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   EuG, 29.09.1997 - T-83/97   

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https://dejure.org/1997,7331
EuG, 29.09.1997 - T-83/97 (https://dejure.org/1997,7331)
EuG, Entscheidung vom 29.09.1997 - T-83/97 (https://dejure.org/1997,7331)
EuG, Entscheidung vom 29. September 1997 - T-83/97 (https://dejure.org/1997,7331)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Öffentliche Aufträge - Beschwerde - Vertragsverletzungsverfahren - Einstellung - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Sateba / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Société anonyme de traverses en béton armé (Sateba) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 169; Verordnung Nr. 17 des Rates; Richtlinie 93/38 des Rates
    Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor - Richtlinie 93/38 - Beschwerde eines Bieters, der geltend macht, das Verhalten des Auftraggebers verstosse gegen die ...

  • EU-Kommission

    Société anonyme de traverses en béton armé (Sateba) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Öffentliche Aufträge - Beschwerde - Vertragsverletzungsverfahren - Einstellungsentscheidung - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage wegen Einstellung eines Beschwerdeverfahrens gegen die Société nationale des chemins de fer belges (SNCB) wegen Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts bei der Vergabe eines Auftrags über die Lieferung von Betoneisenbahnschwellen für die ...

  • Judicialis

    EGV Art. 169; ; Verordnung (EWG) Nr. 17/62

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 20. Januar 1997 (XV/B3/MM/(96) D/2312), mit der sie eine von der Klägerin eingereichte Beschwerde gegen die Société Nationale des Chemins de Fer belges betreffend die Voraussetzungen der Durchführung einer öffentlichen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 24.01.1995 - C-359/93

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuG, 29.09.1997 - T-83/97
    Außerdem kann nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 24. Januar 1995 in der Rechtssache C-359/93 (Kommission/Niederlande, Slg. 1995, I-157, Randnrn.

    11 bis 15) ein mit einer Richtlinie auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge eingeführtes besonderes Verfahren, das die Mitteilung von Einwänden an den Mitgliedstaat und den Auftraggeber vor der Vergabe eines Auftrags vorsieht, von den Befugnissen der Kommission aus Artikel 169 EG-Vertrag weder abweichen noch sie ersetzen, wenn die Kommission der Auffassung ist, daß ein klarer und eindeutiger Verstoß gegen Gemeinschaftsbestimmungen begangen wurde (vgl. auch die Schlußanträge des Generalanwalts Tesauro in dieser Rechtssache, Slg. 1995, I-157, 159, Nrn. 4 f.).

  • EuGH, 19.10.1995 - C-19/93

    Rendo u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.09.1997 - T-83/97
    23 bis 26; vgl. auch Urteil des Gerichts Rendo u. a./Kommission, a. a. O., Randnr. 49 f., und das auf das Rechtsmittel in dieser Rechtssache ergangene Urteil des Gerichtshofes vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-19/93 P, Slg. 1995, I-3319, Randnrn.
  • EuGH, 25.04.1996 - C-87/94

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuG, 29.09.1997 - T-83/97
    Wie die Kommission ausgeführt hat, ergibt sich aus dem System zur Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge sowie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, daß die Handlungen der Auftraggeber den jeweiligen Mitgliedstaaten zuzurechnen sind und daher im Verfahren zur Feststellung einer Vertragsverletzung nach Artikel 169 EG-Vertrag geahndet werden können (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 25. April 1996 in der Rechtssache C-87/94, Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-2043, insb.
  • EuGH, 07.02.1979 - 15/76

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 29.09.1997 - T-83/97
    Hiergegen kann weder die Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 169 EG-Vertrag noch auch die Feststellung einer entsprechenden Vertragsverletzung durch den Gerichtshof ohne weiteres den Erlaß einer Entscheidung nach Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 nach sich ziehen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 7. Februar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 15/76 und 16/76, Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnrn.
  • EuGH, 22.09.1988 - 45/87

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuG, 29.09.1997 - T-83/97
    Unbestreitbar ist jedoch eine Beschwerde, die etwaige Verstöße gegen Artikel 30 EG-Vertrag betrifft, im Verfahren nach Artikel 169 EG-Vertrag zu prüfen (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 22. September 1988 in der Rechtssache 45/87, Kommission/Irland, Slg. 1988, 4929, Randnrn.
  • EuG, 18.11.1992 - T-16/91

    Rendo NV u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 29.09.1997 - T-83/97
    Demgegenüber hat der Beschwerdeführer in einem Verfahren nach Artikel 169 EG-Vertrag keine Verfahrensrechte, die es ihm ermöglichen würden, von der Kommission Information und Anhörung zu verlangen; er kann auch eine Einstellung des Verfahrens durch die Kommission nicht mit einer Klage beim Gemeinschaftsrichter anfechten (vgl. Urteil des Gerichts vom 18. November 1992 in der Rechtssache T-16/91, Rendo u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2417, Randnr. 52).
  • EuGH, 20.02.1997 - C-107/95

    EIN BÜRGER ODER VERBAND KANN DIE KOMMISSION NICHT IM KLAGEWEGE ZWINGEN, GEGEN

    Auszug aus EuG, 29.09.1997 - T-83/97
    Dazu führt sie den Beschluß des Gerichts vom 13. November 1995 in der Rechtssache T-126/95 (Dumez/Kommission, Slg. 1995, II-2863) und das Urteil des Gerichtshofes vom 20. Februar 1997 in der Rechtssache C-107/95 P (Bundesverband der Bilanzbuchhalter/Kommission, Slg. 1997, I-947) an.
  • EuG, 13.11.1995 - T-126/95

    Dumez gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Weigerung der

    Auszug aus EuG, 29.09.1997 - T-83/97
    Dazu führt sie den Beschluß des Gerichts vom 13. November 1995 in der Rechtssache T-126/95 (Dumez/Kommission, Slg. 1995, II-2863) und das Urteil des Gerichtshofes vom 20. Februar 1997 in der Rechtssache C-107/95 P (Bundesverband der Bilanzbuchhalter/Kommission, Slg. 1997, I-947) an.
  • EuGH, 11.07.1996 - C-325/94

    An Taisce und WWF UK

    Auszug aus EuG, 29.09.1997 - T-83/97
    35 f.,bestätigt durch Beschluß des Gerichtshofes vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-325/94 P, Slg. 1996, I-3727, Randnrn.
  • EuG, 23.09.1994 - T-461/93

    Bau eines Informationszentrums; Anspruch auf Schadensersatz ; Antrag auf

    Auszug aus EuG, 29.09.1997 - T-83/97
    26 bis 28, und Urteil des Gerichts vom 23. September 1994 in der Rechtssache T-461/93, An Taisce und WWF UK/Kommission, Slg. 1994, II-733, Randnrn.
  • BGH, 27.01.2016 - I ZR 67/14

    Wettbewerbsverstoß: Vereinbarkeit des deutschen Arzneimittelpreisrechts mit dem

    Vielmehr binden Entscheidungen der Kommission im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens die nationalen Gerichte nicht (vgl. zu Art. 169 EG-Vertrag [später 226 EG-Vertrag] EuG, Beschluss vom 29. September 1997 - T-83/97, Slg. 1997 II, 1523, 1539).
  • BGH, 27.01.2016 - I ZR 68/14

    Wettbewerbsverstoß: Vereinbarkeit des deutschen Arzneimittelpreisrechts mit dem

    Vielmehr binden Entscheidungen der Kommission im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens die nationalen Gerichte nicht (vgl. zu Art. 169 EG-Vertrag [später 226 EG-Vertrag] EuG, Beschluss vom 29. September 1997 - T-83/97, Slg. 1997 II, 1523, 1539).
  • EuGH, 17.07.1998 - C-422/97

    Sateba / Kommission

    betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste Kammer) vom 29. September 1997 in der Rechtssache T-83/97 (Sateba/Kommission, Slg. 1997, II-1523) wegen Aufhebung dieses Beschlusses, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften , vertreten durch Rechtsberater Hendrik van Lier als Bevollmächtigten, Zustellungsbevollmächtigter: Carlos Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, erläßt DER GERICHTSHOF (Vierte Kammer).

    Die Société anonyme de traverses en béton armé (Sateba) hat mit am 12. Dezember 1997 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingereichtem Schriftsatz ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Gerichts erster Instanz vom 29. September 1997 in der Rechtssache T-83/97 (Sateba/Kommission, Slg. 1997, II-1523; nachstehend: der angefochtene Beschluß) eingelegt, mit dem dieses ihre Klage als unzulässig abgewiesen hat; diese Klage war auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission gerichtet gewesen, das Verfahren über die Beschwerde einzustellen, die die Rechtsmittelführerin gegen die Société nationale des chemins de fer belges (SNCB) wegen Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts bei der Vergabe eines Auftrags über die Lieferung von Betoneisenbahnschwellen für die Hochgeschwindigkeitszug-Strecke eingereicht hatte.

  • EuG, 14.01.2004 - T-202/02

    Makedoniko Metro und Michaniki / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Kommission nicht verpflichtet, ein Verfahren nach Artikel 226 EG einzuleiten, sondern sie verfügt über ein Ermessen, das ein Recht Einzelner, von ihr eine Stellungnahme in einem bestimmten Sinne zu verlangen, ausschließt (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 247/87, Star Fruit/Kommission, Slg. 1989, 291, Randnr. 11, und Beschluss des Gerichtshofes vom 17. Juli 1998 in der Rechtssache C-422/97 P, Sateba/Kommission, Slg. 1998, I-4913, Randnr. 42).

    Daher können die Beschwerdeführer in einem Verfahren nach Artikel 226 EG eine Einstellung des Verfahrens durch die Kommission nicht mit einer Klage beim Gemeinschaftsrichter anfechten und haben keine Verfahrensrechte, die es ihnen wie die Rechte im Rahmen eines Verfahrens nach der Verordnung Nr. 17 ermöglichen, von der Kommission Information und Anhörung zu verlangen (Beschluss des Gerichts vom 29. September 1997 in der Rechtssache T-83/97, Sateba/Kommission, Slg. 1997, II-1523, Randnr. 32, bestätigt in der Rechtsmittelinstanz durch Beschluss vom 17. Juli 1998, Sateba/Kommission, Randnr. 42).

  • EuG, 16.05.2017 - T-480/15

    Agria Polska u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartell - Missbrauch einer

    Obwohl die Kommission in der mündlichen Verhandlung eingeräumt hat, dass nicht ausgeschlossen sei, dass diese Rechtsprechung des Naczelny Sad Administracyjny (Oberster Verwaltungsgerichtshof) gegen die Art. 101 und 102 AEUV verstoße und später die Einleitung eines Verfahrens gegen die Republik Polen rechtfertigen könne, weist das Gericht hierzu darauf hin, dass das Verfahren nach Art. 7 der Verordnung Nr. 1/2003 einem anderen Zweck dient als dem, Feststellungen über mögliche Verstöße der Behörden, einschließlich der Gerichte, der Mitgliedstaaten zu treffen, da dies unter das in Art. 258 AEUV vorgesehene Vertragsverletzungsverfahren fällt (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 29. September 1997, Sateba/Kommission, T-83/97, EU:T:1997:140, Rn. 39), und dass die tatsächlich anwendbaren Bestimmungen nicht durch den Versuch umgangen werden dürfen, dass ein Art. 258 AEUV unterliegendes Verfahren dieser Bestimmung entzogen und künstlich den Bestimmungen der Verordnung Nr. 1/2003 unterworfen wird (vgl. Beschluss vom 19. Februar 1997, 1ntertronic/Kommission, T-117/96, EU:T:1997:16, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 16.02.1998 - T-182/97

    Smanor u.a. / Kommission

    Im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 169 des Vertrages ist aber die verfahrensrechtliche Stellung der Parteien, die bei der Kommission Beschwerde geführt haben, eine grundlegend andere als die der Beschwerdeführer im Rahmen eines Verfahrens nach der Verordnung Nr. 17 (vgl. insbesondere den Beschluß des Gerichts vom 29. September 1997 in der Rechtssache T-83/97, Sateba/Kommission, Slg. 1997, II-1523, Randnr. 32).
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