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   BGH, 01.07.1976 - VII ZR 294/74   

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https://dejure.org/1976,5871
BGH, 01.07.1976 - VII ZR 294/74 (https://dejure.org/1976,5871)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1976 - VII ZR 294/74 (https://dejure.org/1976,5871)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1976 - VII ZR 294/74 (https://dejure.org/1976,5871)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines einfachen Bestreitens bzw. bloßem Bestreitens einer Forderung - Erfordernis einer Gegendarstellung - Auskunftspflicht des Beschenkten gegenüber den Erben im Rahmen eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.03.1972 - IV ZR 131/70

    Nacherbe - Auskunftsanspruch gegen den Beschenkten

    Auszug aus BGH, 01.07.1976 - VII ZR 294/74
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der pflichtteilsberechtigte Erbe gegen den Beschenkten einen Auskunftsanspruch zwar nicht entsprechend § 2314 BGB, aber nach Treu und Glauben, wenn er entschuldbar über das Bestehen und den Umfang seines Rechts im Unklaren und deshalb auf die Auskunft des Verpflichteten angewiesen ist, der durch sie nicht unbillig belastet wird (BGHZ 55, 378; 58, 237, 230/239; 61, 180, 183 ff; vgl. auch Johannsen in RGRK 12. Aufl. Rdn. 4 zu § 2314 und 10 zu § 2329 BGB mit weiteren Nachweisen).

    Der Pflichtteilsberechtigte muß allerdings gewisse Anhaltspunkte für die von ihm behaupteten unentgeltlichen Verfügungen des Erblassers dartun, d.h. sein Auskunftsverlangen darf nicht auf eine reine Ausforschung hinauslaufen (BGHZ 58, 237, 239; 61, 180, 185).

    Das ist von allen Rechtsgründen für die - unterstellte - Zuwendung des Erblassers an die Beklagte sogar der wahrscheinlichste, wie auch das Berufungsgericht annimmt (vgl. dazu ferner BGHZ 58, 237, 239/240).

    Denn der Beklagten kann nicht die häufig nur unter rechtlichen Gesichtspunkten zu treffende Entscheidung darüber überlassen bleiben, ob es sich um eine unentgeltliche Verfügung und damit eine Schenkung handelt oder nicht (vgl. auch BGHZ 58, 237, 240).

  • BGH, 27.06.1973 - IV ZR 50/72

    Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gegen den Beschenkten

    Auszug aus BGH, 01.07.1976 - VII ZR 294/74
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der pflichtteilsberechtigte Erbe gegen den Beschenkten einen Auskunftsanspruch zwar nicht entsprechend § 2314 BGB, aber nach Treu und Glauben, wenn er entschuldbar über das Bestehen und den Umfang seines Rechts im Unklaren und deshalb auf die Auskunft des Verpflichteten angewiesen ist, der durch sie nicht unbillig belastet wird (BGHZ 55, 378; 58, 237, 230/239; 61, 180, 183 ff; vgl. auch Johannsen in RGRK 12. Aufl. Rdn. 4 zu § 2314 und 10 zu § 2329 BGB mit weiteren Nachweisen).

    Der Pflichtteilsberechtigte muß allerdings gewisse Anhaltspunkte für die von ihm behaupteten unentgeltlichen Verfügungen des Erblassers dartun, d.h. sein Auskunftsverlangen darf nicht auf eine reine Ausforschung hinauslaufen (BGHZ 58, 237, 239; 61, 180, 185).

  • BGH, 21.06.1972 - IV ZR 221/69

    Vermutete Schenkung des Erblassers

    Auszug aus BGH, 01.07.1976 - VII ZR 294/74
    Zudem sind auch sogenannte gemischte Schenkungen ausgleichspflichtig (BGHZ 59, 132; Johannsen a.a.O. Rdn. 9-11 zu § 2325 BGB).
  • BGH, 01.03.1971 - III ZR 37/68

    Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Beschenkten

    Auszug aus BGH, 01.07.1976 - VII ZR 294/74
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der pflichtteilsberechtigte Erbe gegen den Beschenkten einen Auskunftsanspruch zwar nicht entsprechend § 2314 BGB, aber nach Treu und Glauben, wenn er entschuldbar über das Bestehen und den Umfang seines Rechts im Unklaren und deshalb auf die Auskunft des Verpflichteten angewiesen ist, der durch sie nicht unbillig belastet wird (BGHZ 55, 378; 58, 237, 230/239; 61, 180, 183 ff; vgl. auch Johannsen in RGRK 12. Aufl. Rdn. 4 zu § 2314 und 10 zu § 2329 BGB mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 19.12.1953 - II ZR 27/53

    Zurückweisung nachgeholten Bestreitens

    Auszug aus BGH, 01.07.1976 - VII ZR 294/74
    Dabei kann offen bleiben, inwieweit ganz allgemein zum wirksamen Bestreiten nach § 138 Abs. 2 ZPO eine Gegendarstellung erforderlich ist, ob stets (so z.B. Egon Schneider MDR 1962, 361), ob regelmäßig nicht (so Wieczorek 2. Aufl. Anm. D I a zu § 138 ZPO) oder ob das vom Einzelfall abhängt (so die herrschende Meinung vgl. RG JW 1911, 184; Stein/Jonas 19. Aufl. Anm. II 2; Baumbach/Hartmann 33. Aufl. Anm. 4; Thomas/Putzo 8. Aufl. Anm. III 1 a aa je zu § 138 ZPO; Blunck MDR 1969, 99; s. auch BGHZ 12, 49, 50).
  • BGH, 22.01.1957 - VI ZR 334/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.07.1976 - VII ZR 294/74
    Der Fall gibt ferner keinen Anlaß näher zu untersuchen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang dem Erben weiterreichende Auskunftsansprüche zustehen können als dem Erblasser (dazu BGH NJW 1970, 751 für ein vom Erblasser gegebenes Darlehen) und inwieweit die prozessuale Erklärungspflicht nach § 138 Abs. 2 ZPO über eine eventuelle materielle Auskunftspflicht hinausgehen kann bzw. ob sie auch dann gegeben sein kann, wenn die Partei zur Auskunft nicht verpflichtet ist, eine substantiierte Erklärung im Prozeß aber der Erteilung einer Auskunft gleichkäme (vgl. BGH NJW 1957, 669).
  • BGH, 18.02.1970 - VIII ZR 39/68

    Alleinerbenbestimmung in einem Testament - Streit um Vermögenswerte - Aufstellung

    Auszug aus BGH, 01.07.1976 - VII ZR 294/74
    Der Fall gibt ferner keinen Anlaß näher zu untersuchen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang dem Erben weiterreichende Auskunftsansprüche zustehen können als dem Erblasser (dazu BGH NJW 1970, 751 für ein vom Erblasser gegebenes Darlehen) und inwieweit die prozessuale Erklärungspflicht nach § 138 Abs. 2 ZPO über eine eventuelle materielle Auskunftspflicht hinausgehen kann bzw. ob sie auch dann gegeben sein kann, wenn die Partei zur Auskunft nicht verpflichtet ist, eine substantiierte Erklärung im Prozeß aber der Erteilung einer Auskunft gleichkäme (vgl. BGH NJW 1957, 669).
  • RG, 14.12.1937 - VII 141/37

    1. Wie ist bei Vergleichen das Übermaß der von einem Teil übernommenen

    Auszug aus BGH, 01.07.1976 - VII ZR 294/74
    Auch braucht nicht erörtert zu werden, inwiefern es einer Partei nicht zuzumuten ist, dem Gegner überhaupt erst die Grundlage für ein schlüssiges Klag- oder Widerklagevorbringen in die Hand zu geben (vgl. dazu RGZ 156, 265, 269; Baumbach/Hartmann Anm. 1 C zu § 138 und 2 zu § 282 ZPO).
  • BGH, 08.07.1985 - II ZR 150/84

    Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt auch eine entsprechende Anwendung von § 2314 BGB zugunsten des pflichtteilsberechtigten Erben gegen den Beschenkten nicht in Betracht, weil der umfassende Auskunftsanspruch nach dieser Vorschrift seinem Wortlaut und seinem Zweck nach auf den Nichterben zugeschnitten ist (BGHZ 61, 180, 183; Urteil vom 1. Juli 1976 - VII ZR 294/74, WM 1976, 1089; Urteil vom 4. Dezember 1980 - IV a ZR 46/80, LM § 2314 BGB Nr. 11).
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