Weitere Entscheidung unten: OLG München, 05.12.1996

Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.03.1997 - 11 U 196/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4099
OLG Köln, 12.03.1997 - 11 U 196/96 (https://dejure.org/1997,4099)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.03.1997 - 11 U 196/96 (https://dejure.org/1997,4099)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. März 1997 - 11 U 196/96 (https://dejure.org/1997,4099)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Haftungsreduzierung Vollkaskoversicherung Mietvertrag Haftung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 280, 287
    Haftungsreduzierung Vollkaskoversicherung Mietvertrag Haftung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer dem Versicherungsvertrag vergleichbaren Rechtsbeziehung bei Vermietung eines Kraftfahrzeugs unter Verwendung einer Klausel über eine "Haftungsreduzierung nach Art einer Vollkaskoversicherung"; Anspruch auf eine vertraglich vereinbarte Gleichstellung eines ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280; BGB § 287; VVG § 74 ff.
    Haftungsreduzierung für den Mieter eines Kfz "nach Art einer Vollkaskoversicherung"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 280, 287
    Haftungsreduzierung für den Mieter nach Art einer Vollksakoversicherung, Haftungsreduzierung, Vollkaskoversicherung, Mietvertrag, Haftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 484
  • VersR 1997, 1238
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.10.1956 - II ZR 64/56

    Haftung des Mieters und des Fahrers für die Beschädigung eines Mietwagens bei

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.1997 - 11 U 196/96
    Vielmehr handelt es sich um eine besondere vertragliche Umverteilung der mietvertraglichen Risiken für Verschlechterung und Verlust des gemieteten PKW während der Mietzeit (vgl. ua. BGHZ 70, 304 (306); 22, 109 (115); Senatsurteil v. 2.8.1995 VersR 1996, 1375).

    Für die Erwartung des Mieters, in den Genuß des von ihm übernommenen Versicherungsbeitrags zu kommen (BGHZ 22, 109 (115)) und gegenüber dem Vermieter wie ein Vollkaskoversicherter bei Verschlechterungen der Sache gestellt zu sein, besteht nur innerhalb der Vertragsdauer Raum.

  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 181/92

    Berechnung der Neupreisentschädigung bei Totalschaden des Leasingfahrzeugs

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.1997 - 11 U 196/96
    Dem kann der Beklagte nicht entgegen halten, daß sich der versicherungsvertragliche Anspruch des Leasinggebers gegen den Kaskoversicherer im Fall des Totalschadens auf den Betrag beschränkt, den die Leasinggeberin für den Erwerb eines Neuwagens aufbringen muß (BGH VersR 1993, 1223, 1224).
  • BGH, 08.02.1978 - VIII ZR 240/76

    Einschränkung der Haftungsfreistellung

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.1997 - 11 U 196/96
    Vielmehr handelt es sich um eine besondere vertragliche Umverteilung der mietvertraglichen Risiken für Verschlechterung und Verlust des gemieteten PKW während der Mietzeit (vgl. ua. BGHZ 70, 304 (306); 22, 109 (115); Senatsurteil v. 2.8.1995 VersR 1996, 1375).
  • OLG Köln, 02.08.1995 - 11 U 37/95

    Beweislast bei Diebstahl eines gemieteten Kfz

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.1997 - 11 U 196/96
    Vielmehr handelt es sich um eine besondere vertragliche Umverteilung der mietvertraglichen Risiken für Verschlechterung und Verlust des gemieteten PKW während der Mietzeit (vgl. ua. BGHZ 70, 304 (306); 22, 109 (115); Senatsurteil v. 2.8.1995 VersR 1996, 1375).
  • BGH, 20.05.2009 - XII ZR 94/07

    Haftungsbeschränkung für den Mieter nach Art der Vollkaskoversicherung mit

    Soweit die Revision unter Hinweis auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (OLGR 2006, 714), München (Versicherungsrecht 1997, 1238) und Jena (Urteil vom 7. Dezember 2000 - 1 U 627/00 - nicht veröffentlicht) meint, ein Verstoß gegen § 307 BGB scheide schon deshalb aus, weil es einem verständlichen Bedürfnis des Vermieters entspreche, sich die vertragliche Haftung des Vertragspartners für das Verschulden von Personen zu sichern, denen die Mietsache zum Gebrauch überlassen werde, vermag dies nicht zu überzeugen.
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Rechtsprechung
   OLG München, 05.12.1996 - 19 U 2004/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7925
OLG München, 05.12.1996 - 19 U 2004/96 (https://dejure.org/1996,7925)
OLG München, Entscheidung vom 05.12.1996 - 19 U 2004/96 (https://dejure.org/1996,7925)
OLG München, Entscheidung vom 05. Dezember 1996 - 19 U 2004/96 (https://dejure.org/1996,7925)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    AGBG § 9; BGB § 549 Abs. 3
    Wirksame Klausel über Haftung des Mieters bei Kfz-Überlassung an Dritten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 1238
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - 24 U 93/06

    Zur Haftung des gewerblichen Mieters eines Kfz für durch angestellten Fahrer

    Der Senat folgt nicht der davon abweichenden Entscheidung des OLG Hamm (OLGR Hamm 2006, 719 = NZV 2006, 593; ebenso OLG München VersR 1997, 1238 und OLG Jena, Urt. v. 07. Dezember 2000, Az. 1 U 627/00 n.v.), der ebenfalls die (gleichlautenden) Mietvertragsbedingungen der Klägerin zugrunde gelegen haben und die dem Revisionsgericht zur Entscheidung vorliegt (BGH, Az: XII ZR 93/06).
  • OLG Hamm, 22.03.2006 - 30 U 177/05

    Wegfall der Haftungsbegrenzung bei Beschädigung eines gemieteten Kfz infolge

    Auf diesem Hintergrund sind die beiderseitigen Interessen der Mietvertragsparteien gewahrt und eine unangemessene Benachteiligung auszuschließen (vgl. OLG München VersR 1997, 1238, 1239; OLG Jena Urteil v. 07.12.2000 - 1 U 627/00 -, nicht veröffentl.).
  • OLG Jena, 07.12.2000 - 1 U 627/00

    Folgen des Verstoßes gegen Obliegenheit des Mieters, bei Unfällen sofort die

    Die Pflicht des Mieters, bei Unfällen sofort die Polizei hinzuzuziehen, stellt eine Obliegenheit dar, die weder überraschend ist noch eine unangemessene Benachteiligung des Mieters enthält (allgemeine Auffassung, vgl. BGH NJW 1982, 167; OLG Düsseldorf, VersR 1994, 1116; OLG München VersR 1997, 1238, 1239; OLG Jena, Urteil vom 11.06.1996 - 8 U 12/96 -).

    Insbesondere verstößt die Regelung nicht gegen wesentliche Grundgedanken der gesetzlichen Regelung (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG), da § 549 Abs. 3 BGB bei Gebrauchsüberlassung an einen Dritten eine Haftung des Mieters auch für dessen Verschulden vorsieht, und zwar auch dann, wenn der Vermieter die Erlaubnis hierzu erteilt hat (vgl. OLG München VersR 1997, 1238, 1239).

  • LG Nürnberg-Fürth, 27.01.2010 - 8 O 10700/08

    Zur Geltung der im gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrag vereinbarten

    (a) In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist allerdings umstritten, ob die höchstrichterliche Rechtsprechung zur sog. Repräsentantenhaftung auch auf den Fall der gewerblichen Fahrzeugvermietung Anwendung findet (bejahend OLG Düsseldorf VersR 2007, 982; ablehnend OLG Hamm NZV 2006, 593; OLG München VersR 1997, 1238).
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