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   BGH, 20.11.2000 - NotZ 22/00   

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https://dejure.org/2000,2794
BGH, 20.11.2000 - NotZ 22/00 (https://dejure.org/2000,2794)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2000 - NotZ 22/00 (https://dejure.org/2000,2794)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2000 - NotZ 22/00 (https://dejure.org/2000,2794)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zweifel an der Eignung eines Bewerbers für das Amt des Notars wegen Trunkenheit im Verkehr und anschließender Unfallflucht - Beschränkt nachprüfbare Beurteilung der Justizverwaltung hinsichtlich der Prognose über den Zeitpunkt des Entfallens der Zweifel an der Eignung ...

  • Judicialis

    BNotO § 6 Abs. 1; ; StGB § 142; ; StGB § 315 c Abs. 1 Ziff. 1 a; ; StGB § 315 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eignung für Amt des Notars bei Trunkenheit im Verkehr und anschließender Unfallflucht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1138
  • MDR 2001, 417
  • DNotZ 2001, 573
  • ZNotP 2001, 114
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 48/95

    Gerichtliche Überprüfung der persönlichen Eignung für das Amt des Notars

    Auszug aus BGH, 20.11.2000 - NotZ 22/00
    b) Die Prognose, ab welchem Zeitpunkt die Zweifel an der Eignung des Bewerbers entfallen, unterliegt der nur beschränkt nachprüfbaren Beurteilung der Justizverwaltung (im Anschluß an BGHZ 134, 137).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt der Landesjustizverwaltung bei der nach § 6 Abs. 1 BNotO gebotenen Prognose, ob ein Bewerber aufgrund seiner richtig festgestellten und rechtlich zutreffend bewerteten persönlichen Umstände (nachstehend zu 1.) für das Amt des Notars geeignet ist, ein Beurteilungsspielraum zu (BGHZ 134, 137).

  • BGH, 22.03.1999 - NotZ 33/98

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Eignung für das Amt des Notars

    Auszug aus BGH, 20.11.2000 - NotZ 22/00
    Zum maßgeblichen Zeitpunkt, dem Ablauf der Bewerbungsfrist Mitte Juni 1999 (Senatsbeschl. v. 22. März 1999, NotZ 33/98, BGHR BNotO § 6, Eignung 13), konnte der Antragsgegner, was entgegen der Auffassung des Antragstellers genügt, vom Fortbestehen von Zweifeln an der Eignung für das Amt (st. Rspr., Senatsbeschl. v. 26. März 1973, NotZ 7/72, DNotZ 1974, 755 f; v. 18. September 1995, NotZ 30/94, NJW-RR 1996, 311; v. 20. März 2000, NotZ 22/99, ZNotP 2000, 404) ausgehen.
  • BGH, 20.03.2000 - NotZ 22/99

    Eignung eines Notarbewerbers bei Anhängigkeit eines (Wirtschafts-)Strafverfahrens

    Auszug aus BGH, 20.11.2000 - NotZ 22/00
    Zum maßgeblichen Zeitpunkt, dem Ablauf der Bewerbungsfrist Mitte Juni 1999 (Senatsbeschl. v. 22. März 1999, NotZ 33/98, BGHR BNotO § 6, Eignung 13), konnte der Antragsgegner, was entgegen der Auffassung des Antragstellers genügt, vom Fortbestehen von Zweifeln an der Eignung für das Amt (st. Rspr., Senatsbeschl. v. 26. März 1973, NotZ 7/72, DNotZ 1974, 755 f; v. 18. September 1995, NotZ 30/94, NJW-RR 1996, 311; v. 20. März 2000, NotZ 22/99, ZNotP 2000, 404) ausgehen.
  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 30/93

    Falschaussage - Amtsenthebung

    Auszug aus BGH, 20.11.2000 - NotZ 22/00
    An der persönlichen Eignung für das Amt im Sinne der Bestellungsvoraussetzung fehlt es nicht nur dann, wenn der Bewerber in dem Falle, daß er bereits zum Notar bestellt wäre, des Amtes enthoben (§ 50 BNotO) oder wegen eines Verhaltens, das ihn für den Beruf unwürdig erscheinen läßt, aus dem Amt entfernt werden müßte (§ 97 BNotO); es genügt, wenn sonstige Gründe von Gewicht vorhanden sind, die der Eignung entgegenstehen (Senatsbeschl. v. 9. Januar 1995, NotZ 30/93, BGHR BNotO n.F. § 6, Eignung 5).
  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 30/94

    Notarstelle - Bewerbereignung

    Auszug aus BGH, 20.11.2000 - NotZ 22/00
    Zum maßgeblichen Zeitpunkt, dem Ablauf der Bewerbungsfrist Mitte Juni 1999 (Senatsbeschl. v. 22. März 1999, NotZ 33/98, BGHR BNotO § 6, Eignung 13), konnte der Antragsgegner, was entgegen der Auffassung des Antragstellers genügt, vom Fortbestehen von Zweifeln an der Eignung für das Amt (st. Rspr., Senatsbeschl. v. 26. März 1973, NotZ 7/72, DNotZ 1974, 755 f; v. 18. September 1995, NotZ 30/94, NJW-RR 1996, 311; v. 20. März 2000, NotZ 22/99, ZNotP 2000, 404) ausgehen.
  • BGH, 26.03.1973 - NotZ 7/72

    Bestellung eines weiteren Notars im Amtsgerichtsbezirk Flensburg - Abhängigkeit

    Auszug aus BGH, 20.11.2000 - NotZ 22/00
    Zum maßgeblichen Zeitpunkt, dem Ablauf der Bewerbungsfrist Mitte Juni 1999 (Senatsbeschl. v. 22. März 1999, NotZ 33/98, BGHR BNotO § 6, Eignung 13), konnte der Antragsgegner, was entgegen der Auffassung des Antragstellers genügt, vom Fortbestehen von Zweifeln an der Eignung für das Amt (st. Rspr., Senatsbeschl. v. 26. März 1973, NotZ 7/72, DNotZ 1974, 755 f; v. 18. September 1995, NotZ 30/94, NJW-RR 1996, 311; v. 20. März 2000, NotZ 22/99, ZNotP 2000, 404) ausgehen.
  • BGH, 06.03.2023 - NotZ(Brfg) 6/22

    Bestellung eines Bewerbers zum Notar bei begründeten Zweifeln an der persönlichen

    Mit Blick auf die Bedeutung einer funktionierenden vorsorgenden Rechtspflege als überragend wichtigem Gemeinschaftsgut ist es nicht geboten, einem Bewerber Zugang zum Amt des Notars zu verschaffen, wenn bereits im Vorhinein aufgrund berufsrechtlicher Verfehlungen Zweifel an dessen persönlicher Eignung bestehen, die die Schwelle der Anforderungen für eine Amtsenthebung noch nicht erreichen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. November 2000 - NotZ 22/00, NJW-RR 2001, 1138; Diehn/Bormann, BNotO, § 6 Rn. 8).
  • BGH, 19.11.2018 - NotZ(Brfg) 5/18

    Voraussetzungen für die Versagung der Erlaubnis des Weiterführens der

    Abzustellen ist dabei nicht in erster Linie auf das Vertrauen, das die Mandanten dem Notar im Hinblick auf die Betreuung ihrer Angelegenheiten entgegen gebracht haben, sondern auf das Ansehen des Amtes als solches und das Vertrauen, das die Allgemeinheit dem Notarberuf entgegenbringt (vgl. Senatsbeschluss vom 20. November 2011 - NotZ 22/00, DNotZ 2001, 573, 574).
  • BGH, 12.07.2004 - NotZ 1/04

    Eignung eines Notarbewerbers bei zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht

    Zum Prognosebereich gehört auch die Feststellung des Zeitpunktes, ab welchem Zweifel an der Eignung des Bewerbers entfallen (Beschl. v. 20. November 2000, NotZ 22/00, ZNotP 2001, 114).
  • BGH, 14.03.2005 - NotZ 30/04

    Persönliche Eignung eines Notarbewerbers

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt, dem Ablauf der Bewerbungsfrist am 30. September 2003 (vgl. Senatsbeschluß vom 20. November 2000 - NotZ 22/00 - NJW-RR 2001, 1138 m.w.N.), lag das Fehlverhalten des Antragstellers ca. 41/2 Jahre zurück.
  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 44/02

    Zurückweisung der Bewerbung um eine Notarstelle mangels persönlicher Eignung des

    Die Prognoseentscheidung der Antragsgegnerin hält sich im Rahmen des der Justizverwaltung insoweit nach der Rechtsprechung des Senats eingeräumten Beurteilungsspielraums (dazu grundlegend BGHZ 134, 137; aus neuerer Zeit Senatsbeschlüsse vom 20. März 2000 - NotZ 21 und 22/99 - DNotZ 2000, 717 und ZNotP 2000, 404 sowie vom 20. November 2000 - NotZ 22/00 - ZNotP 2001, 114 und vom 31. Juli 2000 in der Sache NotZ 5/00 des Antragstellers).
  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 43/02

    Zurückweisung der Bewerbung um eine Notarstelle mangels persönlicher Eignung des

    Die Prognoseentscheidung der Antragsgegnerin hält sich im Rahmen des der Justizverwaltung insoweit nach der Rechtsprechung des Senats eingeräumten Beurteilungsspielraums (dazu grundlegend BGHZ 134, 137; aus neuerer Zeit Senatsbeschlüsse vom 20. März 2000 - NotZ 21 und 22/99 - DNotZ 2000, 717 und ZNotP 2000, 404 sowie vom 20. November 2000 - NotZ 22/00 - ZNotP 2001, 114 und vom 31. Juli 2000 in der Sache NotZ 5/00 des Antragstellers).
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