Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.05.1998

Rechtsprechung
   BGH, 27.05.1998 - 3 StR 204/98   

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https://dejure.org/1998,516
BGH, 27.05.1998 - 3 StR 204/98 (https://dejure.org/1998,516)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1998 - 3 StR 204/98 (https://dejure.org/1998,516)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1998 - 3 StR 204/98 (https://dejure.org/1998,516)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versuchte Vergewaltigung neben vollendeter sexueller Nötigung nach dem 6. Strafrechtsreformgesetz; Vollendete sexuelle Nötigung trotz fehlgeschlagenen Versuchs der Vergewaltigung; Annahme eines besonders schweren Falls eines Regelbeispiels ohne Vollendung

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2987
  • NStZ 1998, 510
  • StV 1998, 381
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.11.1985 - 3 StR 291/85

    Verwirklichung eines versuchten Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus BGH, 27.05.1998 - 3 StR 204/98
    Vergleichbar mit der Rechtsänderung beim Diebstahl im erschwerten Fall (vgl. dazu BGHSt 33, 370, 373) hat der Gesetzgeber einen selbständigen Tatbestand in eine bloße Strafzumessungsvorschrift mit Regelbeispielen umgewandelt.

    Zudem wäre es für den Tatrichter nicht von vornherein ausgeschlossen, eine Tat mit besonders gravierenden Umständen auch ohne Vollendung des Regelbeispiels als besonders schweren Fall des sexuellen Mißbrauchs außerhalb eines Regelbeispiels anzusehen (vgl. BGHSt 33, 370, 376 f.).

  • BGH, 02.11.2017 - 2 StR 415/17

    Beleidigung (verfassungsrechtlich gebotene Konturierung des Tatbestandes; sexuell

    Dass der Angeklagte gewaltsam den Geschlechtsverkehr ausüben wollte, dieses über die Vornahme der sexuellen Handlung hinausgehende Ziel jedoch nicht erreicht hat, berechtigt nicht dazu, die Tat nur als Versuch zu bezeichnen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 3 StR 204/98, NStZ 1998, 510; Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 425/02, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 18).

    Hingegen ist im Schuldspruch neben dem vollendeten Grundtatbestand der sexuellen Nötigung für den Versuch der Verwirklichung des Regelbeispiels aus § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB kein Raum (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 3 StR 204/98, NStZ 1998, 510, 511; Lackner/Kühl, StGB, 28. Aufl., § 177 Rn. 11; Fischer, aaO, § 177 Rn. 163 mwN; a.A. SK-StGB/Wolters/Noltenius, 9. Aufl., § 177 Rn. 92).

  • BayObLG, 20.08.2021 - 206 StRR 87/21

    Strafbarkeit des Stealthing - minder schwerer Fall

    Der Versuch, mit dem Opfer den Beischlaf zu vollziehen, kann im Einzelfall die Voraussetzungen eines besonders schweren Falls des § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB erfüllen; dies kommt jedoch, weil es sich dabei um eine Strafzumessungsregel handelt, im Schuldspruch nicht als Versuch der Vergewaltigung zum Ausdruck (Anschluss an BGH, Beschl. v. 27. Mai 1998, 3 StR 204/98, NStZ 1998, 510, juris Rn. 4).

    Erfüllt die inkriminierte Handlung für sich bereits den Tatbestand des § 177 Abs. 1 StGB, kommt nur diese im Schuldspruch zum Ausdruck (BGH, Beschluss vom 27. Mai 1998, 3 StR 204/98, NStZ 1998, 510).

  • BGH, 25.11.2015 - 1 StR 555/15

    Versuchte Vergewaltigung (Anwendung des Strafrahmens des § 177 Abs. 1 StGB)

    In einer solchen Konstellation hat der Schuldspruch - wie geschehen - auf versuchte Vergewaltigung zu lauten (BGH, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 3 StR 204/98, NStZ 1998, 510, 511).

