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   BFH, 18.12.1990 - VIII R 7/87   

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https://dejure.org/1990,3129
BFH, 18.12.1990 - VIII R 7/87 (https://dejure.org/1990,3129)
BFH, Entscheidung vom 18.12.1990 - VIII R 7/87 (https://dejure.org/1990,3129)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 1990 - VIII R 7/87 (https://dejure.org/1990,3129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für Abziehbarkeit eines Vorjahresverlustes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.06.1968 - VI R 214/66

    Verletzung des GG - Verlustabzug - Kinderermäßigung - Nachholung in späteren

    Auszug aus BFH, 18.12.1990 - VIII R 7/87
    Hieraus folge, daß der Verlustabzug nichts zu tun habe mit den in Teil IV des EStG enthaltenen Vorschriften (Urteil des BFH vom 28. Juni 1968 VI R 214/66, BFHE 93, 278, BStBl II 1968, 774).

    Der Senat folgt damit den Urteilen des BFH in BFHE 72, 634, BStBl III 1961, 232 sowie in BFHE 93, 278, BStBl II 1968, 774.

  • BFH, 17.02.1961 - VI 243/60 U

    Einstufung des Verlustabzugs als Wahlrecht

    Auszug aus BFH, 18.12.1990 - VIII R 7/87
    Mit der Revision wird geltend gemacht, das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Februar 1961 VI 243/60 U (BFHE 72, 634, BStBl III 1961, 232), auf welches sich das FG berufen habe, sei nicht mehr zeitgemäß, weil dieses Urteil im Rahmen des § 10 d EStG 1955 ergangen sei und damals einen bilanzierenden Gewerbetreibenden betroffen habe.

    Der Senat folgt damit den Urteilen des BFH in BFHE 72, 634, BStBl III 1961, 232 sowie in BFHE 93, 278, BStBl II 1968, 774.

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.09.2009 - 1 K 198/04

    Verfassungswidrigkeit der Nichtberücksichtigung des Grundfreibetrags, von

    Ein von den Regelungen des § 10 d EStG 1999 betroffener Steuerpflichtiger kann in einem Jahr ein Begünstigter, in einem Folgejahr ein Benachteiligter sein (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1990 - VIII R 7/87, BFH/NV 1991, 520).

    Da das Gesetz vor dem Jahr 1999 keine Rangfolge des Verlustabzugs innerhalb der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen vorgesehen hat, hat der BFH mit Bezug auf Abschnitt 115 Abs. 3 EStR festgestellt, dass bei gesetzeskonformem Verständnis dieser Richtlinienregelung davon auszugehen ist, dass nur im Bereich des § 2 Abs. 4 EStG ein Abzug an günstigster Stelle vorzunehmen ist (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1990 - VIII R 7/87, BFH/NV 1991, 520).

    Die EStR stellen nur allgemeine Verwaltungsanweisungen dar, die eine möglichst gleichmäßige Gesetzesanwendung durch die Finanzämter sicherstellen sollen, die Gerichte dagegen nicht binden können (BFH-Urteil BFH/NV 1991, 520).

  • BFH, 26.07.2005 - XI B 93/03

    Gerichtskosten keine Steuerberatungskosten

    Er liegt nicht darin, Steuerpflichtigen, die in der Vergangenheit die Freibeträge nicht ausnutzen konnten, für die Zukunft ein umfangreiches Freibetragspotential zu verschaffen (vgl. auch BFH-Urteile vom 28. Juni 1968 VI R 214/66, BFHE 93, 278, BStBl II 1968, 774; vom 18. Dezember 1990 VIII R 7/87, BFH/NV 1991, 520; BFH-Beschluss vom 12. September 2003 XI B 78/01, BFH/NV 2004, 76).
  • FG Schleswig-Holstein, 26.03.2019 - 4 K 187/18

    Zur Zulässigkeit einer Klage gegen einen "Nullbescheid", wenn eine Veränderung

    d.) Diese gesetzgeberische Grundentscheidung, eine - eingeschränkte - intertemporäre Berücksichtigung von Aufwendungen allein im Rahmen der Erwerbssphäre anzuordnen und damit allein dem objektiven Nettoprinzip Rechnung zu tragen, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; eine Notwendigkeit einer Aussetzung des Verfahrens und Vorlage des Rechtsstreits zum Verfassungsgericht (Art. 100 Abs. 1 GG ) besteht daher nicht (ebenso Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 3. Juli 2003, 16 K 444/02, juris; die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der BFH als unbegründet zurückgewiesen, BFH-Beschluss vom 17. Februar 2005, XI B 138/03 BFH/NV 2005, 1264 ; in diesem Beschluss hat der BFH zur Begründung u.a. auf sein Urteil vom 18. Dezember 1990 [VIII R 7/87, BFH/NV 1991, 520] verwiesen, in welchem § 10d EStG ebenfalls für verfassungskonform erklärt wurde; die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das Verfassungsgericht gem. §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, Bundesverfassungsgerichtsbeschluss vom 27. April 2006, 2 BvR 603, 05).

    Ein von der Regelung des § 10d EStG betroffener Steuerpflichtiger kann nach der gesetzlichen Konzeption in einem Jahr ein Begünstigter, in einem Folgejahr jedoch auch ein Benachteiligter sein (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1990, VIII R 7/87, BFH/NV 1991, 520 ).

  • FG Köln, 17.05.2018 - 13 K 3342/12

    Rechtsstreit um die Behandlung von mit ausländischer Quellensteuer belegter

    Das Abschnittsprinzip stellt ein der gleichmäßigen Heranziehung der Steuerpflichtigen dienendes allgemeines Grundprinzip des deutschen Steuerrechtssystems dar, das nicht nur erhebungstechnischen Notwendigkeiten entspricht, sondern ein materielles Prinzip der Einkommenbesteuerung ausdrückt (vgl. BFH-Beschluss vom 17.02.2005 - X B 138/03, BFH/NV 2005, 1264 mit Hinweis auf BFH-Urteil vom 18.12.1990 - VIII R 7/87, juris, m.w.N.).
  • BFH, 17.02.2005 - XI B 138/03

    Abschnittsbesteuerung

    Im Übrigen verweist der Senat auf das BFH-Urteil vom 18. Dezember 1990 VIII R 7/87 (BFH/NV 1991, 520), das sich bereits mit der von der Klägerin angesprochenen Problematik und der Reihenfolge des Verlustabzugs befasst hat.
  • FG Köln, 16.09.2015 - 8 K 2841/12
    Nach den Regelungen des § 10d EStG ist der Verlustabzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne von § 2 Abs. 3 EStG - und damit einkommensartunabhängig - vorrangig vor Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen vorzunehmen (vergl. BFH-Urteil vom 18.12.1990, VIII R 7/87, BFH/NV 1991, 520).

    § 10d EStG verstößt insoweit auch nicht gegen Art. 3 des Grundgesetzes (vergl. BFH-Urteil vom 18.12.1990, VIII R 7/87, BFH/NV 1991, 520, m.w.N.).

  • FG Sachsen-Anhalt, 05.04.2002 - 2 K 815/00

    Verlustvortragsregelung des § 10d Abs. 2 EStG verfassungsgemäß; ges. Feststellung

    Lediglich durch zufällige Schwankungen in der Gewinn- bzw. Verlustentwicklung sowie bei der Höhe der vom Einkommen abziehbaren Beträge kann es dazu kommen, dass in einem Extremfall der Verlustabzug volle steuerliche Wirkung entfaltet und in einem anderen Extremfall sich als wirkungslos erweist (vgl. BFH/NV 1991, 520).

    Darin liegt kein Verstoss gegen den Gleichheitssatz (vgl. BFH, BFH/NV 1991, 520), da eine willkürliche Ungleichbehandlung einer abgrenzbaren Personengruppe gegenüber einer anderen nicht stattfindet.

  • FG Nürnberg, 31.05.2006 - III 129/04

    Rückzahlung von BAföG -Darlehen

    Er liegt nicht darin, Steuerpflichtigen, die in der Vergangenheit die Freibeträge nicht ausnutzen konnten, für die Zukunft ein umfangreiches Freibetragspotential zu verschaffen (BFH-Urt. v. 18.12.1990 VIII R 7/87, BFH/NV 1991, 520; Beschluss v. 12.9.2003 XI B 78/01, BFH/NV 2004, 76 ).
  • FG Sachsen, 05.04.2002 - 2 K 815/00

    Vereinbarkeit der Verlustvortragsregelung des § 10d Abs. 2 Einkommenssteuergesetz

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  • BFH, 07.07.2005 - XI B 106/04

    Verlustausgleich; fehlende Auswirkung von Freibeträgen

    Bereits das Finanzgericht hat in seiner Entscheidung auf das BFH-Urteil vom 18. Dezember 1990 VIII R 7/87 (BFH/NV 1991, 520) hingewiesen, wonach ein Verlust in vollem Umfang durch Abzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorzunehmen ist und diese Rechtsfolge Art. 3 des Grundgesetzes (GG) nicht verletze.
  • BFH, 12.09.2003 - XI B 78/01

    § 10 d EStG , grundsätzliche Bedeutung

  • FG München, 27.04.2010 - 12 K 4/06

    Übertragung eines Gewinns aus der Anteilsveräußerung auf ein im Jahr vor der

  • FG Münster, 05.05.2003 - 4 K 6325/99

    Gerichtskosten keine Sonderausgaben und Verlustvortrag zwingend

  • FG Sachsen, 31.07.1996 - 2 K 276/94

    Einmalige Steuerbefreiung für Inhaber eines neueröffneten Betriebs für zwei

  • FG München, 13.08.2008 - 1 K 2045/06

    Verlustverrechnung nach § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG: Berücksichtigung eines

  • FG Köln, 24.03.2015 - 12 K 1964/12

    Verlustabzug bei privaten Veräußerungsgeschäften auf Einkunftsebene

  • FG München, 09.03.2005 - 1 K 1794/02

    Verlustverrechnung bis Null ist kein Verstoß gegen Gleichheitssatz oder Freiheit

  • FG Brandenburg, 17.10.1995 - 3 K 546/95

    Rücktrag durch Abzug eines Betrages vom Gesamtbetrag der Einkünfte vor Abzug des

  • FG Brandenburg, 27.07.1995 - 2 K 715/94

    Verlust aus den Einkünften aus Gewerbebetrieb ; Ermittlung eines

  • FG Hamburg, 01.03.1999 - II 318/98

    Verfassungsmäßigkeit des § 10d Abs. 2 S.1 Einkomenssteuergesetz (EStG);

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