Rechtsprechung
BGH, 09.05.1995 - XI ZB 7/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verfahrensaussetzung - Tod einer Partei - Nachlaßpfleger
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 246; ZPO § 246 Abs. 2; ZPO § 241 Abs. 1
Ende der Aussetzung wegen Todes einer Partei
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 246 Abs. 2, § 241 Abs. 1
Beendigung der Aussetzung des Verfahrens wegen Todes einer Partei - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1995, 2171
- MDR 1995, 737
- FamRZ 1995, 926
- VersR 1995, 1462
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.04.1983 - V ZB 29/82
Aussetzung des Verfahrens wegen Tod eines Verfahrensbeteiligten nach Eintritt der …
Auszug aus BGH, 09.05.1995 - XI ZB 7/95
Etwaigen Zweifeln, für die jedoch hier keinerlei Anhaltspunkte bestehen, wäre in dem weiteren Verfahren nach Beendigung der Aussetzung nachzugehen gewesen (…vgl. MünchKomm ZPO/Feiber § 246 Rdn. 22;… Stein/Jonas/Roth, ZPO 21. Aufl. § 241 Rdn. 14; BGH, Beschluß vom 15. April 1983 - V ZB 29/82, VersR 1983, 666, 667).
- BGH, 29.08.2012 - XII ZR 154/09
Gerichtliche Geltendmachung von auf einen Sozialhilfeträger übergegangenen …
Wird ein Nachlasspfleger bestellt, endet die Aussetzung des Prozesses, wenn dieser dem Gericht von seiner Bestellung Anzeige macht, den Willen zur Verfahrensfortführung äußert und das Gericht die schriftsätzliche Anzeige der Gegenpartei zustellt (vgl. BGH Beschluss vom 9. Mai 1995 - XI ZB 7/95 - FamRZ 1995, 926, 927). - BGH, 17.12.2008 - XII ZB 125/06
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen einen fehlerhaft geschlossenen …
Zwar hat er mit Schriftsatz vom 4. Januar 2006 die Aufnahme des Verfahrens erklärt, indem er hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass er den Rechtsstreit gegen die Beklagte fortsetzen will (vgl. BGH Beschluss vom 9. Mai 1995 - XI ZB 7/95 - NJW 1995, 2171, 2172 ; BGHZ 111, 104, 109 ; Urteil vom 7. Oktober 1982 - VII ZR 84/82 - ZIP 1983, 592, 593; BGHZ 23, 172, 175 ;… MünchKomm/Gehrlein ZPO 3. Aufl. § 250 Rdn. 4;… MünchKomm/Schumacher InsO 2. Aufl. vor §§ 85 bis 87 Rdn. 80). - BGH, 20.06.2018 - XII ZB 285/17
Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels: …
Es muss also nach Lage des Einzelfalls hinreichend deutlich und klar der Wille verlautbart werden, das zum Stillstand gekommene Verfahren fortzuführen, und insbesondere auch für den Prozessgegner zweifelsfrei erkennbar sein, dass mit Zugang dieser Erklärung der Rechtsstreit aufgenommen ist (BGH Beschluss vom 9. Mai 1995 - XI ZB 7/95 - NJW 1995, 2171; BAGE 5, 103, 105 = AP § 187 ZPO Nr. 2;… MünchKommZPO/Stackmann 5. Aufl. § 250 Rn. 4;… Zöller/Greger ZPO 32. Aufl. § 250 Rn. 3 mwN).
- BGH, 04.05.2021 - II ZB 30/20
Aussetzen des Verfahrens nur teilweise im Hinblick auf Feststellungsziele bzgl. …
Die Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgt nach § 22 Abs. 4 KapMuG, § 250 ZPO durch Einreichung des rechtskräftigen Musterentscheids und Zustellung eines Schriftsatzes, aus dem sich der Wille zur Fortführung des Rechtsstreits ergibt (BGH, Beschluss vom 9. Mai 1995 - XI ZB 7/95, NJW 1995, 2171, 2172;… Beschluss vom 11. September 2012 - XI ZB 32/11, ZIP 2012, 2227 Rn. 12;… Beschluss vom 8. April 2014 - XI ZB 40/11, ZIP 2014, 1045 Rn. 10; OLG München, AG 2016, 91, 93; Vollkommer, NJW 2015, 3004, 3005;… Halfmeier in Prütting/Gehrlein, ZPO, 12. Aufl., § 22 KapMuG Rn. 9;…KK-KapMuG/Hess, 2. Aufl., § 22 Rn. 28 [mit Verweis auf § 156 ZPO]). - OLG Düsseldorf, 24.02.2015 - 24 W 2/15
Anordnung der Aussetzung des Verfahrens wegen Versterbens einer Partei
Denn etwaigen Zweifeln an ihrer Aktivlegitimation hat das Landgericht im Hauptsacheverfahren nachzugehen (BGH, Beschluss vom 15.04.1983 - V ZB 29/82 - Rn 7; BGH Beschluss vom 09.05.1995 - XI ZB 7/95 - Gehrlein in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl., 2013, § 246 Rn 21). - OLG Stuttgart, 12.06.2018 - 6 U 273/16
Kfz-Leasing: Besitzrecht des Leasingnehmers nach Vertragsbeendigung und …
aa) Der Schriftsatz der Klägerin vom 13. März 2018 (Bl. 185b f.) kann als konkludente Aufnahmeerklärung ausgelegt werden, da sich daraus hinreichend deutlich der Wille der Klägerin ergibt, den unterbrochenen Rechtsstreit fortzusetzen, auch wenn sie das Wort "Aufnahme" nicht benutzt ("... ist nun keine Unterbrechungswirkung gemäß § 240 ZPO mehr vorhanden. Aus diesem Grunde wird darum gebeten, einen erneuten Termin zur mündlichen Verhandlung anzuberaumen.";… vgl. auch Mock in Uhlenbruck, InsO, 14. Aufl., § 85 InsO, Rn. 169, 149; BGH, Beschluss vom 9. Mai 1995 - XI ZB 7/95 -, Rn. 6, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2014 - 6 N 76.14
Subventionen; Widerrufs- und Leistungsbescheid; Anfechtungsklage; Eröffnung des …
Dieser Schriftsatz muss den Willen zur Fortsetzung erkennen lassen (BGH, Beschluss vom 9. Mai 1995 - XI ZB 7/95 -, NJW 1995, S. 2171 f., Rn. 5 bei juris). - BPatG, 23.11.2023 - 2 Ni 32/21 Aber selbst dann, wenn eine Rechtsnachfolge (etwa durch Verschmelzung) stattgefunden hätte, hätte die Klägerin nach § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 250 ZPO ein unterbrochenes Verfahren durch ihren Schriftsatz vom 21. Dezember 2022 auch ohne ausdrückliche Erklärung aufnehmen können, weil der Schriftsatz vom 21. Dezember 2022 den Willen der Klägerin zur Fortsetzung des Rechtsstreits zweifelsfrei erkennen lässt (BGH, Beschluss vom 9. Mai 1995, XI ZB 7/95, NJW 1995, 2171 und juris; BGH…, Beschluss vom 20. Juni 2018, XII ZB 285/17, MDR 2018, 1336 und juris, Rn. 41;… Zöller/Greger, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 250 Rn. 3).
- BPatG, 20.01.2023 - 2 Ni 12/21 Aber selbst dann, wenn eine Rechtsnachfolge (etwa durch Verschmelzung) stattgefunden hätte, hätte die Klägerin nach § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 250 ZPO ein unterbrochenes Verfahren durch ihren Schriftsatz vom 21. Dezember 2022 auch ohne ausdrückliche Erklärung aufnehmen können, weil der Schriftsatz vom 21. Dezember 2022 den Willen der Klägerin zur Fortsetzung des Rechtsstreits zweifelsfrei erkennen lässt (BGH, Beschluss vom 9. Mai 1995, XI ZB 7/95, NJW 1995, 2171 und juris; BGH…, Beschluss vom 20. Juni 2018, XII ZB 285/17, MDR 2018, 1336 und juris, Rn. 41;… Zöller/Greger, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 250 Rn. 3).
- LG Lüneburg, 04.05.2023 - 6 O 143/22 In den Fällen der Unterbrechung des Verfahrens wegen Todes einer Partei endet die Unterbrechung jedoch mit der Zustellung der Anzeige des Nachlasspflegers über seine Bestellung ( BGH, Beschluss vom 09.05.1995, XI ZB 7/95 ).
Rechtsprechung
BGH, 14.03.1995 - VI ZB 4/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die Berufungsbegründung - Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist
- VersR (via Owlit)
ZPO § 519 Abs. 3
Zur Deutung eines Prozeßkostenhilfegesuchs als Berufungsbegründung - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1995, 1462
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.10.1985 - VIII ZB 15/85
Bestimmung eines Schriftsatzes zur Begründung der Berufung
Auszug aus BGH, 14.03.1995 - VI ZB 4/95
Mit Recht führt das Berufungsgericht aus, daß jedenfalls ein solcher Antrag sich nicht mit der nach § 519 Abs. 3 ZPO erforderlichen Vorstellung vereinbaren lasse, daß der Schriftsatz vom 28. November 1994 neben dem Prozeßkostenhilfe-Gesuch bereits eine Begründung der Berufung beinhalte (vgl. auch BGH, Beschluß vom 16. Oktober 1985 - VIII ZB 15/85 - VersR 1986, 91, 92).Einer solchen Auslegung stehen jedoch der objektive Erklärungswert des Schriftsatzes vom 28. November 1994 sowie der oben erörterte Vortrag des Klägers entgegen, der seine damalige Willensrichtung erkennen läßt (vgl. auch insoweit BGB, Beschluß vom 16. Oktober 1985 - a.a.O.).
- BGH, 17.10.1973 - IV ZR 68/73
Armenrecht - Armenrechtsgesuch - Berufungsfrist - Wiedereinsetzungin den vorigen …
Auszug aus BGH, 14.03.1995 - VI ZB 4/95
Deshalb kommt es, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, darauf an, ob der Schriftsatz vom 28. November 1994 auch zur Begründung der Berufung bestimmt war (BGH, Urteil vom 17. Oktober 1973 - IV ZR 68/73 - VersR 1974, 194, 195; vom 12. Februar 1989 …sowie Beschluß vom 16. Februar 1977 - jeweils a.a.O.). - BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 154/88
Einordnung eines Prozesskostenhilfegesuchs als Berüfungsbegründung - Annahme …
Auszug aus BGH, 14.03.1995 - VI ZB 4/95
Zwar ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ausgeschlossen, daß eine Eingabe, mit welcher der Berufungskläger z.B. um Bewilligung von Prozeßkostenhilfe nachsucht, gleichzeitig die Berufungsbegründung darstellt (BGH, Urteil vom 12. Februar 1989 - IV ZR 55/88 - NJW-RR 1989, 184, 185) [BGH 09.11.1988 - IVb ZB 165/88]. - BGH, 16.02.1977 - IV ZB 54/76
Berufung gegen die Scheidung einer Ehe auf Grund einseitigen Verschuldens - …
Auszug aus BGH, 14.03.1995 - VI ZB 4/95
Da im allgemeinen keine Partei die mit der Versäumung einer Rechtsmittelfrist verbundenen prozessualen Nachteile in Kauf nehmen will, muß nämlich angenommen werden, daß ein inhaltlich den Anforderungen des § 519 Abs. 3 ZPO entsprechendes Gesuch um Prozeßkostenhilfe auch als Berufungsbegründung dienen soll, sofern nicht ein anderer Wille des Berufungsklägers erkennbar ist (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Februar 1977 - IV ZB 54/76 - VersR 1977, 570).
- BGH, 22.07.2015 - XII ZB 131/15
Familienstreitsache: Wahrung der Beschwerdebegründungsfrist durch eine Eingabe …
Bei der hiernach erforderlichen Prüfung der Willensrichtung des Berufungsklägers kommt es allein auf dessen erklärten, nach außen hervorgetretenen Willen im Zeitpunkt der Einreichung des Schriftsatzes an (…Senatsbeschlüsse vom 5. März 2008 - XII ZB 182/04 - FamRZ 2008, 1063 Rn. 12; BGHZ 165, 318 = FamRZ 2006, 400 und vom 15. Februar 1995 - XII ZB 7/95 - NJW 1995, 2112, 2113; Senatsurteil vom 15. Februar 1989 - IVb ZR 55/88 - FamRZ 1989, 849 f.; BGH Beschluss vom 14. März 1995 - VI ZB 4/95 - VersR 1995, 1462). - OLG Brandenburg, 23.04.2003 - 9 UF 120/02
Zur Wahrung der Rechtsmittelfristen im Rahmen der Beantragung von …
Zwar ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (s. BGH, VersR 1995, 1462; BGH, NJW-RR 1999, 212; BGH, NJW-RR 2001, 789, jeweils m.w.N.) nicht ausgeschlossen, dass ein Prozesskostenhilfegesuch gleichzeitig die Berufungsbegründung darstellt, sofern sich dies aus dem Zusammenhang und den Begleitumständen ergibt. - BGH, 30.07.1998 - III ZB 19/98
Begründung der Berufung in einem Prozeßkostenhilfeantrag
Allerdings ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur Beschluß vom 14. März 1995 - VI ZB 4/95 - VersR 1995, 1462, 1463 m.w.N.), die das Berufungsgericht seiner Entscheidung auch zugrunde gelegt hat, nicht ausgeschlossen, daß ein PKH-Gesuch gleichzeitig die Berufungsbegründung darstellt. - OLG Brandenburg, 26.01.2004 - 9 UF 193/03
Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen Versäumnis der …
Zwar ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, VersR 1995, 1462; BGH, NJW-RR 1999, 212; BGH, NJW-RR 2001, 789, jeweils m. w. N.) nicht ausgeschlossen, dass ein Prozesskostenhilfegesuch gleichzeitig die Berufungsbegründung darstellt, sofern sich dies aus dem Zusammenhang und den Begleitumständen ergibt.