Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.05.1969

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   BGH, 19.05.1967 - V ZR 24/66   

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BGH, 19.05.1967 - V ZR 24/66 (https://dejure.org/1967,1012)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1967 - V ZR 24/66 (https://dejure.org/1967,1012)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66 (https://dejure.org/1967,1012)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines Verkehrsunfalls - Vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht und der Auskunftspflicht - Falsche Angaben über Fahrgeschwindigkeiten - Hinweispflicht des Versicherers betreffend den Verlust des ...

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Räumung und Herausgabe einer Eigentumswohnung - Festsetzung des Streitwerts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 46, 253
  • NJW 1967, 1803
  • NJW 1967, 1863
  • MDR 1967, 826
  • MDR 1967, 829
  • WM 1967, 660
  • DB 1967, 1362
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BGH, 14.02.2020 - V ZR 11/18

    Kaufvertrag: Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrags; Kauf eines

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Mahnung nach § 286 Abs. 1 BGB/§ 284 BGB aF, die auf die Fristsetzung nach § 281 Abs. 1 BGB übertragen wird (MüKoBGB/Ernst, 8. Aufl., § 281 Rn. 36), hängt die Wirksamkeit der Mahnung davon ab, ob die Beklagte die uneingeschränkte Freistellungsaufforderung des Klägers als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen musste und der Kläger auch zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit war (Senat, Urteile vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66, WM 1967, 660, 662 und vom 25. Juni 1999 - V ZR 190/98, NJW 1999, 3115, 3116).
  • BGH, 16.06.2016 - V ZR 192/15

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Herausgabe eines Hausgrundstücks

    Die Regelung ist auf Fälle zugeschnitten, in denen sich zwei Parteien gegenüberstehen, die in unterschiedlichem Grade an dem Nutzungsgegenstand berechtigt sind und um ein bloßes Nutzungsrecht streiten (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 1967 - V ZR 75/66, BGHZ 48, 177, 180; Beschluss vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66, NJW 1967, 1863 - jeweils zu § 12 GKG aF).

    Geht der Streit der Parteien jedoch zentral darum, ob dem Beklagten gegen den Kläger ein Eigentumsverschaffungsanspruch und in diesem Zusammenhang ein Nutzungsrecht zusteht, scheidet die Anwendung des § 41 Abs. 2 GKG aus (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66, NJW 1967, 1863, 1864 zu § 12 GKG aF).

  • BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84

    Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der

    Selbst wenn der Beklagte hiernach grundsätzlich berechtigt geblieben sein sollte, für die ihm verbliebene Forderung (40.000 DM) eine Nachfrist unter Ablehnungsandrohung zu setzen, so wäre diese Erklärung schon deswegen wirkungslos gewesen, weil er allenfalls Gläubiger eines Teils der fälligen Kaufpreisrate geblieben und die Zuvielforderung erheblich gewesen ist (vgl. hierzu Senatsurt. v. 18. Dezember 1981, V ZR 121/80 sowie zur entsprechenden Frage bei der Mahnung Senatsurteile v. 29. Oktober 1976, V ZR 123/75, WM 1977, 145 und v. 19. Mai 1967, V ZR 24/66, WM 1967, 660).
  • BGH, 28.09.1984 - V ZR 43/83

    Formlose Abänderung von Grundstückskaufverträgen nach der Auflassung

    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß die Ausübung auch eines vertraglichen Rücktrittsrechts nach Treu und Glauben die eigene Vertragstreue des Zurücktretenden voraussetzt (Senatsurteile vom 19. Mai 1967, V ZR 24/66, LM Nr. 6 zu § 346 BGB; vom 12. Juli 1968, V ZR 161/66, WM 1968, 1299, 1302; vom 10. Juli 1970, V ZR 162/67, WM 1970, 1246, 1247; kritisch Lorenz, JuS 1972, 311 ff).
  • BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages

    Insoweit kommt es nicht so sehr darauf an, wie sich der Schuldner bei einer der Höhe nach zutreffenden Mahnung verhalten hätte, sondern es geht um eine unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben vorzunehmenden Würdigung, ob der Schuldner die Erklärung als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muß und der Gläubiger auch zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit ist (vgl. BGH, Urteile v. 19. Mai 1967, V ZR 24/66, WM 1967, 660, 662; v. 19. April 1955, I ZR 66/53, LM BGB § 286 Nr. 3).

    Der Senat hat die Wirksamkeit einer Zuvielforderung im Regelfall dann bejaht, wenn anzunehmen ist, daß der Schuldner auch bei einer auf den wirklichen Rückstand beschränkten Mahnung nicht geleistet hätte (Senatsurt. v. 19. Mai 1967, V ZR 24/66, aaO, S. 660).

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2015 - 16 U 182/13

    Rückforderung der an einen Versicherungsvertreter gezahlten

    Stehen dem Gläubiger jedoch - so wie hier - mehrere Ansprüche zu, muss erkennbar sein, worauf sich die Mahnung bezieht (BGH, Urt. v. 19.05.1967 - V ZR 24/66, Juris, Rn. 25, 32; Löwisch/Feldmann, in: Staudinger, BGB, Neubearb. 2014, § 286 Rn. 33; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 291 Rn. 13).
  • OLG Hamm, 05.03.2020 - 13 U 326/18

    "Dieselskandal"; Nutzungsentschädigung; Reparaturkosten; Erweiterung des

    Es fehlt daher jedenfalls an einem Verschulden der Beklagten (§ 286 Abs. 4 BGB), weil diese die wirklich geschuldete Forderung nicht allein berechnen konnte, da sie insoweit von ihr unbekannten internen Daten abhängt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - X ZR 157/05, juris Rn. 16; OLG Karlsruhe, Urteil vom 6. September 2019 - 13 U 37/19, juris Rn. 141; siehe allgemein zur Zuvielforderung BGH, Urteile vom 9. November 2000 - VII ZR 82/99, juris Rn. 43; vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66, juris Rn. 32).
  • BGH, 18.01.1991 - V ZR 315/89

    Rechtsfolgen der Verweigerung einer Schuldübernahme bei Grundstückskaufvertrag

    Bei einer fälligen Restforderung von nur 45.590,76 DM aber ging die mit Anwaltsschreiben vom 19. Januar 1984 angemahnte und sodann eingeklagte Forderung von 205.000 DM in einem Maße über den berechtigten Anspruch hinaus, daß Verzugswirkung nicht eingetreten ist (Senatsurt. v. 19. Mai 1967, V ZR 24/66, WM 1967, 660, 662; BGH, Urt. v. 12. Februar 1987, III ZR 251/85, BGHR BGB § 284 Abs. 1 - Mahnung 1 und v. 13. November 1990, XI ZR 217/89, WM 1991, 60, 63).
  • BGH, 04.12.1981 - V ZR 241/80

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer für eine Gemeinde abgegebenen

    Die Voraussetzungen eines vereinbarten Rücktrittsrechts richten sich nicht nach § 326 BGB, sondern nach dem Vertrag(Senatsurteil vom 19. Mai 1967, V ZR 24/66, LM BGB § 346 Nr. 6 = WM 1967, 657).
  • BGH, 26.06.1967 - V ZR 75/66

    Gebührenwert bei Räumungsklagen

    Die weite Auslegung findet allerdings ihre Grenze dort, wo es an der dem § 12 GKG gedanklich zugrundeliegendem Unterschiedlichkeit im Grade der Berechtigung zwischen Kläger und Beklagtem fehlt, wie sie für das Verhältnis von Vermieter und Mieter typisch ist; der Senat hat deshalb die Anwendung des § 12 GKG bei solchen Nutzungsverhältnissen verneint, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einer Eigentumswohnung für die Übergangszeit bestehen (Beschluß vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66).
  • BGH, 12.02.1987 - III ZR 251/85

    Umschuldung eines sittenwidrigen Kreditvertrages

  • OLG Braunschweig, 20.03.2017 - 1 UF 106/16

    Gegenstandswert der Geltendmachung der Nutzungsentschädigung für das ehemalige

  • OLG Hamm, 02.04.2020 - 13 U 560/18

    Rückgängigmachung eines Kaufvertrags über ein Gebrauchtfahrzeug mit einem Motor

  • BGH, 20.12.1974 - V ZR 72/73

    Berechtigung zum Widerspruch gegen einen Teilungsplan - Wirksame Begründung der

  • OLG Hamm, 12.03.2020 - 13 U 306/18

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA

  • BGH, 12.07.1968 - V ZR 161/66

    Verkauf einer Eigentumswohnung - Rücktritt des Verkäufers vom Vertrag wegen

  • OLG Frankfurt, 12.07.1979 - 17 W 18/79

    Streitwert: Grundstück - Herausgabe - Verkehrswert

  • OLG Braunschweig, 21.03.2017 - 1 UF 106/16

    Gegenstandswert des Anspruchs des geschiedenen Ehegatten auf

  • OLG Nürnberg, 30.03.2004 - 9 W 1014/04

    Zur Räumungs- und Herausgabeklage des Grundstückverkäufers gegen den Käufer

  • OLG Hamm, 10.07.2014 - 1 WF 104/14

    Verfahrenswert eines Antrags auf Nutzungsentschädigung hinsichtlich des

  • BGH, 02.07.1976 - V ZR 185/74

    Unzulässige Einschränkungen der Gewährleistung in Allgemeinen

  • BGH, 25.05.1970 - V ZR 90/67

    Anforderungen für das Vorliegen eines Dissens bei einem Kaufvertrag -

  • OLG Frankfurt, 21.02.1983 - 17 W 6/83

    Streitwert für Herausgabeklage des Wohnungseigentümers

  • BGH, 20.10.1978 - V ZR 27/77

    Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit - Ausübung des vertraglichen

  • BGH, 10.07.1970 - V ZR 162/67

    Formnichtigkeit eines "Hauserwerbs-Vorvertrages" - Voraussetzungen für das

  • BGH, 14.11.1969 - V ZR 124/66

    Umsatzsteuerrückvergütung für den Erwerber einer Reichsheimstätte - Recht des

  • BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 197/73

    Bestehen und Umfang einer Nutzungsentschädigung - Berechnung der

  • BGH, 08.02.1974 - V ZR 163/72

    Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages - Wirksamkeit des Rücktritts - Ausfall

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Rechtsprechung
   BGH, 09.05.1969 - V ZR 26/66   

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https://dejure.org/1969,431
BGH, 09.05.1969 - V ZR 26/66 (https://dejure.org/1969,431)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1969 - V ZR 26/66 (https://dejure.org/1969,431)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1969 - V ZR 26/66 (https://dejure.org/1969,431)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 52, 93
  • NJW 1969, 1426
  • NJW 1969, 1850 (Ls.)
  • MDR 1969, 649
  • DNotZ 1969, 620
  • DB 1969, 1097
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.02.2020 - V ZR 11/18

    Kaufvertrag: Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrags; Kauf eines

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Mahnung nach § 286 Abs. 1 BGB/§ 284 BGB aF, die auf die Fristsetzung nach § 281 Abs. 1 BGB übertragen wird (MüKoBGB/Ernst, 8. Aufl., § 281 Rn. 36), hängt die Wirksamkeit der Mahnung davon ab, ob die Beklagte die uneingeschränkte Freistellungsaufforderung des Klägers als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen musste und der Kläger auch zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit war (Senat, Urteile vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66, WM 1967, 660, 662 und vom 25. Juni 1999 - V ZR 190/98, NJW 1999, 3115, 3116).
  • BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84

    Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der

    Selbst wenn der Beklagte hiernach grundsätzlich berechtigt geblieben sein sollte, für die ihm verbliebene Forderung (40.000 DM) eine Nachfrist unter Ablehnungsandrohung zu setzen, so wäre diese Erklärung schon deswegen wirkungslos gewesen, weil er allenfalls Gläubiger eines Teils der fälligen Kaufpreisrate geblieben und die Zuvielforderung erheblich gewesen ist (vgl. hierzu Senatsurt. v. 18. Dezember 1981, V ZR 121/80 sowie zur entsprechenden Frage bei der Mahnung Senatsurteile v. 29. Oktober 1976, V ZR 123/75, WM 1977, 145 und v. 19. Mai 1967, V ZR 24/66, WM 1967, 660).
  • OLG Celle, 27.08.2018 - 18 W 42/18

    Voraussetzungen der auf einen Miteigentumsanteil beschränkten Teillöschung einer

    Ferner erlischt im Falle des Verzichts des Gläubigers auf die Gesamtgrundschuld nach § 1175 Abs. 1 Satz 2, § 1192 Abs. 1 BGB die Grundschuld an einem der belasteten Grundstücke oder - wie hier - an einem Miteigentumsanteil (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2010 - V ZR 52/09, juris Rn. 7) und ermöglicht die Eintragung des Löschvermerks (§ 46 Abs. 1 GBO) ohne die von § 27 GBO verlangte Zustimmung (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 1969 - V ZR 26/66, juris Rn. 9; Kohler in Bauer/von Oefele, a. a. O. § 27 Rn. 13; Demharter, a. a. O. § 27 Rn. 8).

    Dabei ist zunächst in den Blick zu nehmen, dass der Eigentümer des nicht freigegebenen Grundstücks (Miteigentumsanteils), der bei seiner Inanspruchnahme durch den Gläubiger gegen den Eigentümer des freigegebenen Grundstücks (Miteigentumsanteils) u. U. einen Ersatzanspruch hat, durch den Mithaftverzicht die dingliche Sicherung dieses Anspruchs verlöre, die er sonst durch Erwerb des Gesamtgrundpfandrechts an dem letzteren Grundstück nach § 1173 Abs. 2 Halbsatz 1 BGB erworben hätte (BGH, Urteil vom 9. Mai 1969 - V ZR 26/66, juris Rn. 9).

  • BGH, 01.12.1981 - VI ZR 200/80

    Unzulässige Verwendung der Interpretation einer mehrdeutigen Äußerung des

    Jedoch hat der Bundesgerichtshof stets hervorgehoben, daß es sich insoweit nur um eine allgemeine Richtlinie handelt, die regelmäßig nur für die Amtshaftung (vgl. u.a. Senatsurteil vom 4. November 1975 - VI ZR 226/73 = NJW 1976, 363; BGH, Urteile vom 14. Februar 1966 - III ZR 126/64 = VersR 1966, 562, 563; vom 24. November 1966 - III ZR 183/65 = VersR 1967, 226, 228; vom 9. Mai 1969 - V ZR 26/66 = WarnR 1969 Nr. 161) und auch dort nur in Grenzen unter bestimmten Voraussetzungen Gültigkeit beanspruchen kann (dazu zuletzt BGHZ 73, 161, 164 ff und BGH, Urt. v. 7. Februar 1980 = aaO).
  • BGH, 18.01.1991 - V ZR 315/89

    Rechtsfolgen der Verweigerung einer Schuldübernahme bei Grundstückskaufvertrag

    Bei einer fälligen Restforderung von nur 45.590,76 DM aber ging die mit Anwaltsschreiben vom 19. Januar 1984 angemahnte und sodann eingeklagte Forderung von 205.000 DM in einem Maße über den berechtigten Anspruch hinaus, daß Verzugswirkung nicht eingetreten ist (Senatsurt. v. 19. Mai 1967, V ZR 24/66, WM 1967, 660, 662; BGH, Urt. v. 12. Februar 1987, III ZR 251/85, BGHR BGB § 284 Abs. 1 - Mahnung 1 und v. 13. November 1990, XI ZR 217/89, WM 1991, 60, 63).
  • BGH, 12.02.1987 - III ZR 251/85

    Umschuldung eines sittenwidrigen Kreditvertrages

    Ob eine Zuvielmahnung im Umfange des tatsächlich bestehenden Anspruchs wirksam ist, entscheidet sich unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach Treu und Glauben (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. Urteile vom 19. April 1955 - I ZR 66/83 = WM 1955, 1024, 1025 = LM BGB § 286 Nr. 3; vom 19. Mai 1967 - V ZR 26/66 = WM 1967, 660, 662 = MDR 1967, 826; vom 29. Oktober 1976 - V ZR 123/75 = WM 1977, 145).

    Dabei kann das Ausmaß der Zuvielforderung eine wesentliche Rolle spielen; eine unverhältnismäßig hohe Zuvielforderung kann den zu Recht angemahnten Teil so in den Hintergrund treten lassen, daß sich der Schuldner berechtigterweise als nicht wirksam gemahnt ansehen kann (Staudinger/Löwisch BGB 12. Aufl. § 284 Rn. 25 a.E.; BGH Urteil vom 19. Mai 1967 aaO).

  • OLG Hamm, 11.08.1998 - 15 W 285/98

    Teilvollzug einer Löschungsbewilligung

    Denn wenn das Gesamtgrundpfandrecht nach dieser Vorschrift, die nach § 1192 Abs. 1 BGB auch auf die Grundschuld anwendbar ist ( BGHZ 52, 93, 96 = NJW 1969, 1426), ganz oder teilweise auf den Eigentümer des mitbelasteten Grundstück übergangen wäre, so wäre in diesem Umfang nicht die eingetragene Grundpfandrechtsgläubigerin, sondern der Eigentümer des mitbelasteten Grundstücks der Rechtsinhaber im Sinne des § 19 GBO .
  • KG, 26.02.2019 - 1 W 146/18

    Stellung eines Eintragungsantrags durch den beglaubigenden Notar

    Die Pfandfreigabeerklärung vom ... 2017, die nicht sämtliche Pfandobjekte der Gesamtgrundschulden erfasst - Blatt ... fehlt - und zudem ausdrücklich den Teilvollzug gestattet, ist als Verzicht i.S.v. § 1175 Abs. 1 S. 2 BGB (i.V.m. § 1192 Abs. 1 BGB) zu verstehen, der regelmäßig durch die Löschung des Rechts verlautbart wird (§ 1168 Abs. 2 S. 1 BGB) und keiner Eigentümerzustimmung nach § 27 S. 1 GBO bedarf (BGH, NJW 1969, 1426; Senat, HRR 1931 Nr. 740; HRR 1932 Nr. 513; BayObLGZ 23, 47, 49; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 741, 742; Palandt/Herrler, BGB, 78. Aufl., § 1175 Rn. 3; Staudinger/Wolfsteiner, BGB, Bearb. 2015, § 1175 Rn. 7, 11 f.; Demharter, a.a.O., § 27 Rn. 8; Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., § 27 Rn. 10, 91).
  • BGH, 10.12.1982 - V ZR 244/81

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Zwangsvollstreckung aus vollstreckbaren Urkunde -

    Diese Schranken werden nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes sichtbar, wenn der Gläubiger eine dingliche Sicherheit aufgibt, die von einem Gesamtschuldner bestellt worden ist und im Falle der Befriedigung des Gläubigers durch einen - im Innenverhältnis ausgleichsberechtigten - anderen Gesamtschuldner gemäß § 426 Abs. 2 Satz 1 i.V. mit §§ 412, 401 Abs. 1 BGB auf diesen übergegangen wäre (RG JW 1938, 516, 519 li.; vgl. auch BGH Urteile vom 30. Januar 1967, III ZR 248/64, WM 1967, 397, 398 und vom 13. Juli 1967, II ZR 268/64, NJW 1967, 2203, 2205 re.; BGB-RGRK 12. Aufl. § 423 Rdn. 12; noch weitergehend im Sinne eines allgemeinen Regreßbehinderungsverbots Wacke, AcP 170 (1970), 42, 60 ff, 64 f und NJW 1969, 1850; vgl. hierzu auch Ehmann, Die Gesamtschuld, S. 243/244; zu eng RG LZ 1932, 1422).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.1994 - 3 Wx 459/94

    Zustimmung des Eigentümers zur Löschung eines Grundpfandrechts (m. Anm. Wochner)

    Eine solche Verzichtserklärung bedarf nicht der Zustimmung des Eigentümers ( BGHZ 52, 93, 96).
  • BGH, 17.03.1989 - V ZR 245/87

    Verzicht auf das Wandlungsrecht gegenüber einem von mehreren Verkäufern;

  • BGH, 12.07.1968 - V ZR 161/66

    Verkauf einer Eigentumswohnung - Rücktritt des Verkäufers vom Vertrag wegen

  • OLG Frankfurt, 01.11.2018 - 22 U 118/18

    Versteigerung: Übernahme der Grundpfandrechte im geringstem Gebot

  • BGH, 25.05.1970 - V ZR 90/67

    Anforderungen für das Vorliegen eines Dissens bei einem Kaufvertrag -

  • BGH, 08.03.1974 - V ZR 98/72

    Entsprechende Anwendung des § 1165 BGB bei einer Freigabe einer von mehreren zur

  • BGH, 21.06.1968 - V ZR 30/65

    Rücktritt von einem Kaufvertrag - Rückauflassung eines Erbbaurechts - Herausgabe

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