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Rechtsprechung
   BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86   

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https://dejure.org/1986,1140
BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86 (https://dejure.org/1986,1140)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1986 - 1 StR 433/86 (https://dejure.org/1986,1140)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1986 - 1 StR 433/86 (https://dejure.org/1986,1140)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beruhen eines Urteils auf der Verlesung eines nicht dem Gesetz entsprechenden Anklagesatzes - Beweiswürdigung enthaltender Anklagesatz - Inverkehrbringen von Falschgeld bei Erwerb durch einen Ermittlungsbeamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 200 Abs. 1 S. 1, § 243 Abs. 3 S. 1, § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urteil - Anklagesatz - Verlesung - Beruhen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1209
  • MDR 1987, 336
  • NStZ 1987, 181
  • StV 1988, 282
  • JR 1987, 389
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.01.1954 - 1 StR 476/53

    Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung - Wiedergabe

    Auszug aus BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86
    Dabei kann dahinstehen, ob die vom Reichsgericht übernommene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Verfahrensfehler darin liegt, daß ein Schöffe die - das wesentliche Ermittlungsergebnis enthaltende - Anklageschrift liest oder in sie Einblick nimmt (RGSt 69, 120; BGHSt 13, 73) oder - nach früherem Recht - ein Eröffnungsbeschluß verlesen wurde, der das wesentliche Ermittlungsergebnis enthielt (BGHSt 5, 261), in vollem Umfang aufrechtzuerhalten ist oder der Nachprüfung bedarf.
  • BGH, 17.11.1958 - 2 StR 188/58

    Vereinbarkeit der Einsichtnahme in das Ermittlungsergebnis der Anklageschrift

    Auszug aus BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86
    Dabei kann dahinstehen, ob die vom Reichsgericht übernommene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Verfahrensfehler darin liegt, daß ein Schöffe die - das wesentliche Ermittlungsergebnis enthaltende - Anklageschrift liest oder in sie Einblick nimmt (RGSt 69, 120; BGHSt 13, 73) oder - nach früherem Recht - ein Eröffnungsbeschluß verlesen wurde, der das wesentliche Ermittlungsergebnis enthielt (BGHSt 5, 261), in vollem Umfang aufrechtzuerhalten ist oder der Nachprüfung bedarf.
  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86

    Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld -

    Auszug aus BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86
    In solchem Fall liegt, wie der Senat in BGHSt 34, 108 [BGH 20.06.1986 - 1 StR 264/86] entschieden hat, ein einheitliches Verbrechen der (vollendeten) Geldfälschung vor.
  • BGH, 22.11.1984 - 1 StR 684/84

    Beihilfe zu einem Verbrechen des versuchten Inverkehrbringens falschen Geldes

    Auszug aus BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86
    Der Angeklagte hatte sich - mit anderen zusammen - Falschgeld verschafft in der Absicht, es als echt in Verkehr zu bringen (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB), was deshalb nicht gelang, weil der Erwerber Ermittlungsbeamter war; insoweit blieb es beim Versuch (§§ 22, 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB; vgl. BGH, Beschl. vom 22. November 1984 - 1 StR 684/84).
  • BGH, 27.08.1968 - 1 StR 381/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Meineides - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86
    Schon bisher war anerkannt, daß zwischen der dauernden Überlassung der Anklageschrift und deren (einmaliger) Verlesung unterschieden werden müsse, weil "durch ein einmaliges Verlesen ... auch Laienrichter regelmäßig nicht so stark beeindruckt (werden), daß sie das wirkliche Ergebnis der Hauptverhandlung nicht mehr unbefangen in sich aufnehmen können" (BGH, Urt. vom 27. August 1968 - 1 StR 381/68).
  • RG, 08.02.1935 - 4 D 787/34

    Ist es zulässig, daß Abschriften der Anklageschrift, in der die wesentlichen

    Auszug aus BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86
    Dabei kann dahinstehen, ob die vom Reichsgericht übernommene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Verfahrensfehler darin liegt, daß ein Schöffe die - das wesentliche Ermittlungsergebnis enthaltende - Anklageschrift liest oder in sie Einblick nimmt (RGSt 69, 120; BGHSt 13, 73) oder - nach früherem Recht - ein Eröffnungsbeschluß verlesen wurde, der das wesentliche Ermittlungsergebnis enthielt (BGHSt 5, 261), in vollem Umfang aufrechtzuerhalten ist oder der Nachprüfung bedarf.
  • BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10

    Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften

    Verständlichkeit und Erfassbarkeit des Inhaltes sind bei Tabellenwerken oder sonstigen Details über zahlreiche - gelegentlich hunderte - Seiten, die über viele Stunden oder Tage verlesen werden müssten, aber gerade nicht gegeben (vgl. bereits BGH, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 433/86, StV 1988, 282).
  • BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13

    Urteilsverkündungsfrist (Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Verkündung);

    a) Die Möglichkeit eines Rechtsfehlers unter dem genannten Gesichtspunkt ist im Blick auf die Kenntnisnahme des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen durch die ehrenamtlichen Richter vor allem im Zusammenhang mit der Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt erörtert worden (vgl. nur BGH, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 433/86; Kelnhofer in Radtke/Hohmann, StPO, § 243 Rn. 54).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden "durch ein einmaliges Verlesen ... auch Laienrichter regelmäßig nicht so stark beeindruckt, dass sie das wirkliche Ergebnis der Hauptverhandlung nicht mehr unbefangen in sich aufnehmen können" (BGH, Urteil vom 27. August 1968 - 1 StR 381/68; ebenso BGH, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 433/86).

  • BGH, 26.03.1997 - 3 StR 421/96

    Grundsätze der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit (keine Verletzung dieser

    Der Bundesgerichtshof ist bisher dieser Rechtsauffassung gefolgt (BGHSt 5, 261 f.; selbst für den Fall des Mitlesens: BGHSt 13, 73 f., hierzu kritisch Pfeiffer in RuP 1977, 206, 208; BGH GA 1960, 314 f.; MDR 1973, 19; JR 1987, 389).

    Demgegenüber hält die heute herrschende Meinung in der Literatur die Gewährung von Akteneinsicht für Schöffen im Hinblick auf eine gleichberechtigte, sachlich fundierte Entscheidung generell für zulässig, wenn nicht sogar im Einzelfall für geboten (Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 30 GVG Rdn. 2 b; Kissel, GVG 2. Aufl. § 30 Rdn. 2 bis 4; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 30 GVG Rdn. 2; Rieß JR 1987, 389, 391 ff.; Terhorst MDR 1988, 809; Hanack JZ 1972, 314; Schreiber in FS für Welzel S. 941, 956; Volk in FS für Dünnebier S. 373, 382 f.; a.A. Eberhard Schmidt JR 1961, 31).

    Für dieses Ergebnis spricht zudem, daß der Gesetzgeber den Schöffen durch das mit dem StVÄG 1979 eingeführte und durch das StVÄG 1987 erweiterte Selbstleseverfahren nach § 249 Abs. 2 StPO die Kenntnisnahme von Urkunden nicht nur gestattet, sondern sogar ausdrücklich vorschreibt (vgl. Rieß JR 1987, 389, 392).

  • BayObLG, 19.04.1996 - 2St RR 53/96

    Privater Fahrunterricht für führerscheinlosen Angehörigen ist keine Lappalie

    Es genügt für die Bejahung der Fahrlässigkeit, daß sie ein derartiges Verhalten infolge eines erheblichen Mangels an zumutbarer Sorgfalt nicht vorausgesehen und vermieden hat (BGH aaO.; OLG Düsseldorf JZ 1987, 316 ).
  • OLG Hamm, 24.08.2005 - 1 Ss 168/05

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Gestatten; Zulassen, Fahrlässigkeit; Beweiswüdigung

    Zutreffend ist das Amtsgericht auch davon ausgegangen, dass der Angeklagten, wie für eine Strafbarkeit gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 StVG erforderlich, bezüglich aller Tatbestandsmerkmale Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (vgl. BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf JZ 1987, 316; BayObLG NStZ-RR 1996, 316; …
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 3 Ws 72/03

    Untreuetatbestand: Strafbarkeit von Bank-Vorstandsmitgliedern wegen der Vergabe

    Damit bereits den Anklagesatz zu befrachten, ist tunlichst zu vermeiden (vgl. zur Unzulässigkeit eines zu langen, weil Beweiswürdigung betreibenden Anklagesatzes: BGH NJW 1987, 1209).
  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 250/97

    Grundsätze von Unmittelbarkeit und Mündlichkeit des Strafverfahrens; Schöffen

    Er hat zwischen der dauernden Überlassung der Anklageschrift und deren einmaliger Verlesung unterschieden und für den Fall einer nur einmaligen Verlesung unter Hinweis auf seinen Beschluß vom 27. August 1968 - 1 StR 381/68 ausgeschlossen, daß das Urteil auf einem möglichen Verfahrensfehler beruht (BGH JR 1987, 389 mit Anm. Rieß).

    Für dieses Ergebnis spricht zudem, daß der Gesetzgeber den Schöffen durch das erweiterte Selbstleseverfahren nach § 249 Abs. 2 StPO die Kenntnisnahme von Urkunden nicht nur gestattet, sondern sogar ausdrücklich vorschreibt (vgl. Rieß, JR 1987, 389, 392).

  • EGMR, 12.06.2008 - 26771/03

    Recht auf ein faires Verfahren (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von

    Der Bundesgerichtshof ist bisher dieser Rechtsauffassung gefolgt ( BGHSt 5, 261 ff.; [...] BGHSt 13, 73 ff., [...] JR 1987, 389 ).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04

    Steuerstrafverfahren - Anklage gegen einen Finanzbeamten: Eröffnung des

    Damit bereits den Anklagesatz zu befrachten, ist tunlichst zu vermeiden (vgl. zur Unzulässigkeit eines zu langen, weil Beweiswürdigung betreibenden Anklagesatzes: BGH NJW 1987, 1209).
  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 12/96

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Tatrichterliche Feststellung - Abartigkeit -

    Zwar beanstandet die Revision mit Recht, daß im Anklagesatz - überflüssigerweise (vgl. BGH NStZ 1987, 181; Puppe NStZ 1982, 230) - den fünf angeklagten Taten eine nicht in allen Punkten präzise, die dann folgenden Tatschilderungen mit nicht zuordenbaren Ergänzungen umschreibende Schilderung vorangestellt ist.
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Rechtsprechung
   BGH, 09.03.1988 - 3 StR 567/87   

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https://dejure.org/1988,1955
BGH, 09.03.1988 - 3 StR 567/87 (https://dejure.org/1988,1955)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1988 - 3 StR 567/87 (https://dejure.org/1988,1955)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1988 - 3 StR 567/87 (https://dejure.org/1988,1955)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug - Revisionsgrund wegen unzulässigem Abweiß eines Befangenheitsantrages - Hervorgerufene Besorgnis einer Voreingenommenheit durch grob unsachliche Äußerungen des Richters

  • rechtsportal.de

    StPO § 24 Abs. 1, Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 372
  • StV 1988, 281
  • StV 1988, 282
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Voraussetzungen;

    Diese konnte zu Recht befürchten, der Vorsitzende werde ihre Interessen auch sonst nicht ausreichend berücksichtigen und geneigt sein, auf nicht genehmes Verhalten ihrer selbst oder ihres Verteidigers in einer für sie nachteiligen Weise sachfremd zu reagieren (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1988 - 3 StR 567/87, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Vorsitzender 1; Beschluss vom 9. August 1988 - 4 StR 222/88, BGHR StPO § 24 Abs. 2 Vorsitzender 2).
  • BGH, 29.03.2012 - 3 StR 455/11

    Ablehnung eines Vorsitzenden wegen Besorgnis der Befangenheit

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Eindruck einer Voreingenommenheit, der sich schon aus dem nachhaltigen und intensiven Hinwirken auf einen Verzicht der Vernehmung von Zeugen ergeben konnte, durch das weitere Verhalten des Vorsitzenden gestützt und verstärkt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1988 - 3 StR 567/87, StV 1988, 281).

    Nach dem Verlauf des ersten Hauptverhandlungstages musste sich der Staatsanwaltschaft die Besorgnis aufdrängen, der Vorsitzende ziehe eine schnelle Prozesserledigung ohne Beachtung ihrer prozessualen Beteiligtenrechte einer sachgemäßen Aufklärung der Anklagevorwürfe vor (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2003 - 3 StR 28/03, NStZ 2003, 666, 667; Urteil vom 9. März 1988 - 3 StR 567/87, StV 1988, 281 f.).

  • BGH, 11.03.2003 - 3 StR 28/03

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Verweigerung der

    Angesichts des Umstandes, daß ein Polizeibeamter in der Hauptverhandlung auf eine den Angeklagten entlastende Aussage des Zeugen Ma. hingewiesen hatte, die dem Verteidiger und auch dem Vorsitzenden bislang unbekannt war, und die in Spurenakten enthalten war, die sich bisher nicht bei den Verfahrensakten befanden, und der daraufhin erfolgten Ankündigung des Verteidigers, nach Durcharbeitung der Spurenakten Beweisanträge stellen zu wollen, konnte die vom Vorsitzenden verfügte Beendigung der Beweisaufnahme, seine Aufforderung an die Staatsanwaltschaft, das Schlußplädoyer zu halten, und die Äußerung dem Verteidiger gegenüber, daß dessen angekündigte Beweisanträge möglicherweise alle abgelehnt würden, auch in einem besonnenen Angeklagten die Befürchtung wecken, dieser Richter sei ihm gegenüber nicht mehr unbefangen und geneigt, auf das prozessuale Vorgehen seines Verteidigers ihm, dem Angeklagten, gegenüber in einer seiner Sache nachteiligen Weise zu reagieren und die schnelle Sacherledigung einer sachgerechten Aufklärung vorzuziehen (vgl. BGHR StPO § 24 II Vorsitzender 1).
  • BGH, 14.01.2000 - 3 StR 106/99

    Unzulässige sachliche Änderung eines Urteils durch den Tatrichter nach Abschluß

    Daß der Vorsitzende den Angeklagten bedrängen wollte, Angaben zur Sache zu machen (vgl. dazu BGH NJW 1959, 55; 1982, 1712; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 205) oder den Eindruck erwecken konnte, er ziehe eine schnelle Prozeßerledigung einer sachgemäßen Aufklärung der Sache vor (vgl. BGHR StPO § 24 II Vorsitzender 1), ist dem vorgetragenen Sachverhalt nicht zu entnehmen.
  • BGH, 09.08.1988 - 4 StR 222/88

    Ausschluss der Pflichtverteidigung wegen Verstoß gegen die Kleiderordnung -

    Das konnte in dem Angeklagten, für den in diesem Verfahren viel auf dem Spiel stand, die Befürchtung aufkommen lassen, der Vorsitzende werde die Interessen des Angeklagten auch sonst nicht ausreichend berücksichtigen (vgl. BGH StV 1988, 281, 282).
  • BGH, 14.01.2000 - 3 StR 106/99
    Daß der Vorsitzende den Angeklagten bedrängen wollte, Angaben zur Sache zu machen (vgl. dazu BGH NJW 1959, 55; 1982, 1712; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 205) oder den Eindruck erwecken konnte, er ziehe eine schnelle Prozeßerledigung einer sachgemäßen Aufklärung der Sache vor (vgl. BGHR StPO § 24 II Vorsitzender 1), ist dem vorgetragenen Sachverhalt nicht zu entnehmen.
  • OLG Köln, 19.10.1990 - Ss 490/90

    Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens und auf

    Die rechtswidrige Ablehnung eines begründeten Beweisantrags allein begründet noch nicht die Besorgnis der Befangenheit (BGH NStZ 1988, 372).
  • KG, 01.11.2018 - 3 Ws (B) 253/18

    Rechtliches Gehör im Bußgeldverfahren: Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines

    Auch ist anerkannt, dass bei der Prüfung der Rechtzeitigkeit bedacht werden muss, dass ein anfänglicher Eindruck einer Voreingenommenheit durch das weitere Verhalten des abgelehnten Richters gestützt und verstärkt werden kann (BGH NJW 2018, 2578; StV 1988, 281; OLG München NJW 2007, 449).
  • BGH, 30.10.1990 - 5 StR 447/90

    Glaubhaftmachung - Überzeugung des Gerichts - Beibringung von Beweismitteln -

    Auf die tatsächlich eingenommene innere Haltung des ehrenamtlichen Richters kommt es nicht an, entscheidend ist vielmehr die Sicht des Angeklagten (vgl. BGHR StPO § 24 II Vorsitzender 1.
  • BayObLG, 11.10.2001 - 3 ObOWi 68/01

    Verfahrensrüge wegen Zurückweisung einer Frage des Mitbetroffenen

    Verfehlte Rechtsansichten und tatsächliche Irrtümer, wie sie jedem Richter unterlaufen können, rechtfertigen die Ablehnung eines Richters jedoch in der Regel nicht (vgl. z.B. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 6, BGH NStZ 1988, 372; BGH VRS 41, 203).
  • OLG Brandenburg, 12.10.2006 - 2 Ss OWi 154 B/06

    Bußgeldverfahren: Richterablehnung wegen Unmutsäußerung über einen Beweisantrag

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