Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.03.1997

Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.05.1996 - 16 U 86/95   

Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Belehrungspflicht hat Treuhänder beim Bauträgermodell? (IBR 1997, 121)

Zeitschriftenfundstellen

  • VersR 1997, 842
  • BB 1996, 2429
  • IBR 1997, 121

Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • buskeismus.de (Auszüge)

    Persönlichkeitsrecht (keine Aufteilung einer komplexen Äußerung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1997, 2513
  • MDR 1997, 643
  • VersR 1997, 842
  • WM 1997, 1763
  • afp 1997, 634
  • NVwZ 1997, 1037 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (50)  

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03  

    Bauernfängerei

    So dürfen aus einer komplexen Äußerung nicht Sätze oder Satzteile mit tatsächlichem Gehalt herausgegriffen werden und als unrichtige Tatsachenbehauptung untersagt werden, wenn die Äußerung nach ihrem - zu würdigenden - Gesamtzusammenhang in den Schutzbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 GG fallen kann und in diesem Fall eine Abwägung zwischen den verletzten Grundrechtspositionen erforderlich wird (Senatsurteil vom 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - VersR 1997, 842; BVerfGE 85, 1, 15 f. = NJW 1992, 1439, 1440).

    Daß mit dem Klageantrag lediglich der Teil herausgegriffen und vom restlichen Teil der Äußerung abgetrennt worden ist, der einen tatsächlichen Gehalt hat, kann nicht zu einer anderen Beurteilung führen (vgl. Senatsurteil vom 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - aaO).

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97  

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Dabei darf nicht isoliert auf die durch den Klageantrag herausgehobene Textpassage abgestellt werden; vielmehr ist diese im Zusammenhang mit dem gesamten Aussagetext zu deuten (vgl. Senatsurteil vom 25. März 1997 - VI ZR 102196 - VersR 1997, 842, 843 m.w.N.).
  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08  

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen

    So dürfen aus einer komplexen Äußerung nicht Sätze oder Satzteile mit tatsächlichem Gehalt herausgegriffen und als unrichtige Tatsachenbehauptung untersagt werden, wenn die Äußerung nach ihrem - zu würdigenden - Gesamtzusammenhang in den Schutzbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 GG fallen kann und in diesem Fall eine Abwägung zwischen den verletzten Grundrechtspositionen erforderlich wird (vgl. Senatsurteile vom 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - VersR 1997, 842, 843; vom 16. November 2004 - VI ZR 298/03 - aaO; vom 2. Dezember 2008 - VI ZR 219/06 - VersR 2009, 365 Rn. 12; vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07 - aaO).
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