Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 31.07.1974

Rechtsprechung
   EuGH, 20.02.1975 - 37/74   

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EuGH, 20.02.1975 - 37/74 (https://dejure.org/1975,1007)
EuGH, Entscheidung vom 20.02.1975 - 37/74 (https://dejure.org/1975,1007)
EuGH, Entscheidung vom 20. Februar 1975 - 37/74 (https://dejure.org/1975,1007)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Van den Broeck / Kommission

    BEAMTENSTATUT, ANHANG VII, ARTIKEL 4
    BEAMTE - AUSLANDSZULAGE - BEAMTE UND BEAMTINNEN - VERGLEICHBARE LAGE - VON RECHTS WEGEN AN DIE EHESCHLIESSUNG EINER BEAMTIN GEKNÜPFTER STAATSANGEHÖRIGKEITSERWERB - UNGLEICHBEHANDLUNG - UNZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Van den Broeck / Kommission

  • Judicialis

    BEAMTENSTATUT ART. 4 ABS. 1 BUCHSTABE A DES ANHANGS VII

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEAMTE - AUSLANDSZULAGE - BEAMTE UND BEAMTINNEN - VERGLEICHBARE LAGE - VON RECHTS WEGEN AN DIE EHESCHLIESSUNG EINER BEAMTIN GEKNÜPFTER STAATSANGEHÖRIGKEITSERWERB - UNGLEICHBEHANDLUNG - UNZULÄSSIGKEIT

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 07.06.1972 - 20/71

    Bertoni / Parlament

    Auszug aus EuGH, 20.02.1975 - 37/74
    Im Anschluß an die Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen Bertoni/Europäisches Parlament und Bauduin/Kommission (Rechtssachen 20/71 und 32/71 - Slg. 1972, 345 und 363), durch die zwei die Gewährung der Auslandszulage gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Anhangs VII ablehnende individuelle Entscheidungen wegen fehlender Rechtsgrundlage aufgehoben wurden, sah die Beklagte in Befolgung dieser Urteile mit Wirkung vom 1. Juli 1972 in der Praxis ganz allgemein davon ab, die vom Gerichtshof beanstandete Vorschrift weiterhin anzuwenden.
  • EuGH, 14.12.1979 - 257/78

    Deverd / Kommission

    1 Z 41/74">37/74, Van den Broeck, Slg. 1975, 235, entschieden habe), sondern auch die von einer Beamtin durch Eheschließung mit einem Angehörigen eines anderen Mitgliedstaats erworbene Staatsangehörigkeit, selbst wenn die Beamtin die Möglichkeit gehabt hätte, auf sie zu verzichten, sofern sie daneben ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit auf eigenen Wunsch beibehalten habe.

    Die Auslegung der Klägerin gehe über die Absicht des Gemeinschaftsgesetzgebers hinaus, der der Rechtsprechung des Gerichtshofes in dem vorgenannten Urteil Van den Broeck habe Rechnung tragen wollen, und verletze daher Artikel 4 Absatz 3 des Anhangs VII zum Statut.

    Der allgemeine, sowohl im Urteil Van den Broeck als auch im Urteil Airola bestätigte Grundsatz, wonach der Begriff "Staatsangehörigkeit" in Artikel 4 des Anhangs VII so auszulegen sei, daß jede ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zwischen Beamten und Beamtinnen vermieden werde, müsse dazu führen, daß die Lage, in der sich die Klägerin befinde, der des Artikels 4 Absatz 3 gleichgestellt werde.

    Was die angebliche Unvereinbarkeit des Artikels 4 des Anhangs VII mit Artikel 119 EWG-Vertrag und dem Gleichheitsgrundsatz angehe, so habe der Gerichtshof im Urteil Van den Broeck nicht danach unterschieden, ob die Beamtinnen nach ihrer Heirat eine oder zwei Staatsangehörigkeiten besessen hätten, sondern nur entschieden, daß für die Gewährung der Auslandszulage die kraft Gesetzes an die Heirat geknüpfte Staatsangehörigkeit unberücksichtigt bleiben müsse.

    1 Z 41/74">37/74, Van den Broeck, (Slg. 1975, 235) erlassenen Urteil hat der Gerichtshof allerdings ausgeführt, daß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a erster Gedankenstrich anwendbar bleibt, wenn die Beamtin auf die durch Heirat erworbene Staatsangehörigkeit hätte verzichten können, von dieser Möglichkeit jedoch keinen Gebrauch gemacht hat.

  • BFH, 15.07.2010 - III R 6/08

    Kein Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG für in der Türkei lebende Kinder eines

    Ein freiwilliger Wechsel der Staatsangehörigkeit kann neben Vorteilen auch Rechtsverluste mit sich bringen (z.B. EuGH-Urteil vom 20. Februar 1975 C-37/74, Van den Broeck, Slg. 1975, 235).
  • EuGH, 20.03.1984 - 75/82

    Razzouk u.a. / Kommission

    1 Z 41/74">37/74 (Van den Broeck, Slg. 1975, 235) ergebe.
  • EuGH, 15.09.2022 - C-675/20

    Brown/ Kommission und Rat - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Anhang VII des

    Art. 4 Abs. 3 des Anhangs VII des Statuts, der nach der Verkündung der Urteile vom 20. Februar 1975, Airola/Kommission (21/74, EU:C:1975:24), und vom 20. Februar 1975, Van den Broeck/Kommission (37/74, EU:C:1975:25), in das Statut aufgenommen wurde, neutralisiert mithin die Wirkungen eines durch Heirat von Amts wegen erfolgten Erwerbs der Staatsangehörigkeit des Staates des Ortes der dienstlichen Verwendung des betreffenden Beamten, wenn Letzterer auf diese Staatsangehörigkeit nicht verzichten kann.
  • EuG, 28.09.1993 - T-90/92

    Pedro Magdalena Fernández gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    26 Ferner weist das Gericht darauf hin, daß nach gefestigter Rechtsprechung die Gewährung der Auslandszulage vom Fehlen eines ständigen Wohnsitzes oder einer hauptberuflichen Tätigkeit im europäischen Hoheitsgebiet des Dienstlandes während des Bezugszeitraums abhängt (Urteile des Gerichtshofes vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 21/74, Airola/Kommission, Slg. 1975, 221, Randnr. 6, und in der Rechtssache 37/74, Van den Bröck/Kommission, Slg. 1975, 235, Randnr. 6; Urteile De Angelis/Kommission, a. a. O., Randnr. 14, Costacurta Gelabert/Kommission, a. a. O., Randnr. 44, und Benzler/Kommission, a. a. O., Randnr. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1993 - C-337/91

    A. M. van Gemert-Derks gegen Nieuwe Industriële Bedrijfsvereniging. -

    ( 39 ) Urteil vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 37/74 (Slg. 1975, 235).
  • EuG, 30.03.1993 - T-4/92

    Evangelos Vardakas gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Das Hauptkriterium für die Gewährung der Auslandszulage sei der gewöhnliche Aufenthalt des Beamten vor seinem Dienstantritt (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 21/74, Airola/Kommission, Slg. 1975, 221, und in der Rechtssache 37/74, Van den Bröck/Kommission, Slg. 1975, 235).
  • EuGH, 15.01.1981 - 1322/79

    Vutera / Kommission

    Im übrigen vergesse der Kläger, wenn er seine Situation mit der eines Beamten vergleiche, der vom Ausland her eingestellt worden sei und weiterhin die Auslandszulage erhalte, daß der Wohnsitzwechsel des Beamten, der im Ausland wohne, auf seiner Einstellung beruhe, während der Aufenthalt der ausländi- 1 - Urteil vom 7. Juni 1972, Rechtssache 20/71, Sabbatini, bereits zitiert; Urteil vom 7. Juni 1972, Rechtssache 32/71, Bauduin, Slg. 1972, 363; Urteil vom 20. Februar 1975, Rechtssache 21/74, Airola, Slg. 1975, 221; Urteil vom 20. Februar 1975, Rechtssache 31/74, Van den Broeck, Slg. 1975, 235.
  • EuG, 08.04.1992 - T-18/91

    Nadia Costacurta Gelabert gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Aus ihr ergibt sich ausserdem zum einen, daß die fragliche Vorschrift dahin auszulegen ist, daß der ständige Wohnsitz des Beamten vor seinem Dienstantritt das ausschlaggebende Kriterium für den Anspruch auf Gewährung der Auslandszulage darstellt (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 21/74, Airola/Kommission, Slg. 1975, 221, und in der Rechtssache 37/74, Van den Bröck/Kommission, Slg. 1975, 235), und zum anderen, daß das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung der Auslandszulage von der subjektiven Situation des Beamten abhängt, nämlich vom Grad seiner Integration in seine neue Umgebung, der sich beispielsweise aus seinem ständigen Wohnsitz oder der früheren Ausübung einer ständigen hauptberuflichen Tätigkeit ergeben kann (vgl. zuletzt Urteil des Gerichtshofes vom 10. Oktober 1989 in der Rechtssache 201/88, Atala, a. a. O.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1984 - 75/82

    C. Razzouk und A. Beydoun gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Der Gerichtshof hat sich bei mehreren Gelegenheiten bemüht, das Beamtenstatut so auszulegen, daß es zu keiner Ungleichheit zwischen Beamten kommt (vgl. die Rechtssache 156/78, Newth/ Kommission, Slg. 1979, 1941; 21/74, Airola/Kommission, Slg. 1975, 221, und 37/74, Van den Broeck/Kommission, Slg. 1975, 235).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1980 - 1322/79

    Gaetano Vutera gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1981 - 185/80

    Cosimo Garganese gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte:

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1980 - 147/79

    René Hochstrass gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

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Rechtsprechung
   BayObLG, 31.07.1974 - BReg. 1 Z 41, 37/74, BReg 1 Z 37/74, BReg 1 Z 41/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,7502
BayObLG, 31.07.1974 - BReg. 1 Z 41, 37/74, BReg 1 Z 37/74, BReg 1 Z 41/74 (https://dejure.org/1974,7502)
BayObLG, Entscheidung vom 31.07.1974 - BReg. 1 Z 41, 37/74, BReg 1 Z 37/74, BReg 1 Z 41/74 (https://dejure.org/1974,7502)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Juli 1974 - BReg. 1 Z 41, 37/74, BReg 1 Z 37/74, BReg 1 Z 41/74 (https://dejure.org/1974,7502)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung verschiedener Beschlüsse im Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 2183
  • MDR 1975, 58
  • BayObLGZ 1974, 317
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BayObLG, 06.07.1977 - BReg. 1 Z 49/77

    Zuteilung der elterlichen Gewalt nach Aufgabe des Vorrechts des an der Scheidung

    Wann ein Minderjähriger diesen individuellen Reifegrad für Entscheidungen in persönlichen Belangen erreicht hat, hängt von den tatsächlichen Verhältnissen ab (BayObLG FamRZ 1974, 534/536).

    Die Regelung der elterlichen Gewalt nach § 1671 BGB bewegt sich im Spannungsfeld zwischen dem subjektiven Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung des Kindes ( Art. 6 Abs. 2 GG ) und dem Grundrecht des Minderjährigen, d.h. des altersbedingt Schutzbedürftigen, auf Entfaltung einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit ( Art. 1 Abs. 1 , Art. 2 Abs. 1 GG ; vgl. BayObLGZ 1974 317/319 f.).

  • BayObLG, 02.08.1977 - BReg. 1 Z 67/77

    Aufhebung einer Regelung des persönlichen Verkehrs des nichtsorgeberechtigten

    Die sachlichen Gesichtspunkte, die für die Begründung der Zuständigkeit der Familiengerichte maßgebend waren, gelten für das Zwangsgeldfestsetzungsverfahren und die Zwangsanordnung nach § 33 FGG ebenso wie für das Erkenntnisverfahren; das Wohl und die Persönlichkeit des Kindes sowie die Aufrechterhaltung der natürlichen Beziehungen zwischen ihm und dem nichtsorgeberechtigten Elternteil sind auch im Verfahren nach § 33 FGG beachtliche Umstände (vgl. BGHZ 67, 255 [BGH 25.10.1976 - IV ZB 38/76] /262; BayObLGZ 1974, 317/319 f.).

    Der Wille von Kindern dieses Alters ist vielmehr dann zu beachten, wenn sie die geistige und sittliche Reife aufweisen, die erforderlich ist, um zu einer eigenen Beurteilung und Entscheidung in der Angelegenheit des persönlichen Verkehrs mit dem anderen Elternteil fähig zu sein (vgl. BayObLGZ 1974, 317/321; BayObLG FamRZ 1975, 169/171 f.; Staudinger BGB 10./11. Aufl. § 1634 RdNrn. 55, 118).

  • BayObLG, 27.03.1997 - 1Z BR 9/97

    Eigenes Beschwerderecht von Vierzehnjährigen bei Aufrechterhaltung des

    Allerdings sind der Durchsetzung einer solchen Entscheidung gegen den Willen des Kindes im Hinblick auf das durch Art. 1, 2 Abs. 1 GG gewährleistete Recht des Kindes auf Achtung und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit Grenzen gesetzt (vgl. BGH FamRZ 1975, 273, 276; BayObLGZ 1974, 317, 321 und 1984, 184, 193, BayObLG FamRZ 1985, 737 ).
  • BayObLG, 19.07.1984 - BReg. 1 Z 51/84

    Vorliegen eines Sorgerechtsmissbrauchs der Eltern eines türkischen Kindes;

    und des Landgerichts vom 18.5.1984 ohne Gewalt nicht durchgeführt werden, so kann auf Grund besonderer Verfügung des Vormundschaftsgerichts als äußerstes Mittel (BGH Rpfleger 1977, 50/56; Keidel/Kuntze/Winkler § 33 FGG RdNrn. 39, 43) auch Gewalt gebraucht werden, wobei der Vollstreckungsbeamte befugt ist, erforderlichenfalls die Unterstützung der polizeilichen Vollzugsorgane nachzusuchen ( § 33 Abs. 2 Sätze 1 und 2 FGG ; BayObLGZ 1974, 317/318; Keidel/Kuntze/Winkler § 33 FGG RdNrn. 35, 37).
  • BayObLG, 30.06.1981 - BReg. 1 Z 37/81

    Entziehung; Personensorge; Sorgerecht; Mißbrauch; Aufenthaltsbestimmungsrecht;

    Seinem noch ungefestigten Villen, wie er in der Äußerung des Mädchens, es wolle "bei der Oma und bei der Mutti" bleiben, zum Ausdruck kommt, hat das Landgericht mit Recht keine wesentliche Bedeutung beigemessen, weil das Kind nach seinem Alter in der Entwicklung noch nicht so weit fortgeschritten ist, daß es zu einer vernünftigen Eigenbeurteilung fähig wäre (BayObLGZ 1974, 317/320 f.; der bereits genannte Senatsbeschluß vom 25.2.1981; Keidel/Kuntze/Winkler Nachtrag § 50 b FGG RdNr. 5; vgl. Knöpfel FamRZ 1977, 600/609).
  • BayObLG, 18.04.1985 - BReg. 1 Z 9/85

    Ablehnung eines Kindes von Eltern mit türkischer Staatsangehörigkeit gegen die

    Schon vor der Neufassung des § 1626 BGB wurde eine gewaltsame Rückführung zweier 17- und 16jähriger italienischer Mädchen mit Rücksicht auf das Wohl und das Persönlichkeitsrecht der Minderjährigen untersagt (BayObLGZ 1974, 317).
  • BayObLG, 03.06.1982 - BReg. 1 Z 43/82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

    Ihrem noch ungefestigten Willen könnte bei einem Eingriff in das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohnedies keine wesentliche Bedeutung beigemessen werden, da sie nach ihrem Alter in der Entwicklung noch nicht soweit fortgeschritten sind, daß sie zu einer vernünftigen Eigenbeurteilung fähig wären (BayObLGZ 1974, 317/320 f.; BayObLG FamRZ 1981, 814/815 ff.; Keidel/Kuntze/Winkler - Nachtrag - § 50 b FGG Anm. 5; vgl. Knöpfel FamRZ 1977, 600/609).
  • BayObLG, 25.02.1981 - BReg. 1 Z 10/81

    Anhörung; Mündliche; Eltern; Aufenthalt; Ausland; Schwerwiegender Grund;

    Ihrem noch ungefestigten Willen könnte bei einem Eingriff in das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohnedies keine wesentliche Bedeutung beigemessen werden, da sie nach ihrem Alter in der Entwicklung noch nicht so weit fortgeschritten sind, daß sie zu einer vernünftigen Eigenbeurteilung fähig wären (BayObLGZ 1974, 317/320 f.; Senatsbeschluß vom 6.5.1977 - BReg. 1 Z 27/77 - Keidel/Kuntze/Winkler - Nachtrag - § 50 b FGG Anm. 5; vgl. Knöpfel FamRZ 1977, 600/609).
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