    Ob dies anders sein kann, wenn - wie hier - auch das Grunddelikt der sexuellen Nötigung lediglich versucht ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 3 StR 204/98, NStZ 1998, 510, 511; Hörnle in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 177 Rn. 253 mwN), bedarf keiner Entscheidung.

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Rechtsprechung
   BGH, 06.05.1998 - 1 StR 196/98   

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https://dejure.org/1998,5074
BGH, 06.05.1998 - 1 StR 196/98 (https://dejure.org/1998,5074)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1998 - 1 StR 196/98 (https://dejure.org/1998,5074)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1998 - 1 StR 196/98 (https://dejure.org/1998,5074)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Veränderte Tatzeit als wesentliche Grundlage des Anklagevorwurfs - Erfüllung von Regelbeispielen/Qualifikationstatbeständen - Grenze des gerechten Schuldausgleichs

  • rechtsportal.de

    StPO § 265

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 270
  • StV 1998, 381
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 06.05.1998 - 1 StR 196/98
    Der neue Tatrichter wird darauf zu achten haben, daß dann, wenn er eine außergewöhnlich hohe Strafe verhängen will, hierfür gewichtige Gründe vorliegen müssen, wobei die Strafe jedenfalls dem Erfordernis genügen muß, die Grenze eines gerechten Schuldausgleichs nicht zu überschreiten (BGHSt 34, 345, 349).
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 06.05.1998 - 1 StR 196/98
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Erfordernisse bei der Bezeichnung von Tatopfer, von Tatorten, von Grundzügen der Art und Weise der Tatbegehung (auch wenn sich diese meist in gleicher Weise wiederholt hat) sowie von Tatzeiträumen und einer Mindestanzahl von Taten (vgl. hierzu BGHSt 40, 44, 48; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 14; Kuckein in StraFo 1997, 33, 37) sind beachtet worden.
  • BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64

    Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer

    Auszug aus BGH, 06.05.1998 - 1 StR 196/98
    Das ist bei einer Gesetzesänderung nach dem tatrichterlichen Urteil vom Revisionsgericht zu berücksichtigen (BGHSt 20, 77).
  • BGH, 21.03.1995 - 1 StR 789/94

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Individualisierung der Tat - Abgrenzung der

    Auszug aus BGH, 06.05.1998 - 1 StR 196/98
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Erfordernisse bei der Bezeichnung von Tatopfer, von Tatorten, von Grundzügen der Art und Weise der Tatbegehung (auch wenn sich diese meist in gleicher Weise wiederholt hat) sowie von Tatzeiträumen und einer Mindestanzahl von Taten (vgl. hierzu BGHSt 40, 44, 48; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 14; Kuckein in StraFo 1997, 33, 37) sind beachtet worden.
  • BGH, 01.06.1994 - 2 StR 105/94

    Tatzeit - Zeugenvernehmung - Anklageänderung - Hinweispflicht

    Auszug aus BGH, 06.05.1998 - 1 StR 196/98
    Das Gericht selbst muß den entscheidenden Gesichtspunkt erkennbar aufgenommen und in die Erwägungen einbezogen haben, die für die Entscheidung bedeutsam sind (BGH NStZ 1998, 26; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 11 und Abs. 4 Hinweispflicht 12 m.w.Nachw.).
  • BGH, 29.06.2006 - 5 StR 85/06

    Sexueller Missbrauch von Kindern; milderes Gesetz

    Dabei hat es allerdings nicht bedacht, dass gemäß § 2 Abs. 3 StGB als milderes Gesetz § 176 Abs. 2 StGB in der vom 1. April 1998 bis 31. März 2004 geltenden Fassung zur Anwendung kommen muss, weil weder das Verhalten des Angeklagten einen der Qualifikationstatbestände des § 176a StGB erfüllte noch im Rahmen von § 176 StGB in der vom 1. April 1998 bis 31. März 2004 geltenden Fassung ein besonders schwerer Fall vorgesehen war (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 270).
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