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   OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 19 U 76/07   

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https://dejure.org/2008,3785
OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 19 U 76/07 (https://dejure.org/2008,3785)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.06.2008 - 19 U 76/07 (https://dejure.org/2008,3785)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Juni 2008 - 19 U 76/07 (https://dejure.org/2008,3785)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Versicherungsvertrag: Verfristung eines Anspruchs aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen Nichteinhaltung der Klagefrist

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Ausschluss der Leistungspflicht des Versicherers wegen Säumnis der Klagefrist; Auswirkungen einer verspäteten Zustellung der Klageschrift; Entschuldigungsgründe für eine Fristversäumnis

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 3 a.F.; ; ZPO § 114; ; ZPO § 115; ; ZPO § 167

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 167
    Antrag auf Deckungsschutz beim Rechtsschutzversicherer begründet keine Entlastung für die verfristet zugestellte Klage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Berufung auf Nichtgewährung von Deckungsschutz bei Verfristung der Zustellung einer Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Versicherungsvertragsrecht - § 12 Abs. 3 VVG a.F. und Rechtsschutzversicherung

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Allgemeines Versicherungsvertragsrecht - Versäumung der Klagefrist bei Einschaltung der Rechtsschutzversicherung

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Versicherungsvertragsrecht - § 12 Abs. 3 VVG a.F. und Rechtsschutzversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1250
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.07.2006 - IV ZR 105/05

    Recht des Versicherers zur Ablehnung der Leistung vor Durchführung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 19 U 76/07
    Sofern er dazu nicht in der Lage war, hätte er von Anfang an Prozesskostenhilfe beantragen und dabei darauf hinweisen müssen, dass er rechtsschutzversichert sei, der Versicherungsschutz aber noch nicht geklärt sei, insbesondere die Versicherungen bislang keine Deckung zugesagt hätten (vgl. zu einer entsprechenden Konstellation BGH, VersR 2006, 1356).
  • BGH, 04.10.1990 - IV ZB 5/90

    Bedürftigkeit eines rechtsschutzversicherten Rechtsmittelführers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 19 U 76/07
    Eine Partei, die die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe im übrigen erfüllt, ist solange bedürftig, bis eine Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt (BGH, NJW 1991, 109).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2001 - 7 U 74/00

    Berufung einer Fahrzeugversicherung auf Ablauf der sechsmonatigen Klagefrist bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 19 U 76/07
    Diese Anforderungen hängen nicht davon ab, ob der Kläger einen Rechtsschutzversicherer einschaltet oder nicht (BGH, VersR 1968, 1062; OLG Hamm, RuS 2004, 445; OLG München, VersR 2000, 1530; OLG Frankfurt/M., VersR 2002, 599).
  • LG Dortmund, 28.05.2009 - 2 O 353/08

    Ingangsetzung der Klagefrist i.F.d. Ablehnung von Ansprüchen aus einem

    Denn die Anforderungen an den Kläger hängen nicht davon ab, ob dieser einen Rechtsschutzversicherer einschaltet oder nicht (zuletzt OLG Karlsruhe, VersR 2008, 1250; OLG Hamm, r+s 2004, 136 (138).
  • KG, 15.01.2010 - 6 U 76/09

    Deckungsklage gegen eine Teilkaskoversicherung: Klagefristversäumung mangels

    Zwar ist ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Rahmen dieser Norm als "gerichtliche Geltendmachung" anerkannt, weitere Voraussetzung für die Fristwahrung ist jedoch, dass der Antrag in vollständiger Form rechtzeitig vor Ablauf der Klagefrist bei Gericht eingegangen ist (vgl. BGH VersR 2007, 441 - 442; OLG Karlsruhe VersR 2008, 1250 - 1251; OLG Düsseldorf r+s 2004, 138), was vorliegend nicht der Fall war.
  • LG München II, 05.04.2012 - 4 HKO 5520/11

    Ausschluss eines Gesellschafters aus einer Zweipersonengesellschaft wegen

    Auf die Frage, ob der Kläger gehalten war, bereits mit der Klage sogleich einen Antrag gemäß § 14 Nr. 3 GKG zu stellen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.06.2008, AZ: 19 U 76/07, Tz 22), kommt es demgemäß nicht an.
  • LG Dortmund, 23.06.2010 - 2 O 512/07

    Unfallversicherung, Verjährung, Zustellung, "demnächst", Prozeßkostenhilfe,

    Die Einschaltung eines Rechtsschutzversicherers entlastet einen Kläger nicht , hierdurch bedingte Verzögerungen gehen zu seinen Lasten (OLG Hamm r+s 2004, 136; OLG Karlsruhe VersR 2008, 1250 ).
  • LG Dortmund, 14.01.2009 - 22 O 159/07

    Inanspruchnahme eines Versicherers aus einer Fahrzeugversicherung;

    Die Anforderungen an den Versicherungsnehmer bei der Einhaltung der Frist hängen nicht davon ab, ob er einen Rechtsschutzversicherer einschaltet oder nicht (OLG Karlsruhe VersR 2008, 1250 m. w. N.; OLG Hamm, a.a.O.).
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