Rechtsprechung
   BGH, 08.03.1989 - 3 StR 1/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3679
BGH, 08.03.1989 - 3 StR 1/89 (https://dejure.org/1989,3679)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1989 - 3 StR 1/89 (https://dejure.org/1989,3679)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1989 - 3 StR 1/89 (https://dejure.org/1989,3679)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,3679) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falls - Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände für die Annahme eines minder schweren Falls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 250
  • StV 1990, 160
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 08.03.1989 - 3 StR 1/89
    Zur Beurteilung ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98; BGHR StGB § 250 II Gesamtbetrachtung 1).
  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 578/87

    Strafzumessung - Strafschärfungsgrund - Straftat - Privater Lebensbereich -

    Auszug aus BGH, 08.03.1989 - 3 StR 1/89
    Zur Beurteilung ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98; BGHR StGB § 250 II Gesamtbetrachtung 1).
  • BGH, 11.04.2002 - 4 StR 538/01

    Strafzumessung (Doppelverwertung; strafschärfende Berücksichtigung der konkreten

    a) Zwar hat der Bundesgerichtshof zu § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB a. F. wiederholt entschieden, dass es gegen das Verbot der Doppelverwertung des § 46 Abs. 3 StGB verstößt, wenn bei einer Verurteilung strafschärfend berücksichtigt wird, dass bei der Tat eine Schusswaffe benutzt worden ist, da es sich bei einer solchen um das im Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB (a.F.) genannte (alleinige) Tatmittel handelt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Raub 2; BGH StV 1996, 206).
  • BGH, 11.04.2002 - 4 StR 537/01

    Schwerer Raub (Verwendung einer Schusswaffe); Doppelverwertungsverbot

    a) Zwar hat der Bundesgerichtshof zu § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F. wiederholt entschieden, daß es gegen das Verbot der Doppelverwertung des § 46 Abs. 3 StGB verstößt, wenn bei einer Verurteilung strafschärfend berücksichtigt wird, daß bei der Tat eine Schußwaffe benutzt worden ist, da es sich bei einer solchen um das im Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB (a.F.) genannte (alleinige) Tatmittel handelt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Raub 2; BGH StV 1996, 206).
  • BGH, 13.07.1989 - 4 StR 283/89

    Waffe - Pistole - Schußwaffe - Trommelrevolver - Gastrommelrevolver

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 12.05.2021 - 4 StR 113/21

    Grundsätze der Strafzumessung (Maßstab des minder schweren Falles)

    Ein minder schwerer Fall liegt nicht erst bei einem "seltenen Ausnahmefall' oder bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände vor (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 1989 - 3 StR 1/89, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Raub 2; Urteil vom 13. Juli 1989 - 4 StR 283/89), sondern dann, wenn das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, dass die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 135/18).
  • BGH, 27.10.1994 - 4 StR 544/94

    Raub - Nötigungsmittel - Wegnahme - Kausalzusammenhang

    Erfolgt die Wegnahme dagegen nur "gelegentlich" der Nötigungshandlung oder folgt sie der Nötigung nur zeitlich nach, ohne daß eine finale Verknüpfung bestünde, kommt ein Schuldspruch wegen Raubes nicht in Betracht (BGH NStZ 1982, 380; StV 1990, 160).
  • BGH, 10.11.1995 - 2 StR 551/95

    Gesonderte Berücksichtigung von Tatbestandsmerkmalen bei der Schuldzumessung

    Dies verstößt gegen § 46 Abs. 3 StGB, wonach Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestands sind, bei der Strafzumessung nicht berücksichtigt werden dürfen (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Raub 2).
  • BGH, 19.10.1990 - 3 StR 327/90

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles - Zulässigkeit der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für das Vorliegen eines minder schweren Falles entscheidend, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung eines milderen Strafrahmens geboten erscheint (BGHR StGB vor § 1 m F Gesamtwürdigung 6; BGHR StGB § 46 III Raub 2).
  • BGH, 07.06.1991 - 2 StR 14/91

    Grenzen der tatrichterlichen Freiheit in der Überzeugungsbildung bei der

    Die neu entscheidende Strafkammer wird darauf hingewiesen, daß die Verwendung einer Schußwaffe beim schweren Raub kein Strafschärfungsgrund ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Raub 2).
  • BGH, 13.06.1995 - 4 StR 304/95

    Schwerer Raub - Strafrahmen - Regelbeispiel

    Die Darlegungen der Strafkammer geben vielmehr Anlaß zu der Annahme, daß sie namentlich "der Verwendung der furchterregenden und gefährlichen Waffe" (UA 44) ein zu großes Gewicht zugemessen und damit Umstände "besonders strafschärfend" (UA 44) bewertet hat, die zur regelmäßigen Verwirklichung der mit einer Schußwaffe begangenen räuberischen Erpressung (§§ 250 Abs. 1 Nr. 1, 255 StGB) gehören (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Raub 2; BGH, Beschluß vom 10. Mai 1991 - 2 StR 157/91 m.w.N.).
  • BGH, 10.05.1991 - 2 StR 157/91

    Gefährlichkeit einer Waffe als zulässiger Strafschärfungsgrund

    Die objektive Gefährlichkeit der Waffe ist hier kein zulässiger Strafschärfungsgrund (BGH, Beschl. v. 8. März 1989 - 3 StR 1/89 = BGHR StGB § 46 Abs. 3 Raub 2).
  • BGH, 24.08.1990 - 3 StR 298/90

    Rechtfertigung einer Abweichung vom Regelstrafrahmen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 03.01.1989 - 1 StR 707/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,13342
BGH, 03.01.1989 - 1 StR 707/88 (https://dejure.org/1989,13342)
BGH, Entscheidung vom 03.01.1989 - 1 StR 707/88 (https://dejure.org/1989,13342)
BGH, Entscheidung vom 03. Januar 1989 - 1 StR 707/88 (https://dejure.org/1989,13342)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,13342) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Urkundenfälschung durch Verändern eines Kfz-Kennzeichens - Minder schwerer Fall eines schweren Raubes - Stärke der Gewaltanwendung und Verletzungsfolgen beim Opfer als zu berücksichtigende Schweregrade - Streit über die Dauer der Sperrfrist für die Erteilung einer neuen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 250
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BGH, 03.01.1989 - 1 StR 707/88
    Das Kfz-Kennzeichen wurde als Urkunde im Sinne des § 267 StGB (BGHSt 16, 94, 95; 18, 66, 70) zu dem Zweck verändert, das heißt im Sinne des § 267 StGB verfälscht (vgl. RG JW 1927, 1695, 1696; Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 267 Rdn. 19), es zur Täuschung im Rechtsverkehr zu gebrauchen (vgl. Gramer in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 267 Rdn. 65, 76).
  • BGH, 19.05.1961 - 1 StR 620/60

    Urkundenfälschung durch Veränderungen an Kfz

    Auszug aus BGH, 03.01.1989 - 1 StR 707/88
    Das Kfz-Kennzeichen wurde als Urkunde im Sinne des § 267 StGB (BGHSt 16, 94, 95; 18, 66, 70) zu dem Zweck verändert, das heißt im Sinne des § 267 StGB verfälscht (vgl. RG JW 1927, 1695, 1696; Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 267 Rdn. 19), es zur Täuschung im Rechtsverkehr zu gebrauchen (vgl. Gramer in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 267 Rdn. 65, 76).
  • BGH, 27.07.1987 - 3 StR 308/87

    Milderungsgründe - Doppelverwertung

    Auszug aus BGH, 03.01.1989 - 1 StR 707/88
    Hat der Tatrichter den Strafrahmen bestimmt, so muß er, um die darin schuldangemessene Strafe zu finden, wiederum eine Gesamtbetrachtung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände vornehmen (BGH NStZ 1985, 164; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Gesamtbewertung 2).
  • BGH, 27.07.1988 - 3 StR 273/88

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung - Revision aufgrund Strafzumessung des

    Auszug aus BGH, 03.01.1989 - 1 StR 707/88
    Das Überwiegen der straferschwerenden Umstände in diesem Rahmen zwang das Landgericht nicht dazu, bereits zuvor das Vorliegen eines minder schweren Falles abzulehnen (vgl. auch BGH NStZ 1988, 497).
  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 03.01.1989 - 1 StR 707/88
    Eine erschöpfende Darstellung aller irgendwie mitsprechenden Erwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]; Hürxthal a.a.O. Rdn. 24).
  • BGH, 10.02.1961 - 4 StR 546/60

    Geraten eines Fahrers auf die Gegenfahrbahn - Berücksichtigung der Unrechtsfolgen

    Auszug aus BGH, 03.01.1989 - 1 StR 707/88
    Für die Entscheidung gelten aber dieselben Grundsätze, die auch für das "Ob" der Fahrerlaubnisentziehung maßgebend sind (BGHSt 15, 393, 397).
  • BGH, 14.12.1984 - 2 StR 781/84

    Strafzumessung bei einer Verurteilung wegen (heimtückischen) Mordes -

    Auszug aus BGH, 03.01.1989 - 1 StR 707/88
    Hat der Tatrichter den Strafrahmen bestimmt, so muß er, um die darin schuldangemessene Strafe zu finden, wiederum eine Gesamtbetrachtung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände vornehmen (BGH NStZ 1985, 164; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Gesamtbewertung 2).
  • BGH, 21.09.1999 - 4 StR 71/99

    Urkundenfälschung bei Besprühen von Kfz-Kennzeichen

    Bei dem mit einer Stempelplakette der Zulassungsstelle versehenen, an dem Kraftfahrzeug, für das es zugeteilt ist, angebrachten Kraftfahrzeugkennzeichen (§§ 18 Abs. 1, 23 StVZO) handelt es sich um eine (zusammengesetzte) Urkunde im Sinne des § 267 Abs. 1 StGB (vgl. BGHSt 16, 94, 95; 18, 66, 70; 34, 375, 376; BGHR StGB § 267 Abs. 1 Urkunde 2; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 267 Rdn. 4 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 06.10.1988 - 1 StR 550/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5693
BGH, 06.10.1988 - 1 StR 550/88 (https://dejure.org/1988,5693)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1988 - 1 StR 550/88 (https://dejure.org/1988,5693)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1988 - 1 StR 550/88 (https://dejure.org/1988,5693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,5693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 250
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.1962 - 4 StR 346/61

    Moos raus ! - §§ 16, 17 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 249 StGB, Zueignung

    Auszug aus BGH, 06.10.1988 - 1 StR 550/88
    Ein solches Bestreben genügt auch nicht den in BGHSt 17, 93 f [BGH 12.01.1962 - 4 StR 346/61]ür ausreichend gehaltenen Voraussetzungen.
  • BGH, 26.09.1984 - 3 StR 367/84

    Transport von Diebesgut aus dem Ausland

    Auszug aus BGH, 06.10.1988 - 1 StR 550/88
    Mittäter kann beim Diebstahl nur sein, wer Zueignungsabsicht hat (BGH NJW 1985, 812 [BGH 26.09.1984 - 3 StR 367/84]); sie fehlt bei der Angeklagten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 29.01.1988 - 1 Ss 247/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4245
OLG Zweibrücken, 29.01.1988 - 1 Ss 247/87 (https://dejure.org/1988,4245)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.01.1988 - 1 Ss 247/87 (https://dejure.org/1988,4245)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. Januar 1988 - 1 Ss 247/87 (https://dejure.org/1988,4245)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,4245) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1989, 250
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 04.08.2004 - 1 Ss 79/04

    Abgrenzung einer Teileinlassung vom Schweigen des Angeklagten beim Diebstahl im

    So ist anerkannt, dass auch - wie hier - bei Vorliegen eines Regelfalls nach § 69 Abs. 2 StGB der Tatrichter stets zu prüfen hat, ob ausnahmsweise von dieser Maßregel abgesehen werden kann, weil der Angeklagte zum Zeitpunkt der Urteilsfällung nicht mehr ungeeignet zum Führen eines Fahrzeuges ist (Senat DAR 2003, 235 ff. und Urteil vom 12.10.2000, 1 Ss 120/00; OLG Zweibrücken StV 1989, 250 f.; OLG Hamm VRS 25, 24 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Auflage 2003, StGB, § 69 Rn. 12 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.01.1989 - 3 Ws 56/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,11057
OLG Frankfurt, 26.01.1989 - 3 Ws 56/89 (https://dejure.org/1989,11057)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.01.1989 - 3 Ws 56/89 (https://dejure.org/1989,11057)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Januar 1989 - 3 Ws 56/89 (https://dejure.org/1989,11057)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,11057) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1989, 250
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht