Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2006 - X ARZ 446/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9476
BGH, 24.01.2006 - X ARZ 446/05 (https://dejure.org/2006,9476)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2006 - X ARZ 446/05 (https://dejure.org/2006,9476)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - X ARZ 446/05 (https://dejure.org/2006,9476)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,9476) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vorlage an den Bundesgerichtshof zur Bestimmung der Zuständigkeit eines Gerichts für ein Insolvenzverfahren; Fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

  • Judicialis

    ZPO § 17 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 281; ; ZPO § 281 Abs. 1; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 4; ; InsO § 3 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 4; ; InsO § 5 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 3 Abs. 1 S. 1; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 § 281
    Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - X ARZ 446/05
    Eine Verweisung kommt nur in Betracht, wenn bei dem Gericht, bei dem die Sache rechtshängig ist, kein Gerichtsstand eröffnet ist (Sen.Beschl. v. 10.09.2002 - X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634, 3635).
  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - X ARZ 446/05
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss jedoch dann keine Bindungswirkung zu, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder weil er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (BGHZ 71, 69, 72 f.; Sen.Beschl. v. 09.07.2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - X ARZ 446/05
    Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss jedoch dann keine Bindungswirkung zu, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder weil er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (BGHZ 71, 69, 72 f.; Sen.Beschl. v. 09.07.2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498).
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - X ARZ 446/05
    Dies entzieht auch einen sachlich zu Unrecht ergangenen Verweisungsbeschluss und die diesem Beschluss zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung (BGHZ 102, 338, 340; Sen.Beschl. v. 22.06.1993 - X ARZ 340/93, NJW 1993, 2810).
  • BGH, 22.06.1993 - X ARZ 340/93

    Bindende Verweisung im streitigen Verfahren nach fehlerhafter Gerichtsbezeichnung

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - X ARZ 446/05
    Dies entzieht auch einen sachlich zu Unrecht ergangenen Verweisungsbeschluss und die diesem Beschluss zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung (BGHZ 102, 338, 340; Sen.Beschl. v. 22.06.1993 - X ARZ 340/93, NJW 1993, 2810).
  • OLG Schleswig, 04.02.2004 - 2 W 14/04

    Willkürliche Verweisung bei Verdacht der Gerichtsstanderschleichung im Zuge

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - X ARZ 446/05
    Es sieht sich hieran jedoch durch Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (BayObLG NJW-RR 2004, 986; OLG Celle NZI 2004, 258, 259; OLG Stuttgart OLGR 2004, 184, 186; OLG Schleswig NZI 2004, 264) gehindert.
  • OLG Celle, 09.10.2003 - 2 W 108/03

    Bestimmung des für eine GmbH zuständige Insolvenzgericht; Verweisung an das für

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - X ARZ 446/05
    Es sieht sich hieran jedoch durch Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (BayObLG NJW-RR 2004, 986; OLG Celle NZI 2004, 258, 259; OLG Stuttgart OLGR 2004, 184, 186; OLG Schleswig NZI 2004, 264) gehindert.
  • BayObLG, 25.07.2003 - 1Z AR 72/03

    Örtliche Zuständigkeit für das Insolvenzverfahren einer GmbH

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - X ARZ 446/05
    Es sieht sich hieran jedoch durch Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (BayObLG NJW-RR 2004, 986; OLG Celle NZI 2004, 258, 259; OLG Stuttgart OLGR 2004, 184, 186; OLG Schleswig NZI 2004, 264) gehindert.
  • OLG Stuttgart, 27.11.2003 - 8 AR 16/03

    Insolvenzverfahren: Verweisungsantrag wegen Verlegung der Abwicklungstätigkeit

    Auszug aus BGH, 24.01.2006 - X ARZ 446/05
    Es sieht sich hieran jedoch durch Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (BayObLG NJW-RR 2004, 986; OLG Celle NZI 2004, 258, 259; OLG Stuttgart OLGR 2004, 184, 186; OLG Schleswig NZI 2004, 264) gehindert.
  • BayObLG, 19.05.2020 - 1 AR 42/20

    Unwirksamkeit der Verweisung eines Insolvenzantragsverfahrens wegen Willkür

    Demnach entziehen sich auch ein sachlich zu Unrecht ergangener Verweisungsbeschluss und die diesem Beschluss zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9; Beschluss vom 24. Januar 2006, X ARZ 446/05, juris Rn. 11 - zum Insolvenzverfahren; Beschluss vom 10. Dezember 1987, I ARZ 809/87, BGHZ 102, 338/340; Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 16).

    Erst wenn danach ein Gerichtsstand bei ihm nicht eröffnet ist, kann es seine örtliche Unzuständigkeit aussprechen (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2006, X ARZ 446/05, juris Rn.12; NJW 2006, 847 Rn. 13).

  • BayObLG, 19.12.2019 - 1 AR 139/19

    Willkürliche Verweisung durch das Insolvenzgericht

    Demnach entziehen sich auch ein sachlich zu Unrecht ergangener Verweisungsbeschluss und die diesem Beschluss zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9; Beschluss vom 24. Januar 2006, X ARZ 446/05, juris Rn. 11 - zum Insolvenzverfahren; Beschluss vom 10. Dezember 1987, I ARZ 809/87, BGHZ 102, 338/340; Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 16).

    Erst wenn danach ein Gerichtsstand bei ihm nicht eröffnet ist, kann es seine örtliche Unzuständigkeit aussprechen (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2006, X ARZ 446/05, juris Rn.12; NJW 2006, 847 Rn. 13).

  • BayObLG, 27.01.2020 - 1 AR 146/19

    Keine Bindung eines Verweisungsbeschlusses in einem Insolvenzantragsverfahren

    Demnach entziehen sich auch ein sachlich zu Unrecht ergangener Verweisungsbeschluss und die diesem Beschluss zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9; Beschluss vom 24. Januar 2006, X ARZ 446/05, juris Rn. 11 im Verfahren auf Insolvenzeröffnung; Beschluss vom 10. Dezember 1987, I ARZ 809/87, BGHZ 102, 338/340 [juris Rn. 9]; Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 16).

    Erst wenn danach ein Gerichtsstand bei ihm nicht eröffnet ist, kann es seine örtliche Unzuständigkeit aussprechen (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2006, X ARZ 446/05, juris Rn.11 f.; NJW 2006, 847 Rn. 13).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht