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   BGH, 22.08.2018 - XII ZB 37/18   

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https://dejure.org/2018,28362
BGH, 22.08.2018 - XII ZB 37/18 (https://dejure.org/2018,28362)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2018 - XII ZB 37/18 (https://dejure.org/2018,28362)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2018 - XII ZB 37/18 (https://dejure.org/2018,28362)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, §§ ... 522 Abs. 1 Satz 4, 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 117 FamFG, §§ 58 ff. FamFG, § 137 FamFG, § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 68 Abs. 2 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 70 Abs. 1 FamFG, §§ 17 ff. FamFG

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts im Scheidungsverbund über eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit hinsichtlich Versäumung der Beschwerdefrist (hier: Versorgungsausgleich); Statthaftigkeit einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde gegen den ...

  • rewis.io

    Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der eingelegten Beschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts im Scheidungsverbund über eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit hinsichtlich Versäumung der Beschwerdefrist (hier: Versorgungsausgleich); Statthaftigkeit einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde gegen den ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Versorgungsausgleich im Scheidungsverbund - und die versäumte Beschwerdefrist

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist: Keine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde gegen Verwerfungsbeschluss

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1222
  • MDR 2018, 1394
  • FamRZ 2018, 1765
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.11.2013 - XII ZB 414/13

    Familiensache: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 22.08.2018 - XII ZB 37/18
    Entscheidet das Amtsgericht im Scheidungsverbund über eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: Versorgungsausgleich) und verwirft das Beschwerdegericht die dagegen gerichtete Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist als unzulässig, findet gegen den Verwerfungsbeschluss keine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde statt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. November 2013, XII ZB 414/13, FamRZ 2014, 109).

    Für Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die - wie hier der Versorgungsausgleich - als Folgesachen Teil einer Verbundentscheidung sein können, gelten im Beschwerdeverfahren deshalb allein die allgemeinen Vorschriften der §§ 58 ff. FamFG - gegebenenfalls in Verbindung mit den Spezialvorschriften für diese Verfahren in den entsprechenden Abschnitten im zweiten Buch des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - ohne die ausschließlich für die Anfechtung des Scheidungsausspruchs und die Streitfolgesachen maßgeblichen Verweisungen des § 117 FamFG auf Vorschriften der Zivilprozessordnung (Senatsbeschlüsse vom 13. November 2013 - XII ZB 414/13 - FamRZ 2014, 109 Rn. 4 und vom 27. November 2013 - XII ZB 464/13 - juris Rn. 4 f.).

    Dies gilt auch dann, wenn dem Beschwerdeführer - wie hier - eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist nach §§ 17 ff. FamFG versagt worden ist (Senatsbeschlüsse vom 13. November 2013 - XII ZB 414/13 - FamRZ 2014, 109 Rn. 5 und vom 27. November 2013 - XII ZB 464/13 - juris Rn. 3).

  • BGH, 27.11.2013 - XII ZB 464/13

    Versorgungsausgleichsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine

    Auszug aus BGH, 22.08.2018 - XII ZB 37/18
    Für Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die - wie hier der Versorgungsausgleich - als Folgesachen Teil einer Verbundentscheidung sein können, gelten im Beschwerdeverfahren deshalb allein die allgemeinen Vorschriften der §§ 58 ff. FamFG - gegebenenfalls in Verbindung mit den Spezialvorschriften für diese Verfahren in den entsprechenden Abschnitten im zweiten Buch des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - ohne die ausschließlich für die Anfechtung des Scheidungsausspruchs und die Streitfolgesachen maßgeblichen Verweisungen des § 117 FamFG auf Vorschriften der Zivilprozessordnung (Senatsbeschlüsse vom 13. November 2013 - XII ZB 414/13 - FamRZ 2014, 109 Rn. 4 und vom 27. November 2013 - XII ZB 464/13 - juris Rn. 4 f.).

    Dies gilt auch dann, wenn dem Beschwerdeführer - wie hier - eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist nach §§ 17 ff. FamFG versagt worden ist (Senatsbeschlüsse vom 13. November 2013 - XII ZB 414/13 - FamRZ 2014, 109 Rn. 5 und vom 27. November 2013 - XII ZB 464/13 - juris Rn. 3).

  • BGH, 26.04.2017 - XII ZB 3/16

    Scheidungsfolgenregelung: Anwaltszwang für isolierte Beschwerde in Folgesache

    Auszug aus BGH, 22.08.2018 - XII ZB 37/18
    Auf die vom Oberlandesgericht zugelassene Rechtsbeschwerde der Ehefrau hat der Senat (Senatsbeschluss vom 26. April 2017 - XII ZB 3/16 - FamRZ 2017, 1151) die angefochtene Entscheidung aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen, weil sich Ehegatten auch bei der Einlegung einer isolierten Beschwerde in einer Folgesache der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen und die Erstbeschwerde des Ehemanns demzufolge unzulässig gewesen ist.
  • BGH, 23.09.2020 - XII ZB 482/19

    Ziel der Aufrechterhaltung der Ehe als zwingende Voraussetzung für die

    Denn mangels Zulassung durch das Oberlandesgericht ist die Rechtsbeschwerde nach § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO iVm § 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG und § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO nur insofern statthaft (zum Versorgungsausgleich vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. August 2018 - XII ZB 37/18 - FamRZ 2018, 1765 Rn. 6 mwN und vom 13. November 2013 - XII ZB 414/13 - FamRZ 2014, 109 Rn. 3 ff.).
  • KG, 02.04.2021 - 19 UF 3/21

    Durchführung der internen Teilung bei einer privaten Altersvorsorge in Form der

    Da es sich bei der Anfechtung einer Versorgungsausgleichssache auch dann um eine reine Familiensache und nicht um eine Familienstreitsache handelt, wenn die Entscheidung im Verbund erging, gelten im Beschwerdeverfahren für den Versorgungsausgleich allein die allgemeinen Vorschriften der §§ 58 ff. FamFG ohne die Verweisungen des § 117 FamFG auf Vorschriften der ZPO (vgl. nur BGH, Beschluss v. 22.8.2018, XII ZB 37/18 Rn. 5 m.w.N.).
  • KG, 22.03.2021 - 19 UF 3/21

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich einer fondsgebundenen

    Da es sich bei der Anfechtung einer Versorgungsausgleichssache auch dann um eine reine Familiensache und nicht um eine Familienstreitsache handelt, wenn die Entscheidung im Verbund erging, gelten im Beschwerdeverfahren für den Versorgungsausgleich allein die allgemeinen Vorschriften der §§ 58 ff. FamFG ohne die Verweisungen des § 117 FamFG auf Vorschriften der ZPO (vgl. nur BGH, Beschluss v. 22.8.2018, XII ZB 37/18 Rn. 5 m.w.N.).
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