Rechtsprechung
   EuG, 20.09.2012 - T-154/10   

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https://dejure.org/2012,26913
EuG, 20.09.2012 - T-154/10 (https://dejure.org/2012,26913)
EuG, Entscheidung vom 20.09.2012 - T-154/10 (https://dejure.org/2012,26913)
EuG, Entscheidung vom 20. September 2012 - T-154/10 (https://dejure.org/2012,26913)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Beihilfe, die Frankreich in Form einer impliziten unbeschränkten Bürgschaft zugunsten von La Poste, aufgrund von deren Status als öffentliches Unternehmen, durchgeführt haben soll - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Frankreich / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Beihilfe, die Frankreich in Form einer impliziten unbeschränkten Bürgschaft zugunsten von La Poste, aufgrund von deren Status als öffentliches Unternehmen, durchgeführt haben soll - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt ...

  • EU-Kommission

    Frankreich / Kommission

    Staatliche Beihilfen - Beihilfe, die Frankreich in Form einer impliziten unbeschränkten Bürgschaft zugunsten von La Poste, aufgrund von deren Status als öffentliches Unternehmen, durchgeführt haben soll - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung einer unbegrenzten Staatsbürgschaft zugunsten eines öffentlichen Post- und Telekommunikationsunternehmens als binnenmarktwidrige Beihilfe; Erfolgsaussichten einer Nichtigkeitsklage der Französischen Republik gegen die Europäische Kommission

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegrenzte Staatsbürgschaft zugunsten eines öffentlichen Post- und Telekommunikationsunternehmens als binnenmarktwidrige Beihilfe; unbegründete Nichtigkeitsklage der Französischen Republik gegen die Europäische Kommission

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 2. April 2010 - Frankreich/Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C (2010) 133 endgültig der Kommission vom 26. Januar 2010, mit der festgestellt wird, dass es sich bei der impliziten unbeschränkten Bürgschaft zugunsten von La Poste, die sich aus französischen Rechtsvorschriften betreffend die ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (36)

  • EuGH, 24.04.2008 - C-55/07

    Michaeler und Subito - Richtlinie 97/81/EG - Gleichbehandlung von Teilzeit- und

    Auszug aus EuG, 20.09.2012 - T-154/10
    betreffend eine Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2010/605/EU der Kommission vom 26. Januar 2010 über die staatliche Beihilfe C 56/07 (ex E 15/05) Frankreichs zugunsten von La Poste (ABl. L 274, S. 1).

    Am 26. Januar 2010 erließ die Kommission den Beschluss K(2010) 133 über die staatliche Beihilfe C 56/07 (ex E 15/05) Frankreichs zugunsten von La Poste (im Folgenden: angefochtener Beschluss).

  • VK Rheinland-Pfalz, 27.05.2005 - 15/05

    Nachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis trotz fehlender Angebotsabgabe

    Auszug aus EuG, 20.09.2012 - T-154/10
    betreffend eine Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2010/605/EU der Kommission vom 26. Januar 2010 über die staatliche Beihilfe C 56/07 (ex E 15/05) Frankreichs zugunsten von La Poste (ABl. L 274, S. 1).

    Am 26. Januar 2010 erließ die Kommission den Beschluss K(2010) 133 über die staatliche Beihilfe C 56/07 (ex E 15/05) Frankreichs zugunsten von La Poste (im Folgenden: angefochtener Beschluss).

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

    Auszug aus EuG, 20.09.2012 - T-154/10
    Viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 24. Juli 2003, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, C-280/00, Slg. 2003, I-7747, Randnrn.
  • EuGH, 11.07.1996 - C-39/94

    SFEI u.a.

    Auszug aus EuG, 20.09.2012 - T-154/10
    Um zu beurteilen, ob eine staatliche Maßnahme eine Beihilfe darstellt, ist nach ständiger Rechtsprechung zu ermitteln, ob das begünstigte Unternehmen eine wirtschaftliche Vergünstigung erhält, die es unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 11. Juli 1996, SFEI u. a., C-39/94, Slg. 1996, I-3547, Randnr. 60, und Kommission/Niederlande, Randnr. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-487/06

    British Aggregates / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe -

    Auszug aus EuG, 20.09.2012 - T-154/10
    Deshalb hat der Unionsrichter die Frage, ob eine Maßnahme in den Anwendungsbereich von Art. 107 Abs. 1 AEUV fällt, grundsätzlich unter Berücksichtigung sowohl der konkreten Umstände des bei ihm anhängigen Rechtsstreits als auch des technischen oder komplexen Charakters der von der Kommission vorgenommenen Beurteilungen umfassend zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 16. Mai 2000, Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission, C-83/98 P, Slg. 2000, I-3271, Randnr. 25, und vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission, C-487/06 P, Slg. 2008, I-10515, Randnr. 111).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-341/06

