Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 20.07.2000

Rechtsprechung
   BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 56/00   

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https://dejure.org/2000,8938
BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 56/00 (https://dejure.org/2000,8938)
BayObLG, Entscheidung vom 20.07.2000 - 2Z BR 56/00 (https://dejure.org/2000,8938)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - 2Z BR 56/00 (https://dejure.org/2000,8938)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schwerwiegende Verfahrensverstöße als neuer selbstständiger Beschwerdegrund bei inhaltlich übereinstimmenden Vorentscheidungen; Vorliegen eines schwerwiegenden Verfahrensverstoßes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 45 Abs. 3; ZPO § 568 Abs. 2, § 890
    Anfechtung der Entscheidungen des Beschwerdegerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 481 UR II 1113/97
  • LG München I - 1 T 8668/00
  • BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 56/00

Papierfundstellen

  • ZMR 2000, 779
  • ZWE 2001, 26
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 15.02.1996 - 2Z BR 17/96

    Androhung von Ordnungsmitteln als Beginn der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 56/00
    a) Zur Entscheidung über das Rechtsmittel ist das Bayerische Oberste Landesgericht zuständig, weil Ausgangsgericht gemäß § 890 Abs. 2 ZPO das Wohnungseigentumsgericht als Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist (BayObLG NJW-RR 1996, 780 ).

    b) Schwerwiegende Verfahrensverstöße stellen auch bei inhaltlich übereinstimmenden Vorentscheidungen einen neuen selbständigen Beschwerdegrund dar, wenn der Fehler nicht schon dem Amtsgericht unterlaufen, also neu ist, und die Beschwerdeentscheidung darauf beruht (BayObLG NJW-RR 1996, 780 m.w.N.).

  • BayObLG, 15.09.1999 - 2Z BR 81/99

    Geschäftswert bei Vollstreckungsabwehrklage nach rechtskräftiger Verurteilung zu

    Auszug aus BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 56/00
    Der Senat legt in Übereinstimmung mit dem Landgericht die Höhe des hier angedrohten Ordnungsgeldes zugrunde (vgl. BayObLG ZMR 1999, 117 und ZMR 2000, 43/44 m.w.N.).
  • BayObLG, 05.07.2001 - 2Z BR 105/01

    Selbstständiger Beschwerdegrund bei inhaltlicher Übereinstimmung der

    Zur Entscheidung über das Rechtsmittel ist das Bayerische Oberste Landesgericht zuständig; denn Ausgangsgericht gemäß § 887 Abs. 1 ZPO ist das Wohnungseigentumsgericht als Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BayObLG NJW-RR 1996, 780; ZWE 2001, 26, 158; Zöller/Stöber ZPO 22. Aufl. § 887 Rn. 6).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 48/00   

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BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 48/00 (https://dejure.org/2000,13902)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG Fürstenfeldbruck - 2 UR II 14/98
  • LG München II - 6 OH 6893/99
  • BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 48/00

Papierfundstellen

  • ZWE 2001, 26
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 24.02.1999 - 2Z BR 18/99

    Befangenheit eines Richters wegen Hinweises auf eine mögliche Verjährung von

    Auszug aus BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 48/00
    Dabei muß es sich um einen objektiven Grund handeln, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken kann, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber; rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen des Ablehnenden scheiden aus (BayObLG NJW 1999, 1875 ; st.Rspr.).
  • BayObLG, 21.11.1974 - BReg. 1 Z 102/74
    Auszug aus BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 48/00
    Dem Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten steht in eigener Person kein Ablehnungsrecht zu; das von Rechtsanwalt R. im eigenen Namen gestellte Ablehnungsgesuch ist daher unzulässig (BayObLGZ 1974, 446/448; Keidel/Zimmermann FGG 14. Aufl. § 6 Rn. 57).
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