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   BGH, 14.02.2017 - XI ZR 283/16   

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https://dejure.org/2017,10417
BGH, 14.02.2017 - XI ZR 283/16 (https://dejure.org/2017,10417)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2017 - XI ZR 283/16 (https://dejure.org/2017,10417)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2017 - XI ZR 283/16 (https://dejure.org/2017,10417)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 83 Nr. 6 ZVG, § 522 Abs. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 ZPO, § 544 Abs. 7 ZPO, § 56 Abs. 1 ZPO, § 104 Nr. 2, § 105 Abs. 2 BGB

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme auf Feststellung der Wirksamkeit von Grundschuldbestellungen durch eine Bank

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 83 Nr. 6
    Inanspruchnahme auf Feststellung der Wirksamkeit von Grundschuldbestellungen durch eine Bank

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.2010 - VI ZR 249/09

    Streit über die Prozessfähigkeit des Klägers: Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 14.02.2017 - XI ZR 283/16
    Für den Streit über die Prozessfähigkeit ist die davon betroffene Partei als prozessfähig anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 1996 - VI ZR 94/95, NJW 1996, 1059 und Beschluss vom 9. November 2010 - VI ZR 249/09, NJW-RR 2011, 284 Rn. 3).

    Verbleiben nach Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisse hinreichende Anhaltspunkte für eine Prozessunfähigkeit, so gehen nach ständiger Rechtsprechung etwa noch vorhandene Zweifel zu Lasten der betroffenen Partei (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - VI ZR 249/09, NJW-RR 2011, 284 Rn. 4 mwN).

  • BGH, 10.10.1985 - IX ZR 73/85

    psychotischer Bürge - §§ 51, 52 ZPO, Zweifel an der Prozeßfähigkeit, § 56 BGB, §

    Auszug aus BGH, 14.02.2017 - XI ZR 283/16
    Es genügt, dass nach ihrem Tatsachenvortrag die Möglichkeit nicht von der Hand zu weisen ist, dass sie prozessunfähig ist (BGH, Urteil vom 10. Oktober 1985 - IX ZR 73/85, WM 1986, 58, 59).

    b) Der Senat macht von der Möglichkeit, selbst Beweis über die Prozessunfähigkeit zu erheben (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1985 - IX ZR 73/85, WM 1986, 58, 59), keinen Gebrauch, sondern verweist, da für die Feststellung noch ausreichende tatsächliche Unterlagen fehlen, die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück.

  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BGH, 14.02.2017 - XI ZR 283/16
    Ein solcher Zustand ist gegeben, wenn jemand nicht imstande ist, seinen Willen frei und unbeeinflusst von einer vorliegenden Geistesstörung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. Senat, Urteil vom 5. Dezember 1995 - XI ZR 70/95, WM 1996, 104).
  • BGH, 09.01.1996 - VI ZR 94/95

    Pflicht des Klägers zum Nachweis der Prozeßfähigkeit

    Auszug aus BGH, 14.02.2017 - XI ZR 283/16
    Für den Streit über die Prozessfähigkeit ist die davon betroffene Partei als prozessfähig anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 1996 - VI ZR 94/95, NJW 1996, 1059 und Beschluss vom 9. November 2010 - VI ZR 249/09, NJW-RR 2011, 284 Rn. 3).
  • BGH, 08.07.2021 - III ZR 344/20

    Bestehen von begründeten Zweifeln an der Prozessfähigkeit einer Partei

    Diese ist zwingende und unverzichtbare Prozessvoraussetzung (vgl. zB BGH, Beschluss vom 14. Februar 2017 - XI ZR 283/16, juris Rn. 13; Urteil vom 4. Mai 2004 - XI ZR 40/03, BGHZ 159, 94, 98).

    Für den Eintritt in die Beweisaufnahme genügt, dass nach dem Tatsachenvortrag die Möglichkeit der Prozessunfähigkeit nicht von der Hand zu weisen ist (BGH, Urteil vom 10. Oktober 1985 aaO S. 157 und Beschluss vom 14. Februar 2017 aaO Rn. 15).

    Der Senat macht von der Möglichkeit, selbst Beweis zu erheben, keinen Gebrauch (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2017 aaO Rn. 17 und Urteil vom 10. Oktober 1985 aaO S. 158), sondern verweist die Sache insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung nach weiterer Aufklärung der Frage der Prozessfähigkeit der Beklagten an das Berufungsgericht zurück (§ 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO).

  • BGH, 13.07.2022 - VII ZB 29/21

    Berufungsverfahren: Prüfung der Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist durch

    Erst nach Ausschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisse gehen etwa noch vorhandene Zweifel zu Lasten des Rechtsmittelführers (Anschluss an BGH, Beschluss vom 14. Februar 2017 - XI ZR 283/16, juris).

    Bei der Prüfung ist das Berufungsgericht nicht an die förmlichen Beweismittel des Zivilprozesses gebunden, vielmehr gilt der Grundsatz des Freibeweises (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2022 - VII ZB 52/21 unter 3. a) z.V.b.; BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - VII ZB 35/11 Rn. 9, BauR 2012, 677; zum Prüfungsmaßstab vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Februar 2017 - XI ZR 283/16 Rn. 13, juris).

    Erst nach Ausschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisse gehen etwa noch vorhandene Zweifel zu Lasten des Rechtsmittelführers (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2017 - XI ZR 283/16 Rn. 13, juris).

  • BGH, 29.06.2022 - VII ZB 52/21

    Rechtzeitiger Eingang einer formwirksamen Berufungsschrift

    Es hat den Sachverhalt vollständig und ohne Beschränkung auf die förmlichen Beweismittel des Zivilprozesses zu würdigen (st. Rspr. vgl. nur BGH, Beschluss vom 14. Februar 2017 - XI ZR 283/16, juris).

    Das Gericht hat im Wege freier Beweiswürdigung zu klären, ob die auf den 21. Januar 2002 datierte Berufung der Beklagten bereits deswegen nicht mehr als fristgerecht anzusehen war, weil das Urteil des Landgerichts der Beklagten bereits vor dem 19. Dezember 2001 zugestellt worden ist (vgl. zum Prüfungsmaßstab BGH, Beschluss vom 14. Februar 2017 - XI ZR 283/16 Rn. 13, juris; Beschluss vom 9. November 2010 - VI ZR 249/09 Rn. 4, NJW-RR 2011, 284; Urteil vom 29. September 2010 - XII ZR 41/09 Rn. 16 m.w.N., NJW 2011, 778).

  • KG, 11.07.2023 - 5 W 69/23

    Beschwerde gegen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückweisenden

    Dabei ist das Gericht nicht an die förmlichen Beweismittel des Zivilprozesses gebunden, vielmehr gilt der Grundsatz des Freibeweises (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. Februar 2017 - XI ZR 283/16 -, Rn. 13, juris, zur fehlenden Prozessfähigkeit).
  • LG Mönchengladbach, 29.05.2020 - 5 T 261/18

    Keine Zuschlagserteilung bei Vorliegen eines Verfahrenshindernisses

    Verbleiben nach Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisse hinreichende Anhaltspunkte für eine Prozessunfähigkeit, so gehen nach ständiger Rechtsprechung etwa noch vorhandene Zweifel zu Lasten der betroffenen Partei (BGH, Beschluss vom 14.02.2017 - XI ZR 283/16, Rn. 13, juris.de, m.w.N.).
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