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   OLG Köln, 05.12.2000 - 16 Wx 121/00   

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https://dejure.org/2000,3735
OLG Köln, 05.12.2000 - 16 Wx 121/00 (https://dejure.org/2000,3735)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.12.2000 - 16 Wx 121/00 (https://dejure.org/2000,3735)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Dezember 2000 - 16 Wx 121/00 (https://dejure.org/2000,3735)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 263; ; ZPO § 523; ; FGG § 22 Abs. 2; ; FGG § 12; ; WEG § 23 Abs. 4 S. 2; ; WEG § 23 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; ; WEG § 14 Nr. 4 letzter HS; ; WEG § 13 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23
    Wohnungseigenstumsrecht; Nichtiger Mehrheitsbeschluß zu Lasten des Kernbereichs des Sondereigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 541
  • ZMR 2001, 568
  • ZfIR 2001, 749
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2000 - 16 Wx 121/00
    Des weiteren hat das Landgericht nicht bedacht, dass in dem hier gegebenen Fall eines Beschlussanfechtungsantrags u. U. auch Ersatzansprüche gegen den damaligen Verwalter in Betracht kommen und dieser daher am Verfahren zu beteiligen ist (vgl. BGH MDR 1998, 29 = NJW 1998, 755 = NZM 1998, 78).

    Der in der fehlenden Beteiligung des früheren Verwalters liegende Verfahrensfehler hätte vom Senat nur dann korrigiert werden können, wenn eine weitere Sachaufklärung weder notwendig, noch zu erwarten und nur rechtliches Gehör zu gewähren wäre (BGH MDR 1998, 29 = NJW 1998, 755 = NZM 1998, 78).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2000 - 16 Wx 121/00
    Bereits vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.09.2000 - V B 57/99 - (NJW 2000, 3500 = NZM 2000, 1184 = ZMR 2000, 771) zu einer etwaigen Nichtigkeit bestandskräftiger Mehrheitsbeschlüsse war es allgemeine Meinung, dass ein auf Durchführung einer baulichen Maßnahme gerichteter Mehrheitsbeschluss dann nichtig ist, wenn in den Kernbereich eines Sondereigentumsrechts eingegriffen wird (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 210 = WE 1996, 69 Staudinger/Bub a.a.O. § 22 Rdn. 44; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 23 Rd. 113 a).
  • BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 29/93

    Anspruch auf gerichtliche Aufhebung einer Jahresabrechnung; Anforderungen an eine

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2000 - 16 Wx 121/00
    Der Gemeinschaft war es zwar nicht verwehrt, mehrheitlich über einen vom bisherigen Zustand abweichenden Aufbau des Balkonbodens einschließlich des Untergrundes für den Belag, der noch zum gemeinschaftlichen Eigentum gehört (vgl. BayObLG WuM 1993, 488), zu befinden.
  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2000 - 16 Wx 121/00
    Diese Vorschrift findet auf die Versäumung der Frist des § 23 Abs. 4 S. 2 WEG entsprechende Anwendung (vgl. z. B. BGHZ 54, 65 [79], Senat OLGR Köln 1992, 22; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 23 Rdn. 175 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 22.06.1998 - 15 W 156/98

    Anfechtungsfrist bei Beschlüssen der Eigentümerversammlung; Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2000 - 16 Wx 121/00
    Unterlässt er dies, ist die Versäumung der Anfechtungsfrist nicht unverschuldet i. S. d. § 22 Abs. 2 FGG (vgl. z. B. Senat a.a.O.; OLG Hamm NZM 1998, 971; OLG Karlsruhe OLGR 1999, 405 = ZMR 1999, 512 = WuM 1999, 545).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.1995 - 3 Wx 181/95

    Bindungswirkung eines unangefochtenen "vereinbarungsersetzenden"

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2000 - 16 Wx 121/00
    Bereits vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.09.2000 - V B 57/99 - (NJW 2000, 3500 = NZM 2000, 1184 = ZMR 2000, 771) zu einer etwaigen Nichtigkeit bestandskräftiger Mehrheitsbeschlüsse war es allgemeine Meinung, dass ein auf Durchführung einer baulichen Maßnahme gerichteter Mehrheitsbeschluss dann nichtig ist, wenn in den Kernbereich eines Sondereigentumsrechts eingegriffen wird (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 210 = WE 1996, 69 Staudinger/Bub a.a.O. § 22 Rdn. 44; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 23 Rd. 113 a).
  • OLG Karlsruhe, 28.04.1999 - 11 Wx 4/99

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für einen an einer

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2000 - 16 Wx 121/00
    Unterlässt er dies, ist die Versäumung der Anfechtungsfrist nicht unverschuldet i. S. d. § 22 Abs. 2 FGG (vgl. z. B. Senat a.a.O.; OLG Hamm NZM 1998, 971; OLG Karlsruhe OLGR 1999, 405 = ZMR 1999, 512 = WuM 1999, 545).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2006 - 20 W 314/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Entfernen von im Sondereigentum stehenden

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass ein auf Durchführung einer baulichen Maßnahme gerichteter Mehrheitsbeschluss dann nichtig ist, wenn er in den Kernbereich eines Sondereigentumsrechts eingreift (vgl. etwa OLG Köln NZM 2001, 541; Staudinger/Bub, a.a.O., § 22 WEG Rz. 44), liegt hier jedenfalls der Sachverhalt anders.
  • OLG Köln, 21.11.2001 - 16 Wx 185/01

    Ungenaue Protokollierung der Anwesenheit in der Wohnungseigentümerversammlung

    Balkone sind - auch ohne ausdrückliche Erwähnung in der Teilungserklärung - dann Bestandteil des Sondereigentums, wenn sie eindeutig, beispielsweise nach dem jeweiligen Aufteilungsplan dem Sondereigentum zugeordnet sind (Senat OLGR Köln 2001, 161 = NZM 2001, 541 = ZfIR 2001, 749).
  • AG Bonn, 02.12.2022 - 210 C 32/22

    Zentrale Gas-Brennwertheizung statt funktionsfähiger Gasetagenheizungen

    Der Kläger hat unwidersprochen vorgetragen, dass wesentliche Elemente der derzeitigen Heizungsanlage im Sondereigentum der jeweiligen Eigentümer stehen und mit dem Einbau der neuen Gasheizung nicht unerhebliche Eingriffe am Sondereigentum verbunden sind, insbesondere im Hinblick auf die - derzeit noch nicht einmal bestimmten - Baumaßnahmen (vgl. hierzu: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.02.2022, 3 Wx 348/01; OLG Köln, Beschluss vom 05.12.2000, 16 Wx 121/00, jeweils juris).
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