Rechtsprechung
   EuG, 30.03.1993 - T-4/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3552
EuG, 30.03.1993 - T-4/92 (https://dejure.org/1993,3552)
EuG, Entscheidung vom 30.03.1993 - T-4/92 (https://dejure.org/1993,3552)
EuG, Entscheidung vom 30. März 1993 - T-4/92 (https://dejure.org/1993,3552)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Evangelos Vardakas gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Auslandszulage - Internationale Organisation.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    EWG/EAG BeamtStat Art. 4 Anhang VII; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 90 Abs. 2

Sonstiges

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 31.05.1988 - 211/87

    Nuñez / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.03.1993 - T-4/92
    23 Entgegen der Darstellung der Kommission stütze das Urteil des Gerichtshofes vom 31. Mai 1988 in der Rechtssache 211/87 (Nuñez/Kommission, Slg. 1988, 2791) seine Auslegung des Artikels 4 Absatz 1 Buchstabe a Satz 2 des Anhangs VII des Statuts, da der Gerichtshof entschieden habe, daß diese Vorschrift nicht auf einen Beamten angewandt werden könne, der zwar in einer Botschaft im Hoheitsgebiet seines zukünftigen Dienstlandes beschäftigt gewesen sei, jedoch bereits zuvor eine dauerhafte Bindung an dieses Land gehabt habe, weil er dort seit langem seinen gewöhnlichen Aufenthalt gehabt und seine berufliche Tätigkeit ausgeuebt habe.

    Daher kann sie im Ausland tätig sein, ohne diesen besonderen Status zu genießen, aber auch diesen besonderen Status genießen, ohne tatsächlich eine Auslandstätigkeit auszuüben (vgl. zu diesem letzten Punkt Urteil Nuñez/Kommission, a. a. O.).

  • EuGH, 20.02.1975 - 37/74

    Van den Broeck / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.03.1993 - T-4/92
    Das Hauptkriterium für die Gewährung der Auslandszulage sei der gewöhnliche Aufenthalt des Beamten vor seinem Dienstantritt (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 21/74, Airola/Kommission, Slg. 1975, 221, und in der Rechtssache 37/74, Van den Bröck/Kommission, Slg. 1975, 235).
  • EuGH, 09.03.1978 - 54/77

    Herpels / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.03.1993 - T-4/92
    50 Insoweit ist ausserdem festzustellen, daß nach der Klageschrift der Antrag auf Zahlung von Verzugszinsen nur für den Fall der Aufhebung der angefochtenen Entscheidung gestellt war, so daß er in der Beschwerde, die der Kläger an die Kommission gerichtet hat, nicht ausdrücklich angeführt zu werden brauchte (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 9. März 1978 in der Rechtssache 54/77, Herpels/Kommission, Slg. 1978, 585, Randnr. 17).
  • EuGH, 15.01.1981 - 1322/79

    Vutera / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.03.1993 - T-4/92
    19 Seine Auffassung, daß der Beschluß vom 28. Mai rechtswidrig sei, werde durch die Ratio legis der in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des Anhangs VII des Statuts enthaltenen Ausnahmevorschrift bestätigt, wie sie der Gerichtshof herausgearbeitet habe (vgl. Urteil vom 15. Januar 1981 in der Rechtssache 1322/79, Vutera/Kommission, Slg. 1981, 127, Randnr. 8).
  • EuGH, 26.01.1989 - 224/87

    Koutchoumoff / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.03.1993 - T-4/92
    Nach ständiger Rechtsprechung können aber bei Beamtenklagen vor dem Gericht nur solche Anträge gestellt werden, die denselben Gegenstand haben wie die in der Beschwerde enthaltenen Anträge, und nur solche Rügen erhoben werden, die auf demselben Grund beruhen wie die in der Beschwerde genannten Rügen, auch wenn diese Rügen vor dem Gericht durch das Vorbringen neuer Gründe und Argumente, die nicht notwendigerweise in der Beschwerde enthalten sind, sich aber eng an diese anlehnen, weiterentwickelt werden können (vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 20. Mai 1987 in der Rechtssache 242/85, Geist/Kommission, Slg. 1987, 2181, Randnr. 9, und vom 26. Januar 1989 in der Rechtssache 224/87, Koutchoumoff/Kommission, Slg. 1989, 99, Randnr. 10, sowie Urteil des Gerichts vom 29. März 1990 in der Rechtssache T-57/89, Alexandrakis/Kommission, Slg. 1990, II-143, Randnrn.
  • EuGH, 10.10.1989 - 201/88

    Atala Palmerini / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.03.1993 - T-4/92
    Der Begriff der Auslandstätigkeit hänge somit von der subjektiven Situation des Beamten ab, d. h. von dem Grad seiner Integration in seine neue Umgebung, der insbesondere durch seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder durch die frühere Ausübung einer hauptberuflichen Tätigkeit nachgewiesen werden könne (vgl. zuletzt Urteil des Gerichtshofes vom 10. Oktober 1989 in der Rechtssache 201/88, Atala-Palmerini/Kommission, Slg. 1989, 3109).
  • EuG, 29.03.1990 - T-57/89

    Nikolas Alexandrakis gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuG, 30.03.1993 - T-4/92
    Nach ständiger Rechtsprechung können aber bei Beamtenklagen vor dem Gericht nur solche Anträge gestellt werden, die denselben Gegenstand haben wie die in der Beschwerde enthaltenen Anträge, und nur solche Rügen erhoben werden, die auf demselben Grund beruhen wie die in der Beschwerde genannten Rügen, auch wenn diese Rügen vor dem Gericht durch das Vorbringen neuer Gründe und Argumente, die nicht notwendigerweise in der Beschwerde enthalten sind, sich aber eng an diese anlehnen, weiterentwickelt werden können (vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 20. Mai 1987 in der Rechtssache 242/85, Geist/Kommission, Slg. 1987, 2181, Randnr. 9, und vom 26. Januar 1989 in der Rechtssache 224/87, Koutchoumoff/Kommission, Slg. 1989, 99, Randnr. 10, sowie Urteil des Gerichts vom 29. März 1990 in der Rechtssache T-57/89, Alexandrakis/Kommission, Slg. 1990, II-143, Randnrn.
  • EuGH, 20.05.1987 - 242/85

    Geist / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.03.1993 - T-4/92
    Nach ständiger Rechtsprechung können aber bei Beamtenklagen vor dem Gericht nur solche Anträge gestellt werden, die denselben Gegenstand haben wie die in der Beschwerde enthaltenen Anträge, und nur solche Rügen erhoben werden, die auf demselben Grund beruhen wie die in der Beschwerde genannten Rügen, auch wenn diese Rügen vor dem Gericht durch das Vorbringen neuer Gründe und Argumente, die nicht notwendigerweise in der Beschwerde enthalten sind, sich aber eng an diese anlehnen, weiterentwickelt werden können (vgl. insbesondere Urteile des Gerichtshofes vom 20. Mai 1987 in der Rechtssache 242/85, Geist/Kommission, Slg. 1987, 2181, Randnr. 9, und vom 26. Januar 1989 in der Rechtssache 224/87, Koutchoumoff/Kommission, Slg. 1989, 99, Randnr. 10, sowie Urteil des Gerichts vom 29. März 1990 in der Rechtssache T-57/89, Alexandrakis/Kommission, Slg. 1990, II-143, Randnrn.
  • EuGH, 20.02.1975 - 21/74

    Airola / Kommission

    Auszug aus EuG, 30.03.1993 - T-4/92
    Das Hauptkriterium für die Gewährung der Auslandszulage sei der gewöhnliche Aufenthalt des Beamten vor seinem Dienstantritt (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 21/74, Airola/Kommission, Slg. 1975, 221, und in der Rechtssache 37/74, Van den Bröck/Kommission, Slg. 1975, 235).
  • EuG, 27.03.1990 - T-123/89

