 15.12.1983 - 4 StR 702/83
    Allein der Hinweis, daß die Tat des Angeklagten schwer wiege und roh und brutal ausgeführt worden sei, macht eine Gesamtbetrachtung nicht überflüssig; denn der hohe Schuldgehalt einer Tat, der zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr geführt hat, steht der Aussetzung ihrer Vollstreckung nicht grundsätzlich entgegen (BGH DRiZ 1979, 187, 188).
  • BGH, 04.06.1982 - 3 StR 141/82

    Revision aufgrund unlösbarer Widersprüche der Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 15.12.1983 - 4 StR 702/83
    An dieser Auffassung hat der Bundesgerichtshof aber nicht mehr festgehalten (vgl. BGH, Urteil vom 27. Mai 1981 - 3 StR 141/82; BGH, StrVert 1982, 419/420 und 1983, 20, 21).
  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84

    Aussetzung der Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung - Umstände

    An dieser Auffassung hat der Bundesgerichtshof nicht mehr festgehalten (vgl. BGH StrVert 1982, 419/420; BGH, Urteile vom 27. Mai 1981 - 3 StR 141/82 - undvom 15. Dezember 1983 - 4 StR 702/83 sowieBeschluß vom 31. Januar 1984 - 1 StR 4/84).
  • BGH, 24.09.1984 - 3 StR 384/84

    Umstände für eine Strafaussetzung zur Bewährung

    Zur Begründung seiner Entscheidung erwägt das Landgericht, die Umstände, die den Fall als minder schwer erscheinen ließen (vgl. hierzu BGH Strafverteidiger 1984, 376), ebenso wie die Feststellungen zur Person des Angeklagten und zur Tat, drückten dem Sachverhalt "noch" nicht den Stempel des Außergewöhnlichen im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auf.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 04.05.1984 - 2 StR 133/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,15239
BGH, 04.05.1984 - 2 StR 133/84 (https://dejure.org/1984,15239)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1984 - 2 StR 133/84 (https://dejure.org/1984,15239)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1984 - 2 StR 133/84 (https://dejure.org/1984,15239)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,15239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 376
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 593/18

    Vollendete Wegnahme beim Diebstahl (Gewahrsam; Sachherrschaft; Anschauungen des

    Ob dies anders zu beurteilen wäre, wenn der Angeklagte die Flaschen in zwei Tüten gepackt und zudem eine weitere mit Waren gefüllte Tüte mit sich geführt hätte, um den Anschein eines regulären Einkaufs zu erwecken (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2013 - 2 StR 145/13, NStZ-RR 2013, 276; zu 32 500-gPackungen Kaffee in vier Plastiktüten siehe auch BGH, Beschluss vom 4. Mai 1984 - 2 StR 133/84, StV 1984, 376), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86

    Verurteilung wegen Diebstahls - Beurteilung der Vollendung einer Wegnahmehandlung

    Die Beute hat weder nach ihrem Umfang (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Mai 1984 - 2 StR 133/84, StV 1984, 376), noch nach ihrer Größe (vgl. BGH, BeschluB vom 15. Oktober 1981 - 4 StR 538/81) oder ihrem Gewicht (vgl. BGH NStZ 1981, 435, 436) Besonderheiten aufgewiesen, die einen alsbaldigen ungehinderten Abtransport auch nur erschwert hätten.
  • BGH, 15.03.2016 - 1 StR 605/15

    Strafverfahren wegen schweren Bandendiebstahls: Versuchsbeginn bei Mittäterschaft

    Anders als der Generalbundesanwalt es in seiner Antragsschrift vertritt, hält der Senat aber jedenfalls die Schwelle zum strafbaren Versuch für die Diebstahlstaten für überschritten: Ein gesondert verfolgter Mittäter hatte in einem Selbstbedienungsgeschäft hochwertige Waren in eine Tüte gesteckt und diese zumeist noch in einem anderen Bereich des Geschäfts zwischen Waren verborgen, wo sie absprachegemäß von den Angeklagten abgeholt werden sollten, wozu es jedoch dann nicht kam (vgl. hierzu RG, Urteil vom 9. Juli 1885 - Rep 1677/85, RGSt 12, 353, 355 f.; BGH, Urteile vom 7. Oktober 1954 - 3 StR 560/53, NJW 1955, 71 und vom 18. Dezember 1959 - 4 StR 499/59, JZ 1960, 447; Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 274; Urteil vom 27. Februar 1975 - 4 StR 310/74, NJW 1975, 1176, 1177; Beschluss vom 4. Mai 1984 - 2 StR 133/84; Vogel, LK StGB, 12. Aufl., § 242 Rn. 97, 100).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht