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   OLG Celle, 25.01.2005 - 8 U 84/04   

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https://dejure.org/2005,13648
OLG Celle, 25.01.2005 - 8 U 84/04 (https://dejure.org/2005,13648)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.01.2005 - 8 U 84/04 (https://dejure.org/2005,13648)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 8 U 84/04 (https://dejure.org/2005,13648)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 176 Abs. 1 VVG; § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB; § 6 AGBG; § 172 VVG
    Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Rentenversicherungsprämien nach Auskunft über die Höhe ermittelter Rückkaufswerte; Wirksamkeit der für die Berechnung des Rückkaufswertes geltenden Versicherungsbedingungen; Möglichkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung bei ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Rentenversicherungsprämien nach Auskunft über die Höhe ermittelter Rückkaufswerte; Wirksamkeit der für die Berechnung des Rückkaufswertes geltenden Versicherungsbedingungen; Möglichkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung bei ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 172 Abs. 2
    Zulässigkeit des Treuhänderverfahrens bei allen Arten der Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit des Treuhänderverfahrens in der Lebensversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 535
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Celle, 25.01.2005 - 8 U 84/04
    Nachdem der Bundesgerichtshof vergleichbare Klauseln in Lebensversicherungsverträgen anderer Versicherer (§§ 6 Abs. 3, 15 AVB), für unwirksam erklärt hatte (BGH vom 9. Mai 2001 - IV ZR 121/00 und IV ZR 138/99 -), führte die Beklagte ein Treuhänderverfahren mit dem Ziel der Klauselersetzung nach § 172 Abs. 2 VVG durch.

    Entsprechende Allgemeine Versicherungsbedingungen eines anderen Versicherers hat der BGH ( Urteile v. 09.05.2001 AZ. IV ZR 121/00 , VersR 2001, 839 und IV ZR 121/00 VersR 2001, 841 ) als unwirksam eingestuft, insbesondere, da eine für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer transparente Regelung der anfänglichen Abzüge für Stornogebühren und Abschlusskosten von den eingezahlten Prämien angesichts der verstreuten Regelungen fehle und ein Hinweis auf die Rückkaufwertetabelle im Versicherungsschein auch nicht vorhanden gewesen sei.

    Die Beklagte hatte davon auszugehen, dass die §§ 6 Abs. 3, 15 AVB in der ursprünglichen Fassung unwirksam waren, nachdem der Bundesgerichtshof ( BGH, Urteile v. 09.05.2001 AZ. IV ZR 121/00 , VersR 2001, 839 und IV ZR 121/00 VersR 2001, 841 ) dies in Bezug auf entsprechende Klauseln anderer Versicherer festgestellt hatte.

    Die an die Stelle der nichtigen Klauseln getretene neue Regelung der §§ 6, 15 AVB ist, ausgehend von den vom Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 9. Mai 2001 (a.a.O.) aufgestellten Grundsätzen, nunmehr ausreichend transparent.

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Celle, 25.01.2005 - 8 U 84/04
    Nachdem der Bundesgerichtshof vergleichbare Klauseln in Lebensversicherungsverträgen anderer Versicherer (§§ 6 Abs. 3, 15 AVB), für unwirksam erklärt hatte (BGH vom 9. Mai 2001 - IV ZR 121/00 und IV ZR 138/99 -), führte die Beklagte ein Treuhänderverfahren mit dem Ziel der Klauselersetzung nach § 172 Abs. 2 VVG durch.

    Entsprechende Allgemeine Versicherungsbedingungen eines anderen Versicherers hat der BGH ( Urteile v. 09.05.2001 AZ. IV ZR 121/00 , VersR 2001, 839 und IV ZR 121/00 VersR 2001, 841 ) als unwirksam eingestuft, insbesondere, da eine für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer transparente Regelung der anfänglichen Abzüge für Stornogebühren und Abschlusskosten von den eingezahlten Prämien angesichts der verstreuten Regelungen fehle und ein Hinweis auf die Rückkaufwertetabelle im Versicherungsschein auch nicht vorhanden gewesen sei.

    Die Beklagte hatte davon auszugehen, dass die §§ 6 Abs. 3, 15 AVB in der ursprünglichen Fassung unwirksam waren, nachdem der Bundesgerichtshof ( BGH, Urteile v. 09.05.2001 AZ. IV ZR 121/00 , VersR 2001, 839 und IV ZR 121/00 VersR 2001, 841 ) dies in Bezug auf entsprechende Klauseln anderer Versicherer festgestellt hatte.

  • OLG Braunschweig, 08.10.2003 - 3 U 69/03

    Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsprämien; Kapitalbildende

    Auszug aus OLG Celle, 25.01.2005 - 8 U 84/04
    Das Treuhänderverfahren ist für alle Arten der Lebensversicherung, einschließlich der Rentenversicherung anwendbar und nach zutreffender wohl überwiegender Ansicht im Hinblick auf die vom Gesetzgeber angestrebte umfassende Regelung in § 172 Abs. 2 VVG (trotz der Einschränkung in Absatz 1 der Vorschrift für Risiken mit ungewisser Leistungspflicht) - zumindest entsprechend - auch bei Risiken mit sicherer Einstandpflicht des Versicherers anwendbar (vgl. dazu Prölss/Kolhosser VVG, 27. Aufl. 2004, Rdnr. 3 vor § 159 VVG und Rdnr. 30 zu § 172 VVG m.w.N., OLG Braunschweig VersR 2003, 1520 ff. 1521 ) [OLG Braunschweig 08.10.2003 - 3 U 69/03] .
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Die Oberlandesgerichte folgen, soweit ersichtlich, im Wesentlichen der in der Literatur überwiegend vertretenen Ansicht (Stuttgart VersR 2001, 1141 m. Anm. Lorenz; München VersR 2003, 1024; Braunschweig VersR 2003, 1520; Celle VersR 2005, 535; Nürnberg, Urteil vom 11. Juli 2005 - 8 U 3187/04; anders für bei Wirksamwerden der Änderung gekündigte Verträge Düsseldorf, Urteil vom 13. Mai 2005 - I-4 U 146/04).
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 177/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Die Oberlandesgerichte folgen, soweit ersichtlich, im Wesentlichen der in der Literatur überwiegend vertretenen Ansicht (Stuttgart VersR 2001, 1141 m. Anm. Lorenz; München VersR 2003, 1024; Braunschweig VersR 2003, 1520; Celle VersR 2005, 535; Nürnberg, Urteil vom 11. Juli 2005 - 8 U 3187/04; anders für bei Wirksamwerden der Änderung gekündigte Verträge Düsseldorf, Urteil vom 13. Mai 2005 - I-4 U 146/04).
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 245/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Die Oberlandesgerichte folgen, soweit ersichtlich, im Wesentlichen der in der Literatur überwiegend vertretenen Ansicht (Stuttgart VersR 2001, 1141 m. Anm. Lorenz; München VersR 2003, 1024; Braunschweig VersR 2003, 1520; Celle VersR 2005, 535; Nürnberg, Urteil vom 11. Juli 2005 - 8 U 3187/04 ; anders für bei Wirksamwerden der Änderung gekündigte Verträge Düsseldorf, Urteil vom 13. Mai 2005 - I-4 U 146/04).
  • LG Dortmund, 07.04.2005 - 2 S 54/04

    Berechnung des Rückkaufswertes sowie Abzug der Abschlusskosten einer

    Dabei sei zu berücksichtigen, dass ein ersatzloser Wegfall der Abschlusskosten wegen deren Bedeutung für die Kalkulation der Versicherungsleistung die Interessen der Beteiligten erheblich berühren würde, so dass unter der Fragestellung, welche Regelung die Parteien getroffen hätten, wenn ihnen bei Vertragsschluss die Unwirksamkeit der Abrechnungsklausel bekannt gewesen wäre, diese eine Verteilung der Abschlusskosten auf 10 Jahre in Anlehnung an die Regelungen des § 1 Absatz 1 Nr. 8 AltZertG vereinbart hätten (LG Hildesheim, VersR 2003, 1290 = NJOZ 2003, 3339. c) Schließlich wird ungeachtet der Unwirksamkeit der ursprünglich verwendeten Klauseln wegen Intransparenz die Anwendung des "Zillmer-Verfahrens" bei der Berechnung des Rückkaufswertes jedenfalls dann befürwortet, wenn der Versicherer ein wirksames Klauselersetzungsverfahren nach § 172 Absatz 2 VVG durchgeführt hat (OLG München, VersR 2003, 1024; OLG Braunschweig, NJOZ 2003, 3332 ff. = VersR 2003, 1520; OLG Celle VersR 2005, 535; LG Aachen VersR 2003, 1022; LG Saarbrücken VersR 2003, 1291; LG Wiesbaden VersR 2003, 1232).

    a) Entgegen der Auffassung des Klägers findet § 172 Absatz 2 VVG nicht nur auf reine Risikoversicherungen, sondern auf alle Arten von Lebensversicherungen Anwendung (OLG München VersR 2003, 1024; OLG Stuttgart VersR 2001, 1141; OLG Braunschweig VersR 2003, 1520; OLG Celle VersR 2005, 535; LG Hamburg VersR 2005, 537; LG Würzburg, VersR 2005, 538; Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage, § 172, Rd.-Nr. 30 m. w. N. - auch zu der Gegenauffassung - ; Brömmelmeyer in Beckmann/Matusche - Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 2004, § 42, Rd.-Nr. 72 ff; Höra/Müller-Stein in Münchener Anwaltshandbuch VersR 2004, § 24, Rd.-Nr. 207).

    Die aus der allgemeinen Handlungsfreiheit folgende Vertragsfreiheit findet jedoch ihre Schranken in § 172 Absatz 2 VVG, der seinerseits einer verfassungsrechtlichen Prüfung Stand hält (OLG Braunschweig VersR 2003, 1520; OLG Celle VersR 2005, 535).

  • OLG Nürnberg, 11.07.2005 - 8 U 3187/04

    Ansprüche auf Rückzahlung von Beiträgen aus einem Lebensversicherungsvertrag;

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  • AG Hildesheim, 28.04.2003 - 49 C 123/02

    Rückkaufswert einer kapitalbildenden Lebensversicherung

    Die Oberlandesgerichte folgen, soweit ersichtlich, im Wesentlichen der in der Literatur überwiegend vertretenen Ansicht (Stuttgart VersR 2001, 1141 m. Anm. Lorenz; München VersR 2003, 1024; Braunschweig VersR 2003, 1520; Celle VersR 2005, 535; Nürnberg, Urteil vom 11. Juli 2005 - 8 U 3187/04 ; anders für bei Wirksamwerden der Änderung gekündigte Verträge Düsseldorf, Urteil vom 13. Mai 2005 - I-4 U 146/04).
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