Rechtsprechung
| BFH, 08.04.2008 - VIII R 61/06 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
AO § 5, § 85, § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b, § 160, § 193 Abs. 1, § 194 Abs. 3; FGO § 40 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3
- Betriebs-Berater
Außenprüfung bei zur Verschwiegenheit verpflichteten und zur Auskunftsverweigerung berechtigten Berufsträgern
- Betriebs-Berater
Zulässigkeit einer Außenprüfung bei zur Verschwiegenheit verpflichteten und zur Auskunftsverweigerung berechtigten Berufsträgern
- Betriebs-Berater
Zulässigkeit einer Außenprüfung bei zur Verschwiegenheit verpflichteten und zur Auskunftsverweigerung berechtigten Berufsträgern
- openjur.de
Zulässigkeit einer Außenprüfung bei zur Verschwiegenheit verpflichteten und zur Auskunftsverweigerung berechtigten Berufsträgern; Keine vorbeugende Unterlassungsklage gegen die Anfertigung von mandantenbezogenen Kontrollmitteilungen vor Beginn der Außenprüfung
- Bundesfinanzhof
Zulässigkeit einer Außenprüfung bei zur Verschwiegenheit verpflichteten und zur Auskunftsverweigerung berechtigten Berufsträgern - Keine vorbeugende Unterlassungsklage gegen die Anfertigung von mandantenbezogenen Kontrollmitteilungen vor Beginn der Außenprüfung
- Simons & Moll-Simons
AO § 5, § 85, § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b, § 160, § 193 Abs. 1, § 194 Abs. 3; FGO § 40 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Betriebsprüfung gegenüber einem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer - Bedeutung beruflicher Verschwiegenheitspflichten - Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Betriebsprüfung hängt nicht von der Rechtmäßigkeit einzelner Prüfungshandlungen ab - Vorbeugende Unterlassungsklage ist unzulässig
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer Außenprüfung bei zur Verschwiegenheit verpflichteten und zur Auskunftsverweigerung berechtigten Berufsträgern; Keine vorbeugende Unterlassungsklage gegen die Anfertigung von mandantenbezogenen Kontrollmitteilungen vor Beginn der Außenprüfung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zulässigkeit einer Außenprüfung bei zur Verschwiegenheit verpflichteten und zur Auskunftsverweigerung berechtigten Berufsträgern - Keine vorbeugende Unterlassungsklage gegen die Anfertigung von mandantenbezogenen Kontrollmitteilungen vor Beginn der Außenprüfung
Kurzfassungen/Presse (5)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Außenprüfung bei zur Verschwiegenheit verpflichteten und zur Auskunftsverweigerung berechtigten Berufsträgern
- IWW (Kurzinformation)
Betriebsprüfung - Außenprüfung beim Berufsträger kein Tabu
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Außenprüfung beim Steuerberater
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Außenprüfung bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Außenprüfung beim Steuerberater
Sonstiges (5)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
AO § 193 Abs 1, AO § 102
Auskunftsverweigerungsrecht; Außenprüfung; Steuerberater - wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BFH v. 08.04.2008, Az.: VIII R 61/06 (Außenprüfung bei steuerlichen Beratern stets zulässig)" von RA Dr. Christoph Keller, original erschienen in: BB 2008, 1832.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des BFH vom 08.04.2008, Az.: VIII R 61/06 (Kontrollmitteilung im Rahmen einer Außenprüfung bei einem Berufsträger)" von RiFG Dr. Michael Nieland, original erschienen in: AO-StB 2008, 213 - 214.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 8.4.2008, Az.: VIII R 61/06 (Rechtmäßigkeit einer gegen einen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gerichteten Prüfungsanordnung)" von Vizepräsident des FG Dr. Peter Bilsdorfer, original erschienen in: NJW 2008, 2368.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Freiberufler zwischen Skylla und Charybdis - Mitwirkungspflichten im Besteuerungsverfahren und berufliche Schweigepflicht" von RegDir Carsten Hentschel, original erschienen in: NJW 2009, 810 - 814.
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 08.06.2005 - 7 K 5780/03
- BFH, 08.04.2008 - VIII R 61/06
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 220, 313
- NJW 2008, 2366
- BB 2008, 1366
- BB 2008, 1607
- BB 2008, 1832
- DB 2008, 1361
- BStBl II 2009, 579
Wird zitiert von ... (9)
- BFH, 28.10.2009 - VIII R 78/05
Vorlagepflichten eines Berufsgeheimnisträgers (Rechtsanwalt, Steuerberater) im …
Die Außenprüfung ist auch bei Personen zulässig, die Berufsgeheimnisse wahren müssen (s. zuletzt Senatsurteil vom 8. April 2008 VIII R 61/06, BFHE 220, 313, BStBl II 2009, 579, m.w.N.); auch der von einer Außenprüfung betroffene Berufsgeheimnisträger muss deshalb grundsätzlich nach § 200 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO bei der Ermittlung der für die Besteuerung erheblichen Sachverhalte mitwirken.Nach neuerer Rechtsprechung des BFH unterfallen auch diese Angaben dem Auskunftsverweigerungsrecht nach § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b AO (BFH-Urteile vom 14. Mai 2002 IX R 31/00, BFHE 198, 319, BStBl II 2002, 712; in BFHE 220, 313, BStBl II 2009, 579;… BFH-Beschluss vom 24. August 2006 I S 4/06, BFH/NV 2006, 2034;… a.A. Klein/ Brockmeyer, a.a.O., § 102 Rz 3, § 104 Rz 2).
Für ein Vorlageverlangen bedeutet dies, dass trotz der dem Grunde nach bestehenden Vorlagepflicht die zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person der Finanzbehörde grundsätzlich die Einsicht in alle Daten verweigern darf, auf die sich ihr Auskunftsverweigerungsrecht nach § 102 AO erstreckt (BFH-Urteil in BFHE 220, 313, BStBl II 2009, 579; BFH-Beschluss vom 11. Dezember 1957 II 100/53 U, BFHE 66, 225, BStBl III 1958, 86), und die mandantenbezogenen Informationen zurückhalten darf.
Jedoch gilt das Verweigerungsrecht nicht für Mandanten, die auf eine Geheimhaltung ihrer Identität verzichtet haben; ein solcher Verzicht ist in aller Regel dort anzunehmen, wo der Berufsträger an der Erstellung von Steuererklärungen seiner Mandanten mitgewirkt und dies der Finanzbehörde gegenüber kenntlich gemacht hat (s. BFH-Urteil in BFHE 220, 313, BStBl II 2009, 579;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 2034; Christ, Die Information über Steuer und Wirtschaft 2003, 36, 39).
- BFH, 24.06.2009 - VIII R 80/06
Finanzamt kann Zugriff auf Daten von gesetzlich nicht vorgeschriebenen …
a) Zu Recht hat das FG angenommen, dass die Aufforderung zur Datenüberlassung vom 2. Juni 2005 ein Verwaltungsakt ist (§ 118 Satz 1 AO), gegen den sich die Klägerin mit dem Einspruch und der Anfechtungsklage zur Wehr setzen kann (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. April 2008 VIII R 61/06, BFHE 220, 313, BStBl II 2009, 579). - BFH, 19.08.2009 - I R 106/08
Verwertungsverbot von Prüfungsfeststellungen
Zwar sind an die Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern bei Rechtsanwälten und Steuerberatern unter Berücksichtigung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, des rechtlich geschützten Vertrauensverhältnisses zwischen dem Rechtsanwalt bzw. Steuerberater und dem Mandant sowie des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes besondere Anforderungen zu stellen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 12. April 2005 2 BvR 1027/02, BVerfGE 113, 29; s. auch BVerfG-Beschlüsse vom 5. Mai 2008 2 BvR 1801/06, Neue Juristische Wochenschrift 2008, 2422; vom 18. März 2009 2 BvR 1036/08, Deutsches Steuerrecht 2009, 1603; BFH-Urteil vom 8. April 2008 VIII R 61/06, BFHE 220, 313).
- FG Köln, 10.09.2008 - 13 K 1915/08
Beschlagnahme - Datenzugriff beim Steuerberater rechtens
Das BVerfG ist in der herangezogenen Entscheidung (NJW 2005, 1917 ) davon ausgegangen, dass der Zugriff auf geschützte Daten nicht schlechthin unzulässig ist, sondern nur durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt wird (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 8. April 2008 VIII R 61/06, BFH/NV 2008, 1223). - FG Nürnberg, 30.07.2009 - 6 K 1286/08
Aufforderung zur Datenträgerüberlassung
Zudem werde das Recht auf Einsichtnahme durch das Auskunftsverweigerungsrecht der zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Person nach § 102 AO begrenzt, vgl. BFH-Urteil vom 08.08.2008 VIII R 61/06. - FG Sachsen, 17.07.2008 - 2 K 23/07
Berechtigung der Finanzbehörde zur Ermittlung von Geschäftsdaten eines Bauträgers …
(vgl. zu § 193 Abs. 1 AO z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. Januar 1985, BStBl II 1985, 568;… Klein, a.a.O., § 196 Rdnr. 21) oder spätestens über die Anfechtung der konkreten, durch Verwaltungsakt verfügten Prüfermaßnahme (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 8. April 2008, BFH/NV 2008, 1223;… Klein, a.a.O., § 196 Rdnr. 49 unter Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. November 1998, BStBl II 1999, 199) gerichtlich zu klären ist. - FG Köln, 21.03.2011 - 7 K 4596/07
Das angekündigte Nichterscheinen und der neue Prozessbevollmächtigte
Eine vorbeugende Unterlassungsklage - die auch auf das Unterlassen eines (künftigen) Handelns der Behörde durch Verwaltungsakt gerichtet sein kann (…vgl. Seer, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 40 FGO Rn 28;… von Beckerath, in: Beermann/Gosch, AO/FGO, § 40 FGO Rn 126) - ist ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn vom Kläger substantiiert und in sich schlüssig dargelegt wird, dass er durch ein bestimmtes, künftig zu erwartendes Handeln einer Behörde in seinen Rechten verletzt werde, und dass ein Abwarten der tatsächlichen Rechtsverletzung für ihn unzumutbar sei, weil die Rechtsverletzung nicht oder nur schwerlich wiedergutzumachen wäre (vgl. BFH-Urteile vom 8. April 2008 VIII R 61/06, BFHE 220, 313; BStBl. II 2009, 579 und vom 27. Oktober 1993 I R 25/92, BFHE 172, 488; BStBl. II 1994, 210 m.w.N.;… Seer, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 40 FGO Rn 28;… von Beckerath, in: Beermann/Gosch, AO/FGO, § 40 Rn 126). - FG Hessen, 19.10.2009 - 1 K 2022/08
Zufluss von geldwerten Vorteilen bei der Veräußerung von vom Arbeitgeber …
Ist der geprüfte Steuerpflichtige gegen die Fertigung von Kontrollmaterial nicht mit Erfolg vorgegangen, kann es ausgewertet werden, auch wenn die Fertigung des Materials gegen gesetzliche Verpflichtungen verstoßen hat und kann sich insbesondere der Dritte nicht auf ein Verwertungsverbot berufen (…BFH-Beschluss vom 24.08.2006, I S 4/06, BFH/NV 2006, 2034;… BFH-Urteile vom 04.10.2006 VIII R 53/04, a.a.O. und vom 08.04.2008 VIII R 61/06, BFH/NV 2008, 1223;… Frotscher in Schwarz, Abgabenordnung, Kommentar, § 194 Rdn. 49 a, 49 b). - FG Niedersachsen, 10.05.2012 - 6 K 27/12
Anforderungen von Unterlagen / Auskünften aus Anlass einer Betriebsprüfung
Ebenso wird z.B. auch die Aufforderung, im Rahmen einer Außenprüfung einen Zugriff auf bestimmte Daten zu ermöglichen, als Verwaltungsakt angesehen (BFH-Urteil vom 08.04.2008 VIII R 61/06, BStBl. II 2009, 579).
