Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 17.07.1992

Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.11.1992 - 5 U 103/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7021
OLG Köln, 19.11.1992 - 5 U 103/91 (https://dejure.org/1992,7021)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.11.1992 - 5 U 103/91 (https://dejure.org/1992,7021)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. November 1992 - 5 U 103/91 (https://dejure.org/1992,7021)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,7021) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Versicherung Risikoausschuss Beweislast Obliegenheit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VVG §§ 61, 9 NR. 1 A VHB 84; VVG §§ 6, 21 NR. 1 A VHB 84
    Versicherung Risikoausschuss Beweislast Obliegenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Versicherers zum Beweis der Voraussetzungen des subjektiven Risikoausschlusses; Obliegenheit eines Versicherungsnehmers zur unverzüglichen Schadensanzeige im Schadensfall

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 362; VVG § 6; VHB 84 § 21 Nr. 1 a
    Beweislast des Versicherers für verspätete Schadensanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 310
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 03.11.1989 - 20 U 68/89

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers; Ausfüllen von Schadensformularen;

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.1992 - 5 U 103/91
    Das gilt auch dann, wenn dem Versicherungsnehmer ein ganz bestimmtes positives Tun auferlegt ist (hier: unverzügliche Schadenanzeige) und die Erfüllung einer derartigen Obliegenheit streitig ist (OLG Hamm r + s 88, 302 m. w. N.; VersR 91, 49; a. A. Martin r + s 88, 317 ff; derselbe in: Prölss-Martin VVG 24. Auflage Anmerkung 3 D zu § 49; Prölss in: Prölss-Martin a. a. O. Anm. 14 zu § 6).

    Im übrigen ist vorsätzliches Handeln des Klägers deshalb auszuschließen, weil nicht anzunehmen ist, daß er seinen Versicherungsschutz bewußt gefährden wollte (vgl. OLG Hamm VersR 91, 49,50).

  • BGH, 09.05.1989 - VI ZR 268/88

    Voraussetzungen der Abweichung von einem Sachverständigengutachten; Nachweis der

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.1992 - 5 U 103/91
    Für den Indizienbeweis ist zwar keine unumstößliche Gewißheit, sondern ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewißheit erforderlich, der vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie jedoch völlig auszuschließen (vgl. BGH r + s 87, 173 = VersR 87, 503; VersR 89, 758, 759).
  • BGH, 18.03.1987 - IVa ZR 205/85

    Anscheinsbeweis für Freitod

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.1992 - 5 U 103/91
    Für den Indizienbeweis ist zwar keine unumstößliche Gewißheit, sondern ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewißheit erforderlich, der vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie jedoch völlig auszuschließen (vgl. BGH r + s 87, 173 = VersR 87, 503; VersR 89, 758, 759).
  • BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86

    Geltung des Anscheinsbeweises für Betrug des Versicherers durch den

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.1992 - 5 U 103/91
    Diesen Nachweis kann der Versicherer nicht nach den Regeln des Anscheinsbeweises führen, da es insoweit keine durch die Lebenserfahrung gesicherte Typizität menschlichen Verhaltens und seiner Begleitumstände gibt (vgl. BGH r + s 88, 239 = VersR 88, 683).
  • BGH, 17.05.1989 - IVa ZR 130/88

    Beweis des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.1992 - 5 U 103/91
    Dem Versicherer kommen auch nicht die Beweiserleichterungen zugute, die ihm in der Diebstahlversicherung für ein unredliches Verhalten des Versicherungsnehmers gewährt werden (vgl. BGH r + s 90, 244 = VersR 90, 894; r + s 89, 297 = VersR 89, 841).
  • BGH, 25.04.1990 - IV ZR 49/89

    Nachweis eines unredlichen Verhaltens des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.1992 - 5 U 103/91
    Dem Versicherer kommen auch nicht die Beweiserleichterungen zugute, die ihm in der Diebstahlversicherung für ein unredliches Verhalten des Versicherungsnehmers gewährt werden (vgl. BGH r + s 90, 244 = VersR 90, 894; r + s 89, 297 = VersR 89, 841).
  • OLG Hamm, 12.07.1991 - 20 U 109/91