    Jean-Louis Chomel gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuG, 30.03.1993 - T-4/92
    42 Das Gericht weist drittens zum einen darauf hin, daß die Kommission in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, daß der Beschluß vom 26. und 27. Juni 1975 nicht rechtswidrig gewesen sei ° was durch das Urteil des Gerichts vom 27. März 1990 in der Rechtssache T-123/89 (Chomel/Kommission, Slg. 1990, II-131, Randnr. 34) bestätigt wird, dem zufolge er ein "rechtmässiger Verwaltungsakt" gewesen ist °, und zum anderen darauf, daß die Kommission zugleich erklärt, daß es sich bei dem Beschluß vom 28. Mai 1986 wie bei dem vom 26. und 27. Juni 1975 um eine blosse Auslegung der betreffenden Statutsvorschrift und nicht um eine allgemeine Durchführungsbestimmung im Sinne des Artikels 110 Absatz 2 des Statuts handelte.
  • EuGH, 18.07.2002 - C-136/01

    Autosalone Ispra dei Fratelli Rossi / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-88/22

    QB/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Art. 4 Abs. 1 Buchst. a des

    Das Gericht folgerte daraus in seinem Urteil Vardakas/Kommission, dass der in Buchst. a gewählte Begriff weit, der in Buchst. b gewählte Begriff eng auszulegen sei.(36) Eine solche unterschiedliche Auslegung scheint mir jedoch nicht zwingend: Denn wie oben in Nrn. 72 bis 75 dargestellt, liegt sowohl Buchst. a als auch Buchst. b derselbe Gedanke zugrunde, dass im Fall der Tätigkeit für einen anderen Staat bzw. in einer Dienststelle eines (anderen) Staates ein spezifisches Band der Person zu diesem Staat bestehen bleibt, der seine hinreichende Integration in dem Staat der Ausübung dieser Tätigkeit verhindert.

    4 Hinzuweisen ist insoweit etwa auf das Urteil des Gerichts vom 30. März 1993, Vardakas/Kommission (T-4/92, EU:T:1993:29), in dem das Gericht entschieden hat, dass das Comité européen de normalisation, eine internationale gemeinnützige Vereinigung belgischen Rechts, eine "internationale Organisation" im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Buchst. a zweiter Gedankenstrich zweiter Satz des Anhangs VII des Statuts ist.

    36 Urteil des Gerichts vom 30. März 1993, Vardakas/Kommission (T-4/92, EU:T:1993:29, Rn. 36); ebenso Urteil vom 28. November 2019, Wywia?‚-Przada/Kommission (T-592/18, EU:T:2019:820, Rn. 35).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-675/20

    Brown/ Kommission und Rat - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Art. 4 Abs. 1

    16 Urteil des Gerichts vom 30. März 1993, Vardakas/Kommission (T-4/92, EU:T:1993:29, Rn. 39) (Hervorhebung nur hier).

    32 Urteil des Gerichts vom 30. März 1993, Vardakas/Kommission (T-4/92, EU:T:1993:29, Rn. 39); vgl. hierzu schon oben, Nr. 46 der vorliegenden Schlussanträge.

  • EuGH, 29.11.2007 - C-10/06

    De Bustamante Tello / Rat - Rechtsmittel - Beamte - Dienstbezüge - Auslandszulage

    Damit sei es aber von seiner früheren Rechtsprechung, und zwar konkret von seinem Urteil vom 30. März 1993, Vardakas/Kommission (T-4/92, Slg. 1993, II-357, Randnr. 34), abgewichen, in dem es entschieden habe, dass diese Bestimmung als Ausnahme von einer Ausnahme weit auszulegen sei.

    Was die Begründetheit betrifft, führt der Rat erstens zu der auf die enge Auslegung der Ausnahmeregelung des Art. 4 Abs. 1 Buchst. a zweiter Gedankenstrich des Anhangs VII des Statuts und die Verkennung der Position des Gerichts im Urteil Vardakas/Kommission gestützten Rüge des Rechtsmittelführers aus, dass dieses Urteil losgelöst von seinem Kontext und im Kontrast zu einer ständigen Rechtsprechung geltend gemacht werde, wonach die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen, durch die Ansprüche auf Geldleistungen begründet würden, eng auszulegen seien (Urteil des Gerichts vom 30. November 1994, Dornonville de la Cour/Kommission, T-498/93, Slg. ÖD 1994, I-A-257 und II-813, Randnr. 38).

  • EuG, 10.07.2014 - T-401/11

    Missir Mamachi di Lusignano / Kommission

    Ebenso wenig setzt nach ständiger Rechtsprechung die Zulässigkeit eines beim Gericht gestellten Antrags auf Zahlung von Verzugszinsen für den Fall der Aufhebung der angefochtenen Entscheidung voraus, dass er in der vorherigen Verwaltungsbeschwerde ausdrücklich erwähnt wurde (Urteile des Gerichts vom 30. März 1993, Vardakas/Kommission, T-4/92, Slg. 1993, II-357, Rn. 50, vom 8. Juni 1995, P/Kommission, T-583/93, Slg. ÖD 1995, I-A-137 und II-433, Rn. 50, und vom 12. November 2002, López Cejudo/Kommission, T-271/01, Slg. ÖD 2002, I-A-221 und II-1109).
  • EuG, 28.11.2019 - T-592/18

    Wywial-Przada/ Kommission

    Diese Rechtsprechung lässt sich, wie die Klägerin ausführt, dadurch erklären, dass diese Wendung eine weitere Bedeutung hat als die in Art. 4 Abs. 1 Buchst. b des Anhangs VII des Statuts verwendete Formulierung "Ausübung einer Tätigkeit" (Urteil vom 30. März 1993, Vardakas/Kommission, T-4/92, EU:T:1993:29, Rn. 36).

    Somit ist das Vorliegen einer die Voraussetzungen für die Gewährung der Auslandszulage erfüllenden Situation, durch das ein Anspruch auf eine Auslandszulage begründet wird, unabhängig von dem Diplomatenstatus, den die Person nach dem Völkerrecht genießt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. März 1993, Vardakas/Kommission, T-4/92, EU:T:1993:29, Rn. 40).

  • EuG, 30.06.2005 - T-190/03

    Olesen / Kommission

    p. I-5745 ; Tribunal 30 mars 1993, Vardakas/Commission, T-4/92, Rec.

    44 S'agissant, en deuxième lieu, de la raison d'être de l'article 4, paragraphe 1, sous a), second tiret, dernière phrase, de l'annexe VII du statut, il convient de rappeler que, selon une jurisprudence constante, l'indemnité de dépaysement vise à compenser les charges et désavantages particuliers résultant de l'exercice permanent de fonctions dans un pays avec lequel le fonctionnaire n'a pas établi de lien durable avant son entrée en fonctions (arrêts du Tribunal du 30 mars 1993, Vardakas/Commission, T-4/92, Rec. p. II-357, point 39, et du 14 décembre 1995, Diamantaras/Commission, T-72/94, RecFP p. I-A-285 et II-865, point 48).

  • EuGH, 29.11.2007 - C-7/06

    Salvador García / Kommission - Rechtsmittel - Beamte - Dienstbezüge -

    Damit sei es aber von seiner früheren Rechtsprechung, und zwar konkret von seinem Urteil vom 30. März 1993, Vardakas/Kommission (T-4/92, Slg. 1993, II-357, Randnr. 34), abgewichen, in dem es entschieden habe, dass diese Bestimmung als Ausnahme von einer Ausnahme weit auszulegen sei.
  • EuG, 08.07.2010 - T-160/08

    Kommission / Putterie-De-Beukelaer - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte

    Nach ständiger Rechtsprechung können nämlich die im Rahmen von Art. 110 Abs. 1 des Statuts erlassenen allgemeinen Durchführungsbestimmungen Kriterien festlegen, von denen sich die Verwaltung bei der Ausübung ihres Ermessens leiten lassen soll, oder die Bedeutung unklarer Statutsbestimmungen präzisieren (vgl. Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 1990, Brems/Rat, T-75/89, Slg. 1990, II-899, Randnr. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. auch in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 30. März 1993, Vardakas/Kommission, T-4/92, Slg. 1993, II-357, Randnr. 44).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2007 - C-7/06

    Salvador García / Kommission - Rechtsmittel - Dienstbezüge - Auslandszulage -

    16 - T-4/92, Slg. 1993, II-357.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2007 - C-424/05

    Kommission / Hosman-Chevalier - Beamte - Auslandszulage - Art. 4 Abs. 1 Buchst. a

    14 - Urteil des Gerichts vom 30. März 1993 (T-4/92, Slg. 1993, II-357).
  • EuG, 25.10.2005 - T-298/02

    Herrero Romeu / Kommission - Beamte - Dienstbezüge - Auslandszulage - Artikel 4

  • EuG, 25.10.2005 - T-368/03

    De Bustamante Tello / Rat

  • EuG, 28.09.1993 - T-90/92

    Pedro Magdalena Fernández gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 29.11.2007 - C-9/06

    Salazar Brier / Kommission - Rechtsmittel - Beamte - Dienstbezüge -

  • EuGH, 29.11.2007 - C-8/06

    Herrero Romeu / Kommission - Rechtsmittel - Beamte - Dienstbezüge -

  • EuG, 25.10.2005 - T-83/03

    Salazar Brier / Kommission

  • EuG, 06.06.1996 - T-262/94

    Jean Baiwir gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Einrede

  • EuG, 18.09.1995 - T-49/93

    Société internationale de diffusion et d'édition (SIDE) gegen Kommission der

  • EuG, 13.09.2005 - T-72/04

    Hosman-Chevalier / Kommission - Beamte - Dienstbezüge - Auslandszulage - Artikel

  • EuG, 25.09.2014 - T-86/13

    Grazyte / Kommission

  • EuG, 22.02.2006 - T-342/04

    Adam / Kommission

  • EuG, 25.10.2005 - T-205/02

    Salvador García / Kommission

  • EuG, 05.02.1997 - T-207/95

    Maria de los Angeles Ibarra Gil gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuG, 30.11.1993 - T-15/93

    Philippe Vienne gegen Europäisches Parlament. - Beamte/sonstige Bedienstete -

  • EuG, 16.05.2007 - T-324/04

    F / Kommission

  • EuG, 03.05.2001 - T-60/00

    Liaskou / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1994 - C-452/93

    Pedro Magdalena Fernández gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGöD, 11.12.2007 - F-60/07

    Martin Bermejo / Kommission

  • EuG, 30.11.2006 - T-379/04

    J / Kommission

  • EuG, 11.09.2002 - T-127/00

    Nevin / Kommission

  • EuGöD, 21.10.2015 - F-89/14

    Arsène / Kommission

  • EuG, 25.10.2005 - T-299/02

    Dedeu i Fontcuberta / Kommission

  • EuG, 06.07.1993 - T-32/92

    Lars Bo Rasmussen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 13.09.2005 - T-99/03

    Atienza Morales / Kommission

  • EuG, 27.09.2006 - T-259/04

    Koistinen / Kommission

  • EuG, 14.10.2003 - T-174/02

    Wieme / Kommission

  • EuG, 17.12.1997 - T-225/95

    Fotini Chiou gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 05.02.1997 - T-211/95

    Claudine Petit-Laurent gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

  • EuGöD, 04.12.2008 - F-6/08

    Blais / EZB - Öffentlicher Dienst - Personal der EZB - Dienstbezüge -

  • EuG, 24.01.2000 - T-179/98

    José Cuenda Guijarro u. a. gegen Rat der Europäischen Union. - Beamte -

  • EuG, 12.11.2002 - T-271/01

    López Cejudo / Kommission

  • EuG, 15.06.2000 - T-51/99

    Fantechi / Kommission

  • EuG, 21.03.1996 - T-10/95

    Akli Chehab gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Dauernde

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht