Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 22.04.1994 - 22 U 105/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BGB § 254; BGB § 426
Anforderungen an die Absturzsicherung eines Baugerüsts L - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 § 254 § 426
Verkehrssicherungspflicht des Gerüstbauers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verkehrssicherungspflicht; Gerüst; Mitverschulden; Arbeitgeber; Fahrlässige Unkenntnis; Sicherheitsmängel; Gestörte Gesamtschuld
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 1310
- VersR 1995, 1206
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.10.1974 - VI ZR 168/73
Zur Haftung für Schäden bei einer durch den Täter veranlassten Verfolgung durch …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.04.1994 - 22 U 105/93
Die Verantwortlichkeit des die erste Ursache Setzenden wird in der Regel durch das Dazutreten des Verletzten nicht ausgeschlossen, wenn dessen Willensentschluß durch sein Verhalten herausgefordert worden ist und eine nicht ungewöhnliche Reaktion auf dieses darstellt - sogenannte psychisch veranlaßte Kausalität - (vgl. BGHZ 57, 26, 31; 63, 189, 191 ff; BGH LM § 249 (Bb) BGB Nr. 26).Die mit der Beurteilung der sogenannten psychisch veranlaßten Kausalität zusammenhängenden Rechtsfragen sind bereits im Sinne der hier vertretenen Auffassung höchstrichterlich abgeklärt (vgl.BGHZ 63, 189, 193 ff; BGHZ 70, 374, 376 = NJW 1978, 1005, 1006 = LM § 249 [Bb] BGB Nr. 25), so daß die Rechtssache auch insoweit keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 546 Abs. 1 Nr. 1 ZP0).
- BGH, 12.06.1973 - VI ZR 163/71
Inanspruchnahme eines außerhalb des Sozialversicherungsverhältnisses stehenden …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.04.1994 - 22 U 105/93
Die Kürzung des Ersatzanspruchs gegen den Zweitschädiger im Falle des gestörten Gesamtschuldnerausgleichs ist auch beim Schmerzensgeldanspruch vorzunehmen (vgl. BGHZ 61, 51, 55). - BGH, 19.11.1971 - V ZR 100/69
Gemeinsame Giebelmauer; Zusammenhang behördlicher Anordnung mit fehlerhafter …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.04.1994 - 22 U 105/93
Es handelt sich insoweit um ein Schadensereignis, das aus dem Bereich der Gefahren stammt, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen ist (vgl.BGHZ 57, 245, 256). - BGH, 21.02.1978 - VI ZR 8/77
Schadenszurechnung bei Notarhaftung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.04.1994 - 22 U 105/93
Die mit der Beurteilung der sogenannten psychisch veranlaßten Kausalität zusammenhängenden Rechtsfragen sind bereits im Sinne der hier vertretenen Auffassung höchstrichterlich abgeklärt (vgl.BGHZ 63, 189, 193 ff; BGHZ 70, 374, 376 = NJW 1978, 1005, 1006 = LM § 249 [Bb] BGB Nr. 25), so daß die Rechtssache auch insoweit keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 546 Abs. 1 Nr. 1 ZP0). - OLG Frankfurt, 06.06.1986 - 25 U 2/85
Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.04.1994 - 22 U 105/93
Zutreffend ist das Landgericht unter Anwendung der Grundsätze, die die Rechtsprechung zum sogenannten gestörten Gesamtschuldnerausgleich entwickelt hat (vgl. OLG Frankfurt VersR 1988, 191, 192), davon ausgegangen, daß sich die Haftung des Beklagten im Hinblick auf die Mitschuld des Arbeitgebers des Klägers auf den Anteil beschränkt, der im Innenverhältnis zu dem Arbeitgeber des Klägers gemäß § 426 Abs. 1 S.1 BGB auf ihn entfallen würde, wenn dieser nicht durch die in den §§ 636, 637 RVO getroffene Sonderregelung von der gesamtschuldnerischen (Mit-)Haftung freigestellt wäre.
- OLG Zweibrücken, 12.07.2011 - 4 W 28/11
Verkehrssicherungspflichtverletzung: Sturz eines Arbeitnehmers von einem …
Denn die Verantwortlichkeit des die erste Unfallursache Setzenden wird durch das Dazutreten des Verletzten nicht ausgeschlossen, wenn dessen Willensentschluss durch sein Verhalten herausgefordert worden ist und eine nicht ungewöhnliche Reaktion auf dieses darstellt (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 1310, 1311 m.w.N.).Gleiches gilt für die Frage, in welchem Umfang für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe, die sich auf bestimmte erfolgversprechende Klageanträge beziehen muss, ein mitwirkendes Verschulden (§ 254 BGB) des Antragstellers an seinem Arbeitsunfall zu berücksichtigen ist (vgl. in diesem Zusammenhang etwa OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 1310, 1311; OLG Stuttgart, NJW-RR 2010, 451).
Hingegen muss dem etwaigen Klageverfahren die Klärung der weiteren Frage vorbehalten bleiben, ob und ggf. in welchem Ausmaß sich der Antragsteller möglicherweise nach den Grundsätzen des gestörten Gesamtschuldnerausgleichs zusätzlich auch ein etwaiges Verschulden seiner ihm gegenüber nach § 104 Abs. 1 SGB VII (hinsichtlich der Ersatzpflicht für den Personenschaden) haftungsprivilegierten Arbeitgeberin anrechnen lassen muss, wenn diese ihn, was nicht fernliegt, in Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis der Sicherheitsmängel des Gerüstes mit Arbeiten auf dem Gerüst beauftragt hat (vgl. in diesem Zusammenhang etwa BGH…, Urteil vom 13. März 2007 - VI ZR 178/05 -, Rdnr. 19 m.w.N., in juris; BGH…, Urteil vom 14. Juni 2005 - VI ZR 25/04 -, Rdnr. 13, in juris; BGH NJW 1987, 2669; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 1310, 1311 f).
- OLG Stuttgart, 28.04.2009 - 6 U 56/08
Verkehrssicherungspflicht bei Baugerüsten: Haftung für Sturz vom Gerüst bei …
Solche in vorwerfbarer Weise herausgeforderten Reaktionen muss sich der eine erste Schadensursache Setzende zurechnen lassen, wenn er bei dem Geschädigten eine mindestens im Ansatz billigenswerte Motivation zu selbstgefährdendem Verhalten gesetzt hat (BGH NJW 1990, 2885;… NJW 1979, 712, Juris, Rnr. 9; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 1310, 1311), was vorliegend der Fall ist.Im letzteren Fall müsste er sich ein entsprechendes Mitverschulden seines Vaters als Betriebsinhaber nach § 104 SGB VII im Rahmen des gestörten Gesamtschuldnerausgleichs anrechnen lassen (…BGH NJW 2008, 2116, Juris, Rnr. 11; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 1310, 1311).
- OLG Stuttgart, 11.05.2016 - 4 U 164/15
Verkehrssicherungspflichtverletzung und Schmerzensgeld: Sturzunfall eines …
Die Nichtbeachtung entsprechender Vorgaben begründet regelmäßig den Vorwurf des fahrlässigen Verhaltens (BGH VersR 1962, 720 [721]; BGH VersR 1991, 892 [893]; OLG Karlsruhe VersR 1988, 1071 [1072]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1310). - OLG Koblenz, 07.05.2015 - 1 U 1080/14
Keine besondere Schutzausrüstung, keine gestörte Gesamtschuld!
Eine Delegation der Sicherungspflichten auf den - schwarz arbeitenden - Zeugen Gold kommt, wie das Landgericht zutreffend erkannt hat, keinesfalls in Betracht; auch ein etwaiges Fehlverhalten des Versicherten wäre dem Beklagten im Blick auf die von ihm unmittelbar veranlasste und erkennbare Nutzung des verkehrsunsicheren Gerüsts haftungsrechtlich noch zuzurechnen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1310, 1311;… Staudinger/Johannes Hager a.a.O. Rn. E 240).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 17.05.1994 - 9 U 30/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1995, 1206
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Jena, 29.09.2004 - 4 U 1116/03
Zur Haftung einer Gemeinde
Die in dieser Regelung festgesetzte Höhenbegrenzung für Fahrzeuge auf 4 m betrifft nur eine zulassungsrechtliche Bauvorschrift und besagt nicht, dass der Luftraum über einer Straße in jedem Fall bis zu dieser Höhe frei von Hindernissen - und damit auch von Baumstämmen und Ästen - gehalten werden muss (vgl. OLG Köln, VersR 1992, 1370 - 1371; OLG Celle, OLGR 1998, 63 - 64; OLG Naumburg, DAR 1998, 18 - 19; OLG Schleswig, VersR 1994, 359; OLG Dresden, VersR 1997, 336 - 337; OLG Brandenburg, VersR 1995, 1051 - 1052; OLG Rostock, OLGR 1996, 303; OLG Hamm, VersR 1995, 1206 - 1207; LG Osnabrück, Urteil v. 03.02.2003, Az. 1 O 3106/02). - OLG Hamm, 26.08.2020 - 11 U 84/19
Unfall, Lkw, Erker, Straßenraum
Daraus folgt aber nicht, dass der Luftraum über einer Straße in jedem Fall bis zu dieser Höhe frei von Hindernissen zu sein hat (OLG Hamm, Urt. v. 17.05.1994, 9 U 30/94 = VersR 1995, 1206;… OLG Koblenz, Urt. v. 15.12.2003, Az.: 12 U 1392/02 = OLGR Koblenz 2004, 370, 371).b) Der Umfang der für den lichten Raum gebotenen Sicherungsmaßnahmen hängt vielmehr maßgebend von der berechtigten Sicherheitserwartung der Verkehrsteilnehmer ab (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 17.05.1994, 9 U 30/94).Davon, dass der Straßenraum in einer Höhe von mehr als 4 m frei von Hindernissen ist, werden Fahrzeugführer allenfalls auf verkehrswichtigen Straßen ausgehen können, bei denen der Sicherungspflichtige in einem größeren Umfang mit Verkehr von Lastkraftwagen mit der zulässigen Höhe von 4 m rechnen muss (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 17.05.1994, 9 U 30/94;… vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 22.10.2003, 4 U 131/03, Tz.13, juris).Anhaltspunkte dafür, dass die Feststellungen des Landgerichts unrichtig oder unvollständig sind, sind nicht ersichtlich, insoweit greift die Klägerin das landgerichtliche Urteil auch nicht an.Die allgemein für den öffentlichen Straßenraum bestehende Pflicht zum Schutz von Verkehrsteilnehmern beginnt dort, wo sich diese sich vor Gefahren nicht mehr selbst in zumutbarer Weise schützen können, weil die Gefahren für einen durchschnittlich sorgfältigen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und der Benutzer sich auf die Gefahren nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (OLG Hamm, Urt. v. 17.05.1994, 9 U 30/94).
- LG Osnabrück, 03.02.2003 - 1 O 3106/02
Amtshaftung wegen der Kollision eines Fahrzeugs mit erhöhtem Fahrzeugaufbau und …
Zwar umfasst die Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Straßen grundsätzlich auch den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, deren Stämme oder Äste in den Luftraum über die Fahrbahn ragen und zu Beschädigungen an Fahrzeugen mit hohen Aufbauten führen können (BGH VersR 1965, 475; OLG Hamm, VersR 1995, 1206).Daher haben die Gerichte in der Funktion und Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße auch bei der Freihaltung des Lichtraumprofils von Hindernissen seit Langem eine wesentliche Bedeutung beigemessen (vgl. OLG Schleswig VersR 1994, 359 m.w.N.; OLG Hamm VersR 1995, 1206).
- OLG Rostock, 10.06.2004 - 1 U 168/02
Vertrauen des Verkehrs auf Luftraumfreiheit bis zur höchstzulässigen Fahrzeughöhe
Nach anerkannter Rechtsprechung kann aus der Vorschrift des § 32 Abs. 1 Ziff. 2 StVZO, nach der die höchstzulässige Fahrzeughöhe 4 m beträgt, nicht gefolgert werden, daß der Luftraum über der Fahrbahn schlechthin bis zur Höhe von 4 m überall frei sein müsse (vgl. BGH, VersR 1968, 72; OLG Dresden, VersR 1997, 336; OLG Brandenburg, VersR 1995, 1051; OLG Köln, VersR 1991, 1265; OLG Schleswig, VersR 1994, 359; OLG Hamm, VersR 1995, 1206; Senatsurteil vom 28.09.2000 - 1 U 63/99). - LG Osnabrück, 28.06.2004 - 1 O 1077/04
Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Straßen; Gebotene Sicherheitsvorkehrung …
Zwar umfasst die Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Straßen grundsätzlich auch den Schutz vor Gefahren, die von Straßenbäumen ausgehen, deren Stämme oder Äste in den Luftraum über die Fahrbahn ragen und zu Beschädigungen an Fahrzeugen mit hohen Aufbauten führen können (BGH VersR 1965, 475, OLG Hamm VersR 1995, 1206 [OLG Hamm 17.05.1994 - 9 U 30/94] ).Daher haben die Gerichte der Funktion und Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße auch bei der Freihaltung des Lichtraumprofils von Hindernissen seit langem eine wesentliche Bedeutung beigemessen (vgl. OLG Schleswig VersR 1994, 359 [OLG Schleswig 07.04.1993 - 9 U 35/92] m.w.N.; OLG Hamm VersR 1995, 1206 [OLG Hamm 17.05.1994 - 9 U 30/94] ).
- AG Wetzlar, 30.06.2005 - 39 C 2089/04
Haftungsverteilung bei Kollision eines Wohnmobils mit einem Verkaufsschirm auf …
Das Gericht schließt sich insoweit der wohl herrschenden Rechtsprechung an, dass auf einer Straße von untergeordneter Bedeutung, die nur von wenigen Fahrzeugen mit geringer Geschwindigkeit befahren wird keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht _ und damit auch sonst kein schuldhafte; Handeln - zu bejahen ist, wenn an einer gut einsehbaren Straßenstelle Sachen (insbesondere Baumäste) in das Luftraumprofil der Fahrbahn hineinragen (vgl. LG Osnabrück, Urteil vom 03.02.2003 - 1 O 3106/02; OLG Celle, OLGR 2003, 427 ff.; OLG Hamm, VersR 1995, 1206 ; jeweils zit. n. juris). - AG Rastatt, 18.12.2012 - 16 C 152/12
Verkehrsunfall auf Baumarktgelände - Hinweispflichten eines Baumarktbetreibers
Entschließt sich der Fahrer des Beklagtenfahrzeugs, die Gasse rückwärts zu befahren, kann erwartet werden, dass er seine Aufmerksamkeit auch auf den ihm zur Verfügung stehenden Luftraum und darauf richtet, ob dieser durch in die Fahrbahn hineinragende Bauten beeinträchtigt ist (vgl. Urteil des OLG Hamm vom 17.05.1994, 9 U 30/94).
Rechtsprechung
OLG Celle, 14.10.1993 - 5 U 110/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
BGB § 823
Anforderungen an die Sicherung unbeschrankter Bahnübergänge - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Verkehrssicherungspflicht; Verkehrstechnische Sicherheitsmaßnahmen; Kreuzungsbereich
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verkehrssicherungspflicht; Verkehrstechnische Sicherheitsmaßnahmen; Kreuzungsbereich
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 823
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem nur durch eine Blinklichtanlage gesicherten Bahnübergang
Verfahrensgang
- OLG Celle, 14.10.1993 - 5 U 110/92
- BGH, 14.06.1994 - VI ZR 314/93
Papierfundstellen
- NZV 1994, 435
- VersR 1995, 1206
Rechtsprechung
AG Hagen, 16.01.1995 - 13 C 431/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
BGB § 635
Schadensersatzanspruch wegen mangelhaften MPU-Gutachtens L - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Werkvertrag; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Fahreignungsgutachten; Mangelhaftes Gutachten; Fahrerlaubnisentzug
- aerzteblatt.de (Rechtsprechungsübersicht)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 635
Papierfundstellen
- VersR 1995, 1206
Wird zitiert von ...
- AG Stuttgart, 27.07.2004 - 18 C 3434/04
Schadensersatz wegen eines mangelhaften Kfz-Sachverständigengutachtens kann nur …
Auch ein Schadensersatzanspruch gegen einen Kfz-Sachverständigen wegen eines angeblich fehlerhaften Gutachtens auf Rückerstattung der gezahlten Vergütung setzt grundsätzlich voraus, dass dem Gutachter eine Frist zur Nachbesserung gesetzt wurde, die ergebnislos verlaufen ist (vgl. LG Frankfurt a. d. Oder, Schaden-Praxis 2003, 108 f.; AG Hagen, DAR 1995, 164 f.).