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   BGH, 16.10.2013 - XII ZR 64/12   

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https://dejure.org/2013,32386
BGH, 16.10.2013 - XII ZR 64/12 (https://dejure.org/2013,32386)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2013 - XII ZR 64/12 (https://dejure.org/2013,32386)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - XII ZR 64/12 (https://dejure.org/2013,32386)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 536 BGB, § 287 ZPO, § 592 ZPO
    Urkundenprozess: Statthaftigkeit bei Einwendung von nachträglich entstandenen Mietmängeln

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Das Nichtvorhandensein von nachträglich entstandenen Mängeln der Mietsache als zu den zur Begründung des Anspruchs auf Mietzahlung erforderliche Tatsachen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Statthaftigkeit des Urkundenprozesses bei eingewandten Mängeln; Schätzung der Gebrauchsbeeinträchtigung

  • rewis.io

    Urkundenprozess: Statthaftigkeit bei Einwendung von nachträglich entstandenen Mietmängeln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Das Nichtvorhandensein von nachträglich entstandenen Mängeln der Mietsache als zu den zur Begründung des Anspruchs auf Mietzahlung erforderliche Tatsachen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 216/04

    Klage auf rückständige Wohnraummiete im Urkundenprozeß zulässig

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - XII ZR 64/12
    Das Nichtvorhandensein von nachträglich entstandenen Mängeln der Mietsache gehört grundsätzlich nicht zu den zur Begründung des Anspruchs auf Mietzahlung erforderlichen Tatsachen (BGH Urteil vom 1. Juni 2005 - VIII ZR 216/04 - NZM 2005, 661).
  • BGH, 10.03.1999 - XII ZR 321/97

    Geltendmachung von Mietzinsforderungen im Urkundenprozeß

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - XII ZR 64/12
    Der Mieter kann zwar auch im Falle einer unstreitig mangelfrei übergebenen Mietsache schon im Urkundenprozess mit nachträglich entstandenen unstreitigen oder urkundlich belegten Mängeln Gehör finden (Senatsurteil vom 10. März 1999 - XII ZR 321/97 - NZM 1999, 401).
  • KG, 05.04.2012 - 12 U 49/11

    Urkundenprozess: Statthaftigkeit zur Geltendmachung von Mietforderungen bei

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - XII ZR 64/12
    Es erscheint allerdings zweifelhaft, ob dies zu der vom Berufungsgericht gezogenen Schlussfolgerung nötigt, dass der Urkundenprozess dadurch in jedem Falle unstatthaft wird, zumal das Gericht gegebenenfalls schon mit den im Urkundenprozess zu Gebote stehenden Mitteln - zu denen auch die Schätzung nach § 287 ZPO gehört - in der Lage sein wird, das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung durch den unstreitigen bzw. urkundlich belegten Mangel zu bestimmen (vgl. OLG München Beschluss vom 25. September 2007 - 19 U 3454/07 - juris Rn. 2 ff.; Musielak/Voit ZPO 10. Aufl. § 592 Rn. 9 a mit Fn. 76; Dötsch IMR 2012, 259).
  • OLG München, 25.09.2007 - 19 U 3454/07

    Mietzahlungsklage aus Mietvertrag im Urkundenprozess statthaft

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - XII ZR 64/12
    Es erscheint allerdings zweifelhaft, ob dies zu der vom Berufungsgericht gezogenen Schlussfolgerung nötigt, dass der Urkundenprozess dadurch in jedem Falle unstatthaft wird, zumal das Gericht gegebenenfalls schon mit den im Urkundenprozess zu Gebote stehenden Mitteln - zu denen auch die Schätzung nach § 287 ZPO gehört - in der Lage sein wird, das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung durch den unstreitigen bzw. urkundlich belegten Mangel zu bestimmen (vgl. OLG München Beschluss vom 25. September 2007 - 19 U 3454/07 - juris Rn. 2 ff.; Musielak/Voit ZPO 10. Aufl. § 592 Rn. 9 a mit Fn. 76; Dötsch IMR 2012, 259).
  • BGH, 16.02.2022 - XII ZR 17/21

    Gewerberaummietvertrag: Anpassung des Mietzinses wegen Betriebsschließung

    Nach der Überlassung der Mietsache trägt dagegen der Mieter die Beweislast dafür, dass die Mietsache zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war, wenn er die ihm überlassene Sache als Erfüllung angenommen hat (vgl. Senatsurteil vom 12. Juni 2013 - XII ZR 50/12 - NZM 2013, 614 Rn. 34 mwN; Senatsbeschlüsse vom 10. März 1999 - XII ZR 321/97 - NJW 1999, 1408 und vom 16. Oktober 2013 - XII ZR 64/12 - Grundeigentum 2013, 1582 mwN; vgl. auch BGH Urteil vom 1. Juni 2005 - VIII ZR 216/04 - NJW 2005, 2701).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2019 - 24 U 197/18

    Mangelhafter Mietraum

    Bei der Ermittlung der Minderung, welche gem. § 287 ZPO der gerichtlichen Schätzung unterliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2013 - XII ZR 64/12), wäre hier zu beachten, dass sich die hitzebedingten Einwirkungen lediglich auf das Ladenlokal und nicht auf die Tiefgaragenstellplätze Nr. 65 und 66 sowie den Archivraum auswirkten.
  • OLG Köln, 24.11.2021 - 22 U 79/21

    Corona-Virus; Covid-19-Pandemie; Schließungsanordnung; Gebrauchsbeschränkung;

    Denn die Mängelfreiheit der Mietsache gehört nicht zu den zur Begründung des Anspruchs auf Miete erforderlichen Tatsachen, vielmehr begründet die nach Übergabe mangelbedingt eingetretene Mietminderung eine materiell-rechtliche Einwendung des Mieters gegen die Forderung auf Mietzahlung, die dieser darzulegen und zu beweisen hat (BGH, Vorbehaltsurteil vom 01.06.2005 - VIII ZR 216/04 -, NJW 2005, 2701; Beschluss vom 16.10.2013 - XII ZR 64/12 -, BeckRS 2013, 19782).
  • AG Berlin-Wedding, 17.03.2022 - 13 C 335/21

    Legionellenbefall rechtfertigt bei reiner Gefahrbesorgnis Minderung von 10%

    Die Ermittlung der Minderung unterliegt dabei der gerichtlichen Schätzung nach § 287 ZPO (BGH, Beschluss vom 16.10.2013 - XII ZR 64/12 -).
  • LG Frankfurt/Main, 05.03.2021 - 8 O 175/20

    Corona-Miete und Urkundenprozess

    Namentlich ist die Mangelfreiheit der Mietsache keine vom Vermieter für die Schlüssigkeit seiner Mietzinsforderung zu tätigende Darlegung (vgl. BGH, Urteile vom 16.10.2013, Az.: XII ZR 64/12 und vom 01.06.2005, Az.: VIII ZR 216/04, Rn. 11, zitiert nach juris).
  • LG Freiburg, 02.05.2019 - 3 S 168/18

    Mietzahlungsklage: Berücksichtigung der Mietminderung bei Geltendmachung im

    Die hieraus folgende Unstatthaftigkeit einer Klage auf Mietzins im Urkundsprozess wurde vom Bundesgerichtshof in einer vergleichbaren Konstellation zwar offengelassen (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2013 - XII ZR 64/12 -, juris), entspricht aber allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (KG Berlin, Urteil vom 05. April 2012 - 12 U 49/11 -, juris; Münch in: jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 535 BGB, Rn. 473; Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 592 ZPO, Rn. 2; Flatow, jurisPR-MietR 9/2012 Anm. 4), der auch die Kammer folgt.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2021 - 15 U 27/20

    Urkundenprozess auf Zahlung von Lizenzgebühren aus Lizenzvertrag; Lizenzvertrag

    Und auch dem Kläger, der diesen Einwendungen Tatsachen entgegenhält, ist es verwehrt, mit anderen Mitteln Beweis anzutreten bzw. zu führen (BGH BeckRS 2013, 19782; BGH BeckRS 1999, 30050585; BeckOK ZPO/Kratz ZPO § 595 Rn. 13; MüKoZPO/Braun/Heiß ZPO § 595 Rn. 10-12; Musielak/Voit/Voit ZPO § 595 Rn. 6).
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