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   BGH, 08.01.1988 - 2 StR 449/87   

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https://dejure.org/1988,1312
BGH, 08.01.1988 - 2 StR 449/87 (https://dejure.org/1988,1312)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1988 - 2 StR 449/87 (https://dejure.org/1988,1312)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1988 - 2 StR 449/87 (https://dejure.org/1988,1312)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Recht des Angeklagten - Wahl des Verteidigers - Terminbestimmung - Terminsverlegung

  • zaoerv.de PDF (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3273
  • MDR 1988, 425
  • NStZ 1988, 235
  • StV 1989, 89
  • Rpfleger 1988, 329
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamburg, 14.10.1994 - 1 Ws 275/94

    Rechtswidrigkeit angefochtener Verfügungen; Fehlerhafte Ermessensausübung;

    Dabei wird nämlich nicht erkennbar, daß das Recht des Angeklagten, sich eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen (§ 137 Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. Art. 6 Abs. 3 c MRK ), welches bei Entscheidungen über Terminsverlegungsanträge zu beachten ist (BGH, StV 1989, 89 ), bei der Ermessensausübung berücksichtigt wurde.
  • BayObLG, 24.09.2001 - 5St RR 248/01

    Richterablehnung aufgrund prozessualen Verhaltens - kurzfristige Terminierung

    Wenn auch ein Angeklagter grundsätzlich - auch im Fall einer nicht notwendigen Verteidigung - das verfassungsmäßig fundierte Recht hat, sich eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen, was die Notwendigkeit der ausreichenden Vorbereitung des Verteidigers auf einen Termin beinhaltet, und dieses Recht sowohl bei der Terminsbestimmung, wie auch bei Entscheidungen über Anträge auf Terminsverlegung oder Aussetzungsanträge zu beachten ist (BGH StV 1989, 89; OLG Frankfurt NStZ-RR 1997, 272), so ist dieses Recht nicht schrankenlos.
  • VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 172 A/01
    Unabhängig davon, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen gegen die Terminsbestimmung des Vorsitzenden die Beschwerde eröffnet ist (siehe Schlüchter, SK-StPO, Stand: April 2001, § 213 Rn. ff. sowie Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl. 2001, § 213 Rn. 8; jeweils m.w.N.) kann der Antragsteller unter Hinweis auf die nach seiner Auffassung unzulässig beschränkten Verteidigungsmöglichkeiten in der Hauptverhandlung einen Unterbrechungs- oder Aussetzungsantrag (§§ 228, 229 StPO) stellen und dessen Ablehnung durch das Gericht gegebenenfalls mit der gegen das zu erwartende Urteil der Strafkammer zu richtenden Revision (§ 338 Nr. 8 StPO) rügen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 1997 - 1 StR 483/97 - NStZ 1998, 311 , Urteil vom 8. Januar 1988 - 2 StR 449/87 - NJW 1988, 3273; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 9; Schlüchter, a.a.O., Rn. 17 ff.).
  • LG Dortmund, 20.10.1997 - 14 (XI) Qs 71/97

    Statthaftigkeit eines Rechtsbehelfs gegen die Ablehnung eines Antrags auf

    der Ermessensausübung zu berücksichtigen (BHG StV 1989, 89).
  • OLG Brandenburg, 12.01.1995 - 2 Ws 10/95

    Zur Zulässigkeit einer Weigerung des Vorsitzenden, den Termin zur

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Rechtsprechung
   BGH, 02.12.1988 - 4 StR 544/88   

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https://dejure.org/1988,5690
BGH, 02.12.1988 - 4 StR 544/88 (https://dejure.org/1988,5690)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1988 - 4 StR 544/88 (https://dejure.org/1988,5690)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1988 - 4 StR 544/88 (https://dejure.org/1988,5690)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ladung eines in Jugoslawien lebenden Zeugen - Zulässigkeit einer Verlesung früherer Protokolle von Zeugenvernehmungen im Wege des Urkundenbeweises - Scheitern des Rechtshilfeersuchens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 89
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