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   BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03   

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https://dejure.org/2006,256
BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03 (https://dejure.org/2006,256)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2006 - I ZR 121/03 (https://dejure.org/2006,256)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - I ZR 121/03 (https://dejure.org/2006,256)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • webshoprecht.de

    Zur Veröffentlichung irreführender Werbung für ein Schlankheitsmittel durch Presseorgane - Schlank-Kapseln

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Pressehaftung für Veröffentlichung von Diätanzeigen

  • Wolters Kluwer

    Haftung eines Presseunternehmens als Störer nach Veröffentlichung einer irreführenden Werbeanzeige; Beschränkung der Pressehaftung auf grobe und eindeutige, unschwer erkennbare Wettberwerbsverstöße; Prüfungsmaßstab bei Beurteilung eines Wettbewerbsverstoßes; Verbot ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Schlank-Kapseln / Schlank Kapseln / Schlankkapseln

    Art. 5 Abs. 1 GG

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Haftung eines Presseunternehmens für die Veröffentlichung irreführender Werbung von Schlankheitsmitteln; §§ 5, 8 UWG, 520 ZPO

  • Judicialis

    UWG § 5; ; UWG § 8; ; ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 5; UWG § 8; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2
    Voraussetzungen für Unterlassungsanspruch gegen Presseunternehmen wegen Veröffentlichung einer irreführenden Werbeanzeige

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Streitgegenstand des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5 § 8; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2
    "Schlank-Kapseln"; Störerhaftung eines Presseunternehmens für irreführende Werbung für ein Schlankheitsmittel; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Verneinung sowohl der Erstbegehungs- wie der Wiederholungsgefahr durch das erstinstanzliche Gericht

  • rechtsportal.de

    UWG § 5 § 8 ; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2
    "Schlank-Kapseln"; Störerhaftung eines Presseunternehmens für irreführende Werbung für ein Schlankheitsmittel; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Verneinung sowohl der Erstbegehungs- wie der Wiederholungsgefahr durch das erstinstanzliche Gericht

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schlank-Kapseln

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pressehaftung: Irreführende Werbung für Schlankheitsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    Keine Haftung eines Presseunternehmens für irreführende Werbung, wenn vor der Veröffentlichung ohne Fachkenntnisse die Irreführung nur vermutet werden konnte. Wiederholungsgefahr und Erstbegehungsgefahr im Rahmen eines Unterlassungsbegehrens sind verschiedene ...

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Pressehaftung für wettbewerbswidrige Anzeigen nur bei offensichtlichen Verstößen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Haftung des Verlags für wettbewerbswidrige Werbeanzeige

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Pressehaftung für wettbewerbswidrige Anzeigen nur bei offensichtlichen Verstößen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2630 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 1044
  • MDR 2006, 943
  • GRUR 2006, 429
  • VersR 2006, 859
  • afp 2006, 242
  • WRP 2006, 584
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 284/00

    H.I.V. "POSITIVE" II

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03
    Diese Prüfungspflicht beschränkt sich, wie auch das Berufungsgericht nicht verkannt hat, auf grobe und eindeutige, unschwer erkennbare Wettbewerbsverstöße (st. Rspr.; vgl. BGHZ 149, 247, 268 - "H.I.V. POSITIVE" II, m.w.N.).

    Das Berufungsgericht hat zunächst nicht hinreichend beachtet, dass es sich bei der vorliegenden Anzeige - anders als bei dem der Entscheidung BGHZ 149, 247 - "H.I.V. POSITIVE" II zugrunde liegenden Sachverhalt - um eine ihrer Art nach nicht ungewöhnliche Werbung handelt.

  • BGH, 07.05.1992 - I ZR 119/90

    Pressehaftung II - Irreführung/Preisgestaltung; Prüfungspflicht bei Inseraten;

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03
    aa) Die von Verfassungs wegen (Art. 5 Abs. 1 GG) gebotene Beschränkung der Prüfungspflicht auf grobe, vom Verleger oder Redakteur unschwer zu erkennende Verstöße hat ihren Grund auch darin, dass die Prüfung der Veröffentlichung von Inseraten unter dem Gebot einer raschen Entscheidung steht und unter Berücksichtigung der Eigenart ihrer Tätigkeit an Verleger oder Redakteur keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGH, Urt. v. 7.5.1992 - I ZR 119/90, GRUR 1992, 618, 619 = WRP 1992, 640 - Pressehaftung II).

    Das Landgericht hat eine Erstbegehungsgefahr mit der Begründung verneint, die Beklagte müsse anders als in dem der Entscheidung "Pressehaftung II" (BGH GRUR 1992, 618) zugrunde liegenden Fall nicht aufgrund einer im gleichen Verfahren zunächst erfolgten Verurteilung damit rechnen, dass die Anzeige mit dem veröffentlichten Inhalt wettbewerbswidrig sei.

  • BGH, 10.02.1994 - I ZR 316/91

    Schlankheitswerbung - Irreführung/Beschaffenheit; Prüfungspflicht bei Inseraten

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03
    Etwaige Nachforschungen nach Eingang des Anzeigenauftrags können nicht verlangt werden, weil die Prüfung, ob der Veröffentlichung einer Anzeige rechtliche Gründe entgegenstehen, unter dem Gebot einer raschen Entscheidung steht (vgl. BGH, Urt. v. 10.2.1994 - I ZR 316/91, GRUR 1994, 454, 455 = WRP 1994, 529 - Schlankheitswerbung).
  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 177/95

    "Bilanzanalyse Pro 7"; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03
    Betrifft die erstinstanzliche Entscheidung aber - wie hier - mehrere prozessuale Ansprüche, so ist für jeden Anspruch eine den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO genügende Begründung der Berufung erforderlich (vgl. BGH, Urt. v. 27.1.1994 - I ZR 326/91, GRUR 1995, 693, 695 = WRP 1994, 387 - Indizienkette; Urt. v. 22.1.1998 - I ZR 177/95, GRUR 1998, 587, 588 = WRP 1998, 512 - Bilanzanalyse Pro 7, jeweils zu § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO a.F.; Musielak/Ball, ZPO, 4. Aufl., § 520 Rdn. 38; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 520 Rdn. 27, 37 m.w.N.).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 99/88

    Anzeigenpreis II - Verdrängungswettbewerb; vorbeugender Unterlassungsanspruch

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03
    ee) Im Berufungsverfahren hat der Kläger im Übrigen auch keinen neuen (d.h. auf einen neuen Lebenssachverhalt gestützten) Unterlassungsanspruch wegen Erstbegehungsgefahr geltend gemacht (vgl. dazu BGH, Urt. v. 26.4.1990 - I ZR 99/88, GRUR 1990, 687, 689 = WRP 1991, 16 - Anzeigenpreis II).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03
    Die bloße Verteidigung gegen die Klage mit der Begründung, das beanstandete Verhalten sei nicht wettbewerbswidrig, begründet jedoch als solche noch keine Erstbegehungsgefahr (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.2001 - I ZR 106/99, GRUR 2001, 1174, 1175 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe, m.w.N.).
  • BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 86/86

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03
    dd) Die Unzulässigkeit der Berufung des Klägers, soweit er sein Unterlassungsbegehren bereits in erster Instanz auch auf Erstbegehungsgefahr gestützt hat, kann in der Revisionsinstanz von Amts wegen festgestellt werden (vgl. BGHZ 102, 37, 38; Musielak/Ball aaO § 557 Rdn. 15 m.w.N.).
  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 326/91

    "Indizienkette"; Anforderungen an die Würdigung vorgetragener Indiztatsachen;

    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03
    Betrifft die erstinstanzliche Entscheidung aber - wie hier - mehrere prozessuale Ansprüche, so ist für jeden Anspruch eine den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO genügende Begründung der Berufung erforderlich (vgl. BGH, Urt. v. 27.1.1994 - I ZR 326/91, GRUR 1995, 693, 695 = WRP 1994, 387 - Indizienkette; Urt. v. 22.1.1998 - I ZR 177/95, GRUR 1998, 587, 588 = WRP 1998, 512 - Bilanzanalyse Pro 7, jeweils zu § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO a.F.; Musielak/Ball, ZPO, 4. Aufl., § 520 Rdn. 38; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 520 Rdn. 27, 37 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 23.10.2002 - 6 U 74/02
    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03
    Außerdem folge eine Erstbegehungsgefahr daraus, dass die Beklagte nach Vorlage von Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urt. v. 23.10.2002 - 6 U 74/02) und des Landgerichts Baden-Baden (Urt. v. 17.5.2002 - 4 O 21/02 KfH), die überzeugende Ausführungen über den Zusammenhang zwischen einer reduzierten Nahrungsaufnahme und der Gewichtsabnahme enthielten, im vorliegenden Rechtsstreit weiterhin das Recht in Anspruch nehme, derartige Anzeigen zu veröffentlichen.
  • LG Baden-Baden, 17.05.2002 - 4 O 21/02
    Auszug aus BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03
    Außerdem folge eine Erstbegehungsgefahr daraus, dass die Beklagte nach Vorlage von Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urt. v. 23.10.2002 - 6 U 74/02) und des Landgerichts Baden-Baden (Urt. v. 17.5.2002 - 4 O 21/02 KfH), die überzeugende Ausführungen über den Zusammenhang zwischen einer reduzierten Nahrungsaufnahme und der Gewichtsabnahme enthielten, im vorliegenden Rechtsstreit weiterhin das Recht in Anspruch nehme, derartige Anzeigen zu veröffentlichen.
  • BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 103/15

    Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers

    Dies setzt neben der Zulässigkeit der Revision voraus, dass das erstinstanzliche Urteil durch eine zulässige Berufung angegriffen worden und die Rechtskraft dieses Urteils damit zunächst in der Schwebe gehalten ist (BGH, Urteile vom 30. September 1987 - IVb ZR 86/86, BGHZ 102, 37, 38 mwN; vom 26. Januar 2006 - I ZR 121/03, NJW-RR 2006, 1044 Rn. 23).
  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 129/08

    Zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen

    Betrifft die angegriffene Entscheidung - wie hier - mehrere prozessuale Ansprüche, so ist grundsätzlich für jeden Anspruch eine den Anforderungen des § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO genügende Begründung der Revision erforderlich (vgl. zu § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO BGH, Urteil vom 26. Januar 2006 - I ZR 121/03, GRUR 2006, 429, 432 = WRP 2006, 584 - Schlank-Kapseln).
  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

    Mithin fehlt es an einer ordnungsgemäßen Berufungsbegründung (BGHZ 143, 169, 171); dieser Mangel führt zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels (BGH, Urt. v. 18. Juni 1998 - IX ZR 389/97, NJW 1998, 3126; Urt. v. 26. Januar 2006 - I ZR 121/03, NJW-RR 2006, 1044, 1046 Rn. 22).

    Das setzt neben der Zulässigkeit der Revision voraus, daß das erstinstanzliche Urteil durch eine zulässige Berufung angegriffen worden und die Rechtskraft dieses Urteils damit zunächst in der Schwebe gehalten ist (BGHZ 102, 37, 38; BGH, Urt. v. 26. Januar 2006 - I ZR 121/03, aaO S. 1046 Rn. 23).

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