Rechtsprechung
BFH, 01.08.2019 - VI R 40/17 (NV) |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 3 Nr 33, EStG § 40 Abs 2 S 1 Nr 5 S 2, EStG § 40 Abs 2 S 2, EStG § 11 Abs 1, AO § 42 Abs 1, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.08.2019 VI R 32/18 - Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers - Bundesfinanzhof
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.08.2019 VI R 32/18 - Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Nr 33 EStG, § 40 Abs 2 S 1 Nr 5 S 2 EStG, § 40 Abs 2 S 2 EStG, § 11 Abs 1 EStG, § 42 Abs 1 AO
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.08.2019 VI R 32/18 - Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers - IWW
§ 129 der Abgabenordnung (AO), § ... 3 Nr. 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG, § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, Abs. 2 EStG, § 3 Nr. 33 EStG, § 3 Nrn. 15, 33, 34, 34a, 37 und 46 EStG, § 38a Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 42 Abs. 1 AO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Begriff des ohnehin geschuldeten Arbeitslohns im Sinne von § 40 Abs. 2 EStG; Zulässigkeit der pauschalen Versteuerung eines Zuschusses zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers bedingten Nutzung, Fahrten Wohnung und Arbeitsstätte und für die Betreuung von Kindern in ...
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.08.2019 VI R 32/18 - Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers
- rechtsportal.de
Begriff des ohnehin geschuldeten Arbeitslohns im Sinne von § 40 Abs. 2 EStG
- datenbank.nwb.de
Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Steuermodell Prepaid-Karten
- haufe.de (Kurzinformation)
Gewährung von Zusatzleistungen und Zulässigkeit von Gehaltsumwandlungen
- haufe.de (Kurzinformation)
Pauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen
Besprechungen u.ä.
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Geänderte Rechtsprechung zum Zusätzlichkeitskriterium einkommensteuerlicher Begünstigungsnormen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Fahrradüberlassung an Arbeitnehmer
- (Elektro-)Fahrräderüberlassung des Arbeitgebers (kein Kfz)
- Kinderbetreuungskosten
- Die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ab 1.1.2012
- Pauschalierung der Lohnsteuer
- Pauschalierung nach § 40 EStG
- Sachbezüge
- Ertragsteuerrechtliche Behandlung
- ABC der Sachbezüge
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Münster, 28.06.2017 - 6 K 2446/15
- BFH, 01.08.2019 - VI R 40/17 (NV)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- FG Münster, 28.06.2017 - 6 K 2446/15
Lohnsteuer - Abgrenzung von Gehaltsumwandlung und Zuschuss zum ohnehin …
Auszug aus BFH, 01.08.2019 - VI R 40/17
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 28.06.2017 - 6 K 2446/15 L wird als unbegründet zurückgewiesen.Der nach erfolglosem Vorverfahren erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2017, 1598 veröffentlichten Gründen teilweise statt.
Es beantragt, das Urteil des FG Münster vom 28.06.2017 - 6 K 2446/15 L aufzuheben und die Klage insgesamt abzuweisen.
- BFH, 01.08.2019 - VI R 32/18
Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn …
Auszug aus BFH, 01.08.2019 - VI R 40/17
Zur weiteren Begründung nimmt der Senat auf sein Urteil in Sachen VI R 32/18 vom heutigen Tage, das zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt ist, Bezug.Auch insoweit verweist der Senat zur weiteren Begründung auf sein Urteil in Sachen VI R 32/18.
- BFH, 19.09.2012 - VI R 55/11
Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn - Erholungsbeihilfen - Mindestmaß …
Auszug aus BFH, 01.08.2019 - VI R 40/17
Danach ist der "ohnehin geschuldete Arbeitslohn" der lohnsteuerrechtlich erhebliche Vorteil, der arbeitsrechtlich geschuldet ist; das ist der Arbeitslohn, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (Senatsurteile vom 19.09.2012 - VI R 54/11, BFHE 239, 85, BStBl II 2013, 395, Rz 10 ff., und VI R 55/11, BFHE 239, 91, BStBl II 2013, 398, Rz 11, sowie vom 01.10.2009 - VI R 41/07, BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487, Rz 17 ff., m.w.N.; kritisch Thomas, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2013, 233, und 2018, 1342; Obermair, DStR 2013, 1118; Plenker, Der Betrieb 2013, 1202; Steiner in Lademann, EStG, § 3 Rz 251). - BFH, 19.09.2012 - VI R 54/11
Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn - Steuerbefreiung von …
Auszug aus BFH, 01.08.2019 - VI R 40/17
Danach ist der "ohnehin geschuldete Arbeitslohn" der lohnsteuerrechtlich erhebliche Vorteil, der arbeitsrechtlich geschuldet ist; das ist der Arbeitslohn, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (Senatsurteile vom 19.09.2012 - VI R 54/11, BFHE 239, 85, BStBl II 2013, 395, Rz 10 ff., und VI R 55/11, BFHE 239, 91, BStBl II 2013, 398, Rz 11, sowie vom 01.10.2009 - VI R 41/07, BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487, Rz 17 ff., m.w.N.; kritisch Thomas, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2013, 233, und 2018, 1342; Obermair, DStR 2013, 1118; Plenker, Der Betrieb 2013, 1202; Steiner in Lademann, EStG, § 3 Rz 251). - BFH, 01.10.2009 - VI R 41/07
Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
Auszug aus BFH, 01.08.2019 - VI R 40/17
Danach ist der "ohnehin geschuldete Arbeitslohn" der lohnsteuerrechtlich erhebliche Vorteil, der arbeitsrechtlich geschuldet ist; das ist der Arbeitslohn, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (Senatsurteile vom 19.09.2012 - VI R 54/11, BFHE 239, 85, BStBl II 2013, 395, Rz 10 ff., und VI R 55/11, BFHE 239, 91, BStBl II 2013, 398, Rz 11, sowie vom 01.10.2009 - VI R 41/07, BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487, Rz 17 ff., m.w.N.; kritisch Thomas, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2013, 233, und 2018, 1342; Obermair, DStR 2013, 1118; Plenker, Der Betrieb 2013, 1202; Steiner in Lademann, EStG, § 3 Rz 251).
- FG Düsseldorf, 24.05.2018 - 11 K 3448/15
Keine Lohnsteuerpauschalierung im Fall der Gehaltsumwandlung
Vielmehr sei die Differenzierung danach, ob zu dem Zeitpunkt der Zahlung ein zivil - oder arbeitsrechtlicher verbindlicher Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber bestand, ein (allein) hinreichend klares und sicher feststellbares Abgrenzungskriterium (vgl. FG Münster, Urteil vom 28.6.2017, 6 K 2446/15 L, Az. des Revisionsverfahren beim BFH: VI R 40/17). - FG Köln, 14.08.2020 - 14 K 139/20
Kein Abzug von Kinderbetreuungskosten bei steuerfrei gezahlten …
Dabei folgt die Zweckgebundenheit sowohl aus dem Gesetzeswortlaut "Leistungen ... zur" als auch aus dem Wesen des Tatbestandsmerkmals "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn", das die Steuerfreiheit für ungebunden verwendbaren Arbeitslohn ausschließt (BFH, Grundsatzurteil vom 01.08.2019 - VI R 32/18 -, BFHE 265, 513, BStBl II 2020, 106; ebenso Urteil vom 01.08.2019 - VI R 40/17 -, BFH/NV 19, 1341). - SG Regensburg, 20.05.2021 - S 3 BA 30/18
Nettolohnoptimierung: Internetzuschuss
Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in drei Urteilen vom 01.08.2019 (VI R 21/17, VI R 32/17 und VI R 40/17) sei im steuerrechtlichen Sinne zusätzlicher Arbeitslohn derjenige, der verwendungs- bzw. zweckgebunden neben dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werde. - LSG Baden-Württemberg, 12.05.2023 - L 8 BA 373/22
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Entgeltumwandlung - Lohnverzicht - …
Da die Finanzverwaltung dieser Rechtsprechung jedoch nicht folge (vgl. BMF-Schreiben vom 22.5.2013, BStBI 2013, 1, 728), seien mittlerweile unter den Az. VI R 21/17 und VI R 40/17 zwei Verfahren zur neuerlichen Klärung dieser Rechtsfrage beim BFH anhängig.