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Rechtsprechung
   KG, 23.09.2015 - (5) 121 Ss 133/15 (42/15)   

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KG, 23.09.2015 - (5) 121 Ss 133/15 (42/15) (https://dejure.org/2015,44241)
KG, Entscheidung vom 23.09.2015 - (5) 121 Ss 133/15 (42/15) (https://dejure.org/2015,44241)
KG, Entscheidung vom 23. September 2015 - (5) 121 Ss 133/15 (42/15) (https://dejure.org/2015,44241)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Fall an sich nicht notwendiger Verteidigung; Beiordnung eines Pflichtverteidigers für die Mitwirkung am Revisionsverfahren; Voraussetzungen für eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fall an sich nicht notwendiger Verteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 175
  • StV 2016, 790 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend macht, muss die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. BVerfGE 112, 185; BGHSt 29, 203; 21, 334 - juris Rdn. 20; KG, Urteil vom 19. März 2013 - [2] 161 Ss 482/11 [13/12] m.w.N.; zu Verfahrensrügen nach § 338 StPO vgl. Franke in Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 338 Rdn. 132 ff.).

    Eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung nach § 338 Nr. 8 StPO, wie sie der Angeklagte geltend macht, setzt voraus, dass eine besondere Verfahrensvorschrift verletzt worden ist (vgl. BGHSt 21, 334).

    Die Beschränkung muss in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt liegen (vgl. BGH StV 2000, 248) und in einem in der Hauptverhandlung ergangenen Gerichtsbeschluss enthalten sein (vgl. BGH NJW 1996, 2383; bei Kusch NStZ 1993, 31; Franke, a.a.O., § 338 Rdn. 129); ein vor der Hauptverhandlung erlassener Beschluss genügt nicht (vgl. BGHSt 21, 334).

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend macht, muss die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. BVerfGE 112, 185; BGHSt 29, 203; 21, 334 - juris Rdn. 20; KG, Urteil vom 19. März 2013 - [2] 161 Ss 482/11 [13/12] m.w.N.; zu Verfahrensrügen nach § 338 StPO vgl. Franke in Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 338 Rdn. 132 ff.).
  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Zwischen dem Verfahrensfehler und dem Urteil muss eine konkret-kausale Beziehung bestehen (vgl. BGHSt 30, 131; Gericke in Karlsruher Kommentar, a.a.O., § 338 Rdn. 101).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Ebenso wenig liegt nach den Gesamtumständen ein "schwerwiegender Fall" vor, in dem die Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen des Anspruchs auf ein faires Verfahren geboten wäre (dazu vgl. BVerfGE 46, 202 - juris Rdn. 32; BVerfGE 39, 238 - juris Rdn. 15).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Ebenso wenig liegt nach den Gesamtumständen ein "schwerwiegender Fall" vor, in dem die Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen des Anspruchs auf ein faires Verfahren geboten wäre (dazu vgl. BVerfGE 46, 202 - juris Rdn. 32; BVerfGE 39, 238 - juris Rdn. 15).
  • BGH, 06.02.1980 - 2 StR 729/79

    Anforderungen an die Geltendmachung der "die den Mangel enthaltenden Tatsachen"

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Der Beschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend macht, muss die den Mangel begründenden Tatsachen so vollständig und genau angeben (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Begründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen zutreffen (vgl. BVerfGE 112, 185; BGHSt 29, 203; 21, 334 - juris Rdn. 20; KG, Urteil vom 19. März 2013 - [2] 161 Ss 482/11 [13/12] m.w.N.; zu Verfahrensrügen nach § 338 StPO vgl. Franke in Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 338 Rdn. 132 ff.).
  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98

    Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Die Beschränkung muss in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt liegen (vgl. BGH StV 2000, 248) und in einem in der Hauptverhandlung ergangenen Gerichtsbeschluss enthalten sein (vgl. BGH NJW 1996, 2383; bei Kusch NStZ 1993, 31; Franke, a.a.O., § 338 Rdn. 129); ein vor der Hauptverhandlung erlassener Beschluss genügt nicht (vgl. BGHSt 21, 334).
  • BGH, 10.04.1996 - 3 StR 557/95

    Aussetzung der Hauptverhandlung - Ablehnender Gerichtsbeschluß - Revision

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Die Beschränkung muss in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt liegen (vgl. BGH StV 2000, 248) und in einem in der Hauptverhandlung ergangenen Gerichtsbeschluss enthalten sein (vgl. BGH NJW 1996, 2383; bei Kusch NStZ 1993, 31; Franke, a.a.O., § 338 Rdn. 129); ein vor der Hauptverhandlung erlassener Beschluss genügt nicht (vgl. BGHSt 21, 334).
  • OLG Rostock, 05.08.2010 - 1 Ss 61/10

    Zuständigkeit für die Bestellung eines Pflichtverteidigers für die

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Der am 21. Juli 2015 eingegangene Antrag des Angeklagten auf Beiordnung von Rechtsanwalt S. "für die Revision bzw. Revisionsbegründung", über den nach Übersendung der Akten an das Revisionsgericht (§ 347 Abs. 2 StPO) dessen Vorsitzender zu befinden hat (vgl. OLG Rostock NStZ-RR 2010, 342), bleibt erfolglos.
  • OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 1 Ws 212/08

    Pflichtverteidigerbestellung zur Erhebung der Verfahrensrüge im

    Auszug aus KG, 23.09.2015 - 121 Ss 133/15
    Im Übrigen ist zwar anerkannt, dass dem Angeklagten ein Verteidiger zu bestellen ist, wenn es um die Abfassung besonders schwieriger, den als Urkundsbeamten tätigen Rechtspfleger überfordernder Revisionsrügen geht (vgl. OLG Koblenz StraFo 2007, 117 m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 140 Rdn. 29) oder wenn der Angeklagte aufgrund objektiver Umstände des Verfahrensgeschehens oder subjektiver Eigenschaften nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Revision unter Mitwirkung des Urkundsbeamten zu begründen (vgl. OLG Karlsruhe StraFo 2006, 497; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 140 Rdn. 98, 117; zum Ganzen vgl. OLG Saarbrücken StraFo 2009, 518; KG NStZ 2007, 663).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2006 - 3 Ws 351/06

    Revision im Strafverfahren: Notwendigkeit der Beiordnung eines Verteidigers

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 16.06.2016 - 3 OLG 8 Ss 54/16   

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https://dejure.org/2016,20985
OLG Bamberg, 16.06.2016 - 3 OLG 8 Ss 54/16 (https://dejure.org/2016,20985)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16.06.2016 - 3 OLG 8 Ss 54/16 (https://dejure.org/2016,20985)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - 3 OLG 8 Ss 54/16 (https://dejure.org/2016,20985)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Verfahrenseinstellung durch Revisionsgericht wegen fehlendem Eröffnungsbeschluss auch bei einer wirksamen Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verfahrenseinstellung durch Revisionsgericht wegen fehlenden Eröffnungsbeschlusses

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen eines fehlenden Eröffnungsbeschlusses bei wirksamer Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsfolgen eines fehlenden Eröffnungsbeschlusses bei wirksamer Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 264
  • StV 2016, 790 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 3 Ws 61/06

    Einstellung des Strafverfahrens wegen Fehlens eines wirksamen

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.06.2016 - 3 OLG 8 Ss 54/16
    Eine Entschädigungsentscheidung nach § 8 I 1 StrEG ist mangels einer das Verfahren abschließenden Entscheidung nicht veranlasst, solange der zur Verfahrenseinstellung führende fehlende Eröffnungsbeschluss - wenn auch in einem neuen Verfahren - nachgeholt werden kann (Anschluss an OLG Frankfurt, Beschl. v. 03.03.2006 - 3 Ws 61/06 = NStZ-RR 2006, 159).

    Da der zur Einstellung des Verfahrens führende fehlende Eröffnungsbeschluss jedenfalls bis zum Eintritt von Verfolgungsverjährung in einem - wenn auch neuen - Verfahren nachgeholt werden kann, mithin eine Verurteilung des Angekl. weiterhin in Betracht kommt, fehlt es an einer das Verfahren abschließenden Entscheidung i. S. d. genannten Bestimmung (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 03.03.2006 - 3 Ws 61/06 = NStZ-RR 2006, 159; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt § 8 StrEG Rn. 2 m. w. N.).

  • KG, 16.03.2015 - 161 Ss 20/15

    Fehlen der Prozessvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses als von

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.06.2016 - 3 OLG 8 Ss 54/16
    Eine Zurückverweisung an das Berufungsgericht scheidet aus, weil der Eröffnungsbeschluss durch dieses nicht mehr nachgeholt werden kann (u. a. Anschluss an KG, Beschl. v. 16.03.2015 - 161 Ss 20/15 [bei juris]).

    Mitaufzuheben ist das erstinstanzliche Urteil des AG, weil bereits seinem Erlass das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses entgegenstand und das Urteil daher schon durch das Berufungsgericht nach § 328 I StPO hätte aufgehoben werden müssen (vgl. KG, Beschl. v. 16.03.2015 - 161 Ss 20/15 [bei juris]).

  • BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67

    Zulässigkeit einer allgemeinen Sachrüge gegen eine aufgrund Nichterscheinens des

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.06.2016 - 3 OLG 8 Ss 54/16
    Die Einstellung des Verfahrens hat trotz der wirksamen Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch und der hierdurch eingetretenen (horizontalen) Teilrechtskraft des amtsgerichtlichen Urteils zu erfolgen; denn diese entbindet die Gerichte im Berufungs- und Revisionsverfahren nicht von der Prüfung und Berücksichtigung von Verfahrenshindernissen, die - wie im Falle eines fehlenden Eröffnungsbeschlusses - bereits zu einem sog. Befassungsverbot führen (BGHSt 21, 242 [zum Fall der Revisionsbeschränkung]; KG a. a. O.; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt StPO 59. Aufl. Einl. Rn. 151c m. w. N.).
  • BGH, 13.03.2014 - 2 StR 516/13

    Unzureichender Eröffnungsbeschluss (Unterschriften; Verfahrenseinstellung)

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.06.2016 - 3 OLG 8 Ss 54/16
    Das von Amts wegen zu beachtende Verfahrenshindernis hat die Aufhebung des angefochtenen Urteils und die Einstellung des Verfahrens zur Folge (vgl. BGH, Beschl. v. 13.03.2014 - 2 StR 516/13 [bei juris] m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 04.03.2021 - 2 Rev 9/21

    Strafverfahren: Nachholung des Eröffnungsbeschlusses; Gerichtsbesetzung

    Die nach Berufungsrücknahme durch den Angeklagten und Berufungsbeschränkung der Staatsanwaltschaft eingetretene Teilrechtskraft des amtsgerichtlichen Urteils steht dem nicht entgegen (KG aaO.; OLG Bamberg Beschl. v. 16. Juni 2016, Az.: 3 OLG 8 Ss 54/16 (juris), vgl. auch KK-StPO/Ott § 260 Rn. 46).
  • OLG Bamberg, 08.02.2019 - 1 Ws 165/18

    Notwendigkeit eines vorhergehenden Eröffnungsbeschlusses im selbständigen

    Zwar kann der Eröffnungsbeschluss in der Hauptverhandlung bis zum Erlass der Erstentscheidung nachgeholt und sodann zur Sache verhandelt werden (BGHSt 29, 224; Meyer-Goßner/Schmitt § 203 Rn. 4 m.w.N.), eine Nachholung im Berufungsverfahren ist jedoch ausgeschlossen (vgl. BGHSt 33, 167; OLG Bamberg, Beschluss vom 16.06.2016 - 3 OLG 8 Ss 54/16 = wistra 2017, 80; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.), obwohl dieses noch einmal eine komplette Tatsacheninstanz eröffnet.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 06.01.2016 - 1 Ss 60/15 (2 Ss 60/15)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,44753
OLG Bremen, 06.01.2016 - 1 Ss 60/15 (2 Ss 60/15) (https://dejure.org/2016,44753)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06.01.2016 - 1 Ss 60/15 (2 Ss 60/15) (https://dejure.org/2016,44753)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06. Januar 2016 - 1 Ss 60/15 (2 Ss 60/15) (https://dejure.org/2016,44753)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 2016, 790
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