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   BFH, 14.06.2000 - X R 111/98   

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https://dejure.org/2000,3459
BFH, 14.06.2000 - X R 111/98 (https://dejure.org/2000,3459)
BFH, Entscheidung vom 14.06.2000 - X R 111/98 (https://dejure.org/2000,3459)
BFH, Entscheidung vom 14. Juni 2000 - X R 111/98 (https://dejure.org/2000,3459)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Renten - Ertragsanteil - Steuerbare Einnahmen - Werbungskosten-Pauschbetrag - Sonstige Einkünfte - Lebenserwartung Behinderter

  • Judicialis

    SGB VI § 37; ; EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 2; ; EStG § 33b

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a, GG Art 3 Abs 1, GG Art 20 Abs 1
    Behinderter; Ertragsanteil; Rente; Verfassung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus BFH, 14.06.2000 - X R 111/98
    Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG --durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 27. Oktober 1994 (BGBl I 1994, 3146) neu geschaffen-- will den Schutz des allgemeinen Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG verstärken und der staatlichen Gewalt insoweit engere Grenzen vorgeben, als die Behinderung nicht als Anknüpfungspunkt für eine --benachteiligende-- Ungleichbehandlung dienen darf (BVerfG-Beschluss vom 8. Oktober 1997 1 BvR 9/97, BVerfGE 96, 288, 302).

    Eine Benachteiligung liegt vor bei Regelungen und Maßnahmen, die die Situation des Behinderten wegen seiner Behinderung verschlechtern, sowie bei einem Ausschluss von Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten durch die öffentliche Gewalt, wenn dieser nicht durch eine auf die Behinderung bezogene Förderungsmaßnahme hinlänglich kompensiert wird (BVerfG in BVerfGE 96, 288, 302 f.).

  • BFH, 08.03.1989 - X R 16/85

    1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den

    Auszug aus BFH, 14.06.2000 - X R 111/98
    a) Mit dem "Ertrag des Rentenrechts (Ertragsanteil)" wird der gleichmäßig auf die nach biometrischen Durchschnittswerten bemessene Dauer des Rentenbezugs verteilte Zinsanteil einer Kapitalrückzahlung besteuert (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Satz 2 EStG; Urteil des Senats vom 8. März 1989 X R 16/85, BFHE 156, 432, 434, BStBl II 1989, 551, unter 2. a).

    Von der gesetzlichen Regelung wird nicht nur die private Veräußerungsleibrente erfasst; nach dem Willen des Gesetzgebers sollten auch "die durch laufende Beiträge erworbenen Renten" einschließlich der Sozialversicherungsrenten nur mit einem Ertragsanteil besteuert werden (Regierungsentwurf eines StNOG, BTDrucks II/481, S. 87; ausführlich Urteil in BFHE 156, 432, 434, BStBl II 1989, 551).

  • BFH, 16.12.1997 - VIII R 38/94

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs bei Leibrenten

    Auszug aus BFH, 14.06.2000 - X R 111/98
    Nach ständiger Rechtsprechung rechtfertigen es weder die individuellen Verhältnisse der Rentenberechtigten (hier: das --eventuelle-- Unterschreiten der statistischen Lebenserwartung) noch das Vorhandensein anderen und neueren statistischen Materials, von den verbindlich festgelegten Ertragsanteil-Vomhundertsätzen des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG abzuweichen (BFH-Urteile vom 8. Dezember 1988 IX R 157/83, BFHE 155, 359, BStBl II 1989, 282, unter 1.; vom 16. Dezember 1997 VIII R 38/94, BFHE 185, 199, BStBl II 1998, 339).

    Eine solche "vergröbernde, die Abwicklung von Massenverfahren erleichternde Typisierung" ist jedenfalls dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn sie --wie hier-- nicht zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der Betroffenen führt (vgl. Beschluss des BVerfG vom 25. September 1992 2 BvL 5, 8, 14/91, BVerfGE 87, 153, 172; zur Ertragsanteilsbesteuerung BFH-Urteil in BFHE 185, 199, BStBl II 1998, 339, unter II. d).

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus BFH, 14.06.2000 - X R 111/98
    Eine solche "vergröbernde, die Abwicklung von Massenverfahren erleichternde Typisierung" ist jedenfalls dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn sie --wie hier-- nicht zu einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der Betroffenen führt (vgl. Beschluss des BVerfG vom 25. September 1992 2 BvL 5, 8, 14/91, BVerfGE 87, 153, 172; zur Ertragsanteilsbesteuerung BFH-Urteil in BFHE 185, 199, BStBl II 1998, 339, unter II. d).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus BFH, 14.06.2000 - X R 111/98
    Im Streitfall kann indes dahingestellt bleiben, ob sich unter dieser Voraussetzung eine in einem anderen Verfahren geltend zu machende (vgl. Senatsurteil vom 18. November 1998 X R 110/95, BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225, unter 3.) Verfassungspflicht zum Billigkeitserlass unter dem Gesichtspunkt ergibt, dass die Anwendung eines hinsichtlich seiner Typisierungswirkung nicht zu beanstandenden Gesetzes in Einzelfällen zu einem "ungewollten Überhang" führen würde (vgl. BVerfG-Beschluss vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174, unter C. III.).
  • BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95

    Aufwandsentschädigung Ost

    Auszug aus BFH, 14.06.2000 - X R 111/98
    Dabei hat der Gesetzgeber einfache, für die Betroffenen verständliche Regelungen zu wählen, die verlässlich und effizient vollzogen werden können (BVerfG-Beschluss vom 11. November 1998 2 BvL 10/95, BVerfGE 99, 280, 290).
  • BFH, 09.02.1994 - IX R 110/90

    Als dauernde Last zu beurteilende wiederkehrende Leistungen zum Erwerb eines zum

    Auszug aus BFH, 14.06.2000 - X R 111/98
    Da die Abweichung der individuellen Lebensdauer von der statistischen Lebenserwartung praktisch den Regelfall bildet, würde eine in derartigen Fällen vorzunehmende Änderung des Ertragsanteils eine nicht hinnehmbare Komplizierung der Besteuerung bedeuten (vgl. BFH-Urteil vom 9. Februar 1994 IX R 110/90, BFHE 175, 212, BStBl II 1995, 47 zur Anschaffung eines Mietwohngrundstücks gegen wiederkehrende Bezüge).
  • BFH, 18.11.1998 - X R 110/95

    Wohneigentumsförderung für Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 14.06.2000 - X R 111/98
    Im Streitfall kann indes dahingestellt bleiben, ob sich unter dieser Voraussetzung eine in einem anderen Verfahren geltend zu machende (vgl. Senatsurteil vom 18. November 1998 X R 110/95, BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225, unter 3.) Verfassungspflicht zum Billigkeitserlass unter dem Gesichtspunkt ergibt, dass die Anwendung eines hinsichtlich seiner Typisierungswirkung nicht zu beanstandenden Gesetzes in Einzelfällen zu einem "ungewollten Überhang" führen würde (vgl. BVerfG-Beschluss vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174, unter C. III.).
  • BFH, 26.07.1995 - X R 113/93

    Versorgungsleistung - Nutzungswert - Mittelpreis - Sonderausgaben

    Auszug aus BFH, 14.06.2000 - X R 111/98
    Es ist weiterhin zu berücksichtigen, dass der --im Falle der privaten Versorgungsrente materiell korrespondierende (Senatsurteil vom 26. Juli 1995 X R 113/93, BFHE 179, 34, BStBl II 1996, 157)-- Abzugstatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 2 EStG ebenfalls auf die Ertragsanteilstabelle verweist und sich dort die Interessenlage umkehrt.
  • BFH, 08.12.1988 - IX R 157/83

    Die von einem Vater für den vorzeitigen Erbausgleich an sein nichteheliches Kind

    Auszug aus BFH, 14.06.2000 - X R 111/98
    Nach ständiger Rechtsprechung rechtfertigen es weder die individuellen Verhältnisse der Rentenberechtigten (hier: das --eventuelle-- Unterschreiten der statistischen Lebenserwartung) noch das Vorhandensein anderen und neueren statistischen Materials, von den verbindlich festgelegten Ertragsanteil-Vomhundertsätzen des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG abzuweichen (BFH-Urteile vom 8. Dezember 1988 IX R 157/83, BFHE 155, 359, BStBl II 1989, 282, unter 1.; vom 16. Dezember 1997 VIII R 38/94, BFHE 185, 199, BStBl II 1998, 339).
  • BVerfG, 23.10.1987 - 1 BvR 573/86
  • BFH, 10.10.1969 - VI R 267/66

    Renten - Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit - Altersruhegelder - Selbständige

  • BFH, 29.10.1965 - VI 142/64 U

    Behandlung von Knappschaftsrenten als Leibrenten im Sinne des

  • BFH, 05.02.1953 - IV 41/49 U

    Besteuerung von Veräußerungsrenten - Minderung der Einkommensteuer um

  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Da die Abweichung der individuellen Lebensdauer von der statistischen Lebenserwartung praktisch den Regelfall bildet, würde eine in derartigen Fällen vorzunehmende Änderung des Ertragsanteils eine nicht hinnehmbare Komplizierung der Besteuerung bedeuten (Urteil des erkennenden Senats vom 14. Juni 2000 X R 111/98, BFH/NV 2001, 300).
  • BFH, 14.11.2001 - X R 32/01

    Veräußerungsleibrenten - Nichtberücksichtigung des Sparerfreibetrags

    Die Pauschalierung als solche ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden: Sie dient der im Steuerrecht als Massenfallrecht gebotenen oder doch zumindest erlaubten Typisierung und Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens (vgl. zur Ertragsanteilsbesteuerung BFH-Urteile vom 16. Dezember 1997 VIII R 38/94, BFHE 185, 199, BStBl II 1998, 339, unter II. d; vom 14. Juni 2000 X R 111/98, BFH/NV 2001, 300, unter II. 2. a; allgemein BVerfG-Beschluss vom 25. September 1992 2 BvL 5, 8, 14/91, BVerfGE 87, 153, 172, BStBl II 1993, 413).
  • BFH, 05.06.2002 - X R 1/00

    Gesetzliche Sozialversicherung; Altersrente

    Wegen der Begründung im Einzelnen wird auf die ständige Rechtsprechung des Senats verwiesen (zuletzt Urteil vom 14. Juni 2000 X R 111/98, BFH/NV 2001, 300, m.w.N.).

    b) Nach ständiger Rechtsprechung der Ertragsteuersenate des BFH rechtfertigen es weder die individuellen Verhältnisse der Rentenberechtigten (hier: das --eventuelle-- Unterschreiten der statistischen Lebenserwartung) noch das Vorhandensein anderen und neueren statistischen Materials, von den verbindlich festgelegten Ertragsanteil-Vomhundertsätzen des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG abzuweichen (BFH-Urteile vom 8. Dezember 1988 IX R 157/83, BFHE 155, 359, BStBl II 1989, 282, unter 1.; vom 16. Dezember 1997 VIII R 38/94, BFHE 185, 199, BStBl II 1998, 339; in BFH/NV 2001, 300).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in BFH/NV 2001, 300 angeführt, dass der --im Falle der privaten Versorgungsrente materiell korrespondierende (Senatsurteil vom 26. Juli 1995 X R 113/93, BFHE 179, 34, BStBl II 1996, 157)-- Abzugstatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 2 EStG ebenfalls auf die Ertragsanteilstabelle verweist und sich dort die Interessenlage umkehrt.

  • VG Sigmaringen, 23.11.2009 - 8 K 1232/07

    Vorbeugender Rechtsschutz; vorbeugende Normerlassklage; vorzeitiges

    Der Gesetzgeber hoffte, dass die frei werdenden Arbeitsplätze durch jüngere Arbeitslose besetzt würden und hierdurch - quasi im Gegenzug zu den zusätzlichen Kosten der Rentenkassen - die Ausgaben der Arbeitsförderung sinken würden (vgl. z. B. BT-Drs. 8/2119, S. 7 f.; O'Sullivan, in: jurisPK-SGB VI, § 236a SGB VI Rdnr. 2 ff.; BFH, Urteil vom 14.06.2000 - X R 111/98 -, juris).

    Dies würde voraussetzen, dass die dem Anschein nach neutralen satzungsrechtlichen Regelungen der Beklagten vorwiegend Behinderte faktisch belasten würden (vgl. BAG, Urteil vom 16.12.2008 - 9 AZR 985/07 -, juris; BFH, Urteil vom 14.06.2000 - X R 111/98 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.09.1998 - 2 L 2640/98 -, juris; Luthe, in: jurisPK-SGB VI, § 9 SGB VI Rdnr. 20 ff.; zu einer mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts vgl. BVerfGE 113, 1).

  • FG Schleswig-Holstein, 23.04.2007 - 3 K 148/05

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Leibrenten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, der der Senat folgt, rechtfertigen es weder die individuellen Verhältnisse des Rentenberechtigten (etwa das eventuelle Unterschreiten der statistischen Lebenserwartung oder hohe Steuersätze während der Entrichtung der Rentenversicherungsbeiträge) noch das Vorhandensein anderen und neueren statistischen Materials, von den verbindlich festgelegten Ertragsanteil-Vomhundertsätzen des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG a.F. abzuweichen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 X R 111/98, BFH/NV 2001, 209).
  • BFH, 17.07.2008 - X R 29/07

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Sozialversicherungsrenten vor

    Da die Abweichung der individuellen Lebensdauer von der statistischen Lebenserwartung praktisch den Regelfall darstellt, würde eine in derartigen Fällen vorzunehmende Änderung des Ertragsanteils eine nicht hinnehmbare Komplizierung der Besteuerung bedeuten (Urteil des erkennenden Senats vom 14. Juni 2000 X R 111/98, BFH/NV 2001, 300).
  • BFH, 05.06.2002 - X R 1/99

    Gesetzliche Sozialversicherung; Altersrente

    Wegen der Begründung im Einzelnen wird auf die ständige Rechtsprechung des Senats verwiesen (zuletzt Urteil vom 14. Juni 2000 X R 111/98, BFH/NV 2001, 300, m.w.N).
  • FG Berlin-Brandenburg, 26.08.2014 - 8 K 8322/11

    Abtrennung mehrerer entscheidungsreifer Veranlagungszeiträume, für die

    Er darf generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 X R 111/98, BFH/NV 2001, 300 ).
  • FG Köln, 05.03.2001 - 4 K 1737/00

    Aufwendungen für ein Erststudium als Berufsausbildungskosten

    Zum anderen ist die Rechtsprechung des FG Niedersachsen im Interesse einer auf Typisierung angewiesenen gleichmäßigen Besteuerung (vgl. hierzu nur Urteil des BFH vom 14.6.2000 X R 111/98, BFH/NV 2001, 3000 m.w.N.) nicht praktikabel, weil im Einzelfall schwierige Abgrenzungsfragen von den jeweiligen Finanzämtern bzw. Finanzgerichten zu beantworten sind, um feststellen zu können, ob ein Studium, das - abweichend vom Regelfall - nicht nach Beendigung der allgemeinbildenden Schulen aufgenommen wurde, die Kenntnisse, die sich der Steuerpflichtige bis dahin für seine berufliche Tätigkeit angeeignet hat, nur ergänzt, oder ob das Studium dem Steuerpflichtigen - so wie im Regelfall - zu einer neuen beruflichen Grundlage mit veränderter gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Stellung verhilft.
  • FG Saarland, 27.06.2011 - 2 K 1599/09

    Erziehungsrente unterliegt mit dem Besteuerungsanteil der Einkommensteuer

    cc) Verfassungsrechtliche Zweifel an der Besteuerung der Erziehungsrente dem Grunde nach bestehen nicht (BFH vom 14. Juni 2000 X R 111/98, BFH/NV 2001, 300).
  • FG Baden-Württemberg, 18.09.2007 - 10 K 244/06

    Besteuerung einer Erziehungsrente i.S. des § 47 SGB VII

  • FG Niedersachsen, 08.10.2002 - 6 K 92/01

    Billigkeitserlass von Körperschaftsteuer bei gemeinnütziger Gesellschaft mit

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