    Entwendung von Gegenständen aus einem im Parkhaus abgestellten Pkw

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.1992 - 5 U 103/91
    Die Bedenken gegen die Wirksamkeit der Regelung in § 9 Nr. 1 a VHB 84, wonach in häuslicher Gemeinschaft lebende volljährige Personen dem Repräsentanten gleichgestellt werden, (vgl. OLG Hamm r + s 91, 314 = VersR 92, 353; r + s 90, 133 = VersR 90, 420) bedürfen im Streitfall keiner Vertiefung, da der Zeuge Z. unzweifelhaft auch nicht in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kläger lebte.
  • OLG Hamm, 06.09.1989 - 20 U 130/89
    Auszug aus OLG Köln, 19.11.1992 - 5 U 103/91
    Die Bedenken gegen die Wirksamkeit der Regelung in § 9 Nr. 1 a VHB 84, wonach in häuslicher Gemeinschaft lebende volljährige Personen dem Repräsentanten gleichgestellt werden, (vgl. OLG Hamm r + s 91, 314 = VersR 92, 353; r + s 90, 133 = VersR 90, 420) bedürfen im Streitfall keiner Vertiefung, da der Zeuge Z. unzweifelhaft auch nicht in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kläger lebte.
  • OLG Celle, 10.06.2010 - 8 U 18/10

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Absendung und des Zugangs einer

    Dem ist die Rechtsprechung entgegengetreten (vgl. OLG Köln, VersR 1993, 310; OLG Hamm, RuS 1988, 302; OLG Hamburg, VersR 1984, 978).
  • OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 222/96

    Geltendmachung eines Ersatzanspruchs gegen eine Kraftfahrzeugversicherung wegen

    Zwar trägt der Versicherer die Beweislast für den objektiven Tatbestand der Obliegenheitsverletzung (OLG Köln Versicherungsrecht 1993, 310).
  • OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 112/99
    Es kann dahinstehen, ob der Kläger angesichts der durch § 21 Nr. 1 c VHB 92 normierten Obliegenheit, eine Stehlgutliste nach Eintritt des Versicherungsfalls unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle "einzureichen", gehalten war, nicht nur das entsprechende Formular auszufüllen und abzusenden, wie dies bei Aufklärungs- und Auskunftobliegenheiten gefordert wird (vgl. OLG Hamm r+s 1988, 302; VersR 1991, 49; OLG Köln VersR 1993, 310; VersR 1995, 567; OLG Hamburg VersR 1994, 668) oder ob er darüber hinaus den Zugang der Stehlgutliste bei der Polizeidienststelle sicherstellen musste, da bereits feststeht, dass die Stehlgutliste nicht am 11. oder 12.07.1996 an die zuständige Polizeidienststelle abgesandt wurde.
  • OLG Köln, 15.02.2005 - 9 U 19/04

    Versicherungsvertragsrecht - Muss der VR seine Belehrung wiederholen, um bei

    Zwar muss die Beklagte die Obliegenheitsverletzung beweisen (st. Rspr., vgl. BGH NJW-RR 1996, 981; OLG Köln VersR 1993, 310) ; da es sich hier um eine negative Tatsache handelt, muss der Kläger im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast jedoch substantiiert vortragen, wie er seinen Obliegenheiten nachgekommen ist (allgemein hierzu etwa BGH NJW 1987, 1322).
  • OLG Köln, 21.04.1998 - 9 U 207/96

    Versicherung Haftpflichtversicherung Anzeigeobliegenheit Beweislast grobe

    Die Beklagte hat insofern den ihr obliegenden Beweis für die objektive Verletzung der Anzeigeobliegenheit erbracht (der Auffassung des Landgerichts, daß in Fällen, in denen die Obliegenheit ein positives Tun des Versicherungsnehmers erfordert, wie bei der Anzeigeobliegenheit, der Versicherungsnehmer die Erfüllung der Obliegenheit vbeweisen müsse, vermag der Senat nicht zu folgen. Nach zutreffender herrschender Meinung ist auch bei Obliegenheiten, die ein positives Tun des Versicherungsnehmers erfordern, der Versicherer für den objektiven Tatbestand der Obliegenheitsverletzung beweispflichtig; der Versicherungsnehmer hat lediglich substantiiert darzulegen, daß er die Obliegenheit erfüllt hat, vgl. Römer/Langheid, Rdnrn. 84 - 86 zu § 6 mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung, auch des OLG Köln - Versicherungsrecht 1993, 310 - und zur abweichenden Mindermeinung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.07.1992 - 20 W 7/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,15238
OLG Hamm, 17.07.1992 - 20 W 7/92 (https://dejure.org/1992,15238)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.07.1992 - 20 W 7/92 (https://dejure.org/1992,15238)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juli 1992 - 20 W 7/92 (https://dejure.org/1992,15238)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,15238) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    ARB 75 § 15 Abs. 1 d aa
    Unbillige Verweisung auf Erhebung einer Teilklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1993, 310
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • LG Münster, 19.03.2009 - 15 O 281/08

    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Freistellung von den Gebührenrechnungen

    Die Grenze ist dort zu ziehen, wo sich das Verhalten des Versicherungsnehmers mit dem einer vernünftigen, unversicherten, aber nicht auf Kostenüberlegungen angewiesenen Partei, nicht mehr in Einklang bringen lässt, vgl. OLG Hamm, VersR 1993, 310 (zwar zu § 15, in der Sache aber zu den Kriterien der Mutwilligkeit).
  • OLG Hamm, 20.07.2016 - 20 U 43/16

    Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung für eine auf den Widerruf von

    Daraus ergibt sich aber nicht, dass sie, da es um Zug um Zug zu erfüllende Leistungen geht, die Vorstellungen der Kläger zur Höhe der wechselseitig zu erbringenden Zahlungen anerkennt, und damit ein weiterer Prozess vermieden würde (vgl. jeweils zur Teilklage Senat, Beschl. v. 17.07.1992, 20 W 7/92, juris, Rn. 10, VersR 1993, 310; OLG Karlsruhe, Urt. v. 04.07.2002, 12 U 69/02, juris, Rn. 13, VersR 2003, 58) .
  • OLG Hamm, 02.04.2001 - 20 W 6/01

    Rechtsschutzversicherung - unnötige Kostenerhöhung - separate Klage statt

    Zweifel müssen sich dabei zugunsten des VN auswirken (so Senat VersR 1999, 964; 1993, 310 und 1989, 736; Harbauer aaO § 1 Rdn. 40 und Prölss/Martin aaO § 15 Rdn. 3).
  • OLG Hamm, 12.03.1999 - 20 U 217/98

    Deckungsumfang für Geltendmachung von Ansprüchen in Arzthaftungsprozeß

    Die Grenze ist dort zu ziehen, wo sich das Verhalten des Versicherungsnehmers mit dem einer vernünftigen unversicherten Partei, bei der finanzielle Überlegungen keine Rolle spielen, nicht mehr in Einklang bringen läßt (so: Senat, VersR 1993, 310 und 1989, 736; Harbauer, a.a.O., § 1 Rdn. 40 und Prölss/Martin, a.a.O., § 15 Rdn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2006 - 4 U 120/05

    Rechtsschutzversicherung: Zur Obliegenheitsverletzung nach § 17 Abs. 5 lit. c

    Die Grenze ist dort zu ziehen, wo sich das Verhalten des Versicherungsnehmers mit dem einer vernünftigen unversicherten Partei nicht mehr in Einklang bringen lässt (OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Hamm VersR 1993, 310).
  • OLG Karlsruhe, 04.07.2002 - 12 U 69/02

    Rechtsschutzversicherung: Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Erhebung

    Die Grenze ist daher dort zu ziehen, wo sich das Verhalten des Versicherungsnehmers mit dem einer vernünftigen unversicherten Partei, bei der finanzielle Überlegungen keine Rolle spielen, nicht mehr in Einklang bringen lässt (OLG Hamm VersR 1993, 310; VersR 1989, 736; Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 4. Aufl. § 15 Rdn. 13).
  • LG München I, 02.12.2009 - 23 O 17281/09

    Rechtsschutzversicherung: Beschränkung der Deckungszusage unter dem Gesichtspunkt

    Die Grenze ist daher dort zu ziehen, wo sich das Verhalten des Versicherungsnehmers mit dem einer vernünftigen unversicherten Partei, bei der finanzielle Überlegungen keine Rolle spielen, nicht mehr in Einklang bringen lässt (OLG Hamm, VersR 1993, 310; VersR 1989, 736; Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 4.Aufl., § 15 Rdnr. 13).".
  • LG Ulm, 18.03.2016 - 3 O 243/15

    Rechtsschutzversicherung - Freigabeklage einer Grundschuld nach

    Die Grenze ist dort zu ziehen, wo sich das Verhalten des Versicherungsnehmers mit dem einer vernünftigen unversicherten Partei, bei der finanzielle Überlegungen keine Rolle spielen, nicht mehr in Einklang bringen lässt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 04.07.2002 - 12 U 69/02, OLG Hamm, Beschluss vom 17.07.1992 - 20 W 7/92).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2009 - 4 U 53/08

    Deckungsschutzbegehren des Versicherungsnehmers für ein Vorgehen gegen eine

    Zweifel müssen sich zu Gunsten des Versicherungsnehmers auswirken (vgl. OLG Hamm RuS 1993, 144).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2009 - 4 U 58/03

    Versicherungsrechtliches Deckungsschutzbegehren für ein Vorgehen des Versicherten

    Zweifel müssen sich zu Gunsten des Versicherungsnehmers auswirken (vgl. OLG Hamm RuS 1993, 144).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht