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   KG, 17.04.2002 - 24 W 316/01   

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https://dejure.org/2002,3954
KG, 17.04.2002 - 24 W 316/01 (https://dejure.org/2002,3954)
KG, Entscheidung vom 17.04.2002 - 24 W 316/01 (https://dejure.org/2002,3954)
KG, Entscheidung vom 17. April 2002 - 24 W 316/01 (https://dejure.org/2002,3954)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen den Konkurs- / Insolvenzverwalter nach Freigabe des Wohnungseigentums; Ansprüche aus dem Gemeinschaftsverhältnis nach Ausscheiden von Wohnungseigentümern

  • Judicialis

    WEG § 43; ; WEG § 46

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 43 § 46
    Zuständigkeit des Prozessgerichts für Ansprüche gegen den Konkursverwalter nach Freigabe des Wohnungseigentumsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zuständigkeit für Ansprüche gegen den Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 400
  • NZI 2003, 176 (Ls.)
  • NZM 2002, 1008 (Ls.)
  • NZM 2002, 528
  • FGPrax 2002, 161
  • ZMR 2002, 698
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.11.1988 - V ZB 11/88

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Ansprüchen aus dem Gemeinschaftsverhältnis gegen

    Auszug aus KG, 17.04.2002 - 24 W 316/01
    Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller ist gemäß §§ 27, 29 FGG, 45 WEG zulässig (BGHZ 106, 34 = NJW 1989, 714; BayObLG NJW-RR 1999, 11 = ZMR 1998, 502 = NZM 1989, 515; Senat OLGZ 1994, 279 = NJW-RR 1994, 208 = WuM 1994, 46).

    Der Senat würde aber unter Zugrundelegung dieser Rechtsauffassung von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. November 1988 (BGHZ 106, 34 = NJW 1989, 714) abweichen.

    Der Senat befürwortet im Gegensatz zu BGHZ 106, 34 die Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte für Ansprüche aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer auch dann, wenn Wohnungseigentümer oder die an deren Stelle zur Wohngeldzahlung Verpflichteten (Insolvenzverwalter, Konkursverwalter, Zwangsverwalter) aus der Gemeinschaft ausgeschieden sind.

    Dies hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung für Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern und dem abberufenen Verwalter entschieden (BGHZ 44, 43 = NJW 1965, 1763; BGHZ 59, 58 = NJW 1972, 1318; BGHZ 65, 264 = NJW 1976, 239; BGHZ 78, 57 = NJW 1980, 2466; BGHZ 106, 34 = NJW 1989, 714).

    Soweit BGHZ 106, 34 auf die Rechtswerte der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes hinsichtlich der einmal eingeschlagenen Rechtsentwicklung verweist, verliert dieses Argument schon deshalb an Bedeutung, weil es nicht um die Zuerkennung oder Aberkennung materiell-rechtlicher Positionen geht, sondern lediglich um die Rechtsfrage, auf welchem Rechtsweg die materiell-rechtlichen Ansprüche durchzusetzen sind.

    Nach mehr als 12 Jahren hält der Senat eine Überprüfung der in BGHZ 106, 34 geäußerten Rechtsauffassung für angezeigt.

  • BGH, 13.11.1975 - VII ZR 186/73

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels auf Beklagtenseite

    Auszug aus KG, 17.04.2002 - 24 W 316/01
    Dies hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung für Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern und dem abberufenen Verwalter entschieden (BGHZ 44, 43 = NJW 1965, 1763; BGHZ 59, 58 = NJW 1972, 1318; BGHZ 65, 264 = NJW 1976, 239; BGHZ 78, 57 = NJW 1980, 2466; BGHZ 106, 34 = NJW 1989, 714).
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines

    Auszug aus KG, 17.04.2002 - 24 W 316/01
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs betrifft zwar unmittelbar einen vor Rechtshängigkeit aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeschiedenen Wohnungseigentümer, ist aber gleichermaßen auf den Konkurs- beziehungsweise Insolvenzverwalter wie auch auf den Zwangsverwalter anzuwenden, wenn diese vor Rechtshängigkeit der Ansprüche aus dem Gemeinschaftsverhältnis das Wohnungseigentumsrecht aus der Masse freigegeben haben beziehungsweise die Zwangsverwaltung aufgehoben worden ist (vgl. BGH NJW 1994, 1866 = ZMR 1994, 256 = WuM 1994, 1183).
  • BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene

    Es hat deshalb mit Beschluß vom 17. April 2002 (NZM 2002, 528 = ZfIR 2002, 492 = NZI 2002, 40 = WuM 2002, 397 = KGR 2002, 212 = FGPrax 2002, 161 = ZMR 2002, 698) die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • KG, 20.08.2003 - 24 W 142/02

    Wohnungseigentum: Freigabe durch Insolvenzverwalter; Änderung des Passivrubrums

    Der Senat hat in seinem Vorlagebeschluss vom 17. April 2002 (24 W 316/01 - ZMR 2002, 698 = NZM 2002, 528) zur Wirksamkeit der Freigabeerklärung u. a. ausgeführt: Für den Zugang der Freigabeerklärung des Konkursverwalters bei der Gemeinschuldnerin ist es ausreichend, wenn die Erklärung in den tatsächlichen Bereich des Empfängers gelangt, während es auf die Vertretungsbefugnisse innerhalb der Gesellschaft nicht ankommt.
  • AG Mannheim, 14.07.2004 - 4 URWEG 105/04

    Freigabe eines Vermögensgegenstandes mit Wirkung der Beendigung des

    In einem weiteren Verfahren (vgl. NZM 2002, 528) wurde gleichfalls der Insolvenzverwalter wegen Wohngeldern aus der Zeit nach der Freigabe in Anspruch genommen, was den hiesigen Standpunkt stützt.
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