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Rechtsprechung
   BFH, 14.12.2021 - VIII R 6/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,57213
BFH, 14.12.2021 - VIII R 6/21 (https://dejure.org/2021,57213)
BFH, Entscheidung vom 14.12.2021 - VIII R 6/21 (https://dejure.org/2021,57213)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 2021 - VIII R 6/21 (https://dejure.org/2021,57213)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 56 Abs 2 S 1, FGO § 56 Abs 2 S 2, FGO § 10 Abs 3
    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzureichender Darlegung zur Fristen- und Postausgangskontrolle eines Bevollmächtigten

  • rechtsinformationen.bund.de

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzureichender Darlegung zur Fristen- und Postausgangskontrolle eines Bevollmächtigten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 Abs 2 S 1 FGO, § 56 Abs 2 S 2 FGO, § 10 Abs 3 FGO
    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzureichender Darlegung zur Fristen- und Postausgangskontrolle eines Bevollmächtigten

  • IWW

    § 20 Abs. 1, Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes, § ... 23 Abs. 3 Satz 7 des Einkommensteuergesetzes, § 20 Abs. 2 EStG, § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG, § 120 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 56 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 FGO, § 124 Abs. 1, § 126 Abs. 1 FGO, § 120 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO, § 56 Abs. 1 FGO, § 155 FGO, § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, § 135 Abs. 2 FGO, § 10 Abs. 3 FGO

  • Wolters Kluwer

    Versäumung einer Revisionsbegründungsfrist; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Behaupteter Verlust einer Begründungsschrift auf dem Postweg; Organisatorische Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Überwachung einer konkreten Frist

  • Betriebs-Berater

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzureichender Darlegung zur Fristen- und Postausgangskontrolle eines Bevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56 Abs. 2
    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzureichender Darlegung zur Fristen- und Postausgangskontrolle eines Bevollmächtigten

  • rechtsportal.de

    FGO § 56 Abs. 2
    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzureichender Darlegung zur Fristen- und Postausgangskontrolle eines Bevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzureichender Darlegung zur Fristen- und Postausgangskontrolle eines Bevollmächtigten

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzung - und die Fristen- und Postausgangskontrolle des Bevollmächtigten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (15)

  • BFH, 08.12.2010 - IX R 12/10

    Unzulässige Revision mangels Wiedereinsetzung in die Begründungsfrist - Darlegung …

    Auszug aus BFH, 14.12.2021 - VIII R 6/21
    NV: Wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Behauptung begehrt, dass ein vom Prozessbevollmächtigten zur Post aufgegebener fristgebundener Schriftsatz (hier: die Revisionsbegründung) verloren gegangen sei, ist innerhalb der Antragsfrist des § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO darzulegen, wie der Postausgang und die Fristenkontrolle organisiert sind und durch welche organisatorischen Maßnahmen die ordnungsgemäße Überwachung der konkreten Frist unter normalen Umständen gewährleistet ist (Anschluss an Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 08.12.2010 - IX R 12/10, BFH/NV 2011, 445).

    Allein eine eidesstattliche Versicherung des Bevollmächtigten genügt für die Glaubhaftmachung nicht, wenn der Bevollmächtigte vorträgt, das fristwahrende Schriftstück selbst eingeworfen zu haben (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 04.05.2021 - VIII B 121/20, BFH/NV 2021, 1329, Rz 5; vom 08.12.2010 - IX R 12/10, BFH/NV 2011, 445, …und vom 15.01.2002 - X B 143/01, BFH/NV 2002, 669; BFH-Urteil vom 07.12.1988 - X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266;… vgl. auch Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 56 Rz 112, m.w.N.).

    Ein solcher Vortrag ergibt sich auch nicht aus dem Schriftsatz vom 07.12.2021, der im Übrigen allenfalls zur Substantiierung des bereits Vorgetragenen herangezogen werden könnte (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 445).

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen die Fristen- und die Postausgangskontrolle in der Weise erfolgen, dass die notierte Frist frühestens erst dann gelöscht werden darf, wenn das zur Fristwahrung bestimmte Schriftstück abgesandt oder zumindest postfertig gemacht worden ist (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 05.11.1998 - I R 90/97, BFH/NV 1999, 512;… vom 08.11.2006 - VII R 20/06, BFH/NV 2007, 469; in BFH/NV 2011, 445, …und vom 15.12.2011 - II R 16/11, BFH/NV 2012, 593).

  • FG Köln, 16.12.2020 - 4 K 1039/20

    Wirksamkeit der Zurücknahme eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid durch den …

    Auszug aus BFH, 14.12.2021 - VIII R 6/21
    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16.12.2020 - 4 K 1039/20 wird als unzulässig verworfen.

    das Urteil des FG Köln vom 16.12.2020 - 4 K 1039/20 und die Einspruchsentscheidung vom 23.04.2020 aufzuheben.

  • BFH, 31.01.2017 - IX R 19/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Ergänzung unvollständiger oder unklarer …

    Auszug aus BFH, 14.12.2021 - VIII R 6/21
    Rn. 15 b) Wird die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen des Nichteingangs eines angeblich rechtzeitig abgesandten, fristgebundenen Schriftsatzes begehrt, ist genau darzulegen, welche Person zu welcher Zeit (Tag, Uhrzeit) und in welcher Weise (Einwurf in einen bestimmten Briefkasten oder Abgabe bei einer bestimmten Postfiliale) den Brief, in dem sich das fristgebundene Schreiben befunden haben soll, zur Post gegeben hat (BFH-Urteil vom 31.01.2017 - IX R 19/16, BFH/NV 2017, 885;… BFH-Beschluss vom 15.05.2019 - XI R 14/17, BFH/NV 2019, 924).
  • BFH, 13.12.2007 - VI R 75/04

    Aufteilung von Steuerrückständen nach Änderungsveranlagung - hinreichende …

    Auszug aus BFH, 14.12.2021 - VIII R 6/21
    Die erforderliche Glaubhaftmachung der Tatsachen kann auch noch im weiteren Verfahren über den Antrag geschehen (BFH-Urteil vom 13.12.2007 - VI R 75/04, BFHE 220, 18, BStBl II 2009, 577).
  • BFH, 15.05.2019 - XI R 14/17

    Zum Beweiswert eines "Freistempler"-Aufdrucks mit Datumsanzeige

    Auszug aus BFH, 14.12.2021 - VIII R 6/21
    Rn. 15 b) Wird die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen des Nichteingangs eines angeblich rechtzeitig abgesandten, fristgebundenen Schriftsatzes begehrt, ist genau darzulegen, welche Person zu welcher Zeit (Tag, Uhrzeit) und in welcher Weise (Einwurf in einen bestimmten Briefkasten oder Abgabe bei einer bestimmten Postfiliale) den Brief, in dem sich das fristgebundene Schreiben befunden haben soll, zur Post gegeben hat (…BFH-Urteil vom 31.01.2017 - IX R 19/16, BFH/NV 2017, 885; BFH-Beschluss vom 15.05.2019 - XI R 14/17, BFH/NV 2019, 924).
  • BFH, 24.06.2008 - X R 38/07

    Erfolgloser Antrag des Finanzamts auf Wiedereinsetzung wegen Versäumung der …

    Auszug aus BFH, 14.12.2021 - VIII R 6/21
    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 24.06.2008 - X R 38/07, BFH/NV 2008, 1517, …und vom 11.05.2010 - XI R 24/08, BFH/NV 2010, 1834, m.w.N.).
  • BFH, 07.12.1988 - X R 80/87

    Steuerberater - Büro - Ordnungsmäßige Ausgangskontrolle - Fristenkontrollbuch - …

    Auszug aus BFH, 14.12.2021 - VIII R 6/21
    Allein eine eidesstattliche Versicherung des Bevollmächtigten genügt für die Glaubhaftmachung nicht, wenn der Bevollmächtigte vorträgt, das fristwahrende Schriftstück selbst eingeworfen zu haben (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 04.05.2021 - VIII B 121/20, BFH/NV 2021, 1329, Rz 5;… vom 08.12.2010 - IX R 12/10, BFH/NV 2011, 445, …und vom 15.01.2002 - X B 143/01, BFH/NV 2002, 669; BFH-Urteil vom 07.12.1988 - X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266;… vgl. auch Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 56 Rz 112, m.w.N.).
  • BFH, 11.05.2010 - XI R 24/08

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist durch das Finanzamt - Anforderungen an …

    Auszug aus BFH, 14.12.2021 - VIII R 6/21
    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 24.06.2008 - X R 38/07, BFH/NV 2008, 1517, und vom 11.05.2010 - XI R 24/08, BFH/NV 2010, 1834, m.w.N.).
  • BFH, 04.05.2021 - VIII B 121/20

    Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer angeblich auf dem Postweg …

    Auszug aus BFH, 14.12.2021 - VIII R 6/21
    Allein eine eidesstattliche Versicherung des Bevollmächtigten genügt für die Glaubhaftmachung nicht, wenn der Bevollmächtigte vorträgt, das fristwahrende Schriftstück selbst eingeworfen zu haben (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 04.05.2021 - VIII B 121/20, BFH/NV 2021, 1329, Rz 5;… vom 08.12.2010 - IX R 12/10, BFH/NV 2011, 445, …und vom 15.01.2002 - X B 143/01, BFH/NV 2002, 669; BFH-Urteil vom 07.12.1988 - X R 80/87, BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266;… vgl. auch Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 56 Rz 112, m.w.N.).
  • BFH, 15.12.2011 - II R 16/11

    Anforderungen an die unverschuldete Fristversäumnis - Ausscheiden eines …

    Auszug aus BFH, 14.12.2021 - VIII R 6/21
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen die Fristen- und die Postausgangskontrolle in der Weise erfolgen, dass die notierte Frist frühestens erst dann gelöscht werden darf, wenn das zur Fristwahrung bestimmte Schriftstück abgesandt oder zumindest postfertig gemacht worden ist (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 05.11.1998 - I R 90/97, BFH/NV 1999, 512;… vom 08.11.2006 - VII R 20/06, BFH/NV 2007, 469;… in BFH/NV 2011, 445, und vom 15.12.2011 - II R 16/11, BFH/NV 2012, 593).
  • BFH, 14.06.1994 - VIII R 79/93

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge - Streitgenossenschaft bei …

  • BFH, 05.11.1998 - I R 90/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristenkontrollbuch und Ausgangskontrolle

  • BFH, 15.01.2002 - X B 143/01

    Bestimmende Schriftsätze; Schriftform; Wiedereinsetzung; Organisationsmängel

  • BFH, 08.11.2006 - VII R 20/06

    Wiedereinsetzung; Revisionsbegründungsfrist

  • BFH, 24.01.1978 - VII R 118/74

    Revision - Unzulässigkeit - Mündliche Verhandlung

  • BFH, 24.05.2023 - XI R 34/21

    Zum Organisationsverschulden der Finanzverwaltung bei der Übermittlung …

    Nach § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO sind die Tatsachen zur Begründung eines solchen Begehrens bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 04.09.2008 - VII R 46/07, BFH/NV 2009, 38, Rz 5; vom 13.09.2012 - XI R 48/10, Rz 12; vom 20.05.2015 - XI R 48/13, Rz 17; vom 14.12.2021 - VIII R 6/21, Rz 14; Rauch, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2023, 101, 102).
  • BFH, 24.10.2024 - I R 40/21

    Sogenannte gemischte Aufwendungen als verdeckte Gewinnausschüttungen

    Sie beruht auf der mündlichen Verhandlung (s. den Wortlaut des § 10 Abs. 3 Variante 1 FGO); erst in der abschließenden Beratung über die Revision hat sich die Unzulässigkeit des Rechtsmittels ergeben (z.B. BFH-Beschluss vom 14.12.2021 - VIII R 6/21, BFH/NV 2022, 332, m.w.N.).
  • BFH, 03.07.2024 - VIII R 2/22

    Revisionseinlegung durch das FA per Brief mit Eingang beim BFH nach dem …

    Weiter muss es darlegen, wann und wie die in der Sachbearbeitung von Rechtsbehelfen und Fristsachen eingesetzten Beschäftigten entsprechend belehrt werden und wie die Einhaltung dieser Belehrungen überwacht wird (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 11.05.2010 - XI R 24/08, BFH/NV 2010, 1834, Rz 14; vom 24.05.2023 - XI R 34/21, BFHE 280, 408, Rz 14 f., m.w.N.; zum Verlust des Schreibens auf dem Postweg BFH-Beschluss vom 14.12.2021 - VIII R 6/21, BFH/NV 2022, 332, Rz 14 f.).
  • FG Münster, 12.05.2025 - 2 K 629/23

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Einspruchsfrist

    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH, Beschlüsse vom 14.12.2021 VIII R 6/21, juris; vom 24.06.2008 X R 38/07, juris, und vom 11.05.2010 XI R 24/08, juris, m.w.N.).

    Bei Bevollmächtigten, die die Rechtsberatung berufsmäßig ausüben, ist außerdem die Schilderung der Fristenkontrolle sowie der Postausgangskontrolle nach Art und Umfang erforderlich und durch Vorlage des Fristenkontrollbuchs und des Postausgangsbuchs glaubhaft zu machen (BFH, Beschluss vom 14.12.2021 VIII R 6/21, juris).

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