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Rechtsprechung
   BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07   

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BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07 (https://dejure.org/2009,772)
BAG, Entscheidung vom 12.03.2009 - 2 AZR 251/07 (https://dejure.org/2009,772)
BAG, Entscheidung vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 (https://dejure.org/2009,772)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

  • openjur.de

    Außerordentliche fristlose Kündigung; Ankündigung einer Erkrankung

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristlose Kündigung nach Ankündigung einer Erkrankung als Druckmittel wegen Versagung eines begehrten Urlaubs

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung (fristlose) - Ankündigung einer Erkrankung

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

  • Betriebs-Berater

    Fristlose Kündigung wegen Ankündigung einer Erkrankung

  • Betriebs-Berater

    Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Ankündigung einer Erkrankung

  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 1; ; BAT § 54 Abs. 1; ; BAT § 55 Abs. 1; ; BayPVG Art. 77 Abs. 3; ; BayPVG Art. 77 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristlose Kündigung nach Ankündigung einer Erkrankung als Druckmittel wegen Versagung eines begehrten Urlaubs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die angekündigte Erkrankung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Außerordentliche fristlose Kündigung bei Ankündigung einer Erkrankung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Urlaubstag verweigert - Arbeitnehmer droht mit Krankmachen: Fristlose Kündigung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Drohung mit einer Erkrankung als wichtiger Kündigungsgrund

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsschutz - Wann ist die Drohung mit einer Erkrankung wichtiger Kündigungsgrund?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 779
  • BB 2009, 1413
  • BB 2009, 2711
  • ZTR 2009, 445
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 707/01

    Anhörung des Betriebsrats - Fehler des Betriebsrats bei Beschlußfassung

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    Solche Fehler gehen schon deshalb nicht zu Lasten des Arbeitgebers, weil dieser keine wirksamen rechtlichen Einflussmöglichkeiten auf die Beschlussfassung der Arbeitnehmervertretung hat (vgl. zur Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG: Senat 6. Oktober 2005 - 2 AZR 316/04 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 150 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 16; 16. Januar 2003 - 2 AZR 707/01 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 129 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 2).

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn für den Arbeitgeber erkennbar keine Stellungnahme des Gremiums, sondern nur eine persönliche Äußerung eines Mitglieds der Arbeitnehmervertretung vorliegt oder der Arbeitgeber den Fehler selbst veranlasst hat (Senat 6. Oktober 2005 - 2 AZR 316/04 - aaO.; 16. Januar 2003 - 2 AZR 707/01 - aaO.).

    Demgegenüber haben die Beklagten, ohne hierzu allerdings nähere Angaben zu machen, vorgetragen, die Zeitspanne zwischen der zweiten Anhörung und der Rückgabe der Stellungnahme mit dem Vermerk sei ausreichend gewesen, um einen entsprechenden Beschluss des Personalrats zu fassen (vgl. dazu auch Senat 16. Januar 2003 - 2 AZR 707/01 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 129 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 2); auch sei der Personalratsvorsitzende nicht dazu gedrängt worden, den handschriftlichen Wiederholungsvermerk anzubringen.

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem unberechtigten Verlangen auf Gewährung von Urlaub nicht entsprechen sollte, ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (vgl. Senat 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 4 = EzA BGB § 626 nF Nr. 143; 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).

    bb) Die Pflichtwidrigkeit der Ankündigung einer Krankschreibung bei objektiv nicht bestehender Erkrankung im Zeitpunkt der Ankündigung liegt jedoch in erster Linie darin, dass der Arbeitnehmer mit einer solchen Erklärung zum Ausdruck bringt, er sei notfalls bereit, seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht zu missbrauchen, um sich einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen (vgl. Senat 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 4 = EzA BGB § 626 nF Nr. 143; 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).

    (2) Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast ist zwar von dem Grundsatz auszugehen, dass dem Arbeitgeber der Vollbeweis für das Vorliegen eines die Kündigung rechtfertigenden Grundes obliegt (st. Rspr., vgl. etwa Senat 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - AP BGB § 626 Nr. 208 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 18; 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).

  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92

    Fristlose Kündigung wegen Androhung einer künftigen Erkrankung

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem unberechtigten Verlangen auf Gewährung von Urlaub nicht entsprechen sollte, ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (vgl. Senat 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 4 = EzA BGB § 626 nF Nr. 143; 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).

    Diese verbietet es, die andere Seite unzulässig unter Druck zu setzen (vgl. Senat 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 4 = EzA BGB § 626 nF Nr. 143).

    bb) Die Pflichtwidrigkeit der Ankündigung einer Krankschreibung bei objektiv nicht bestehender Erkrankung im Zeitpunkt der Ankündigung liegt jedoch in erster Linie darin, dass der Arbeitnehmer mit einer solchen Erklärung zum Ausdruck bringt, er sei notfalls bereit, seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht zu missbrauchen, um sich einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen (vgl. Senat 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 4 = EzA BGB § 626 nF Nr. 143; 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 316/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    Solche Fehler gehen schon deshalb nicht zu Lasten des Arbeitgebers, weil dieser keine wirksamen rechtlichen Einflussmöglichkeiten auf die Beschlussfassung der Arbeitnehmervertretung hat (vgl. zur Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG: Senat 6. Oktober 2005 - 2 AZR 316/04 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 150 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 16; 16. Januar 2003 - 2 AZR 707/01 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 129 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 2).

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn für den Arbeitgeber erkennbar keine Stellungnahme des Gremiums, sondern nur eine persönliche Äußerung eines Mitglieds der Arbeitnehmervertretung vorliegt oder der Arbeitgeber den Fehler selbst veranlasst hat (Senat 6. Oktober 2005 - 2 AZR 316/04 - aaO.; 16. Januar 2003 - 2 AZR 707/01 - aaO.).

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00

    Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    Diese Rechtsfolge tritt auch bei nicht ordnungsgemäßer Beteiligung des Personalrats ein (vgl. Senat 24. Juni 2004 - 2 AZR 461/03 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 22 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 9; 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7).

    c) Danach sind inhaltliche Fehler bei der Unterrichtung des Personalrats, wovon das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgegangen ist, unter Beachtung des Grundsatzes der subjektiven Determinierung (vgl. dazu nur Senat 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - mwN, EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7) nicht zu erkennen.

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 461/03

    Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    Diese Rechtsfolge tritt auch bei nicht ordnungsgemäßer Beteiligung des Personalrats ein (vgl. Senat 24. Juni 2004 - 2 AZR 461/03 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 22 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 9; 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7).
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    Je nach den Umständen des Falls können aber auch die Indizien, die für eine widerrechtliche Drohung des Arbeitnehmers mit einer künftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung sprechen, so gewichtig sein, dass es dem Arbeitnehmer obliegt, diese zu entkräften (zur fristlosen Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Entgeltfortzahlungszeitraums vgl. Senat 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - BAGE 74, 127, 135 f.).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    (2) Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast ist zwar von dem Grundsatz auszugehen, dass dem Arbeitgeber der Vollbeweis für das Vorliegen eines die Kündigung rechtfertigenden Grundes obliegt (st. Rspr., vgl. etwa Senat 6. September 2007 - 2 AZR 264/06 - AP BGB § 626 Nr. 208 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 18; 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 § 543 Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    Die Anwendung des in § 54 Abs. 1, § 55 Abs. 1 BAT und inhaltsgleich in § 626 Abs. 1 BGB verwandten, unbestimmten Rechtsbegriffs des wichtigen Grundes unterliegt nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung dahin, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (vgl. etwa Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - mwN, AP BGB § 174 Nr. 20 = EzTöD 100 TVöD-AT § 34 Abs. 2 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 7).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

    Auszug aus BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
    (2) Darüber hinaus lässt die bisherige Interessenabwägung des Landesarbeitsgerichts keine nähere Auseinandersetzung mit der Frage erkennen, ob es den Beklagten angesichts der 31-jährigen, beanstandungsfreien Betriebszugehörigkeit des Klägers, der im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung ein erhebliches Gewicht zukommen musste, nicht zumindest zumutbar war, das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger bis zum Ablauf einer - hier allerdings tarifvertraglich ausgeschlossenen - ordentlichen Kündigung fortzusetzen bzw. dem Kläger eine der Kündigungsfrist entsprechende fiktive Auslauffrist einzuräumen (s. dazu Senat 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177).
  • BGH, 05.07.1995 - KZR 15/94

    "Sesamstraße-Aufnäher"; Beurteilung der Schlüssigkeit der Klage im Hinblick auf

  • BGH, 12.12.2001 - X ZR 141/00

    Durchstanzanker; Erheblichkeit neuen Vorbringens im Laufe des Rechtsstreits

  • LAG München, 31.01.2007 - 11 Sa 674/06

    Außerordentliche Kündigung

  • LAG Köln, 26.02.1999 - 11 Sa 1216/98

    Kündigung; fristlos; personenbedingt; Minderleistung; Arbeitsverweigerung;

  • ArbG Berlin, 05.10.2012 - 28 Ca 10243/12

    Sind kurzfristige Dienstplanänderungen erlaubt?

    statt vieler aus jüngerer Zeit BAG 12.3.2009 - 2 AZR 251/07 - AP § 626 BGB Krankheit Nr. 15 = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 26 = NZA 2009, 779 [B.II.4 b, bb.

    Mit einem solchen Verhalten verletzt der Arbeitnehmer seine aus der Rücksichtnahmepflicht folgende Leistungstreuepflicht erheblich".S. statt vieler aus jüngerer Zeit BAG 12.3.2009 - 2 AZR 251/07 - AP § 626 BGB Krankheit Nr. 15 = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 26 = NZA 2009, 779 [B.II.4 b, bb.

    51) S. statt vieler aus jüngerer Zeit BAG 12.3.2009 - 2 AZR 251/07 - AP § 626 BGB Krankheit Nr. 15 = EzA § 626 BGB 2002 Nr. 26 = NZA 2009, 779 [B.II.4 b, bb.

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 47/16

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Drohung

    Schließlich kann in der Ankündigung einer zukünftigen Erkrankung ein Grund zur - ggf. fristlosen - Kündigung liegen, wenn die Äußerung die Bereitschaft des Arbeitnehmers zum Ausdruck bringt, seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht zu missbrauchen, um sich einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen (BAG 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 22) .
  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen

    Deren Verständnis ist deshalb auch für die Auslegung der Tarifnorm maßgebend, soweit eine außerordentliche Kündigung - wie im Streitfall - auf Gründe im Verhalten oder in der Person des Arbeitnehmers gestützt wird (vgl. BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 47/16 - Rn. 16, BAGE 159, 250; 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 17 f.) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 430/19

    Außerordentliche Kündigung - Krankheitsandrohung

    War der Arbeitnehmer bei der Ankündigung künftiger Arbeitsunfähigkeitszeiten bereits arbeitsunfähig, so wiegt die Drohung mit weiterer Krankschreibung allerdings weniger schwer und rechtfertigt in der Regel keine außerordentliche Kündigung (BAG 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 23; BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - zu II 1 a der Gründe; ErfKo/Niemann 20. Auflage BGB § 626 Rn. 157).

    Inwieweit der behauptete Stress des Klägers Krankheitswert hatte, blieb nach dem Vortrag des Klägers unklar (vgl. dazu BAG 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 30), zumal sich das vorgelegte ärztliche Attest ausdrücklich auf den 14. Mai 2019 bezog.

  • BAG, 28.06.2018 - 2 AZR 436/17

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Für das Vorliegen eines Ausnahmefalls (dazu BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 43 f.; 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 39) bestehen keine Anhaltspunkte.
  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20

    Außerordentliche Kündigung wegen unberechtigter Datenlöschung in erheblichem

    Je nach den Umständen des Einzelfalls können trotz substantiierten Gegenvorbringens die Indizien, die für eine rechtswidrige Pflichtverletzung des Arbeitnehmers sprechen, allerdings so gewichtig sein, dass es ihm obliegt, diese zu entkräften (vgl. BAG 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 30, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 26) .
  • LAG Hamm, 14.08.2015 - 10 Sa 156/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnis bei Androhung der

    Bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem unberechtigten Verlangen auf Gewährung von Urlaub nicht entsprechen sollte, ist ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (wie BAG 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - NZA 2009, 779; BAG 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - AP Nr. 13 zu § 543 ZPO 1977 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 4).

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem Verlangen des Arbeitnehmers nicht entsprechen sollte, ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (BAG, Urteile vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - NZA 2009, 779; vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - NZA 2004, 564; vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - AP § 626 BGB Krankheit Nr. 143).

    Versucht der Arbeitnehmer, einen ihm nicht zustehenden Vorteil durch eine unzulässige Drohung zu erreichen, so verletzt er bereits hierdurch seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB), die es verbietet, die andere Seite unzulässig unter Druck zu setzen (BAG, Urteile vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - a.a.O.; vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - a.a.O.; vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - a.a.O.).

    Da der wichtige Grund zur Kündigung in der ausdrücklich oder konkludent erklärten Bereitschaft des Arbeitnehmers zu sehen ist, sich die begehrte Freistellung notfalls durch eine in Wahrheit nicht vorliegende Arbeitsunfähigkeit zu verschaffen, kommt es nicht mehr darauf an, ob der Arbeitnehmer später (zufällig) tatsächlich erkrankt oder nicht (BAG, Urteile vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - a.a.O.; vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - a.a.O.; vom 5. November 1992- 2 AZR 147/92 - a.a.O.; LAG Köln, Urteil vom 29. Januar 2014 - 5 Sa 631/13 -, juris).

    Es kann dann nicht ohne Weiteres von einer erheblichen, eine außerordentliche Kündigung an sich rechtfertigenden Pflichtverletzung ausgegangen werden (BAG, Urteil vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - a.a.O.).

