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   BGH, 27.05.2020 - XII ZB 582/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,17228
BGH, 27.05.2020 - XII ZB 582/19 (https://dejure.org/2020,17228)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2020 - XII ZB 582/19 (https://dejure.org/2020,17228)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - XII ZB 582/19 (https://dejure.org/2020,17228)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begutachtung des Betroffenen durch den Sachverständigen während der Anhörung und Abgabe einer mündlichen Einschätzung zur Betreuungsbedürftigkeit mit anschließender Erläuterung des Richters gegenüber dem Betroffenen; Erneute Anhörung des Betroffenen nach Erstattung des ...

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Erneute persönliche Anhörung des Betroffenen nach Begutachtung im Anhörungstermin und anschließender Erstattung des schriftlichen Gutachtens

  • rabüro.de

    Zur erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen nach Begutachtung im Anhörungstermin und anschließender Erstattung des schriftlichen Gutachtens

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begutachtung des Betroffenen durch den Sachverständigen während der Anhörung und Abgabe einer mündlichen Einschätzung zur Betreuungsbedürftigkeit mit anschließender Erläuterung des Richters gegenüber dem Betroffenen; Erneute Anhörung des Betroffenen nach Erstattung des ...

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungsverfahren: Erneute persönliche Anhörung des Betroffenen nach Begutachtung im Anhörungstermin und anschließender Erstattung des schriftlichen Gutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anhörung des Betroffenen nach Erstattung des schriftlichen Gutachtens

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erneute Anhörung des Betroffenen nach Erstattung eines Gutachtens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2640
  • MDR 2020, 1080
  • FamRZ 2020, 1410
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.03.2020 - XII ZB 485/19

    Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens in einem

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - XII ZB 582/19
    Dazu ist ihm dieses rechtzeitig vor dem neuen Anhörungstermin zu überlassen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 4. März 2020 - XII ZB 485/19 - juris).

    Diesen Zweck kann die Anhörung regelmäßig nur dann erfüllen, wenn das Sachverständigengutachten dem Betroffenen rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen wurde, um ihm Gelegenheit zu geben, sich zu diesem und den sich hieraus ergebenden Umständen zu äußern (Senatsbeschluss vom 4. März 2020 - XII ZB 485/19 - juris Rn. 8 mwN).

  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - XII ZB 582/19
    Denn ein wirksamer Widerruf durch den mit diesem Aufgabenkreis betrauten Betreuer führt zum Erlöschen der Vollmacht, ohne dass dies rückgängig gemacht werden könnte (Senatsbeschluss BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 399/17

    Betreuungssache: Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens ohne persönliche

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - XII ZB 582/19
    Dabei genügt es allerdings, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann (Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 399/17 - FamRZ 2018, 1601 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 15.03.2017 - XII ZB 563/16

    Betreuung: Einwilligungsvorbehalt bei vermögensgefährdendem Verhalten des

    Auszug aus BGH, 27.05.2020 - XII ZB 582/19
    Auch bei einem umfangreichen Vermögen des Betreuten darf ein Einwilligungsvorbehalt nur dann angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung erheblicher Art vorliegen (Senatsbeschluss vom 15. März 2017 - XII ZB 563/16 - juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20

    Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur

    Die Zurückverweisung gibt dem Landgericht zudem Gelegenheit, sich unter Berücksichtigung der von der Rechtsbeschwerde insoweit erhobenen Einwendungen näher damit auseinanderzusetzen, ob hier - was durchaus naheliegen könnte - die Voraussetzungen für die Ermächtigung der Betreuerin zum Vollmachtwiderruf (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 8. Januar 2020 - XII ZB 368/19 - FamRZ 2020, 629 Rn. 12 mwN) und zur Anordnung des Einwilligungsvorbehalts für die gesamte Vermögenssorge (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 27. Mai 2020 - XII ZB 582/19 - FamRZ 2020, 1410 Rn. 14 f. und vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - FamRZ 2018, 1770 Rn. 25 mwN) vorliegen.
  • BGH, 20.12.2023 - XII ZB 514/21

    Verwertung der Anhörung weiterhin in ihrem objektiven Ertrag bei Mitwirkung von

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hat der Senat (Senatsbeschluss vom 27. Mai 2020 - XII ZB 582/19 - FamRZ 2020, 1410) die Entscheidung des Landgerichts vom 6. Dezember 2019 aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 153/20

    Betreuungssache: Voraussetzungen für das Absehen von der Bekanntgabe eines

    Dazu ist ihm dieses rechtzeitig vor dem neuen Anhörungstermin zu überlassen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. Mai 2020 - XII ZB 582/19, FamRZ 2020, 1410).

    Diesen Zweck kann die Anhörung regelmäßig nur dann erfüllen, wenn das Sachverständigengutachten dem Betroffenen rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen wurde, um ihm Gelegenheit zu geben, sich zu diesem und den sich hieraus ergebenden Umständen zu äußern (Senatsbeschluss vom 27. Mai 2020 - XII ZB 582/19 - FamRZ 2020, 1410 Rn. 6).

    Schon aus diesem Grund hätte das Beschwerdegericht die Anhörung gemäß §§ 278 Abs. 1 Satz 1, 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG wiederholen müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Mai 2020 - XII ZB 582/19 - FamRZ 2020, 1410 Rn. 7).

  • BGH, 22.07.2020 - XII ZB 228/20

    Fehlerhaftigkeit der Anhörung eines Betreuten im Betreuungsverfahren ohne

    Dazu ist ihm dieses rechtzeitig vor dem neuen Anhörungstermin zu überlassen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. Mai 2020 - XII ZB 582/19).

    Diesen Zweck kann die Anhörung regelmäßig nur dann erfüllen, wenn das Sachverständigengutachten dem Betroffenen rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen wurde, um ihm Gelegenheit zu geben, sich zu diesem und den sich hieraus ergebenden Umständen zu äußern (Senatsbeschluss vom 27. Mai 2020 - XII ZB 582/19 - juris Rn. 6 mwN).

    Schon aus diesem Grund hätte das Landgericht die Anhörung gemäß §§ 278 Abs. 1 Satz 1, 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG wiederholen müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Mai 2020 - XII ZB 582/19 - juris Rn. 7).

  • BGH, 12.08.2020 - XII ZB 204/20

    Betreuungsverfahren: Anhörungspflicht des Betroffenen nach Erstattung des

    Denn auch dann hatte die Betroffene nicht die Möglichkeit, sich mit dem schriftlichen Gutachten auseinanderzusetzen und entsprechende Einwendungen zu formulieren (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Mai 2020 - XII ZB 582/19 - juris Rn. 7).
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