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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.05.2014 - 3 U 1272/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10580
OLG Koblenz, 06.05.2014 - 3 U 1272/13 (https://dejure.org/2014,10580)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.05.2014 - 3 U 1272/13 (https://dejure.org/2014,10580)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - 3 U 1272/13 (https://dejure.org/2014,10580)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 273 Abs 1 BGB, § 331 BGB, § 387 BGB, § 389 BGB, § 518 Abs 3 BGB
    Leistung nach dem Todesfall: Herausgabe einer Lebensversicherungszahlung an eine Erbengemeinschaft bei rückwirkend unwirksamer Erbeinsetzung eines Vorerben im angefochtenen gemeinschaftlichen Testament; anzuwendendes Recht bei unter Lebenden vollzogener Verfügung ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments mit Einsetzung eines Vorerben; Rechtliche Einordnung einer Versicherungsleistung aus einer Lebensversicherung auf den Todesfall

  • erbrechtsiegen.de

    Herausgabe einer Lebensversicherungszahlung an eine Erbengemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments mit Einsetzung eines Vorerben

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zahlung einer Lebensversicherung kann in den Nachlass fallen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zahlung einer Lebensversicherung kann in den Nachlass fallen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zahlung einer Lebensversicherung kann in den Nachlass fallen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 72
  • ZEV 2014, 328
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 438/02

    Anfechtung einer unter Lebenden vollzogenen Verfügung auf den Todesfall

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.05.2014 - 3 U 1272/13
    Danach kann einem Dritten durch Vertrag zugunsten Dritter ohne Einhaltung erbrechtlicher Formvorschriften mit dem Tode des Versprechungsempfängers ein schuldrechtlicher Anspruch zugewendet werden, und zwar auch dann, wenn im Valutaverhältnis eine Schenkung auf den Todesfall vorliegt (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 26. November 2003, IV ZR 438/02, BGHZ 157, 79 ff. = NJW 2004, 767; Urteil vom 21. Mai 2008, IV ZR 238/06, NJW 2008, 2702).

    Danach kann einem Dritten durch Vertrag zugunsten Dritter ohne Einhaltung erbrechtlicher Formvorschriften mit dem Tode des Versprechungsempfängers ein schuldrechtlicher Anspruch zugewendet werden, und zwar auch dann, wenn im Valutaverhältnis eine Schenkung auf den Todesfall vorliegt (Palandt-Grüneberg, BGB, 73. Auflage 2014, § 331 Rn. 4; BGH, Urteil vom 26.11.2003 - IV ZR 438/02 - BGHZ 157, 79 ff. = NJW 2004, 767; Urteil vom 21.05.2008 - IV ZR 238/06 - NJW 2008, 2702).

    Die Frage, ob der Begünstige den erlangten Anspruch behalten darf oder an die Erben herauszugeben hat - also die Frage nach dem rechtlichen Grund im Valutaverhältnis - ist nicht nach dem Erbrecht, sondern nach dem Schuldrecht zu beurteilen (BGH, Urteil vom 26.11.2003, aaO, Juris Rn. 9).

  • BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06

    Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.05.2014 - 3 U 1272/13
    Danach kann einem Dritten durch Vertrag zugunsten Dritter ohne Einhaltung erbrechtlicher Formvorschriften mit dem Tode des Versprechungsempfängers ein schuldrechtlicher Anspruch zugewendet werden, und zwar auch dann, wenn im Valutaverhältnis eine Schenkung auf den Todesfall vorliegt (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 26. November 2003, IV ZR 438/02, BGHZ 157, 79 ff. = NJW 2004, 767; Urteil vom 21. Mai 2008, IV ZR 238/06, NJW 2008, 2702).

    Danach kann einem Dritten durch Vertrag zugunsten Dritter ohne Einhaltung erbrechtlicher Formvorschriften mit dem Tode des Versprechungsempfängers ein schuldrechtlicher Anspruch zugewendet werden, und zwar auch dann, wenn im Valutaverhältnis eine Schenkung auf den Todesfall vorliegt (Palandt-Grüneberg, BGB, 73. Auflage 2014, § 331 Rn. 4; BGH, Urteil vom 26.11.2003 - IV ZR 438/02 - BGHZ 157, 79 ff. = NJW 2004, 767; Urteil vom 21.05.2008 - IV ZR 238/06 - NJW 2008, 2702).

    Im Verhältnis zu den Erben des Versprechungsempfängers ist der Rechtserwerb aber nur dann gesichert, wenn das Valutaverhältnis wirksam ist (Palandt-Grüneberg, aaO, § 331 Rn.5; BGH, Urteil vom 21.05.2008, aaO).

  • BGH, 05.06.1985 - IVa ZR 257/83

    Rechtsstellung des überlebenden Ehegatten bei rückwirkender Unwirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.05.2014 - 3 U 1272/13
    Haben sich Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Erben und den Beklagten zum Vorerben eingesetzt und wird die Erbenstellung des Beklagten rückwirkend unwirksam, dann ist er von Anfang an als Erbschaftsbesitzer anzusehen (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 5. Juni 1985, IVa ZR 257/83, NJW 1985, 3068 ff. = FamRZ 1985, 1246).

    41 a) Haben sich Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Erben und den Beklagten zum Vorerben eingesetzt und wird die Erbenstellung des Beklagten rückwirkend unwirksam, dann ist er von Anfang an als Erbschaftsbesitzer anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 05.06.1985 - IVa ZR 257/83 - NJW 1985, 3068 ff. = FamRZ 1985, 1246).

  • OLG Koblenz, 18.02.2014 - 3 U 1142/13

    Nachlassverfahren: Voraussetzungen eines von einem Miterben geltend gemachten

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.05.2014 - 3 U 1272/13
    Dazu bedarf es eines Antrags auf Zustimmung zu einem bestimmten Teilungsplan (Palandt-Weidlich, BGB, 73. Auflage 2014, § 2042 Rn. 21; Bamberger/Roth-Lohmann, BGB, 3 Auflage 2012, § 2042 Rn.9; Senatsurteil vom 18.02.2014 - 3 U 1142/13 - ZEV 2014, 217, Juris).

    Voraussetzung für einen Auseinandersetzungsanspruch ist das Vorliegen der Teilungsreife (Senatsurteil vom 18.02.2014, aaO; KG, Urteil vom 10.1960 - 12 U 125/60 - NJW 1961, 733; OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.11.1973 - 4 U 279/72 - NJW 1974, 956; Bamberger/Roth-Lohmann, ebd.; Soergel-Wolf, BGB, Erbrecht, 2001, § 2042 Rn. 20).

  • OLG Karlsruhe, 29.11.1973 - 4 U 209/72
    Auszug aus OLG Koblenz, 06.05.2014 - 3 U 1272/13
    Voraussetzung für einen Auseinandersetzungsanspruch ist das Vorliegen der Teilungsreife (Senatsurteil vom 18.02.2014, aaO; KG, Urteil vom 10.1960 - 12 U 125/60 - NJW 1961, 733; OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.11.1973 - 4 U 279/72 - NJW 1974, 956; Bamberger/Roth-Lohmann, ebd.; Soergel-Wolf, BGB, Erbrecht, 2001, § 2042 Rn. 20).
  • LG Ellwangen/Jagst, 15.01.2010 - 2 O 308/09
    Auszug aus OLG Koblenz, 06.05.2014 - 3 U 1272/13
    Auf die Vollstreckungsgegenklage des Beklagten hin hat das Landgericht Bad Kreuznach mit Urteil vom 09.07.2010 (2 O 308/09) die Zwangsvollstreckung aus dem Teilanerkenntnisurteil vom 26.02.2008 für unzulässig erklärt.
  • OLG Hamm, 19.06.2015 - 20 U 122/14

    Auslegung eines Rentenversicherungsvertrages hinsichtlich der

    In der Erklärung bei Abschluss des Versicherungsvertrages, dass mit dem Tod der Frau X die Versicherungsnehmereigenschaft auf die versicherte Person Frau H übergehen sollte, und in der Annahme dieser Erklärung durch Frau H, die den auf ihr Leben genommenen Versicherungsvertrag unter dieser Prämisse mitunterzeichnet hat, liegt der Abschluss eines Abtretungsvertrages gem. § 398 BGB und im Hinblick darauf, dass die Abtretung schenkweise erfolgt ist, zugleich eine vollzogene Schenkung gemäß § 516, 518 Abs. 2 BGB (vgl. auch OLG Koblenz, Urteil vom 06.05.2014, 3 U 1272/13-juris-; OLG Hamburg, Urteil vom 04.12.1962, 2 U 173/62, NJW, 1963, S. 449; BGH, Urteil vom 19.10.1983 IVa ZR71/82-juris-; BGH, Urteil vom 29.11.2011, II ZR 306/09-juris-).
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Rechtsprechung
   OLG München, 14.03.2014 - 34 Wx 502/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4642
OLG München, 14.03.2014 - 34 Wx 502/13 (https://dejure.org/2014,4642)
OLG München, Entscheidung vom 14.03.2014 - 34 Wx 502/13 (https://dejure.org/2014,4642)
OLG München, Entscheidung vom 14. März 2014 - 34 Wx 502/13 (https://dejure.org/2014,4642)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verfahren des Grundbuchamts bei Fortsetzung der Nacherbfolge an einem Grundstücksteil im Wege dinglicher Surrogation

  • notar-drkotz.de

    Grundbuchberichtigung nach dem Eintritt des Nacherbfalls Eigentümereintragung auf Nacherben

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Berichtigung des Grundbuchs bei Eintritt des Nacherbfalls

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 2027
  • Rpfleger 2014, 491
  • ZEV 2014, 328
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 11.06.2002 - 15 W 170/02

    Grundbuchberichtigung auf den Nacherben nach Eintritt des Nacherbfalls

    Auszug aus OLG München, 14.03.2014 - 34 Wx 502/13
    Setzt sich die Nacherbfolge im Weg der dinglichen Surrogation an einem Grundstück (-santeil) fort, das der Vorerbe im Weg der Erbauseinandersetzung aus dem Nachlass erworben hat, so kann nach dem Eintritt des Nacherbfalls die Eigentümereintragung auf den Nacherben berichtigt werden (siehe auch OLG Hamm NJW-RR 2002, 1518).

    Demnach setzt sich die Nacherbfolge im Weg der dinglichen Surrogation (siehe § 2111 BGB) an dem Grundstücksmiteigentumsanteil fort, das der Vorerbe im Weg der Erbauseinandersetzung aus dem Nachlass erworben hat (OLG Hamm NJW-RR 2002, 1518; Palandt/Weidlich § 2111 Rn. 7).

    Der die Nacherbfolge bekundende Erbschein erlaubt die Berichtigung auf die Beteiligte als Nacherbin (ebenso OLG Hamm NJW-RR 2002, 1518/1519).

  • BayObLG, 06.10.2004 - 2Z BR 87/04

    Keine Erbengemeinschaft zwischen Nacherben und Alleinerben des Vorerben -

    Auszug aus OLG München, 14.03.2014 - 34 Wx 502/13
    Anerkannt ist insoweit, dass es bei der Erbauseinandersetzung unter Beteiligung von Nacherben möglich ist, eine endgültige Auseinandersetzung vorzunehmen mit der Folge, dass die dem Vorerben übertragenen Gegenstände aus dem Nachlass ausscheiden und damit von der Nacherbeneinsetzung nicht mehr erfasst werden (vgl. BGH NJW-RR 217/218; auch BayObLG MittBayNot 2005, 239/240).

    b) Anders als dies das Grundbuchamt sieht, zeigt der in den Erklärungen der Urkundsbeteiligten zum Ausdruck gekommene Parteiwille deutlich auf, dass der Vertrag nur die Auseinandersetzung unter den Erben nach Anton N. (senior) regeln sollte, nicht hingegen eine vertragliche Auflösung des zwischen dem Vorerben und der Beteiligten als Nacherbin bestehenden Verhältnisses bezweckte (siehe dazu BGH NJW-RR 2001, 217/218; BayObLG MittBayNot 2005, 239/240; Palandt/Weidlich BGB 73. Aufl. § 2100 Rn. 18; Lang in Burandt/Rojahn § 2111 BGB Rn. 18 und 19).

  • BGH, 13.10.2000 - V ZR 451/98

    Auseinandersetzung bei Nacherbschaft hinsichtlich eines Gesamthandanteils

    Auszug aus OLG München, 14.03.2014 - 34 Wx 502/13
    b) Anders als dies das Grundbuchamt sieht, zeigt der in den Erklärungen der Urkundsbeteiligten zum Ausdruck gekommene Parteiwille deutlich auf, dass der Vertrag nur die Auseinandersetzung unter den Erben nach Anton N. (senior) regeln sollte, nicht hingegen eine vertragliche Auflösung des zwischen dem Vorerben und der Beteiligten als Nacherbin bestehenden Verhältnisses bezweckte (siehe dazu BGH NJW-RR 2001, 217/218; BayObLG MittBayNot 2005, 239/240; Palandt/Weidlich BGB 73. Aufl. § 2100 Rn. 18; Lang in Burandt/Rojahn § 2111 BGB Rn. 18 und 19).
  • OLG München, 11.04.2011 - 34 Wx 160/11

    Grundbuchverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Nacherbfolge

    Auszug aus OLG München, 14.03.2014 - 34 Wx 502/13
    12 c) Die Berichtigung (§ 22 GBO) des im Antrag bezeichneten Grundbuchs kann nicht bereits auf der Grundlage des die Beteiligte ausweisenden Nacherbenvermerks in Verbindung mit der Sterbeurkunde des Vorerben (siehe Senat vom 11.4.2011, 34 Wx 160/11 = FGPrax 2012, 173; Demharter § 35 Rn. 8 m. w. N.) bewirkt werden.
  • BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 139/96

    Bestimmtheit der Zwischenverfügung - Verpflichtung zum ausschließlichen Verkauf

    Auszug aus OLG München, 14.03.2014 - 34 Wx 502/13
    Die noch fehlende Konkretisierung des Eintragungsantrags ist aber im Allgemeinen kein Grund, den Antrag zurückzuweisen; vielmehr ist regelmäßig - so auch hier - der Erlass einer Zwischenverfügung (§ 18 Abs. 1 GBO) angebracht (siehe BayObLG Rpfleger 1997, 371; Demharter § 18 Rn. 26).
  • BayObLG, 04.08.1988 - BReg. 2 Z 19/88

    Voraussetzungen für die Löschung des Nacherbenvermerks wegen Unrichtigkeit

    Auszug aus OLG München, 14.03.2014 - 34 Wx 502/13
    Aus dem Nachlass scheidet ein Nachlassgegenstand aus, wenn der Vorerbe darüber mit Wirksamkeit für den Nacherben verfügt hat (BayObLG Rpfleger 1988, 525).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2017 - 20 W 72/16

    Grundbuch: Richtigkeit des Zeugnisses gem. § 36 GBO

    Es ist anerkannt, dass es bei der Erbauseinandersetzung unter Beteiligung von Nacherben möglich ist, eine endgültige Auseinandersetzung vorzunehmen mit der Folge, dass die dem Vorerben übertragenen Gegenstände aus dem Nachlass ausscheiden und damit von der Nacherbeneinsetzung nicht mehr erfasst werden (vgl. dazu OLG München Rpfleger 2014, 491 m. w. N.; vgl. auch BayObLGZ 1958, 109, 113).
  • BGH, 17.09.2020 - V ZB 8/20

    Eingezogener Erbschein ist kein Nachweis der Erbfolge

    cc) Soweit sich die Antragsteller auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München (FamRZ 2014, 2027) berufen, von der sich das Beschwerdegericht ausdrücklich abgegrenzt hat, vermag dies der Rechtsbeschwerde nicht zum Erfolg zu verhelfen.
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2020 - 3 Wx 239/19
    Mit vergleichbarer Begründung haben zwar das Oberlandesgericht München und das Oberlandesgericht Hamm jeweils für den Fall einer Eintragung im Grundbuch nach dem Eintritt des Nacherbenfalls entschieden, dass ein Erbschein, der dem Vorerben erteilt und nach dessen Tode eingezogen wurde, beachtlich sei und die Eintragung im Grundbuch sodann auf der Grundlage des die Nacherbfolge bekundenden Erbscheins erfolgen könne (OLG München FamRZ 2014, 2027 ff. und OLG Hamm NJW-RR 2002, 1518 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 28.04.2014 - 31 Wx 5/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8584
OLG München, 28.04.2014 - 31 Wx 5/14 (https://dejure.org/2014,8584)
OLG München, Entscheidung vom 28.04.2014 - 31 Wx 5/14 (https://dejure.org/2014,8584)
OLG München, Entscheidung vom 28. April 2014 - 31 Wx 5/14 (https://dejure.org/2014,8584)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtsstellung des Nachlassinsolvenzverwalters im Hinblick auf insolvenzfreies Vermögen zu Lebzeiten des Schuldners

  • zvi-online.de

    BGB § 1981; InsO § 80
    Kein Recht des Nachlassinsolvenzverwalters zur Beantragung einer Nachlassverwaltung hinsichtlich des insolvenzfreien Vermögens des verstorbenen Schuldners

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Insovenzverwalter ist nicht zur Nachlassverwaltung hinsichtlich des zu Lebzeiten des Schuldners insolvenzfreien Vermögens befugt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2014, 527
  • FamRZ 2014, 1735
  • Rpfleger 2014, 600
  • ZEV 2014, 328
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.2013 - IX ZR 3/13

    Tod des Insolvenzschuldners: Anspruchsgegner für einen Anspruch eines

    Auszug aus OLG München, 28.04.2014 - 31 Wx 5/14
    c) Zur Masse gehört auch nach der Überleitung in das Nachlassinsolvenzverfahren nur das zwischen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und dem Erbfall erworbene pfändbare Vermögen des Erblassers (h.M., vgl. BGH ZIP 2014, 137 m.w.N.; MünchKommInsO/Siegmann 2. Aufl. 2008 Vor §§ 315-331 Rn. 3 m.w.N zum Meinungsstand).

    Sie ist die Kehrseite der Trennung zwischen dem Nachlass und dem Eigenvermögen des Erben und ist keine Ersatzregelung, welche den Anwendungsbereich des § 38 InsO vom Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung auf den des Todes des Insolvenzschuldners erstreckt (vgl. BGH ZIP 2014, 137/138; MünchKommInsO/Siegmann vor §§ 315-331 Rn. 3 a).

    Die vom Beschwerdeführer aufgeworfenen rechtlichen Fragen sind durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.9.2013 (ZIP 2014, 137) geklärt.

  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus

    Auszug aus OLG München, 28.04.2014 - 31 Wx 5/14
    Das bisherige Insolvenzverfahren nimmt ohne Unterbrechung seinen Fortgang mit dem Erben als neuen Schuldner (BGHZ 157, 350/354).
  • BGH, 21.02.2008 - IX ZB 62/05

    Überleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens in ein Nachlassinsolvenzverfahren

    Auszug aus OLG München, 28.04.2014 - 31 Wx 5/14
    Das gilt sowohl für das Regelinsolvenzverfahren als auch für das Verbraucherinsolvenzverfahren (vgl. BGHZ 175, 307).
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