Rechtsprechung
   LAG Hamm, 18.08.2004 - 2 Ta 172/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9707
LAG Hamm, 18.08.2004 - 2 Ta 172/04 (https://dejure.org/2004,9707)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.08.2004 - 2 Ta 172/04 (https://dejure.org/2004,9707)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. August 2004 - 2 Ta 172/04 (https://dejure.org/2004,9707)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9707) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsweg: Die Arbeitsgerichte sind nicht zuständig, wenn der vertretungsberechtigte Geschäftsführer den Geschäftsführeranstellungsvertrag mit der Muttergesellschaft geschlossen hat (im Anschluss an BAG, Urteil vom 20.08.2003 - 5 AZB 79/02 - AP Nr. 58 zu § 5 ArbGG 1979).

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG
    Rechtsweg: Die Arbeitsgerichte sind nicht zuständig, wenn der vertretungsberechtigte Ge-schäftsführer den Geschäftsführeranstellungsvertrag mit der Muttergesellschaft geschlossen hat (im Anschluss an BAG, Urteil vom 20.08.2003 - 5 AZB 79/02 - AP Nr. 58 zu § 5 ArbGG 1979).

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Rechtsweges im Beschwerderechtszug ; Rechtmäßigkeit der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch eine ordentliche Kündigung ; Arbeitnehmereigenschaft eines Geschäftsführers

  • Judicialis

    ArbGG § 5 Abs. 1; ; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 2; ; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 3; ; ArbGG § 48 Abs. 1; ; GVG § 13; ; GVG § 17 a Abs. 2 Satz 1; ; GVG § 17 a Abs. 4 Satz 2; ; ZPO § 569; ; ZPO § 571; ; ZPO § 572

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 2251
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZB 79/02

    Rechtsweg - Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG

    Auszug aus LAG Hamm, 18.08.2004 - 2 Ta 172/04
    Erforderlich ist allein, dass der Kläger als Mitglied eines Vertretungsorgans kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der W3xxxxxx-F2xxxxxxx GmbH & Co. KG berufen ist (BAG, Urteil vom 20.08.2003 - 5 AZB 79/02 - AP Nr. 58 zu § 5 ArbGG 1979 unter B I 6. b der Gründe; vgl. ferner Moll, RdA 2002, 226, 227).

    Stehen wie im vorliegenden Fall gesellschaftsrechtliche und arbeitsrechtliche Fragen im Streit, wollte der Gesetzgeber für diesen Fall festlegen, dass die ordentlichen Gerichte zuständig sind (Wank, Anm. zu BAG vom 20.08.2003 - 5 AZB 79/02 - AP Nr. 58 zu § 5 ArbGG 1979).

    2. Anders als vom Kläger angenommen bezieht sich die Entscheidung des BAG vom 20.08.2003 - 5 AZB 79/02 - (AP Nr. 58 zu § 5 ArbGG 1979) nicht ausschließlich auf den Geschäftsführer der GmbH & Co. KG, sondern hat darüber hinausgehende Bedeutung.

  • BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 9/01

    Rechtsweg - Organvertreter

    Auszug aus LAG Hamm, 18.08.2004 - 2 Ta 172/04
    Es kommt maßgeblich darauf an, ob der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag das Tätigwerden als Vertretungsorgan beinhaltet (BAG, Urteil vom 23.08.2001 - 5 AZB 9/01 - DB 2001, 2660).
  • BAG, 13.07.1995 - 5 AZB 37/94

    Rechtsweg - Geschäftsführer/Gesamtprokurist

    Auszug aus LAG Hamm, 18.08.2004 - 2 Ta 172/04
    Die anderslautende Entscheidung des BAG vom 13.07.1995 - 5 AZB 37/94 - (AP Nr. 23 zu § 5 ArbGG 1979) ist vom BAG ausdrücklich aufgegeben worden.
  • LAG Hamburg, 01.08.2005 - 5 Ta 9/05

    Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers einer Tochter im GmbH Konzern

    Die Frage, ob bei Streitigkeiten zwischen dem Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft und der Konzernmutter unabhängig von der Qualifizierung des Vertragsverhältnisses mit ihr bereits gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG der Rechtsweg zur Arbeitsgerichtsbarkeit nicht gegeben ist, konnte daher offen bleiben (LAG Frankfurt vom 31. August 2004 - 13 Sa 340/04 - n.v.; LAG Hamm vom 18. August 2004 - 23 Ta 172/04 - ZIP 04, 2251; BAG vom 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - AP Nr. 58 zu § 5 ArbGG 1979).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht