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   OLG Köln, 12.04.2013 - I-19 U 96/12   

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https://dejure.org/2013,25477
OLG Köln, 12.04.2013 - I-19 U 96/12 (https://dejure.org/2013,25477)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.04.2013 - I-19 U 96/12 (https://dejure.org/2013,25477)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. April 2013 - I-19 U 96/12 (https://dejure.org/2013,25477)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Indizienbeweis und Vermutung eines gestellten Unfalls

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis eines fingierten Kfz-Unfalls

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 115; BGB § 823; StVG § 7; StVG § 18
    Nachweis eines gestellten Unfalls durch Feststellung von Indizien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; ZPO § 286
    Beweisanzeichen für einen fingierten Kfz-Unfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unfallmanipulation - wann?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zuviele Unfälle mit zu teuren Autos und immer denselben Personen = Manipulation!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachweis eines gestellten Unfallgeschehens kann durch bestimmte Indizien geführt werden

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Nachweis eines gestellten Unfalls durch Feststellung von Indizien

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachweis eines gestellten Unfallgeschehens kann durch bestimmte Indizien geführt werden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Tierhalterhaftung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 996
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 19.07.2011 - 4 U 25/10

    Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten Verkehrsunfalls

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 96/12
    Ausschlaggebend ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller Tatsachen und Beweise, bei der aus einer Indizienkette auf eine planmäßige Vorbereitung und Herbeiführung des vermeintlichen Unfalls geschlossen werden kann (OLG Koblenz NJW-RR 2006, 95, 96; OLG Frankfurt NJW-RR 2007, 603; OLG Köln, Urt. v. 28.01.2004 - 11 U 149/01 - BeckRS 2010, 06359, OLG Köln, Urt. v. 19.07.2011 - 4 U 25/10 - BeckRS 2011, 19429).

    Es reicht vielmehr die Feststellung von Indizien aus, die in lebensnaher Zusammenschau und praktisch vernünftiger Gewichtung den Schluss auf ein kollusives Zusammenwirken zulassen, das die Rechtswidrigkeit der angeblichen Rechtsverletzung ausschließt (vgl. OLG Hamm Schaden-Praxis 2004, 222; OLG Köln, Urt. v. 19.07.2011 - 4 U 25/10 - BeckRS 2011, 19429).

    Schließlich kommt es - wie dargetan - auf eine Gesamtschau der Indizien an (vgl. insbesondere OLG Frankfurt NJW-RR 2007, 603, OLG Hamm r + s 1993, 444; OLG Köln, Urt. v. 19.07.2011 - 4 U 25/10, BeckRS 2011, 19429).

  • OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 16 U 75/06

    Schadensersatzklage nach Kfz-Unfall: Indizien für eine Unfallmanipulation;

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 96/12
    Ausschlaggebend ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller Tatsachen und Beweise, bei der aus einer Indizienkette auf eine planmäßige Vorbereitung und Herbeiführung des vermeintlichen Unfalls geschlossen werden kann (OLG Koblenz NJW-RR 2006, 95, 96; OLG Frankfurt NJW-RR 2007, 603; OLG Köln, Urt. v. 28.01.2004 - 11 U 149/01 - BeckRS 2010, 06359, OLG Köln, Urt. v. 19.07.2011 - 4 U 25/10 - BeckRS 2011, 19429).

    Schließlich kommt es - wie dargetan - auf eine Gesamtschau der Indizien an (vgl. insbesondere OLG Frankfurt NJW-RR 2007, 603, OLG Hamm r + s 1993, 444; OLG Köln, Urt. v. 19.07.2011 - 4 U 25/10, BeckRS 2011, 19429).

  • OLG Hamm, 25.03.1993 - 6 U 199/92

    Gestellter Unfall; Beweiszeichen; Gutgläubiger Halter; Vorsätzliche Herbeiführung

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 96/12
    Die Kollision zur Nachtzeit und ein Auffahrunfall auf ein stehendes Fahrzeug bei dem besonders leicht Schäden an den gewünschten Stellen und in der angestrebten Größenordnung produziert werden können, sind klassisches Indiz für einen gestellten Verkehrsunfall (vgl. OLG Hamm r + s 1993, 444, 445).

    Schließlich kommt es - wie dargetan - auf eine Gesamtschau der Indizien an (vgl. insbesondere OLG Frankfurt NJW-RR 2007, 603, OLG Hamm r + s 1993, 444; OLG Köln, Urt. v. 19.07.2011 - 4 U 25/10, BeckRS 2011, 19429).

  • OLG München, 18.12.1990 - 5 U 3889/90
    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 96/12
    Sie ist arbeitslos und hat die eidesstattliche Versicherung abgegeben (vgl. dazu OLG München NZV 1991, 427).
  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 96/12
    Ein Schadensersatzanspruch besteht dennoch nicht, weil die Beklagte zu 1) den von ihr zu führenden Nachweis (vgl. dazu BGH NJW 1978, 2154) erbracht hat, dass die Rechtsgutsverletzung mit Einwilligung des Verletzten erfolgte und der Verkehrsunfall manipuliert, mithin nur vorgetäuscht war.
  • BGH, 15.09.2010 - IV ZR 107/09

    Rechtsschutzverpflichtung des Kfz-Haftpflichtversicherers: Kosten der eigenen

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 96/12
    Hierzu ist sie wegen der Bindungswirkung eines Urteils im Haftungsprozess für den Deckungsprozess berechtigt (vgl. Senat, Urteil vom 14.07.1995 - 19 U 278/94, r+s 1996, 176, 177; auch BGH Urteil vom 15.09.2010 - IV ZR 107/09, NZV 2011, 21, 22).
  • OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1114/04

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Einwilligung des Verletzten in

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 96/12
    Ausschlaggebend ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller Tatsachen und Beweise, bei der aus einer Indizienkette auf eine planmäßige Vorbereitung und Herbeiführung des vermeintlichen Unfalls geschlossen werden kann (OLG Koblenz NJW-RR 2006, 95, 96; OLG Frankfurt NJW-RR 2007, 603; OLG Köln, Urt. v. 28.01.2004 - 11 U 149/01 - BeckRS 2010, 06359, OLG Köln, Urt. v. 19.07.2011 - 4 U 25/10 - BeckRS 2011, 19429).
  • BGH, 06.03.1978 - VI ZR 269/76

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Verdacht des

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 96/12
    Der Beweis des ersten Anscheins spricht vorliegend für einen "gestellten Unfall" (dazu BGH, Urt. v. 06.03.1978 - VI ZR 269/76 - BeckRS 1978, 00257).
  • BGH, 27.06.1985 - III ZB 12/85

    Bindung eines Streithelfers an die für die Hauptparteien maßgeblichen

    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 96/12
    Als Streithelferin der Beklagten zu 2) konnte die Beklagte zu 1) nur so lange Berufung einlegen, als die Rechtsmittelfrist für die Hauptpartei noch lief (BGH, Beschluss vom 27.06.1985 - III ZB 12/85, NJW 1986, 257).
  • OLG Köln, 28.01.2004 - 11 U 149/01
    Auszug aus OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 96/12
    Ausschlaggebend ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller Tatsachen und Beweise, bei der aus einer Indizienkette auf eine planmäßige Vorbereitung und Herbeiführung des vermeintlichen Unfalls geschlossen werden kann (OLG Koblenz NJW-RR 2006, 95, 96; OLG Frankfurt NJW-RR 2007, 603; OLG Köln, Urt. v. 28.01.2004 - 11 U 149/01 - BeckRS 2010, 06359, OLG Köln, Urt. v. 19.07.2011 - 4 U 25/10 - BeckRS 2011, 19429).
  • OLG Köln, 14.07.1995 - 19 U 278/94

    Nachweis eines gestellten Verkehrsunfalls

  • OLG Bamberg, 07.06.2016 - 5 U 275/15

    Beweis einer Unfallmanipulation

    Dies ist ein mögliches Indiz für einen gestellten Unfall (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 27.02.2013, 7 U 114/12; KG, Urteil vom 09.03.2011, Az.: 22 U 10/11; OLG Köln VersR 14, 996).

    Dies ist ein Indiz für einen gestellten Unfall (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 07, 363; OLG Hamm VersR 01, 1127; OLG Köln VersR 14, 996).

    Dieser Umstand stellt ein Indiz für einen gestellten Unfall dar (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 07, 363; OLG Celle OLGR 04, 328; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2009, Az.: 1 U 209/07; OLG Köln VersR 14, 996).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass Streifschäden typisch für manipulierte Unfälle sind, da nur gering in die Substanz des Fahrzeugs eingegriffen wird und gleichwohl hohe Schadensummen entstehen (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 13, 476; OLG Zweibrücken, Urteil vom 05.03.2014, Az.: 1 U 142/12; OLG Köln VersR 14, 996).

    Solch typische Unfallkonstellationen, bei denen der Anscheinsbeweis für die Verursachung und das Verschulden alleine für den Schädiger (Versicherungsnehmer) spricht und typische, kaum widerlegbare Fahrfehler, bei denen ein Vorliegen einer Mithaftung des Unfallgegners von vornherein praktisch ausscheidet, vorliegen, können ein Indiz für einen gestellten Unfall darstellen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 07, 603; KGR 06, 793; OLG Celle OLGR 04, 328; OLG Köln VersR 14, 996; OLG Hamm VRR 13, 422).

    Ausschlaggebend ist im vorliegenden Fall die Gesamtwürdigung aller Tatsachen und Beweise, bei der aus einer Indizienkette auf eine planmäßige Vorbereitung und Herbeiführung des vermeintlichen Unfalls geschlossen werden kann (vgl. OLG Köln VersR 14, 996; OLG Frankfurt NJW-RR 07, 603; OLG Koblenz NJW-RR 06, 95; OLG Köln, Urteil vom 19.07.2011, 4 U 25/10).

    Es reicht vielmehr die Feststellung von Indizien aus, die in lebensnaher Zusammenschau und praktisch vernünftiger Gewichtung den Schluss auf ein kollusives Zusammenwirken zulassen, das die Rechtswidrigkeit der angeblichen Rechtsverletzung ausschließt (vgl. OLG Köln VersR 14, 996; OLG Köln, Urteil vom 19.07.2011, 4 U 25/10; OLG Hamm SB 04, 222).

  • OLG Köln, 18.10.2013 - 19 U 78/13

    Rückforderung von Versicherungsleistungen aus Anlass fingierter Verkehrsunfälle

    Die Klage des Fahrzeugeigentümers gegen die hiesige Klägerin und die hier Beklagte zu 5) wurde vom Senat mit Urteil vom 12.04.2013 - 19 U 96/12 - abgewiesen.

    Im Parallelverfahren des Senat - 19 U 96/12 - seien weitere Betrugsindizien bekannt geworden.

    Im Übrigen verweist die Klägerin auf die Parallelen zum Sachverhalt des Unfalls, der Gegenstand des Senatsurteils vom 12.04.2013 - 19 U 96/12 - war.

    Die Akten OLG Köln 19 U 96/12 sind beigezogen worden.

    Schließlich kommt für den Senat als weiteres, gewichtiges Indiz der Umstand hinzu, dass die Beklagte zu 5) an einem vierten Verkehrsunfall beteiligt war, der Gegenstand des Rechtsstreits OLG Köln 19 U 96/12 war.

    9) Abschließend ist anzuführen, dass der Senat auch im vierten, von der Beklagten zu 5) verursachten Verkehrsunfall mit Senatsurteil vom 12.04.2013 - 19 U 96/12 - einen fingierten Verkehrsunfall angenommen hat.

  • OLG Köln, 22.04.2015 - 11 U 154/14

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf der Bundesautobahn im Zuge

    Einzelne Indizien können vielmehr ein Mosaik bilden, welches im Gesamtbild erkennen lässt, dass der Unfall fingiert ist (OLG Köln VersR 2014, 996; DAR 2000, 67; VersR 1996, 1292; Senat Beschl. v. 28.1.2004 - 11 U 149/11, BeckRS 2010, 06359).

    Häufen sich in auffälliger Weise Merkmale, die für gestellte Unfälle typisch sind, und bestehen hierauf deutende gewichtige Verdachtsgründe, so sind an den Indizienbeweis keine zu strengen Anforderungen zu stellen (OLG Köln VersR 2014, 996; DAR 2000, 67; OLG Celle VRS 102 (2002), 258; OLG Düsseldorf Urt. v. 28.5.2013 - 1 U 132/12, BeckRS 2014, 0128 = Schaden-Praxis 2013, 351; Geigel/Kunschert, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., 25. Kapitel Rdn. 12).

    Vielmehr reicht die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Manipulation durch das Aufzeigen einer Vielzahl von Beweisanzeichen aus, die aufgrund ihrer ungewöhnlichen Häufung für einen verabredeten Unfall sprechen (etwa Senat Urteil vom 2.4.2004 - 11 U 213/02; Beschl. v. 13.2.2005 - 11 U 186/05; OLG Köln VersR 2014, 996; VersR 1999, 121 = OLGR 1998, 109; OLGR 1993, 22).

    Im Übrigen fehlen wesentliche für einen fingierten Unfalls typische Beweisanzeichen (dazu etwa OLG Köln VersR 2014, 996; OLG Düssseldorf a.a.O.; Geigel/Kunschert a.a.O. Rdn. 13): Der Unfall geschah am frühen Abend im fließenden Berufsverkehr.

  • OLG Köln, 01.06.2016 - 7 U 53/16

    Darlegungs- und Beweislast bei einem fingierten Unfallgeschehen

    Einzelne Indizien können vielmehr ein Mosaik bilden, welches im Gesamtbild erkennen lässt, dass der Unfall fingiert ist (etwa OLG Köln VersR 2014, 996; DAR 2000, 67; VersR 1996, 1292; Beschl. v. 28.1.2004 - 11 U 149/11, BeckRS 2010, 06359).

    Häufen sich in auffälliger Weise Merkmale, die für gestellte Unfälle typisch sind, und bestehen hierauf deutende gewichtige Verdachtsgründe, so sind an den Indizienbeweis keine zu strengen Anforderungen zu stellen (OLG Köln VersR 2014, 996; NJOZ 2015, 1721 = NJW-Spezial 2015, 394; DAR 2000, 67; OLG Celle VRS 102 (2002), 258; OLG Düsseldorf Urt. v. 28.5.2013 - 1 U 132/12, BeckRS 2014, 0128 = Schaden-Praxis 2013, 351; Geigel/Kaufmann, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., 25. Kapitel Rdn. 12).

    Vielmehr reicht die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Manipulation durch das Aufzeigen einer Vielzahl von Beweisanzeichen aus, die aufgrund ihrer ungewöhnlichen Häufung für einen verabredeten Unfall sprechen (etwa OLG Köln VersR 2014, 996; VersR 1999, 121 = OLGR 1998, 109; OLGR 1993, 22).

  • OLG Köln, 23.10.2014 - 19 U 79/14

    Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten bzw. gestellten Verkehrsunfalls

    In Ausnahmefällen, insbesondere bei Häufung von Anzeichen, die auf eine Manipulation des Unfallgeschehens hindeuten, kann für die behauptete Einwilligung in die Schädigung aber ein Anscheinsbeweis sprechen (vgl. Senat , BeckRS 2013, 16609; OLG Koblenz , NZV 2006, 262; OLG Schleswig , NJW-RR 2011, 176; OLG Köln - 9 U 122/09 - r + s 2010, 192; Hentschel/ König /Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, StVG, § 7 Rn. 48; a. A. OLG Düsseldorf , NZV 1996, 321; BeckRS 2009, 09214: nur Indizienbeweis, da es für individuelle Willensentscheidungen keine Typizität gebe; zweifelnd auch Eggert , a. a. O., Rn. 106 und Lehmke , a. a. O., Rz. 54, die aber zu Recht darauf verweisen, dass es bei zahlreichen Anhaltspunkten für eine Unfallmanipulation eines Anscheinsbeweises häufig nicht bedarf, weil die Feststellung der Einwilligung dann auch im Wege des Indizienbeweises möglich ist).Unerheblich ist dabei, ob diese Anzeichen bzw. Indizien bei isolierter Betrachtung jeweils auch als unverdächtig erklärt werden können.
  • OLG Saarbrücken, 21.12.2017 - 4 U 124/16

    Zivilprozessualer Streitgegenstand im Verkehrsunfallprozess

    Solche widersprüchlichen Angaben zum Unfallgeschehen stellen indes ein allgemein als erheblich erachtetes Indiz für die Annahme eines manipulierten Unfallereignisses dar (vgl. ÖLG Köln, VersR 2014, 996; KG, VRS 118, 157).

    (1.3) Für die Annahme eines verabredeten Geschehens spricht weiterhin das Vorliegen einer - vermeintlich - eindeutigen Haftungslage ohne größeres Verletzungsrisiko für die Beteiligten (Senat, Urteil vom 4. Dezember 2014- 4 U 36/14, NJW-RR 2015, 593; vgl. auch OLG Köln, VersR 2014, 996; OLG Celle, NZV 2016, 275).

  • LG Köln, 06.08.2014 - 7 O 301/13

    Indizienbeweis für einen gestellten Verkehrsunfall. Insbesondere: Ausbleiben d.

    Es genügt vielmehr die Feststellung von Indizien, die in lebensnaher Zusammenschau und praktisch vernünftiger Gewichtung den Schluss eines kollusiven Zusammenwirkens zulassen (OLG Köln, Urteil vom 12.04.2013, 19 U 96/12; OLG Karlsruhe, Urteil v. 04.10.2005 - 12 U 1114/04 m.w.N.; LG Krefeld, Urteil vom 25.09.2008, 3 O 101/08).

    Entsprechend wurde seine Beauftragung mitunter auch schon von Gerichten als Indiz für einen gestellten Verkehrsunfall gewertet (LG Köln, Urteil vom 17.02.2011 - 22 O 460/10 - nicht veröffentlicht, aber im hiesigen Verfahren der Kläger- und Beklagtenseite bekannt; OLG Köln, Beschluss vom 12.04.2013 - 19 U 96/12, Rn. 39 - zitiert nach juris).

  • LG Aachen, 03.05.2018 - 10 O 105/17

    Entfallen der Rechtswidrigkeit der Eigentumsbeschädigung durch Einwilligung in

    Ausschlaggebend ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller Tatsachen und Beweise, bei der aus einer Indizienkette auf eine planmäßige Vorbereitung und Herbeiführung des vermeintlichen Unfalls geschlossen werden kann (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12.04.2013, Az. 19 U 96/12, juris, Rn. 30).

    Dass die Klägerin selbst nicht zum Unfallgeschehen vortragen kann, da sie angeblich erst am nächsten Tag gesehen habe, dass ihr Wagen beschädigt worden sei, spricht ebenfalls als weiteres Indiz für einen manipulierten Verkehrsunfall (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12.04.2013, Az. 19 U 96/12, juris, Rn. 35).

  • KG, 05.10.2015 - 161 Ss 190/15

    Strafverfahren wegen Versicherungsbetruges: Anforderungen an die tatrichterliche

    Solche typischen Indizien für einen manipulierten Unfall sind unter anderem, dass der Geschädigte auf Reparaturkostenbasis abrechnet, der Schädiger aufgrund der Unfallsituation voll haften muss, das geschädigte Fahrzeug hochwertig ist, während das schädigende Fahrzeug wertlos ist, der Unfall ohne nennenswerte Verletzungsrisiken war, er im Dunkeln geschah, neutrale Zeugen nicht anwesend waren und sich die Unfallbeteiligten zur Tatzeit in finanziellen schlechten Verhältnissen befanden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. April 2013 - 19 U 96/12 - juris Rz. 32 ff. und Rz. 49; KG, Beschlüsse vom 7. September 2010 - 12 U 210/09 - juris Rz. 20 ff; vom 1. Oktober 2007 - 12 U 72/06 - juris Rz. 6; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. September 2006 - 16 U 75/06 - juris Rz. 27 f.).
  • OLG Dresden, 23.10.2018 - 4 U 187/18

    Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten Verkehrsunfalls

    Für einen manipulierten Unfall sind nach der Rechtsprechung unter anderem folgende Umstände typisch: Das Schadensbild passt nicht in allen Bereichen zum geschilderten Unfall; der Unfall, insbesondere die Endstellung der Kfz, wurde nicht polizeilich aufgenommen; Unfallverursachung durch ein "schweres" Mietfahrzeug; Geschädigter und Schädiger sind gute Bekannte; es sind keine Zeugen vorhanden; objektive Unfallspuren fehlen (OLG München Urteil vom 19.5.2017 - 10 U 1209/15 m.w.N - juris; OLG Celle NZV 2016, 275 OLG Köln VersR 2014, 996 OLG Düsseldorf SP 2014, 327; OLG Düsseldorf SP 2013, 351; OLG Köln VersR 1999, 865 OLG Hamm VersR 1998, 734 (20 Auffahrunfälle in 26 Monaten); OLG Düsseldorf RuS 1996, 132 OLG Hamm zfs 1995, 50 = RuS 1995, 212 VersR 1993, 1094 KG VersR 1992, 107 NZV 1991, 73 LG Aachen Urteil vom 17.2.2017 - 8 O 438/14 - juris; LG Wuppertal DV 2015, 106 LG Hagen, LG Düsseldorf, LG Essen, jeweils in SP 2013, 67).
  • LG Duisburg, 11.04.2016 - 3 O 194/14
  • LG Itzehoe, 13.05.2016 - 6 O 390/14

    Verkehrsunfall - Beweislast für das Stattfindens eines Unfalls

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