Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 18.05.2009

Rechtsprechung
   BGH, 22.07.2009 - 5 StR 268/09   

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BGH, 22.07.2009 - 5 StR 268/09 (https://dejure.org/2009,9703)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2009 - 5 StR 268/09 (https://dejure.org/2009,9703)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09 (https://dejure.org/2009,9703)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 446
  • StraFo 2009, 432
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BGH, 22.07.2009 - 5 StR 268/09
    Denn als minderschwere Straftat vermag das - ununterbrochene - Vergehen des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG den Betrug und die Nötigung nicht zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden (vgl. BGHSt 18, 66, 69; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 8).
  • BGH, 07.11.2003 - 4 StR 438/03

    Tatmehrheit / Tateinheit beim Fahren ohne Fahrerlaubnis (Dauerstraftat; kurze

    Auszug aus BGH, 22.07.2009 - 5 StR 268/09
    Denn das Dauerdelikt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird durch einen kurzen Tankaufenthalt nicht unterbrochen (BGH DAR 2004, 229; König in Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 21 StVG Rdn. 25 m.w.N.), weswegen von einer Handlung im Rechtssinn auszugehen ist.
  • BGH, 14.06.1993 - 4 StR 302/93

    Verbindung von zwei in Tatmehrheit zueinander stehenden Diebstählen durch das

    Auszug aus BGH, 22.07.2009 - 5 StR 268/09
    Denn als minderschwere Straftat vermag das - ununterbrochene - Vergehen des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG den Betrug und die Nötigung nicht zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden (vgl. BGHSt 18, 66, 69; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 8).
  • BGH, 09.03.2016 - 4 StR 60/16

    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (Dauerdelikt: keine Unterbrechung durch

    bis 9. der Urteilsgründe zu der vom Generalbundesanwalt beantragten Änderung des Schuldspruchs, da das Dauerdelikt des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch den kurzen Tankaufenthalt und den dabei begangenen Betrugsversuch (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 4 StR 632/11, NStZ 2012, 324) nicht unterbrochen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 2004, 214), sondern insofern Tateinheit vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, BGHR StVG § 21 Konkurrenzen 2).
  • OLG Hamm, 27.06.2017 - 4 RVs 75/17

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Konkurrenzen; Unterbrechung der Fahrt durch

    Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung regelmäßig erst mit Abschluss einer von vornherein für einen längeren Weg geplanten Fahrt und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten (BGH, Beschl. v. 07.11.2003 - 4 StR 438/03 - juris; BGH, Beschl. v. 22.07.2009 - 5 StR 268/09 - juris; BGH, Beschl. v. 12.08.2015 - 4 StR 14/15 - juris).

    Dieses ist gegenüber dem Missbrauch von Ausweispapieren kein minderschweres Delikt, welches nicht geeignet wäre, die Delikte zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden (BGHSt 18, 66, 69; BGH, Beschl. v. 22.07.2009 - 5 StR 268/09 - juris).

  • BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18

    Urkundenfälschung (Tateinheit auch bei mehrfachem selbstständigen Gebrauch einer

    Die Dauerdelikte des § 21 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 6 Abs. 1 PflVG umfassen die gesamte von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplante Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss, ohne dass kurzzeitige Fahrtunterbrechungen zu einer Aufspaltung der einheitlichen Tat führen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 106, 214; vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212; Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16, StraFo 2016, 262).
  • BGH, 10.10.2019 - 4 StR 96/19

    Konkurrenzen (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr)

    Denn sowohl bei dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG als auch bei dem Vergehen der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB handelt es sich um Dauerstraftaten (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2015 - 4 StR 14/15, juris Rn. 4 (zu § 21 StVG); Urteil vom 5. November 1969 - 4 StR 519/68, BGHSt 23, 141, 149 (zu § 316 StGB); Ernemann in SSW-StGB, 4. Aufl., § 316 Rn. 40; Weidig in MüKo-SVR, § 21 StVG Rn. 40), die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch kurze Fahrtunterbrechungen - wie vorliegend das kurzzeitige Parken des Fahrzeugs durch den Angeklagten, der hierbei auf dem Fahrersitz sitzen blieb und den Motor des Fahrzeugs laufen ließ - nicht in selbständige Taten aufgespalten werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212; Beschlüsse vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16, StraFo 2016, 262; vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, BGHR StVG § 21 Konkurrenzen 2; vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, DAR 2004, 229).
  • BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20

    Urkundenfälschung (Konkurrenzen: einheitliches Gebrauchmachen bei mehrfacher

    Bei ihrer Bewertung der mit einem Fahrzeug mit Originalkennzeichen erfolgten An- und Abfahrten als selbstständige Taten hat die Strafkammer übersehen, dass das Dauerdelikt des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG die gesamte geplante Fahrt umfasst und durch einen kurzen Tankaufenthalt und den dabei begangenen Betrug nicht unterbrochen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16 Rn. 2; Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03 mwN).

    Der Tankstellenbetrug steht hierzu in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16 Rn. 2; Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273).

  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 19 ZB 21.207

    Urkundsdelikte als Grundlage für eine generalpräventive Ausweisung

    Zwar stellt das Vergehen des vorsätzlichen Fahrens ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis gem. § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG (der Straftatbestand dient der Sicherheit des Straßenverkehrs, also auch dem Schutz von Individualgütern wie Leib, Leben und Sachgütern ) grundsätzlich nur eine minderschwere Straftat dar (BGH, B.v. 22.7.2009 - 5 StR 268/09 - juris).
  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

    Das Dauerdelikt des § 21 Abs. 1 S. 1 StVG umfasst die gesamte von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplante Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss, ohne dass kurzzeitige Fahrtunterbrechungen zu einer Aufspaltung der einheitlichen Tat führen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7.11.2003 - 4 StR 438/03, VRS 106, 214; vom 22.7.2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Urteil vom 30.9.2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212; Beschluss vom 9.3.2016 - 4 StR 60/16, StraFo 2016, 262).
  • OLG Koblenz, 28.10.2009 - 2 Ss 128/09

    Strafverfahren wegen verschiedener Delikte im Straßenverkehr: Verklammerung der

    Das minder schwere Delikt des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis kann die Nötigungshandlungen nicht zur Tateinheit verklammern (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09 -).
  • KG, 27.12.2018 - 121 Ss 198/18

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Einheitliche Tat bei Fahrtunterbrechung und versuchter

    § 21 Abs. 1 Satz 1 StVG umfasst aber die gesamte von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplante Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss, ohne dass kurzzeitige Fahrtunterbrechungen zu einer Aufspaltung der einheitlichen Tat führen (vgl. BGH DAR 2010, 273; OLG Hamm SVR 2017, 434f.).
  • KG, 27.12.2018 - 1 Ss 38/18
    § 21 Abs. 1 Satz 1 StVG umfasst aber die gesamte von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplante Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss, ohne dass kurzzeitige Fahrtunterbrechungen zu einer Aufspaltung der einheitlichen Tat führen (vgl. BGH DAR 2010, 273; OLG Hamm SVR 2017, 434f.).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.05.2009 - 1 SsRs 11/09, 1 Ss Rs 11/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8862
OLG Zweibrücken, 18.05.2009 - 1 SsRs 11/09, 1 Ss Rs 11/09 (https://dejure.org/2009,8862)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.05.2009 - 1 SsRs 11/09, 1 Ss Rs 11/09 (https://dejure.org/2009,8862)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. Mai 2009 - 1 SsRs 11/09, 1 Ss Rs 11/09 (https://dejure.org/2009,8862)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Führen eines Kfz unter dem berauschenden Teegetränk Mate de Coca

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einschränkung der Fahrtüchtigkeit nach Genuss des Teeprodukts "Mate de Coca"

  • blutalkohol PDF, S. 424

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorsicht vor unbekannten Wachmachern im Straßenverkehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2009, 432
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.05.2009 - 1 SsRs 11/09
    Infolge verfeinerter Nachweismethoden wurden solche Fälle aus dem Anwendungsbereich der Bestimmung ausgenommen, bei denen der Konsum schon längere Zeit vor der Fahrt erfolgt und daher von der Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit nicht mehr auszugehen ist (BVerfG NJW 2005, 349).

    Damit war also eine Konzentration festgestellt, die es als möglich erscheinen ließ, dass der Betroffene am Straßenverkehr teilgenommen hatte, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war; die in dieser Weise vom Bundesverfassungsgericht formulierte Voraussetzung für eine Ahndung nach § 24a Abs. 2 StVG (BVerfG NJW 2005, 349, 351) war erfüllt.

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG NJW 2005, 349, 350) hat es dabei für zulässig erachtet, allein an Tatsache des Konsums anzuknüpfen und nicht auf die Einschätzung von Wirkstoffmenge und Rauschmittelwirkungen durch den Normadressaten abzustellen; gerade daraus wurde (in Anknüpfung an Stein NZV 1999, 441, 446) eine besonders hohe Befolgungschance für die Regelung abgeleitet.

  • OLG Zweibrücken, 13.04.2005 - 1 Ss 50/05

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Qualifizierter Nachweis des Betäubungsmittelkonsums

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.05.2009 - 1 SsRs 11/09
    Dagegen setzt die Ahndung nach § 24a Abs. 2 StVG die Feststellung konkreter rauschmittelbedingter Beeinträchtigungen und entsprechender Auswirkungen auf die Fahrsicherheit nicht voraus (Senat NZV 2005, 430; BayObLG NZV 2004, 267, 268; OLG Saarbrücken VRS 102, 120, 123; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 24a StVG Rn. 21c, 24).
  • BayObLG, 12.02.2004 - 2 ObOWi 681/03

    Speed (Metamphatimine) und Anwendung des § 24a StVG

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.05.2009 - 1 SsRs 11/09
    Dagegen setzt die Ahndung nach § 24a Abs. 2 StVG die Feststellung konkreter rauschmittelbedingter Beeinträchtigungen und entsprechender Auswirkungen auf die Fahrsicherheit nicht voraus (Senat NZV 2005, 430; BayObLG NZV 2004, 267, 268; OLG Saarbrücken VRS 102, 120, 123; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 24a StVG Rn. 21c, 24).
  • OLG Hamm, 19.03.2007 - 2 Ss OWi 91/07

    Drogenfahrt; Grenzwert; Kokain

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.05.2009 - 1 SsRs 11/09
    Der dabei für Cocain geltende Wert von 75 ng/ml Benzoylecgonin (OLG Hamm NZV 2007, 248) war allerdings hier mit 126 ng/ml deutlich überschritten.
  • OLG Saarbrücken, 23.01.2002 - Ss 76/01

    Straßenverkehrsstrafrecht: Drogenbedingte Fahrunsicherheit,

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.05.2009 - 1 SsRs 11/09
    Dagegen setzt die Ahndung nach § 24a Abs. 2 StVG die Feststellung konkreter rauschmittelbedingter Beeinträchtigungen und entsprechender Auswirkungen auf die Fahrsicherheit nicht voraus (Senat NZV 2005, 430; BayObLG NZV 2004, 267, 268; OLG Saarbrücken VRS 102, 120, 123; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 24a StVG Rn. 21c, 24).
  • OLG Jena, 23.02.2012 - 1 SsBs 92/11

    Führen eines Kraftfahrzeuges unter Cannabis- und Amphetamineinfluss:

    b) Zur Beantwortung der Frage, ob eine die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigende Drogenwirkung überhaupt noch möglich erscheint, orientiert sich der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte daran, ob die für die jeweilige Substanz der von der sachverständigen Grenzwertkommission mit Beschluss vom 22.05.2007 (BA 2007, 311) empfohlenen sog. analytischen Grenzwerte - für THC 1 ng/ml und für Amphetamin 25 ng/ml - erreicht sind (vgl. Senatsbeschluss VRS 118, 298; OLG Bamberg DAR 2006, 286; OLG Karlsruhe VRS 112, 130; OLG Zweibrücken VRS 117, 208; OLG Celle VRS 117, 369; OLG Koblenz NJW 2009, 1222; OLG Stuttgart DAR 2011, 218).
  • VG Düsseldorf, 26.03.2015 - 14 L 751/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des Konsums von Cannabis

    Dieser pauschale Vortrag ändert indes an der rechtlichen Beurteilung nichts, vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 1 SsRs 11/09 - juris; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., 2015, § 24a StVG, Rdnr. 21a.

    Zudem muss die Bezeichnung Mate de Coca bei einem normal verständigen Menschen den Verdacht erwecken, dass der Tee aus der Cocapflanze gewonnen werde und damit auch Kokain enthalte, vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18. Mai 2009, a.a.O..

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