    Chronopost und La Poste / UFEX u.a. - Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des

    Auszug aus EuG, 20.09.2012 - T-154/10
    Daraus ergibt sich insbesondere, dass für diese gerichtliche Kontrolle, da der Begriff der staatlichen Beihilfe einem objektiven Sachverhalt entspricht, der zu dem Zeitpunkt zu beurteilen ist, zu dem die Kommission ihre Entscheidung trifft, die zu diesem Zeitpunkt vorgenommenen Beurteilungen zu berücksichtigen sind (Urteil des Gerichtshofs vom 1. Juli 2008, Chronopost und La Poste/UFEX u. a., C-341/06 P und C-342/06 P, Slg. 2008, I-4777, Randnr. 144).
  • EuGH, 16.05.2000 - C-83/98

    Frankreich / Ladbroke Racing und Kommission

    Auszug aus EuG, 20.09.2012 - T-154/10
    Deshalb hat der Unionsrichter die Frage, ob eine Maßnahme in den Anwendungsbereich von Art. 107 Abs. 1 AEUV fällt, grundsätzlich unter Berücksichtigung sowohl der konkreten Umstände des bei ihm anhängigen Rechtsstreits als auch des technischen oder komplexen Charakters der von der Kommission vorgenommenen Beurteilungen umfassend zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 16. Mai 2000, Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission, C-83/98 P, Slg. 2000, I-3271, Randnr. 25, und vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission, C-487/06 P, Slg. 2008, I-10515, Randnr. 111).
  • EuGH, 08.05.2003 - C-328/99

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.09.2012 - T-154/10
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff der Beihilfe nach gefestigter Rechtsprechung weiter ist als der der Subvention; er umfasst nicht nur positive Leistungen wie etwa die Subventionen selbst, sondern auch staatliche Maßnahmen, die in verschiedener Form die Belastungen vermindern, die ein Unternehmen regelmäßig zu tragen hat, und die somit, obwohl sie keine Subventionen im strengen Sinne des Wortes darstellen, diesen nach Art und Wirkungen gleichstehen (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 8. Mai 2003, 1talien und SIM 2 Multimedia/Kommission, C-328/99 und C-399/00, Slg. 2003, I-4035, Randnr. 35, und vom 15. Juni 2006, Air Liquide Industries Belgium, C-393/04 und C-41/05, Slg. 2006, I-5293, Randnr. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.05.2010 - T-425/04

    Die Erklärungen der französischen Behörden, mit denen diese France Télécom ihre

    Auszug aus EuG, 20.09.2012 - T-154/10
    Selbst wenn davon auszugehen sein sollte, dass das verspätete Vorbringen dieses Angriffsmittels damit zu erklären ist, dass nach Klageerhebung das Urteil des Gerichts vom 21. Mai 2010, Frankreich u. a./Kommission (T-425/04, T-444/04, T-450/04 und T-456/04, Slg. 2010, II-2099), ergangen ist, auf das die Kommission in der Erwiderung Bezug nimmt, kann dieses Urteil nicht als neuer Grund angesehen werden, der das verspätete Vorbringen dieses Arguments rechtfertigen könnte.
  • EuGH, 01.12.1998 - C-200/97

    Ecotrade

    Auszug aus EuG, 20.09.2012 - T-154/10
    So geht aus der Rechtsprechung hervor, dass selbst eine mittels einer potenziellen zusätzlichen Belastung für den Staat gewährte Vergünstigung eine staatliche Beihilfe darstellen kann (Urteil des Gerichtshofs vom 1. Dezember 1998, Ecotrade, C-200/97, Slg. 1998, I-7907, Randnr. 43, und Urteil des Gerichts vom 13. Juni 2000, EPAC/Kommission, T-204/97 und T-270/97, Slg. 2000, II-2267, Randnr. 80).
  • EuGH, 15.06.2006 - C-393/04

    Air Liquide Industries Belgium - Staatliche Beihilfen - Begriff - Befreiung von

  • EuG, 26.06.2008 - T-442/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER BESTIMMTE MASSNAHMEN

  • EuGH, 01.06.2006 - C-442/03

    P&O European Ferries (Vizcaya) / Kommission - Staatliche Beihilfen - Rechtsmittel

  • EuGH, 10.07.1986 - 234/84

    Belgien / Kommission

  • EuG, 13.06.2000 - T-204/97

    EPAC / Kommission

  • EuGH, 14.09.2004 - C-276/02

    Spanien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Begriff - Nichtzahlung von Steuern

  • EuGH, 17.09.2009 - C-520/07

    Kommission / MTU Friedrichshafen - Rechtsmittel - Umstrukturierungsbeihilfe -

  • EuG, 22.02.2006 - T-34/02

    Le Levant 001 u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Begriff des Beteiligten

  • EuG, 11.12.1996 - T-521/93

    Klage gegen die Einführung einer gemeinsamen Marktorganisation für Bananen durch

  • EuGH, 07.04.2011 - C-321/09

    Griechenland / Kommission

  • EuG, 04.03.2009 - T-424/05

    Italien / Kommission

  • EuG, 19.09.2000 - T-252/97

    Dürbeck / Kommission

  • EuG, 30.01.2002 - T-212/00

    Nuove Industrie Molisane / Kommission

  • EuGH, 01.04.1982 - 11/81

    Dürbeck / Kommission

  • EuG, 18.03.2010 - T-94/08

    Centre de coordination Carrefour / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche

  • EuG, 18.03.2010 - T-189/08

    Forum 187 / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

  • EGMR, 26.09.2006 - 57516/00

    SOCIETE DE GESTION DU PORT DE CAMPOLORO c. FRANCE

  • EuGH, 08.09.2011 - C-279/08

    Kommission / Niederlande - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 87 Abs. 1

  • EuGH, 13.10.2011 - C-463/10

    Deutsche Post / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Verordnung

  • EuGH, 20.03.1997 - C-57/95

    INSTITUTIONELLES RECHT

  • EuGH, 22.06.2000 - C-147/96

    Niederlande / Kommission

  • EuGH, 18.06.2002 - C-242/00

    Deutschland / Kommission

  • EuG, 11.03.2009 - T-354/05

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, DER ZUFOLGE DAS FRANZÖSISCHE

  • EuGH, 06.04.2000 - C-443/97

    Spanien / Kommission

  • EuGH, 27.09.1988 - 114/86

    Vereinigtes Königreich / Kommission

  • EuGH, 27.11.2001 - C-208/99

    Portugal / Kommission

  • EuG, 16.07.2014 - T-309/12

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    Die Frage, ob und in welchem Umfang eine nationale Rechtsnorm im Einzelfall anwendbar ist, unterliegt der Tatsachenwürdigung (Urteil des Gerichts vom 20. September 2012, Frankreich/Kommission, T-154/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 65).
  • EuGH, 03.04.2014 - C-559/12

    Der Gerichtshof bestätigt, dass die implizite unbeschränkte Bürgschaft des

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Französische Republik die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 20. September 2012, Frankreich/Kommission (T-154/10, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage gegen den Beschluss 2010/605/EU der Kommission vom 26. Januar 2010 über die staatliche Beihilfe C 56/07 (ex E 15/05) Frankreichs zugunsten von La Poste (ABl. L 274, S. 1, im Folgenden: streitiger Beschluss) abgewiesen hat.
  • EuG, 12.04.2019 - T-492/15

    Deutsche Lufthansa / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen -

    Die Klägerin hat keinerlei Angabe zum deutschen Recht gemacht, aus der geschlossen werden könnte, dass die Entgeltordnung von 2001 trotz des Abschlusses privatrechtlicher Verträge zwischen Ryanair und Frankfurt-Hahn oder ergänzend zu diesen Verträgen auf Ryanair anwendbar war; dabei oblag aber der Klägerin die Beweislast (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 20. September 2012, Frankreich/Kommission, T-154/10, EU:T:2012:452, Rn. 65, und vom 15. Dezember 2016, Abertis Telecom Terrestre und Telecom Castilla-La Mancha/Kommission, T-37/15 und T-38/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:743, Rn. 118).
  • EuG, 06.04.2017 - T-219/14

    Regione autonoma della Sardegna / Kommission - Staatliche Beihilfen - Seeverkehr

    So hängt nach der Rechtsprechung die Ausübung des Klagerechts für die Unionsorgane und die Mitgliedstaaten nur von der Anfechtbarkeit der Handlung ab, deren Nichtigerklärung begehrt wird, nicht dagegen davon, dass sie ihre Klagebefugnis oder ihr Rechtsschutzinteresse dartun (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. September 2011, Kommission/Niederlande, C-279/08 P, EU:C:2011:551, Rn. 35 bis 42, und vom 20. September 2012, Frankreich/Kommission, T-154/10, EU:T:2012:452, Rn. 37 et 38).