    Spricht der Arbeitgeber - wie vorliegend - indes eine Kündigung wegen "Androhung" einer zukünftigen Erkrankung aus, kann eine etwaige Erkrankung des Arbeitnehmers im Zeitpunkt der "Ankündigung" bei der kündigungsrechtlichen Bewertung des Verhaltens nicht unberücksichtigt bleiben (BAG, Urteil vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - a.a.O.).

    e) Für die insoweit zu berücksichtigende Frage, ob der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der "Androhung" tatsächlich erkrankt war, ist hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast zwar von dem Grundsatz auszugehen, dass dem Arbeitgeber der Vollbeweis für das Vorliegen eines die Kündigung rechtfertigenden Grundes obliegt (BAG, Urteile vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - a.a.O.; vom 06. September 2007 - 2 AZR 264/06 - a.a.O.; vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - a.a.O.).

    Je nach den Umständen des Falls können aber auch die Indizien, die für eine widerrechtliche Drohung des Arbeitnehmers mit einer künftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung sprechen, so gewichtig sein, dass es dem Arbeitnehmer obliegt, diese zu entkräften (BAG, Urteil vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 -, a.a.O.; Rn. 30).

  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 1/20

    Außerordentlich fristlose Kündigung - Selbstbeurlaubung - Prozessbeschäftigung

    Je nach den Umständen des Einzelfalls können trotz substantiierten Gegenvorbringens die Indizien, die für eine rechtswidrige Pflichtverletzung des Arbeitnehmers sprechen, allerdings so gewichtig sein, dass es ihm obliegt, diese zu entkräften (vgl. BAG 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 30, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 26) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2021 - 5 Sa 319/20

    Außerordentliche Kündigung wegen Drohung mit Krankschreibung - Interessenabwägung

    Diese verbietet es, die andere Seite unzulässig unter Druck zu setzen (BAG, Urteil vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 22, juris = NZA 2009, 779; BAG, Urteil vom 17. Juni 2003 - 2 AZR 123/02 - Rn. 16, juris = ZTR 2004, 161; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Juli 2020 - 8 Sa 430/19 - Rn. 111, juris = ArbRB 2021, 40; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Februar 2017 - 6 Sa 1758/16 - Rn. 37, juris = AE 2017, 125; LAG Hamm, Urteil vom 14. August 2015 - 10 Sa 156/15 - Rn. 35, juris = PflR 2015, 848).

    Da der wichtige Grund zur Kündigung in der ausdrücklich oder konkludent erklärten Bereitschaft des Arbeitnehmers zu sehen ist, sich die begehrte Freistellung notfalls durch eine in Wahrheit nicht vorliegende Arbeitsunfähigkeit zu verschaffen, kommt es nicht mehr darauf an, ob der Arbeitnehmer später (zufällig) tatsächlich erkrankt oder nicht (BAG, Urteil vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 23, juris = NZA 2009, 779).

    Auch bei tatsächlich bestehender Erkrankung ist es dem Arbeitnehmer aufgrund des Rücksichtnahmegebots verwehrt, die Krankheit und ein sich daraus ergebendes Recht, der Arbeit fern zu bleiben, gegenüber dem Arbeitgeber als "Druckmittel" einzusetzen, um den Arbeitgeber zu einem vom Arbeitnehmer gewünschten Verhalten zu veranlassen (BAG, Urteil vom 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 24, juris = NZA 2009, 779).

  • BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 456/09

    Kündigungsfrist

    Zum anderen ist die Angabe der verletzten Rechtsvorschrift oder des allgemeinen Rechtsgrundsatzes, dessen fehlerhafte Anwendung beanstandet wird, nicht zwingend erforderlich (Senat 12. März 2009 - 2 AZR 251/07 - Rn. 12, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 26).
  • LAG Köln, 29.01.2014 - 5 Sa 631/13

    Ankündigung einer Erkrankung

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2011 - 5 Sa 63/11

    Kündigung wegen Ankündigung einer Krankmeldung nach Urlaubsablehnung

  • LG Berlin, 03.02.2015 - 67 T 29/15

    Außerordentliche Kündigung des Wohnraummietvertrages: Unerlaubte entgeltliche

  • ArbG Berlin, 30.08.2013 - 28 Ca 1658/13

    Außerordentliche Kündigung - Vortäuschen einer Krankheit - Beweiswert der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.03.2013 - 10 Sa 2427/12

    Angekündigte Erkrankung - Darlegungs- und Beweislast

  • ArbG Magdeburg, 07.09.2011 - 3 Ca 1640/11

    Kündigung eines Auszubildenden wegen Fehlzeiten in der Berufsschule

  • LAG Hessen, 15.04.2011 - 3 Sa 1126/10

    Außerordentliche Kündigung - Ankündigung einer Arbeitsunfähigkeit bei objektiv

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2010 - 10 Sa 308/10

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Androhung einer

  • LAG Köln, 22.05.2020 - 4 Sa 5/20

    Außerordentliche Verdachtskündigung; öffentlicher Dienst; Vorteilsnahme; Anhörung

  • LAG Hamm, 14.03.2019 - 11 Sa 980/18

    Nordrhein-Westfälisches Landgestüt Warendorf - Berufung der Gestütsleiterin im

  • ArbG München, 21.08.2017 - 29 Ca 3664/15

    Erkrankung, Betriebsrat, Arbeitnehmer, Krankheit, Leistungen, Arbeitsvertrag,

  • LAG Köln, 30.08.2022 - 4 Sa 803/21

    Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen; Androhung einer Krankschreibung;

  • ArbG Berlin, 14.02.2014 - 28 Ca 18429/13

    Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Arbeitsvergütung -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.08.2022 - 2 Sa 66/22

    Außerordentliche Kündigung - Rücksichtnahmepflicht - Ankündigung einer Erkrankung

  • LAG Düsseldorf, 24.06.2009 - 12 Sa 425/09

    Arbeitsbummelei und falsche Selbstaufzeichnung der Arbeitszeit als wichtiger

  • LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 576/08

    Wirksamkeit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung - Sexualdelikt -

  • LAG München, 02.12.2009 - 11 Sa 478/09

    Außerordentliche Kündigung

  • LAG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - 15 Sa 82/15

    Zustellungsmangel einer unbeglaubigten Abschrift der Klageschrift - rügelose

  • LAG Köln, 02.02.2012 - 6 Sa 304/11

    Außerordentliche Kündigung bei whistle-blowing

  • ArbG Nienburg, 15.05.2014 - 2 Ca 28/14

    Bemessung einer Grundbuchgebühr bei der Abtretung einer Gesamtgrundschuld

  • LAG Hessen, 01.12.2012 - 7 Sa 186/12

    Destabilisierung des Gesundheitszustands durch Kündigung - Einzelfall;

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 517/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.09.2016 - 10 TaBV 598/16

    Zustimmungsersetzung - Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 408/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr -

  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2011 - 15 Sa 33/11

    Außerordentliche personenbedingte Kündigung - ordentliche personenbedingte

  • ArbG Aachen, 06.12.2022 - 6 Ca 1193/22

    Fristlose Kündigung, Annahmeverzug

  • LAG Köln, 10.10.2023 - 4 Sa 22/23

    Fristlose Kündigung; Annahmeverzug; böswilliges Unterlassen anderweitigen

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.09.2014 - 3 Sa 111/14

    Zur Rücksichtnahme- und Offenbarungspflicht des Arbeitnehmers - Arbeitsaufnahme

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 519/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 518/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2012 - 6 Sa 511/11

    Außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung - Verdacht der Manipulation von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 11 Sa 681/11

    Außerordentliche Kündigung - Ankündigung einer Arbeitsverweigerung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2017 - 6 Sa 1758/16

    Kündigung - Androhung der Krankschreibung - Zurückweisung verspäteten Vorbringens

  • ArbG Aachen, 12.10.2010 - 6 Ca 4688/09

    Verlassen des Arbeitsplatzes ohne Erlaubnis stellt grundsätzlich einen

  • LAG Niedersachsen, 03.12.2009 - 5 Sa 739/09

    Außerordentliche Kündigung bei Vergleich einer Arbeitgeberäußerung mit Ansichten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2019 - 7 Sa 427/18

    Außerordentliche Kündigung eines Autoverkäufers wegen Privatverkaufs eines Pkw

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2011 - 9 Sa 692/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Androhen von Arbeitsunfähigkeit -

  • ArbG Koblenz, 09.03.2022 - 7 Ca 2518/21

    Außerordentliche Kündigung wegen Täuschung über den Impfstatus - Corona-Pandemie

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2022 - 2 Sa 279/21

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Ankündigung einer Erkrankung

  • LAG Hessen, 18.05.2015 - 16 Sa 999/14

    Streitgegenstand der Kündigungsschutzklage ist auch, dass das Arbeitsverhältnis

  • LAG Hessen, 08.05.2013 - 12 Sa 787/12

    Fristlose Kündigung wegen Androhung der Fortsetzung der Arbeitsunfähigkeit;

  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2012 - L 12 AL 5872/09
  • LAG Hamm, 16.12.2010 - 15 Sa 1516/10

    Kündigung bei angekündigter Krankschreibung; unwirksame außerordentliche

  • ArbG Herford, 16.05.2014 - 1 Ga 9/14

    Sonderkündigungsschutz eines Wahlvorstandsmitgliedes, wenn die Mitgliederzahl

  • ArbG München, 29.10.2009 - 13 Ca 4759/09

    Fristlose Kündigung; Androhung einer Krankschreibung; plötzlich auftretende

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Rechtsprechung
   BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,158
BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07 (https://dejure.org/2009,158)
BAG, Entscheidung vom 15.01.2009 - 2 AZR 641/07 (https://dejure.org/2009,158)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 (https://dejure.org/2009,158)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • openjur.de

    Änderungskündigung; Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Änderungsangebots bei einer ordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung

  • bag-urteil.com

    Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • RA Kotz

    Änderungskündigung gegenüber Leiharbeitnehmer

  • hensche.de

    Kündigung: Änderungskündigung, Änderungskündigung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bestimmtheit des Änderungsangebots einer Änderungskündigung

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 2

  • rechtsportal.de

    KSchG § 1 Abs. 2; KSchG § 2
    Anforderungen an die Bestimmtheit des Änderungsangebots bei einer ordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Änderungskündigung bei Leiharbeitnehmern ? Mangelnde Bestimmtheit des Änderungsangebots führt zur Unwirksamkeit der Änderungskündigung ? Intransparentes und perplexes Vertragsangebot ? Neue gesetzliche Möglichkeit, geringeren Lohn als bisher anzubieten, ist kein ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung: Das neue Angebot muss inhaltlich bestimmt sein

  • IWW (Kurzinformation)

    Bei Änderungskündigung müssen Bedingungen für den Arbeitnehmer klar sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die zu unbestimmte Änderungskündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung gegenüber Leiharbeitnehmer mit dem Ziel der arbeitsvertraglichen Bindung an tarifvertragliche Regelungen der Verleihbranche

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Bindung an TV der Verleihbranche durch Änderungskündigung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung gegenüber Leiharbeitnehmer mit dem Ziel der arbeitsvertraglichen Bindung an tarifvertragliche Regelungen der Verleihbranche

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Änderungskündigungen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Betriebsbedingte Änderungskündigung: Das neue Angebot muss inhaltlich bestimmt sein

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Änderungskündigung nur mit neuem Angebot gültig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung gegenüber Arbeitnehmer

Besprechungen u.ä.

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Änderungskündigung - Genauigkeit des Änderungsangebots

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 957
  • DB 2009, 1299
  • ZTR 2009, 445
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 120/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07
    Im Rahmen der §§ 1, 2 KSchG ist zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis des betreffenden Arbeitnehmers zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist (st. Rspr. Senat 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - BAGE 119, 332; 12. Januar 2006 - 2 AZR 126/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 82 = EzA KSchG § 2 Nr. 56; 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 136 = EzA KSchG § 2 Nr. 69; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - BAGE 115, 149).

    a) Ob der Arbeitnehmer eine ihm vorgeschlagene Änderung billigerweise hinnehmen muss, ist nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beurteilen (vgl. Senat 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - EzA KSchG § 2 Nr. 66; 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - BAGE 119, 332; 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - BAGE 115, 149; zuletzt 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 136 = EzA KSchG § 2 Nr. 69).

    Diese Voraussetzungen müssen für alle Vertragsänderungen vorliegen (vgl. Senat 3. Juli 2003 - 2 AZR 617/02 - BAGE 107, 56; 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - aaO.; zuletzt 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - aaO.).

    Dabei dürfen sich alle angebotenen Änderungen nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als sie zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich sind (vgl. bspw. Senat 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - aaO.; 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - aaO.; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - aaO.).

    Da der Arbeitnehmer von Gesetzes wegen innerhalb einer kurzen Frist auf das Vertragsangebot eines Arbeitgebers reagieren und sich entscheiden muss, ob er die geänderten Arbeitsbedingungen ablehnt oder mit oder ohne Vorbehalt annimmt, ist deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Senats schon im Interesse der Rechtssicherheit zu fordern, dass mit dem Änderungsangebot zweifelsfrei klargestellt wird, zu welchen neuen Arbeitsbedingungen das Arbeitsverhältnis nach dem Willen des Arbeitgebers fortbestehen soll (vgl. insbes. Senat 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - BAGE 119, 332).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit muss für den Empfänger bereits im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung das Änderungsangebot hinreichend klar bestimmt sein bzw. sich dessen Inhalt eindeutig bestimmen lassen (vgl. Senat 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - BAGE 119, 332).

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07
    Die zur sozialen Rechtfertigung einer ordentlichen Änderungskündigung notwendigen dringenden betrieblichen Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 KSchG setzen voraus, dass das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - BAGE 115, 149; 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - BAGE 110, 188; 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 136 = EzA KSchG § 2 Nr. 69).

    Im Rahmen der §§ 1, 2 KSchG ist zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis des betreffenden Arbeitnehmers zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist (st. Rspr. Senat 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - BAGE 119, 332; 12. Januar 2006 - 2 AZR 126/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 82 = EzA KSchG § 2 Nr. 56; 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 136 = EzA KSchG § 2 Nr. 69; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - BAGE 115, 149).

    a) Ob der Arbeitnehmer eine ihm vorgeschlagene Änderung billigerweise hinnehmen muss, ist nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beurteilen (vgl. Senat 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - EzA KSchG § 2 Nr. 66; 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - BAGE 119, 332; 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - BAGE 115, 149; zuletzt 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 136 = EzA KSchG § 2 Nr. 69).

    Dabei dürfen sich alle angebotenen Änderungen nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als sie zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich sind (vgl. bspw. Senat 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - aaO.; 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - aaO.; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - aaO.).

    Für das Vorliegen eines dringenden betrieblichen Erfordernisses wegen weggefallendem oder verringertem Beschäftigungsbedarfs aufgrund eines Auftragsmangels und veränderter Marktrahmenbedingungen (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - BAGE 115, 149; 12. Januar 2006 - 2 AZR 126/05 - aaO.; zu einem möglichen dringenden betrieblichen Erfordernis insoweit: Hiekel in FS Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht S. 333, 340; Boemke/Lembke AÜG 2. Aufl. § 11 Rn. 127; Schüren in Schüren/Hamann aaO. Einl. Rn. 267; Pelzner in Thüsing AÜG 2. Aufl. § 3 Rn. 115) fehlt es im Übrigen an einer ausreichenden Darlegung einer entsprechenden nachvollziehbaren, konkreten Prognose (vgl. Senat 18. Mai 2006 - 2 AZR 412/05 - AP AÜG § 9 Nr. 7 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 146; Pelzner in Thüsing aaO.; Dahl DB 2003, 1626, 1628).

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 388/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07
    Die zur sozialen Rechtfertigung einer ordentlichen Änderungskündigung notwendigen dringenden betrieblichen Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 KSchG setzen voraus, dass das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - BAGE 115, 149; 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - BAGE 110, 188; 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 136 = EzA KSchG § 2 Nr. 69).

    Im Rahmen der §§ 1, 2 KSchG ist zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis des betreffenden Arbeitnehmers zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist (st. Rspr. Senat 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - BAGE 119, 332; 12. Januar 2006 - 2 AZR 126/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 82 = EzA KSchG § 2 Nr. 56; 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 136 = EzA KSchG § 2 Nr. 69; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - BAGE 115, 149).

    a) Ob der Arbeitnehmer eine ihm vorgeschlagene Änderung billigerweise hinnehmen muss, ist nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beurteilen (vgl. Senat 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - EzA KSchG § 2 Nr. 66; 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - BAGE 119, 332; 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - BAGE 115, 149; zuletzt 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 136 = EzA KSchG § 2 Nr. 69).

    Diese Voraussetzungen müssen für alle Vertragsänderungen vorliegen (vgl. Senat 3. Juli 2003 - 2 AZR 617/02 - BAGE 107, 56; 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - aaO.; zuletzt 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - aaO.).

    Aus dem Vorbringen des Arbeitgebers muss erkennbar werden, dass er auch unter Berücksichtigung der vertraglich eingegangenen besonderen Verpflichtungen alles Zumutbare unternommen hat, die notwendig gewordene Anpassung auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken (Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - aaO.; 17. März 2005 - 2 ABR 2/04 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 58 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 59; 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - aaO.).

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 126/05

    Änderungskündigung - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07
    Im Rahmen der §§ 1, 2 KSchG ist zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis des betreffenden Arbeitnehmers zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist (st. Rspr. Senat 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - BAGE 119, 332; 12. Januar 2006 - 2 AZR 126/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 82 = EzA KSchG § 2 Nr. 56; 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 136 = EzA KSchG § 2 Nr. 69; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - BAGE 115, 149).

    Würde die vom Arbeitgeber angebotene Vertragsänderung nur durch die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Einsatz von Leiharbeitnehmern und das Bestreben zur Anpassung bzw. Absenkung der bisherigen Vergütung auf ein tarifliches Niveau veranlasst sein, so wäre die Änderungskündigung nach der Rechtsprechung des Senats schon deshalb sozial ungerechtfertigt, weil allein in dieser neuen gesetzlichen Möglichkeit, einen geringeren - tariflichen - Lohn festzulegen als er dem Arbeitnehmer bisher gesetzlich oder vertraglich zustand, kein Kündigungsgrund liegt (Senat 12. Januar 2006 - 2 AZR 126/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 82 = EzA KSchG § 2 Nr. 56; vgl. auch Hamann BB 2005, 2185, 2187; Schüren in Schüren/Hamann AÜG 3. Aufl. § 9 Rn. 105).

    Für das Vorliegen eines dringenden betrieblichen Erfordernisses wegen weggefallendem oder verringertem Beschäftigungsbedarfs aufgrund eines Auftragsmangels und veränderter Marktrahmenbedingungen (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - BAGE 115, 149; 12. Januar 2006 - 2 AZR 126/05 - aaO.; zu einem möglichen dringenden betrieblichen Erfordernis insoweit: Hiekel in FS Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht S. 333, 340; Boemke/Lembke AÜG 2. Aufl. § 11 Rn. 127; Schüren in Schüren/Hamann aaO. Einl. Rn. 267; Pelzner in Thüsing AÜG 2. Aufl. § 3 Rn. 115) fehlt es im Übrigen an einer ausreichenden Darlegung einer entsprechenden nachvollziehbaren, konkreten Prognose (vgl. Senat 18. Mai 2006 - 2 AZR 412/05 - AP AÜG § 9 Nr. 7 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 146; Pelzner in Thüsing aaO.; Dahl DB 2003, 1626, 1628).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 64/05

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07
    a) Ob der Arbeitnehmer eine ihm vorgeschlagene Änderung billigerweise hinnehmen muss, ist nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beurteilen (vgl. Senat 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - EzA KSchG § 2 Nr. 66; 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - BAGE 119, 332; 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - BAGE 115, 149; zuletzt 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 136 = EzA KSchG § 2 Nr. 69).

    Dabei dürfen sich alle angebotenen Änderungen nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als sie zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich sind (vgl. bspw. Senat 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - aaO.; 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - aaO.; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - aaO.).

    Aus dem Vorbringen des Arbeitgebers muss erkennbar werden, dass er auch unter Berücksichtigung der vertraglich eingegangenen besonderen Verpflichtungen alles Zumutbare unternommen hat, die notwendig gewordene Anpassung auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken (Senat 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - aaO.; 17. März 2005 - 2 ABR 2/04 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 58 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 59; 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - aaO.).

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 412/05

    Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers nach Auftragsverlust des

    Auszug aus BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07
    Für das Vorliegen eines dringenden betrieblichen Erfordernisses wegen weggefallendem oder verringertem Beschäftigungsbedarfs aufgrund eines Auftragsmangels und veränderter Marktrahmenbedingungen (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - BAGE 115, 149; 12. Januar 2006 - 2 AZR 126/05 - aaO.; zu einem möglichen dringenden betrieblichen Erfordernis insoweit: Hiekel in FS Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht S. 333, 340; Boemke/Lembke AÜG 2. Aufl. § 11 Rn. 127; Schüren in Schüren/Hamann aaO. Einl. Rn. 267; Pelzner in Thüsing AÜG 2. Aufl. § 3 Rn. 115) fehlt es im Übrigen an einer ausreichenden Darlegung einer entsprechenden nachvollziehbaren, konkreten Prognose (vgl. Senat 18. Mai 2006 - 2 AZR 412/05 - AP AÜG § 9 Nr. 7 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 146; Pelzner in Thüsing aaO.; Dahl DB 2003, 1626, 1628).
  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07
    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (st. Rspr. Senat 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - BAGE 73, 151).
  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07
    Die zur sozialen Rechtfertigung einer ordentlichen Änderungskündigung notwendigen dringenden betrieblichen Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 KSchG setzen voraus, dass das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb zu den bisherigen Bedingungen entfallen ist (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - BAGE 115, 149; 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - BAGE 110, 188; 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 136 = EzA KSchG § 2 Nr. 69).
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 628/03

    Änderungskündigung und Schriftform des Änderungsangebots

    Auszug aus BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07
    eindeutig bestimmt bzw. zumindest bestimmbar sein (Senat 17. Mai 2001 - 2 AZR 460/00 - EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 3; 16. September 2004 - 2 AZR 628/03 - BAGE 112, 58; KR/Rost 8. Aufl. § 2 KSchG Rn. 28b; APS/Künzl 3. Aufl. § 2 KSchG Rn. 17; Stahlhacke/Preis 9. Aufl. Rn. 1258; HaKo/Pfeiffer 3. Aufl. § 2 KSchG Rn. 8; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 2 Rn. 18).
  • BAG, 29.03.2007 - 2 AZR 31/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 15.01.2009 - 2 AZR 641/07
    a) Ob der Arbeitnehmer eine ihm vorgeschlagene Änderung billigerweise hinnehmen muss, ist nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beurteilen (vgl. Senat 29. März 2007 - 2 AZR 31/06 - EzA KSchG § 2 Nr. 66; 21. September 2006 - 2 AZR 120/06 - BAGE 119, 332; 2. März 2006 - 2 AZR 64/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 84 = EzA KSchG § 2 Nr. 58; 23. Juni 2005 - 2 AZR 642/04 - BAGE 115, 149; zuletzt 29. November 2007 - 2 AZR 388/06 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 136 = EzA KSchG § 2 Nr. 69).
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

  • BAG, 17.03.2005 - 2 ABR 2/04

    Betriebsratsmitglied - Kündigung

  • BAG, 17.05.2001 - 2 AZR 460/00

    Auslegung einer Kündigungserklärung

  • LAG Baden-Württemberg, 12.04.2007 - 21 Sa 62/06

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung ;

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14

    Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

    Unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot ablehnt oder unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung annimmt (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 576/09 - Rn. 30; 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 14 mwN) , haben die Gerichte für Arbeitssachen lediglich zu prüfen, ob sich die angebotenen Änderungen nicht weiter vom Inhalt des bisherigen Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels "erforderlich" ist (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 576/09 - aaO; 26. März 2009 - 2 AZR 879/07 - Rn. 51 ff. mwN) .
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 812/12

    Ordentliche Änderungskündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers

    Die angebotenen Änderungen dürfen sich von deren Inhalt nicht weiter entfernen, als zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 396/12 - Rn. 17; 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 15) .
  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

    Im Rahmen des § 1 Abs. 2 Satz 1 iVm. § 2 KSchG ist vor allem zu prüfen, ob ein Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist und dem Arbeitnehmer bei Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes die am wenigsten beeinträchtigende Änderung angeboten wurde (st. Rspr. des Senats, zuletzt 8. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - Rn. 17 mwN, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 143 = EzA KSchG § 2 Nr. 75; 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 13 f., AP KSchG 1969 § 2 Nr. 141).

    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot abgelehnt oder unter Vorbehalt angenommen hat (Senat 26. November 2009 - 2 AZR 658/08 - Rn. 16, EzA KSchG § 2 Nr. 76; 15. Januar 2009 - 2 AZR 641/07 - Rn. 14 mwN, aaO) .

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Rechtsprechung
   BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1258
BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08 (https://dejure.org/2009,1258)
BAG, Entscheidung vom 05.02.2009 - 6 AZR 151/08 (https://dejure.org/2009,1258)
BAG, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 6 AZR 151/08 (https://dejure.org/2009,1258)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Einseitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Anwendbarkeit der Frist für die Kündigungsschutzklage; Umgehung zwingender kündigungsschutzrechtlicher Bestimmungen

  • bag-urteil.com

    Einseitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

  • Judicialis

    KSchG § 4; ; KSchG § 7; ; BGB § 134

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kündigungsrecht: Einseitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

  • rechtsportal.de

    KSchG § 4; KSchG § 7; BGB § 134
    Einseitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Anwendbarkeit der Frist für die Kündigungsschutzklage; Umgehung zwingender kündigungsschutzrechtlicher Bestimmungen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Vertragsklausel über Recht zur einseitigen Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ? Nichtig, sofern kein Erfordernis zur Erklärung der Kündigung ? Gilt auch bei vormaligem Status als leitender Angestellter ? Keine analoge Anwendung von § 4 KSchG auf Beurlaubungsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einseitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einseitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einseitige Versetzung in den jeweiligen Ruhestand

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine einseitige Versetzung in den Ruhestand

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Keine einseitige Versetzung in den Ruhestand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 129, 265
  • MDR 2009, 1118
  • DB 2009, 1710
  • JR 2010, 137
  • ZTR 2009, 445
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 47/05

    Beendigung eines Anstellungsvertrags durch Abberufung

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08
    Der Kläger hat ein rechtliches Interesse an der Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis mit der Beklagten durch die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nicht beendet worden ist (vgl. Senat 9. Februar 2006 - 6 AZR 47/05 - Rn. 17, BAGE 117, 81).

    Vielmehr sollte es der Ausübung des der Beklagten in § 1 Abs. 6 Beurlaubungsvereinbarung vorbehaltenen einseitigen Gestaltungsrechts bedürfen, um das Arbeitsverhältnis in ein Ruhestandsverhältnis überzuleiten (vgl. auch Senat 9. Februar 2006 - 6 AZR 47/05 - Rn. 20, BAGE 117, 81).

    Dieser Kündigungsschutz darf aber selbst einem Arbeitnehmer in der verantwortungsvollen Position des Klägers nicht durch die Vereinbarung eines arbeitgeberseitigen Gestaltungsrecht sui generis genommen werden (vgl. Senat 9. Februar 2006 - 6 AZR 47/05 - Rn. 22, 25, 31, BAGE 117, 81).

    Die Klausel müsste dafür jedenfalls eine angemessene Beendigungsfrist und eine Abfindungsregelung vorsehen (vgl. Senat 9. Februar 2006 - 6 AZR 47/05 - Rn. 27, BAGE 117, 81).

  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08
    Eine Kündigung ist allerdings dann nicht anzunehmen, wenn zwar der Wille des Erklärenden erkennbar ist, das Arbeitsverhältnis zu beenden, diese Erklärung aber die Deutungsmöglichkeit einschließt, diese Wirkung solle nicht durch eine Kündigung, sondern durch einen anderen Beendigungstatbestand eintreten, zB durch Ausübung eines Widerrufsrechts, Anfechtung, Dienstentlassung eines Dienstordnungsangestellten oder eine von dem Erklärenden für möglich erachtete Beendigungserklärung eigener Art (vgl. BAG 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 25, BAGE 116, 336).

    Eine Kündigung liegt in dieser Erklärung nach dem Verständnis eines objektiven Erklärungsempfängers deshalb nicht (vgl. BAG 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 25, BAGE 116, 336).

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08
    Schließlich muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs derart überwiegen, dass dem Gegner die Einlassung auf die Klage nicht mehr zuzumuten ist (Zumutbarkeitsmoment; BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 20, BAGE 118, 51; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 20, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 114).

    b) Die Beklagte hat keine besonderen Umstände vorgetragen, aufgrund derer es ihr aus Vertrauensschutzgesichtspunkten nicht zugemutet werden könnte, sich im Rahmen des vorliegenden Rechtsstreits auf das Klagebegehren einzulassen und sich hiergegen zu verteidigen (vgl. BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 23, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 114).

  • LAG Nürnberg, 20.07.2005 - 9 (6) Sa 120/03

    Versetzung - Direktionsrecht - Unwirksamkeit - Geltendmachung - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08
    Aus der von der Revision zitierten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (20. Juli 2005 - 9 (6) Sa 120/03 -) ergibt sich nichts anderes.

    Im Gegenteil hat es ausgeführt, es sei der Beklagten nicht zuzumuten, vom Kläger mit der behaupteten Unwirksamkeit der Versetzung konfrontiert zu werden, weil sie bereits vor Jahren über den bisherigen Dienstposten des Klägers verfügt habe (LAG Nürnberg 20. Juli 2005 - 9 (6) Sa 120/03 - Rn. 44).

  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08
    Darin liegt der maßgebliche Unterschied zu den vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung gebilligten Aufhebungsverträgen, die idR zeitnah geschlossen werden (vgl. Senat 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 29, AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 36 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 7), und den Klageverzichtsverträgen (zuletzt BAG 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 62 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 29).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08
    Darin liegt der maßgebliche Unterschied zu den vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung gebilligten Aufhebungsverträgen, die idR zeitnah geschlossen werden (vgl. Senat 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 29, AP BGB § 620 Aufhebungsvertrag Nr. 36 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 7), und den Klageverzichtsverträgen (zuletzt BAG 6. September 2007 - 2 AZR 722/06 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 62 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 29).
  • BAG, 19.12.1974 - 2 AZR 565/73

    Bedingung - Einzelvertrag - Rechtswirksamkeit - Bestandsschutz - Beendigung des

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08
    Bei diesen Vertragsgestaltungen kann der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Konsequenzen seiner Entscheidung für Bestand und Inhalt des Arbeitsverhältnisses absehen (vgl. BAG 19. Dezember 1974 - 2 AZR 565/73 - BAGE 26, 417, 421).
  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 22/05

    Abgrenzung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten; Rangfolge der

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08
    Eine positiv festzustellende Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes als Voraussetzung für eine Analogie liegt nicht vor (vgl. BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - BAGE 112, 100; BGH 13. April 2006 - IX ZR 22/05 - BGHZ 167, 178).
  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08
    Eine positiv festzustellende Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes als Voraussetzung für eine Analogie liegt nicht vor (vgl. BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - BAGE 112, 100; BGH 13. April 2006 - IX ZR 22/05 - BGHZ 167, 178).
  • BGH, 30.03.1994 - XII ZR 30/92

    Rechtsfolgen der Verweigerung der Genehmigung eines zustimmungspflichtigen

    Auszug aus BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 151/08
    Darüber hinaus scheidet die Umdeutung aus, weil eine Kündigung weiterreichende Wirkungen als der ursprünglich beabsichtigte Wechsel des Klägers in den einstweiligen Ruhestand hat (vgl. BAG 3. November 1982 - 7 AZR 5/81 - BAGE 40, 296, 307; BGH 30. März 1994 - XII ZR 30/92 - BGHZ 125, 355).
  • BAG, 27.11.2008 - 6 AZR 632/08

    Anwendbarkeit des TVÜ-VKA

  • BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 61/85

    Beendigung des Ausbildungsverhältnisses wegen Lernunwilligkeit - Androhung der

  • BAG, 25.06.1987 - 2 AZR 504/86

    Auslegung eines Abfindungsvergleichs

  • Drs-Bund, 24.06.2003 - BT-Drs 15/1204
  • BAG, 03.11.1982 - 7 AZR 5/81

    Kündigung - Tendenzunternehmen

  • BAG, 24.01.1980 - 2 AZR 170/78
  • BAG, 09.09.1980 - 6 AZR 518/78
  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

  • BGH, 03.05.2005 - IX ZR 401/00

    Anwaltsgebühren bei Sanierungsverhandlungen mit Gläubigern; Nichtberücksichtigung

  • BGH, 16.06.1992 - XI ZR 166/91

    Pflichten der Bank gegenüber Anlegern bei Referenzbezeichnung in Prospekt eines

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05

    Betriebsrentenanpassung - Verwirkung des Klagerechts

  • BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 1210/80

    Inkompatibilität/Ruhestandsbeamter

  • BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 890/98

    Verwirkung des Klagerechts bei Kündigung nach dem Einigungsvertrag

  • BAG, 28.02.1990 - 7 AZR 143/89

    Befristeter Arbeitsvertrag - Tarifvorrang vor BeschFG 1985

  • LAG München, 20.12.2007 - 4 Sa 547/07

    Ruhestandsversetzung

  • BAG, 12.07.1957 - 1 AZR 418/55

    Auslegungsregeln - Private Willenserklärung - Vertragsurkunde

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 544/08

    Gerichtlicher Vergleich - Anfechtung - Drohung

    Eine vorbehaltlose Antragstellung - wie im Termin der letzten mündlichen Verhandlung vor der Berufungskammer erfolgt - stellt grundsätzlich die Bezugnahme auf den gesamten bis dahin vorliegenden Inhalt der Verfahrensakten dar, der damit insgesamt iSv. § 559 Abs. 1 ZPO der revisionsrechtlichen Beurteilung unterliegt (vgl. BAG 5. Februar 2009 - 6 AZR 151/08 - Rn. 24, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 69 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 87; BGH 16. Juni 1992 - XI ZR 166/91 - NJW 1992, 2148).
  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

    Zu würdigen sind auch alle Begleitumstände, die dem Erklärungsempfänger bekannt waren und die für die Frage erheblich sein können, welchen Willen der Erklärende bei Abgabe der Erklärung hatte (vgl. BAG 5. Februar 2009 - 6 AZR 151/08 - Rn. 30 mwN, BAGE 129, 265) .
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem

    Zu würdigen sind alle Begleitumstände, die dem Erklärungsempfänger bekannt waren und die für die Frage erheblich sein können, welchen Willen der Erklärende bei Abgabe der Erklärung hatte (BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11 - Rn. 14; vgl. auch 5. Februar 2009 - 6 AZR 151/08  - Rn. 30 mwN, BAGE 129, 265 ) .
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08

    AT-Angestellter - tarifliche Abstandsklausel - Gehalt auf außertariflicher

    Der Senat kann sie dennoch selbst auslegen, weil es um die Auslegung von Vertragsurkunden geht und besondere Umstände des Einzelfalls, die der Auslegung eine bestimmte, der Beurteilung des Revisionsgerichts entzogene Richtung geben könnten, ausscheiden (vgl. BAG 5. Februar 2009 - 6 AZR 151/08 - Rn. 33, DB 2009, 1710).
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 845/08

    Außerordentliche Kündigung - Umdeutung

    Es geht um die Auslegung von Urkunden, ohne dass besondere Umstände des Einzelfalls, die der Auslegung eine bestimmte, der Beurteilung des Revisionsgerichts entzogene Richtung geben könnten, vorlägen (vgl. dazu BAG 5. Februar 2009 - 6 AZR 151/08 - Rn. 33, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 69 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 87; 28. Februar 1990 - 7 AZR 143/89 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 64, 220).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 1/20

    Außerordentlich fristlose Kündigung - Selbstbeurlaubung - Prozessbeschäftigung

    Es darf aber nicht allein auf den Wortlaut abgestellt werden, sondern es sind alle Begleitumstände zu würdigen, die für die Frage, welchen Willen der Erklärende bei der Abgabe seiner Erklärung gehabt hat, von Bedeutung sein können und dem Erklärungsempfänger bekannt waren (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11 - Rn. 14, NZA 2013, 1137; 5. Februar 2009 - 6 AZR 151/08 - Rn. 30, BAGE 129, 265; 20. September 2006 - 6 AZR 82/06 - Rn. 28, BAGE 119, 311) .
  • BAG, 24.05.2012 - 6 AZR 679/10

    Versetzung in den Ruhestand - Integrationsamt

    Das erforderliche rechtliche Interesse an der Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis trotz der verfügten Versetzung fortbesteht, liegt vor (BAG 5. Februar 2009 - 6 AZR 151/08 - Rn. 26, BAGE 129, 265).

    Nach dem Grundsatz der Statusakzessorietät wirken Pflichten aus dem aktiven Verhältnis wie zB die Treuepflicht fort, neue Pflichten werden begründet (BAG 5. Februar 2009 - 6 AZR 151/08 - Rn. 36, BAGE 129, 265).

    Das erforderliche rechtliche Interesse an der Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis trotz der verfügten Versetzung fortbesteht, liegt vor (BAG 5. Februar 2009 - 6 AZR 151/08 - Rn. 26, BAGE 129, 265) .

    Nach dem Grundsatz der Statusakzessorietät wirken Pflichten aus dem aktiven Verhältnis wie zB die Treuepflicht fort, neue Pflichten werden begründet (BAG 5. Februar 2009 - 6 AZR 151/08 - Rn. 36, BAGE 129, 265) .

  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 626/09

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Wegfall der Geschäftsgrundlage -

    Besondere Umstände des Einzelfalls, die der Auslegung eine bestimmte, der Beurteilung des Revisionsgerichts entzogene Richtung geben könnten, scheiden aus (Senat 5. Februar 2009 - 6 AZR 151/08 - Rn. 33, BAGE 129, 265) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 336/11

    Vertragsauslegung - Keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei

    Weil eine Kündigung weiterreichende Wirkungen als ein beabsichtigter Wechsel in den (einstweiligen) Ruhestand zeitigt, scheidet auch eine Umdeutung dieser in jene Erklärung aus (BAG 5, 2.2009 - 6 AZR 151/08 - Rn. 56, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 69).

    Es gilt der Grundsatz der Statusakzessorietät (vgl. BAG 5, 2.2009 - 6 AZR 151/08 - Rn. 36, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 69).

    Auch bei Zusage einer beamtenähnlichen Versorgung setze die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen eine Beendigung des aktiven Arbeitsverhältnisses voraus, die nur entweder einvernehmlich oder durch Ausspruch einer wirksamen Kündigung erfolgen könne (BAG 5, 2.2009 - 6 AZR 151/09 - Rn. 48 ff., AP KSchG 1969 § 4 Nr. 69).

  • ArbG Berlin, 12.07.2016 - 16 Ca 12713/15

    Kassenärztliche Bundesvereinigung - rechtswidrige Ruhegeldzahlungen?

    Dabei kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob sich die einseitige Versetzung der Klägerin in den Ruhestand durch die Beklagte nach 30 Dienstjahren und damit vor Erreichung der Regelaltersgrenze als wirksam erweist (vgl. etwa zur Unwirksamkeit der einseitigen Versetzung in den einstweiligen Ruhestand BAG Urt. v. 5 Februar 2009, 6 AZR 151/08), weil damit zwingende kündigungsschutzrechtliche Vorschriften umgangen werden.

    Im Arbeitsvertragsrecht erweist sich, anders als etwa bei politischen Beamten, eine einseitige Versetzung des Arbeitnehmers in den vorzeitigen Ruhestand als unwirksam (vgl. BAG Urt. v. 5. Februar 2009, 6 AZR 151/08), weil dadurch kündigungsrechtliche Vorschriften umgangen werden.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2012 - 14 Sa 1867/11

    Verwirkung - Klagerecht - Beschäftigungsanspruch

  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 882/11

    Unterbrechung durch Eröffnung eines brasilianischen Insolvenzverfahrens nach §

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 483/11

    Grobe Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl bei Verkennung des Betriebsbegriffs

  • LAG Hessen, 31.10.2011 - 17 Sa 761/11

    Betriebsbedingte Kündigung in einem Sonderliquidationsverfahren nach griechischem

  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 6/20

    Auslegung Bezugnahmeklausel - AGB-Kontrolle - Reichweite einer Bezugnahmeklausel

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.09.2016 - 19 Sa 953/16

    Eigenkündigung einer Geschäftsunfähigen - Unwirksamkeit der Eigenkündigung

  • ArbG Düsseldorf, 05.11.2009 - 6 Ca 5602/09

    Anspruch eines Dienstordnungsangestellten auf Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei

  • BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 287/09

    Altersteilzeit im öffentlichen Dienst - Begriff des versicherungspflichtigen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.03.2014 - 3 Sa 572/13

    Eindeutigkeit einer Kündigungserklärung des Arbeitnehmers

  • LAG München, 17.12.2019 - 6 Sa 543/18

    Kündigung, ergänzende Vertragsauslegung

  • ArbG Düsseldorf, 29.11.2010 - 2 Ca 5395/10

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrags durch Arbeitgeber

  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2017 - 8 Sa 1636/16

    Ruhegehaltsvereinbarung für Angestellte auf Lebenszeit

  • LAG Köln, 11.09.2009 - 10 Sa 388/09

    Unwirksame Abberufung als Partner einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ohne

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 17 Sa 1142/13

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - auflösende Bedingung - dauernde

  • ArbG Stuttgart, 29.07.2021 - 11 Ca 193/21

    Betriebsvereinbarungsoffenheit eines Arbeitsvertrages - Altersgrenze in einer

  • LAG Düsseldorf, 17.12.2013 - 16 Sa 1231/13

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrats

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.10.2013 - 18 Sa 1143/13

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - auflösende Bedingung - Versetzung in den

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