Rechtsprechung
OLG Celle, 14.04.1977 - 10 U 118/76 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 BGB; § 7 StVG; § 17 Abs. 1 StVG; § 3 Nr. 1 u. 2 PflVG; § 8 StVO; § 550 RVO; § 1542 Abs. 1 RVO
Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfall; Wegeunfall; Forderungsübergang auf Sozialversicherungsträger; Erfordernis der kongruenten Schadensdeckung; Unfallrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Anspruch auf Ersatz des Erwerbsschadens; Lohnfortzahlung durch ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfall; Wegeunfall; Forderungsübergang auf Sozialversicherungsträger; Erfordernis der kongruenten Schadensdeckung; Unfallrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Anspruch auf Ersatz des Erwerbsschadens; Lohnfortzahlung durch ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
RVO § 1542; LFZG § 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
RVO § 1542
Verfahrensgang
- LG Hannover, 02.04.1976 - 13 O 111/75
- OLG Celle, 14.04.1977 - 10 U 118/76
Papierfundstellen
- VersR 1977, 1027
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.05.1965 - VI ZR 262/63
Erwerbsschaden bei Fortzahlung des Arbeitseinkommens; Berechnung des "normativen …
Auszug aus OLG Celle, 14.04.1977 - 10 U 118/76
Soweit diese Leistungen der Klägerin nach dem Grundsatz der kongruenten Schadensdeckung demselben Zweck dienten wie der von den Beklagten an ... zu leistende Schadensersatz, sind die Schadensersatzansprüche ... gegen die Beklagten nach § 1542 Abs. 1 Satz 1 RVO auf die Klägerin übergegangen (BGH VersR 1965, 786 (787) [BGH 18.05.1965 - VI ZR 262/63] , BGH VersR 1974, 162).Die Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung an einen unfallbedingt arbeitsunfähigen Arbeitnehmer stellt keine Vorteilsausgleichung dar, die dem Schädiger zugute kommen darf (BGH VersR 1965, 786).
Der Senat schließt sich damit der von den Beklagten nicht angegriffenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in VersR 1965, 786 (787) [BGH 18.05.1965 - VI ZR 262/63] , NJW 1971, 240 f und VersR 1974, 919 (920) an.
Sollte der Anspruch ... auf Ersatz seines Erwerbsschadens auf seinen Arbeitgeber bereits übergegangen sein, so kann dahingestellt bleiben, ob dieser Übergang auf dem Lohnfortzahlungsgesetz, einem Tarifvertrag oder einer Abtretung ... an seinen Arbeitgeber beruhte, denn in jedem Falle würde sich das Quotenvorrecht der Klägerin als Sozialversicherungsträgerin dahin auswirken, daß sie bevorrechtigt zu befriedigen ist und der Arbeitgeber ... den Anspruch auf Ersatz des Erwerbs Schadens gegen die Beklagten nur in dem um die Leistungen der Klägerin gekürzten Umfang behält (BGH VersR 1965, 786 (787) [BGH 18.05.1965 - VI ZR 262/63] , NJW 1971, 240 und VersR 1974, 919 (920)).
- BGH, 13.10.1970 - VI ZR 31/69
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall; Übergang …
Auszug aus OLG Celle, 14.04.1977 - 10 U 118/76
Der Senat schließt sich damit der von den Beklagten nicht angegriffenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in VersR 1965, 786 (787) [BGH 18.05.1965 - VI ZR 262/63] , NJW 1971, 240 f und VersR 1974, 919 (920) an.Sollte der Anspruch ... auf Ersatz seines Erwerbsschadens auf seinen Arbeitgeber bereits übergegangen sein, so kann dahingestellt bleiben, ob dieser Übergang auf dem Lohnfortzahlungsgesetz, einem Tarifvertrag oder einer Abtretung ... an seinen Arbeitgeber beruhte, denn in jedem Falle würde sich das Quotenvorrecht der Klägerin als Sozialversicherungsträgerin dahin auswirken, daß sie bevorrechtigt zu befriedigen ist und der Arbeitgeber ... den Anspruch auf Ersatz des Erwerbs Schadens gegen die Beklagten nur in dem um die Leistungen der Klägerin gekürzten Umfang behält (BGH VersR 1965, 786 (787) [BGH 18.05.1965 - VI ZR 262/63] , NJW 1971, 240 und VersR 1974, 919 (920)).
- BGH, 30.06.1970 - VI ZR 5/69
Klage auf Schadensersatz wegen Verursachung eines Verkehrsunfalls - Rückgriff der …
Auszug aus OLG Celle, 14.04.1977 - 10 U 118/76
Für eine Unfallrente ist es typisch, daß sie abstrakt nach Bruchteilen der vollen Erwerbsfähigkeit im Vergleich damit errechnet wird, inwieweit der Verletzte mit den ihm verbleibenden Kräften auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch in zumutbarer Weise in Wettbewerb treten kann (BGH VersR 1970, 899 m.w.N., Dersch u.a. RVO , Gesamtkommentar, § 581 Anm. 4). - BGH, 25.09.1973 - VI ZR 49/72
Begriff der vermehrten Bedürfnisse eines Unfallverletzten
Auszug aus OLG Celle, 14.04.1977 - 10 U 118/76
Soweit diese Leistungen der Klägerin nach dem Grundsatz der kongruenten Schadensdeckung demselben Zweck dienten wie der von den Beklagten an ... zu leistende Schadensersatz, sind die Schadensersatzansprüche ... gegen die Beklagten nach § 1542 Abs. 1 Satz 1 RVO auf die Klägerin übergegangen (BGH VersR 1965, 786 (787) [BGH 18.05.1965 - VI ZR 262/63] , BGH VersR 1974, 162).
- BGH, 02.12.2008 - VI ZR 312/07
Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils über die Schadensersatzpflicht …
Hingegen erwirbt der Arbeitgeber den Anspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich dem seiner Leistung, so dass er Forderungen nur insoweit erwerben kann, als diese nicht bereits auf den SVT übergegangen sind (vgl. OLG Celle, VersR 1977, 1027;… Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl., § 29 Rn. 180; Jahnke, NZV 1996, 169, 173).Diese gesetzliche Regelung führt dazu, dass der Arbeitgeber die Ersatzansprüche des Arbeitnehmers wegen des Verdienstausfalls nur insoweit erwirbt, als nicht ein SVT kongruente Leistungen an den Verletzten erbracht hat (vgl. Senatsurteile vom 18. Mai 1965 - VI ZR 262/63 - VersR 1965, 786, 787; vom 16. September 1966 - VI ZR 264/64 - VersR 1966, 1028, 1029 und vom 3. April 1984 - VI ZR 253/82 - VersR 1984, 583, 584; OLG Celle, VersR 1977, 1027).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 25.04.1977 - 1 U 117/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1977, 1027
Wird zitiert von ...
- OLG München, 26.10.1982 - 5 U 1820/82
Sozialversicherungsrecht: Voraussetzungen für eine Haftungsfreistellung; …
Die Heimfahrt eines Betriebsangehörigen von einer Betriebsveranstaltung ist i.d.R. als Teilnahme am allgemeinen Verkehr zu werten, weil normalerweise jeder Verkehrsteilnehmer seiht dafür zu sorgen hat, dass er zur Arbeitsstelle und von dort nach Hause kommt (vgl. BGH, NJW 1956, 1514 ; BGH, NJW 1968, 250; BGH, VersR 1971, 564; BGH, NJW 1976, 673, 674; OLG München, VersR 1978, 822 ; OLG Düsseldorf, VersR 1977, 1027, 1028).Als solche Umstände wurden je nach den Umständen des Einzelfalls angesehen: Die Beförderung in betriebseigenen Fahrzeugen, sogenannter Werksverkehr (BGH, VersR 1965, 806; BGH, NJW 1956, 217, BGH, NJW 1973, 1326 ) oder auf Anweisung des Arbeitgebers (OLG München, VersR 1978, 822 ) oder mit Duldung des für den Heimtransport verantwortlichen Betriebsinhabers mit einem betriebseigenen Fahrzeug (BGH, NJW 1976, 673 ) oder die von vornherein vorgesehene Vornahme betrieblicher Arbeitsleistungen auf dem Wege (BGH, VersR 1971, 564) oder die Organisation von Gemeinschaftsfahrten von Arbeitern durch Vorarbeiter, um bei wechselnden, weit entfernten Arbeitsorten die Betriebskosten zu senken und ein gemeinsames pünktliches Eintreffen am Arbeitsort zu gewährleisten (OLG Düsseldorf, VersR 1977, 1027 ).