    Eine fehlerhafte Begründung kann nämlich die Nichtigerklärung des mit ihr behafteten Rechtsakts nicht rechtfertigen, wenn sie keinen tragenden Charakter hat und wenn es andere, den Rechtsakt hinreichend tragende Gründe gibt (vgl. Urteil vom 20. September 2012, Frankreich/Kommission, T-154/10, EU:T:2012:452, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 19.09.2018 - T-68/15

    HH Ferries u.a. / Kommission

    Mit einer unbeschränkten Staatsbürgschaft kann ihr Empfänger u. a. günstigere Kreditbedingungen erhalten als die, die er allein aufgrund eigener Leistungen erhalten hätte, und somit den Druck, der auf seinem Haushalt lastet, vermindern (Urteil vom 20. September 2012, Frankreich/Kommission, T-154/10, EU:T:2012:452, Rn. 106 und 108).
  • EuG, 25.10.2023 - T-136/19

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, wonach die

    Partant, la question de savoir dans quelle mesure une règle de droit national s'applique au cas d'espèce est soumise aux règles sur l'administration de la preuve et sur la répartition de la charge de la preuve (voir, en ce sens, arrêts du 20 septembre 2010, République française/Commission, T-154/10, EU:T:2012:452, point 65, et du 26 novembre 2015, Abertis Telecom et Retevisión I/Commission, T-541/13, non publié, EU:T:2015:898, point 102 et jurisprudence citée).
  • EuG, 28.01.2016 - T-427/12

    Das Gericht bestätigt, dass die Garantie, die Österreich der BayernLB im Rahmen

    Darüber hinaus kann ein Mitgliedstaat nach der Rechtsprechung Nichtigkeitsklage gegen eine verbindliche Rechtswirkungen erzeugende Handlung erheben, ohne dass er ein Rechtsschutzinteresse dartun muss (Urteile Deutsche Post und Deutschland/Kommission, EU:C:2011:656, Rn. 36, und vom 20. September 2012, Frankreich/Kommission, T-154/10, Slg, EU:T:2012:452, Rn. 37).

    Daher ist zur Beurteilung der Frage, ob der angefochtene Beschluss vom 25. Juli 2012 Gegenstand einer Klage sein kann, im vorliegenden Fall zu prüfen, ob er eine verbindliche Rechtswirkungen erzeugende Handlung darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil Deutsche Post und Deutschland/Kommission, oben in Rn. 29 angeführt, EU:C:2011:656, Rn. 40), was anhand seines Inhalts festzustellen ist (Urteil Frankreich/Kommission, oben in Rn. 29 angeführt, EU:T:2012:452, Rn. 37).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2013 - C-559/12

    Frankreich / Kommission - Rechtsmittel - La Poste - Öffentliche Einrichtung mit

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Französische Republik die Aufhebung des Urteils des Gerichts vom 20. September 2012 in der Rechtssache Frankreich/Kommission (T-154/10, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses die Klage gegen den Beschluss 2010/605/EU der Kommission vom 26. Januar 2010 über die staatliche Beihilfe C 56/07 (ex E 15/05) Frankreichs zugunsten von La Poste (im Folgenden: streitiger Beschluss) abgewiesen hat(2).
  • EuG, 10.11.2021 - T-495/19

    Das Gericht weist die Klage Rumäniens gegen den Beschluss der Kommission ab, mit

    Ein Mitgliedstaat muss für die Zulässigkeit seiner Klage daher nicht dartun, dass ein von ihm angefochtener Rechtsakt der Union ihm gegenüber rechtliche Wirkungen erzeugt (vgl. Urteil vom 20. September 2012, Frankreich/Kommission, T-154/10, EU:T:2012:452, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.12.2016 - T-37/15

    Abertis Telecom Terrestre / Kommission

    La question de savoir si et dans quelle mesure une règle de droit national s'applique ou non au cas d'espèce relève d'une appréciation factuelle du juge et est soumise aux règles sur l'administration de la preuve et sur la répartition de la charge de la preuve (arrêt du 20 septembre 2012, France/Commission, T-154/10, EU:T:2012:452, point 65).
  • EuG, 26.11.2015 - T-463/13

    Comunidad Autónoma de Galicia / Kommission

  • EuG, 05.10.2017 - T-175/15

    Mabrouk / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

  • EuG, 26.11.2015 - T-541/13

    Abertis Telecom und Retevisión I / Kommission

  • EuG, 26.11.2015 - T-465/13

    Comunidad Autónoma de Cataluña und CTTI / Kommission

  • EuG, 05.10.2020 - T-479/11

    Frankreich / Kommission

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