Rechtsprechung
BGH, 27.10.2006 - V ZR 234/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- bundesgerichtshof.de
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 883, 401
Keine Gleichwertigkeit der "abgetretenen" Vormerkung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ansprüche wegen verspäteter Zahlung eines Grundstückskaufpreises; Fälligkeit des Kaufpreises nach notarieller Mitteilung; Gleichsetzung der Sicherheit aus abgetretener und originärer Vormerkung
- Judicialis
BGB a.F. § 286 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133 § 157
Auslegung eines Grundstückskaufvertrages hinsichtlich der Fälligkeit des Kaufpreisanspruchs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abtretung und Vormerkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Sicherheit des Eigentumserwerbs
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 29.07.1998 - 6 O 158/98
- OLG Brandenburg, 06.09.2005 - 6 U 242/98
- BGH, 27.10.2006 - V ZR 234/05
Papierfundstellen
- NJW 2007, 508
- DNotZ 2007, 360
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 17.06.1994 - V ZR 204/92
Abtretung des Eigentumsübertragungsanspruchs nach Auflassung des Kaufgrundstücks; …
Auszug aus BGH, 27.10.2006 - V ZR 234/05
Die Erklärung der Abtretung der Vormerkung durch die Erstkäuferin ist im Zweifel als Abtretung des vorgemerkten Anspruchs auszulegen, bei der das dingliche Sicherungsrecht nach § 401 BGB kraft Gesetzes auf den Zessionar übergeht (vgl. Senat, Urt. v. 17. Juni 1994, V ZR 204/92, NJW 1994, 2947;… Staudinger/Gursky, BGB [2002], § 883, Rdn. 319).Mit der Eintragung der Übertragung erwarb die Beklagte die dingliche Sicherung aus der Vormerkung (Senat, Urt. v. 17. Juni 1994, V ZR 204/92, NJW 1994, 2947, 2948).
- BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98
Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung
Auszug aus BGH, 27.10.2006 - V ZR 234/05
b) Rechtsfehlerhaft sind jedoch die Ausführungen des Berufungsgerichts, dass die Beklagte mit der "zedierten" Vormerkung ein gleichwertiges, in Bezug auf die Rangwirkung der Vormerkung (dazu: Senat, BGHZ 143, 175, 180;… Weirich/Ivo, Grundstücksrecht, 3. Aufl., Rdn. 917) sogar besseres Sicherungsrecht als mit der Eintragung einer "originären" Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übereignung aus dem mit der Klägerin geschlossenen Kaufvertrag erlangt habe. - BGH, 21.04.2005 - IX ZR 281/03
Rechtsfolgen der Freigabe eines Massegegenstandes durch den Insolvenzverwalter
Auszug aus BGH, 27.10.2006 - V ZR 234/05
Die Klägerin ist zwar auf Grund der Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters berechtigt, den Rechtsstreit fortzuführen und die Ansprüche weiter zu verfolgen (vgl. BGH, Urt. v. 21. April 2005, IX ZR 281/03, NJW 2005, 2015, 2016).
- BGH, 07.03.2002 - IX ZR 457/99
Zurückbehaltungsrecht des Inhabers einer Auflassungsvormerkung im Konkurs des …
Auszug aus BGH, 27.10.2006 - V ZR 234/05
Besteht er nicht, ist auch die Vormerkung wirkungslos (vgl. BGHZ 150, 138, 142 sowie zur fehlenden Gleichwertigkeit vgl. Staudinger/Pfeifer, BGB [2004], § 925, Rdn. 147 sowie das Gutachten des Deutschen Notarinstituts, DNotI-Report 1998, 213, 214). - BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 258/89
Annahme eines Abfindungsangebots durch Einreichung eines Schecks
Auszug aus BGH, 27.10.2006 - V ZR 234/05
Damit brachte die Beklagte als Empfängerin der Abtretungserklärung nach außen auch den Willen zum Erwerb des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs zum Ausdruck, der für eine Annahme nach § 151 BGB erforderlich ist (vgl. BGHZ 74, 352, 356; 111, 97, 101). - BGH, 05.12.1996 - V ZB 27/96
Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung eines mehrfach aufschiebend …
Auszug aus BGH, 27.10.2006 - V ZR 234/05
Es fehlte an der dafür erforderlichen Identität des Schuldners (Verkäufers) mit dem Inhaber des von der Vormerkung betroffenen Rechts (Senat, BGHZ 12, 115, 120; 134, 182, 188). - BGH, 19.01.1954 - V ZB 28/53
Grundstücksvermächtnis durch Erbvertrag
Auszug aus BGH, 27.10.2006 - V ZR 234/05
Es fehlte an der dafür erforderlichen Identität des Schuldners (Verkäufers) mit dem Inhaber des von der Vormerkung betroffenen Rechts (Senat, BGHZ 12, 115, 120; 134, 182, 188). - BGH, 07.05.1979 - II ZR 210/78
Einlösung einer Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren
- BGH, 26.11.2004 - V ZR 119/04
Fälligkeit des Kaufpreises aus einem Grundstückskaufvertrag bei Abhängigkeit von …
Auszug aus BGH, 27.10.2006 - V ZR 234/05
Für Verstöße gegen Auslegungsregeln, Denkgesetze oder allgemein anerkannte Erfahrungssätze, auf die die Überprüfung der tatrichterlichen Auslegung auch einer vertraglichen Regelung über den Eintritt der Fälligkeit nach Mitteilung des Notars beschränkt ist (Senat, Urt. v. 26. November 2004, V ZR 119/04, MittBayNot 2005, 395), ist nichts ersichtlich und auch nichts vorgetragen. - BGH, 14.05.1985 - IX ZR 64/84
Amtspflichten des Notars bei Erteilung einer Fälligkeitsbestätigung
Auszug aus BGH, 27.10.2006 - V ZR 234/05
Die vertragliche Absprache der Parteien dahin, dass die Fälligkeit des Kaufpreises nach notarieller Mitteilung über den Eintritt der dafür vereinbarten Voraussetzungen eingetreten sei, kann eine solche Erklärungsbedeutung haben (dazu BGH, Urt. v. 14. Mai 1985, IX ZR 64/84, WM 1985, 1109, 1111).
- BGH, 13.02.2014 - V ZB 88/13
Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit eines Schuldnerwechsels bei einer …
Besteht er nicht, ist sie wirkungslos (Senat, Urteil vom 27. Oktober 2006 - V ZR 234/05, NJW 2007, 508 Rn. 18); erlischt er infolge Vereinbarung, Rechtsausübung oder Erfüllung, erlischt die Vormerkung trotz Fortbestehens ihrer Eintragung im Grundbuch (Senat…, Urteil vom 7. Dezember 2007 - V ZR 21/07, NJW 2008, 578 Rn. 13). - BGH, 09.12.2022 - V ZR 91/21
Anspruch auf Grundbuchberichtigung als ein gesetzlich besonders behandelter Fall …
Auf die Eintragung eines Vermerks über den Übergang in das Grundbuch kommt es dabei nicht an; wird der Übergang vermerkt, geschieht dies nur deklaratorisch im Wege der Berichtigung (vgl. Senat…, Urteil vom 24. Juli 2015 - V ZR 275/14, BGHZ 206, 281 Rn. 17; unzutreffend insoweit Senat, Urteil vom 27. Oktober 2006 - V ZR 234/05, NJW 2007, 508 Rn. 16 a.E.). - BGH, 24.07.2015 - V ZR 275/14
Wohnungseigentum: Rechtliche Stellung des Zweiterwerbers bei Veräußerung einer …
Sie geht nur dann in analoger Anwendung von § 401 BGB auf den Zessionar über, wenn die Abtretung des gesicherten Anspruchs auf Übertragung des Eigentums aus dem zwischen dem Bauträger und dem Zedenten geschlossenen Kaufvertrag erfolgt (vgl. Senat, Urteil vom 17. Juni 1994 - V ZR 204/92, NJW 1994, 2947 f.; Versäumnisurteil vom 27. Oktober 2006 - V ZR 234/05, NJW 2007, 508 Rn. 16;… Urteil vom 10. Oktober 2008 - V ZR 137/07, NJW 2009, 356 Rn. 8).Zudem erwirbt der Zessionar keine gleichermaßen gefestigte Rechtsposition wie der Zedent, weil der Eintragung der Abtretung in das Grundbuch eine gegenüber einer originären Vormerkung geminderte Sicherungswirkung zukommt (näher Senat, Versäumnisurteil vom 27. Oktober 2006 - V ZR 234/05, DNotZ 2007, 360, 361 f. mit Anm. Kesseler).
- BGH, 01.12.2022 - V ZR 91/21
Bestand der gesicherten Forderung unterfällt nicht Schutz des öffentlichen …
Auf die Eintragung eines Vermerks über den Übergang in das Grundbuch kommt es dabei nicht an; wird der Übergang vermerkt, geschieht dies nur deklaratorisch im Wege der Berichtigung (vgl. Senat…, Urteil vom 24. Juli 2015 - V ZR 275/14, BGHZ 206, 281 Rn. 17; unzutreffend insoweit Senat, Urteil vom 27. Oktober 2006 - V ZR 234/05, NJW 2007, 508 Rn. 16 a.E.). - OLG München, 19.01.2010 - 34 Wx 77/09
Grundbuchverfahren: Löschung von Abtretungsvermerken bei teilweiser Abtretung von …
Die diesen Anspruch sichernde Vormerkung ging gemäß § 401 BGB jeweils im entsprechenden Umfang auf die Erwerber über (vgl. BGH NJW 2007, 508 f.;… Palandt/Bassenge aaO.).Abgetreten werden kann nur der durch sie gesicherte Anspruch (BGH NJW 2007, 508/509).
- OLG Brandenburg, 08.02.2010 - 5 Wx 1/09
Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Abtretungsvermerks bei Bewilligung des …
Aus der Abtretung der Vormerkungen an die Beteiligten zu 2, die wegen der zuvor erfolgten Auflassung der Grundstücke als Abtretung des gesicherten Eigentumsverschaffungsanspruchs auszulegen ist (BGH NJW 2007, 508, 509), ergibt sich nichts anderes.