Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.05.1976

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   BGH, 05.05.1976 - IV ZB 49/75   

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BGH, 05.05.1976 - IV ZB 49/75 (https://dejure.org/1976,451)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1976 - IV ZB 49/75 (https://dejure.org/1976,451)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1976 - IV ZB 49/75 (https://dejure.org/1976,451)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der Einspruchsfrist - Unkenntnis von einer bewirkten Zustellung als Wiedereinsetzungsgrund - Unterschied zwischen der Versäumung einer Einspruchsfrist und einer Rechtsmittelfrist - Glaubhaftmachung der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 234; ZPO § 286; ZPO § 294

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 294
    Anforderungen an die Glaubhaftmachung

Papierfundstellen

  • VersR 1976, 928
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.06.1957 - IV ZR 84/57

    Wiedereinsetzung bei öffentlicher Zustellung

    Auszug aus BGH, 05.05.1976 - IV ZB 49/75
    Der Unterschied zwischen der Versäumung einer Einspruchs- und einer Rechtsmittelfrist besteht lediglich darin, daß bei der ersteren zur Wiedereinsetzung bereits die schuldlose Unkenntnis von der Wiedereinsetzung genügt, während bei dieser die Unkenntnis auf einem unabwendbaren Zufall beruhen muß (BGHZ 25, 11).
  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    (3) Es genügt ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung; die Behauptung ist glaubhaft gemacht, sofern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß sie zutrifft (BGH, Beschluß vom 5. Mai 1976 - IV ZB 49/75, VersR 1976, 928; vom 15. Juni 1994 - IV ZB 6/94, NJW 1994, 2898).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Danach genügt ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung; die Behauptung ist glaubhaft gemacht, sofern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (BGHZ 156, 139, 141 f; BGH, Beschl. v. 5. Mai 1976 - IV ZB 49/75, VersR 1976, 928; v. 15. Juni 1994 - IV ZB 6/94, NJW 1994, 2898).
  • BGH, 15.06.1994 - IV ZB 6/94

    Sorgfaltspflichten des Zustellungsempfängers bei Niederlegung eines Schriftstücks

    Immerhin wäre über die von den Vorinstanzen schriftlich niedergelegten Gründe hinaus zu berücksichtigen, daß der Beamte mehr als vier Monate nach einem solchen alltäglichen Vorgang eben diesen ohne jedes weitere Detail und ohne die Möglichkeit weiteren Vorhalts (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 5.5.1976 - IV ZB 49/75 - VersR 1976, 928, 929 oben rechts; vgl. auch BGH, Beschluß vom 19.10.1983 - VIII ZB 30/83 - VersR 1984, 81 unter 2. b)).

    Demgemäß kann auch auf sich beruhen, ob das Oberlandesgericht bei seiner Qualifizierung "offenes Beweisergebnis" die geringeren Anforderungen des § 294 ZPO (vgl. Senatsbeschluß VersR 1976, 928, 929 unten links; MünchKomm/Prütting, ZPO § 294 Anm. 23) bedacht hat.

  • BGH, 20.03.1996 - VIII ZB 7/96

    Anforderungen an die Prüfung der Bewilligung einer Fristverlängerung durch den

    Dies reicht aus (BGH-Beschluß vom 5. Mai 1976 - IV ZB 49/75 = VersR 1976, 928 f).
  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 109/87

    Anspruch auf Zahlung nachehelichen Unterhalts - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Bei der Glaubhaftmachung ist allgemein nicht eine an Sicherheit grenzende, sondern lediglich eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erforderlich (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Mai 1976 - IV ZB 49/75 - VersR 1976, 928, 929).
  • BGH, 17.05.2004 - II ZB 14/03

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Erkrankung des

    Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers muß das Gericht eine anwaltliche Versicherung nicht ungeprüft hinnehmen, sondern hat sie daraufhin zu prüfen und zu würdigen, ob ihr Inhalt in Anbetracht der sonstigen Umstände des Einzelfalls überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. BGH, Beschl. v. 5. Mai 1976 - IV ZB 49/75, VersR 1976, 928; Zöller/Greger aaO § 294 Rdn. 6).
  • OLG Zweibrücken, 31.03.2016 - 4 U 155/15

    Verwerfungsurteil für einen Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid:

    Denn das Gesetz verlangt keinen vollen Beweis der Wiedereinsetzungsgründe, sondern lediglich ihre Glaubhaftmachung, mithin keine an Sicherheit grenzende, sondern nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit (BGH, Beschluss vom 5. Mai 1976, IV ZB 49/75, in juris, Rdnr. 9; BGH NJW 1994, 2898; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 294 Rdnr. 6).
  • LAG Niedersachsen, 23.05.2003 - 5 Ta 276/02

    Zweite vollstreckbare Ausfertigung

    Zu fordern ist mindestens "überwiegende Wahrscheinlichkeit" unter Beachtung der gesamten Umstände des Einzelfalles (BGH 20.03.1996 VIII ZB 7/96 NJW 1996, 1683; BGH 05.05.1976 IV ZB 49/75 VersR 1976, 928 f.; vgl. Zöller/Geimer/Greger § 294 Rn. 6).
  • BGH, 13.10.1992 - VI ZB 25/92

    Gesuch um erste Fristverlängerung im Berufungsrechtszug

    Das Oberlandesgericht hatte die Frage, ob die eidesstattliche Versicherung der Frau R. nach §§ 294, 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO zur Glaubhaftmachung des Klägervortrags ausreichte, ob also eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für die darin gegebene Darstellung sprach (BGHZ 93, 300, 306 [BGH 23.01.1985 - VIII ZB 18/84]; Senatsbeschluß vom 10. Dezember 1985 - VI ZB 20/85 - VersR 1986, 463; BGH, Beschluß vom 5. Mai 1976 - IV ZR 49/75 - VersR 1976, 928, 929) in freier Beweiswürdigung zu entscheiden.
  • LAG Niedersachsen, 26.05.2003 - 5 Ta 276/02

    Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung; Glaubhaftmachung des

    Zu fordern ist mindestens "überwiegende Wahrscheinlichkeit" unter Beachtung der gesamten Umstände des Einzelfalles (BGH 20.03.1996 VIII ZB 7/96 NJW 1996, 1683; BGH 05.05.1976 IV ZB 49/75 VersR 1976, 928 f.; vgl. Zöller/Geimer/Greger § 294 Rn. 6).
  • BGH, 27.09.2000 - IV ZB 6/00

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Auskunft

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2011 - 12 A 633/10

    Ausreichen einer schlichten Erklärung einer Versicherung an Eides statt bzgl. des

  • BGH, 21.02.1983 - VIII ZR 343/81

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

  • LAG Köln, 22.11.2019 - 9 Ta 173/19

    Verlängerung der Beurlaubung einer Beamtin im Konzern eines

  • BGH, 10.12.1985 - VI ZB 20/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • VG München, 18.04.2016 - M 22 E 16.1517

    Kein Anspruch auf Notunterkunft bei Obdachlosigkeit wegen der Möglichkeit der

  • OLG Rostock, 03.12.2014 - 1 U 11/14

    - Mecklenburgische 1 -, Abgrenzung Vorbereitungshandlung / Wettbewerbsverstoß,

  • BGH, 28.03.1979 - VIII ZR 87/78

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Nicht fristgerechte

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Rechtsprechung
   BGH, 05.05.1976 - IV ZB 5/76   

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https://dejure.org/1976,5250
BGH, 05.05.1976 - IV ZB 5/76 (https://dejure.org/1976,5250)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1976 - IV ZB 5/76 (https://dejure.org/1976,5250)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1976 - IV ZB 5/76 (https://dejure.org/1976,5250)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • VersR 1976, 928
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZB 14/57

    Wiedereinsetzung nach Armenrechtsverweigerung

    Auszug aus BGH, 05.05.1976 - IV ZB 5/76
    Das gilt jedenfalls dann, wenn sie sich nach der gegebenen Sachlage für arm halten durfte (BGHZ 26, 99).
  • BGH, 20.01.1964 - II ZR 72/62
    Auszug aus BGH, 05.05.1976 - IV ZB 5/76
    Auf Grund dieser behördlichen Bestätigung ihres Unvermögens zur Bestreitung der Prozeßkosten konnte die Beklagte davon ausgehen, auch vom Gericht als arm im Sinne des § 114 ZPO betrachtet zu werden (vgl. BGH NJW 1964, 868).
  • OLG Dresden, 16.05.2008 - 3 W 409/08

    Erfallen der außergerichtlichen Terminsgebühr bei Verwerfung der Berufung durch

    Dann jedoch ist dieses tatsächliche Vorbringen glaubhaft gemacht (etwa:BGHZ 156, 139, 142; BGH NJW 1996, 1682 ; BGH VersR 76, 928, 929).
  • BGH, 05.04.1978 - IV ZB 20/78

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Sollte der Bekannte des Beklagten (Damajil M.) die Mitteilung zwar vorgefunden, aber dem Beklagten nach dessen Rückkehr am 4. August 1977 nicht abgeliefert haben, so würde das nicht zu dessen Lasten gehen, weil der Bekannte nicht sein Bevollmächtigter war (§ 85 Abs. 2 ZPO; vgl. hierzu BGH VersR 1976, 928).
  • BFH, 28.05.1986 - VII B 30/85

    Notwendigkeit eines Prozessbevollmächtigten bei Einlegung einer Beschwerde

    So kommt im Falle der Ablehnung des PKH-Gesuchs die Wiedereinsetzung z. B. dann nicht in Betracht, wenn der Beteiligte vernünftigerweise mit der Ablehnung des Gesuches wegen Verneinung oder fehlender Glaubhaftmachung der Armut rechnen mußte (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 5. Mai 1976 IV ZB 5/76, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1977, 98).
  • BGH, 18.05.1982 - IX ZB 55/82

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der

    Von der dazu erforderlichen überwiegenden Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH VersR 1976, 928, 929) des Vortrags der Klägerin hat ebenso wie das Berufungsgericht auch der erkennende Senat sich nicht zu überzeugen vermocht.
  • BGH, 07.02.1977 - VII ZB 19/76
    Beide sind jedoch so unvollständig, daß der Beklagte zu 4 mit einer Armenrechtsbewilligung aufgrund dieser Zeugnisse vernünftigerweise nicht rechnen konnte ( BGHZ 26, 99, 101 f; BGH Beschlüsse vom 5. Mai 1976 - IV ZB 5/76 = VersR 1976, 928 und vom 7. Mai 1976 - I ZR 13/75 - VersR 1976, 931).
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