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   BGH, 11.12.1996 - IV ZR 268/95   

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BGH, 11.12.1996 - IV ZR 268/95 (https://dejure.org/1996,3145)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1996 - IV ZR 268/95 (https://dejure.org/1996,3145)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 268/95 (https://dejure.org/1996,3145)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - Erkennbarkeit der tatsächlichen Grundlagen des Berufungsurteils - Glaubwürdigkeit eines Zeugen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 313 Abs. 2; ZPO § 543 Abs. 2; ZPO § 561
    Aufhebung des Berufungsurteils wegen fehlenden Tatbestands

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Nr. 1 Ziff. I b; ZPO § 286
    Äußeres Bild eines Diebstahls

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 896
  • r+s 1997, 100
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.06.1995 - IV ZR 89/94

    Vollständige Wiedergabe der gestellten Anträge - Anspruch auf Krankentagegeld -

    Auszug aus BGH, 11.12.1996 - IV ZR 268/95
    Ein Berufungsurteil ohne Tatbestand muß grundsätzlich aufgehoben werden (BGHZ 73, 248, 251 f.; Senatsurteil vom 28.06.1995 - IV ZR 89/94 - BGHR ZPO § 543 Abs. 2 Tatbestand, fehlender 11 m.w.N.).

    Ausnahmen von diesem Grundsatz kann es nur geben, wenn sich die tatsächlichen Grundlagen des Berufungsurteils hinreichend deutlich aus den Entscheidungsgründen ergeben (BGH, Urteile vom 28.06.1995 a.a.O.; vom 20.01.1983 - VII ZR 210/81 - NJW 1983, 1901 [BGH 20.01.1983 - VII ZR 210/81] unter I m.w.N.).

    In solchen Einzelfällen kann das Ziel der Revisionsinstanz, die Anwendung des Rechts auf den festgestellten Sachverhalt nachzuprüfen, § 561 ZPO, erreicht werden durch den für die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfragen ausreichenden Tatbestandsteil der Entscheidungsgründe (BGH, Urteil vom 28.06.1995 a.a.O.).

    Eine klare Einordnung des mit der Berufung gestellten Begehrens ist aber unverzichtbar (BGH, Senatsurteil vom 28.06.1995 a.a.O. m.w.N.).

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus BGH, 11.12.1996 - IV ZR 268/95
    Das Berufungsgericht geht zunächst zutreffend davon aus, daß dem Versicherungsnehmer in Fällen des Diebstahls einer versicherten Sache Beweiserleichterungen zukommen (vgl. BGHZ 130, 1, 3 ff.) [BGH 17.05.1995 - IV ZR 279/94].
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

    Auszug aus BGH, 11.12.1996 - IV ZR 268/95
    Bloße Verdachtsmomente reichen nicht aus (Senatsurteil vom 21.02.1996 - IV ZR 300/94 - BGHZ 132, 79 = VersR 1996, 575 [BGH 21.02.1996 - IV ZR 300/94] unter 2 m.w.N.).
  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94

    Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus BGH, 11.12.1996 - IV ZR 268/95
    Als eine solche Tatsache kommt auch die Unglaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers in Betracht (vgl. Senatsurteil vom 14.06.1995 - IV ZR 116/95 - VersR 1995, 956 unter 3 d = NJW-RR 1995, 1174).
  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 116/95

    Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente gegen eine private

    Auszug aus BGH, 11.12.1996 - IV ZR 268/95
    Als eine solche Tatsache kommt auch die Unglaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers in Betracht (vgl. Senatsurteil vom 14.06.1995 - IV ZR 116/95 - VersR 1995, 956 unter 3 d = NJW-RR 1995, 1174).
  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 154/78

    Berufungsurteil ohne Tatbestand

    Auszug aus BGH, 11.12.1996 - IV ZR 268/95
    Ein Berufungsurteil ohne Tatbestand muß grundsätzlich aufgehoben werden (BGHZ 73, 248, 251 f.; Senatsurteil vom 28.06.1995 - IV ZR 89/94 - BGHR ZPO § 543 Abs. 2 Tatbestand, fehlender 11 m.w.N.).
  • BGH, 26.06.1996 - IV ZR 164/95

    Äußeres Bild eines Kfz-Diebstahls bei Fertigung einer Schlüsselkopie

    Auszug aus BGH, 11.12.1996 - IV ZR 268/95
    Zur Beurteilung dessen, daß nach dem Sachverständigengutachten ein Nachschlüssel angefertigt worden sein soll, wird auf die Senatsurteile vom 26. Juni 1996 (IV ZR 164/95 - VersR 1996, 1135) und vom 23. Oktober 1996 (IV ZR 93/95 - zur Veröffentlichung bestimmt) hingewiesen, wobei im vorliegenden Fall das Fahrzeug wohl nicht wiederaufgefunden wurde, so daß jedenfalls nicht aufgrund von Untersuchungen der Schließzylinder das Wegfahren mit einem passenden Schlüssel feststeht.
  • BGH, 23.10.1996 - IV ZR 93/95

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus BGH, 11.12.1996 - IV ZR 268/95
    Zur Beurteilung dessen, daß nach dem Sachverständigengutachten ein Nachschlüssel angefertigt worden sein soll, wird auf die Senatsurteile vom 26. Juni 1996 (IV ZR 164/95 - VersR 1996, 1135) und vom 23. Oktober 1996 (IV ZR 93/95 - zur Veröffentlichung bestimmt) hingewiesen, wobei im vorliegenden Fall das Fahrzeug wohl nicht wiederaufgefunden wurde, so daß jedenfalls nicht aufgrund von Untersuchungen der Schließzylinder das Wegfahren mit einem passenden Schlüssel feststeht.
  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 210/81

    Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens

    Auszug aus BGH, 11.12.1996 - IV ZR 268/95
    Ausnahmen von diesem Grundsatz kann es nur geben, wenn sich die tatsächlichen Grundlagen des Berufungsurteils hinreichend deutlich aus den Entscheidungsgründen ergeben (BGH, Urteile vom 28.06.1995 a.a.O.; vom 20.01.1983 - VII ZR 210/81 - NJW 1983, 1901 [BGH 20.01.1983 - VII ZR 210/81] unter I m.w.N.).
  • BGH, 12.05.1993 - XII ZR 174/92

    Fehlen des Tatbestandes bei Berufungsurteilen - Verfahrensverstoß durch

    Auszug aus BGH, 11.12.1996 - IV ZR 268/95
    Dies gilt auch dann, wenn aus der Sicht des Berufungsgerichts ein Urteilstatbestand gemäß § 543 Abs. 1 ZPO entbehrlich schien, weil das Berufungsgericht sein Urteil für nicht revisibel gehalten hat (BGH, Urteile vom 12.05.1993 - XII ZR 174/92 - BGHR ZPO § 543 Abs. 2 Tatbestand, fehlender 10; vom 21.02.1983 - VIII ZR 102/83 - WM 1983, 377).
  • BGH, 21.02.1983 - VIII ZR 102/82

    Revision - Zurückverweisung - Kein Tatbestand - Beschwer - Zulassung der Revision

  • OLG Koblenz, 27.12.2012 - 10 U 503/12

    Deckungsklage gegen die Kraftfahrzeugkaskoversicherung: Anforderungen an den

    Dabei kann erst dann auf die Unredlichkeit des Versicherungsnehmers erkannt werden, wenn konkrete Tatsachen unstreitig oder bewiesen sind, die den Versicherungsnehmer als unglaubwürdig erscheinen lassen oder schwerwiegende Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit begründen; der bloße Verdacht reicht insoweit nicht aus (vgl. BGH, VersR 1996, 319 = NJW 1996, 993 = MDR 1996, 794; VersR 1996, 576 = NJW 1996, 1411 = MDR 1996, 470; r+s 1997, 100; Stiefel/Hofmann, a.a.O., § 12 AKB Rn. 35).

    Dabei kann erst dann auf die Unredlichkeit des Versicherungsnehmers erkannt werden, wenn konkrete Tatsachen unstreitig oder bewiesen sind, die den Versicherungsnehmer als unglaubwürdig erscheinen lassen oder schwerwiegende Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit begründen; der bloße Verdacht reicht insoweit nicht aus (vgl. BGH, VersR 1996, 319 = NJW 1996, 993 = MDR 1996, 794; VersR 1996, 576 = NJW 1996, 1411 = MDR 1996, 470; r+s 1997, 100; Stiefel/Hofmann, a.a.O., § 12 AKB Rn. 35).

  • OLG Köln, 18.11.2003 - 9 U 186/02

    Keine Anhörung des Versicherungsnehmers bei persönlicher Unzuverlässigkeit

    Es dürfen keine Zweifel an der persönlichen Glaubwürdigkeit und an der Richtigkeit der Sachverhaltsschilderung bestehen (vgl. BGH, r+s 1997, 100; Senat, r+s 2000, 320).
  • OLG Köln, 10.05.2005 - 9 U 65/04

    Entschädigung durch eine Teilkaskoversicherung aufgrund von Entwendungen von

    Verdachtsmomente im Hinblick auf eine Beteiligung an einem manipulierten Unfall reichen insoweit nicht aus (vgl. BGH, r+s 1997, 100).
  • OLG Köln, 13.08.2002 - 9 U 192/01

    Leistungsfreiheit eines Kaskoversicherers bezüglich einer behaupteten

    Eine Anhörung scheidet dementsprechend aus, wenn Tatsachen feststehen - d. h. unstreitig oder bewiesen sind (BGH, r+s 1997, 100) - die im Rahmen einer Gesamtschau unter Berücksichtigung der Zeitnähe der Verfehlungen ernsthafte Zweifel an der persönlichen Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers und an der Richtigkeit seiner Sachverhaltsschilderung aufkommen lassen (BGH, VersR 1996, 575; 1997, 733; OLG Köln, r+s 1998, 11; 1998, 56; 2000, 277; 2000, 320; OLG Hamburg, r+s 1998, 229).
  • OLG Köln, 24.07.2001 - 9 U 121/00
    Demgegenüber hat der Beklagte nicht nachgewiesen, dass Umstände vorliegen, die eine Vortäuschung des Versicherungsfalles mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahe legen (vgl BGH, VersR 1984, 29; 1989, 587, r+s 1997, 100).
  • OLG Naumburg, 13.11.1997 - 7 U 828/97

    Anspruch aus einem Teilkaskovertrag; Versicherung eines Kraftfahrzeuges gegen

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  • OLG Oldenburg, 29.10.1997 - 2 U 191/97

    Anforderungen an die Beweisführung des Versicherungsnehmers; Beweis des äußeren

    Von einem Regelfall kann aber nicht mehr ausgegangen werden, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, die den Versicherungsnehmer als unglaubwürdig erscheinen lassen oder doch zumindest schwerwiegende Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit begründen (BGH r+s 1995, 345; BGH r+s 1997, 100; BGH r+s 1997, 184).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2009 - 4 U 15/09

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls in der

    In die Würdigung der Einzelfallumstände über die erhebliche Wahrscheinlichkeit einer Vortäuschung ist einzubeziehen, ob der Versicherungsnehmer das Abhandenkommen eines Schlüssels plausibel begründen kann (BGHZ 130, 1; BGH VersR 1996, 319; BGH NJW 1997, 589; siehe auch BGH VersR 1997, 53 und 55; BGH VersR 1997, 896).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.03.1996 - 4 U 69/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6102
OLG Düsseldorf, 28.03.1996 - 4 U 69/95 (https://dejure.org/1996,6102)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.03.1996 - 4 U 69/95 (https://dejure.org/1996,6102)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. März 1996 - 4 U 69/95 (https://dejure.org/1996,6102)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 812; AKB § 12 Abs. 1 I b; AKB § 12 Abs. 1 I; AKB § 12; AKB § 12 Abs. 1
    Nachweis des vorgetäuschten Kfz-Diebstahls bei fehlenden Einbruchspuren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweis; Rückforderung der Diebstahlentschädigung; Lenksperre; Schließzylinder; Sperrwerkzeug

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 812; AKB § 12 Abs. 1 Ib

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 1097
  • r+s 1997, 100 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 02.09.1997 - 9 U 184/96

    Versicherung Kaskoversicherung Beweis Versicherungsgrundsatz

    Die Anfertigung eines Nachschlüssels kann zwar auch dann eigenständige Indizwirkung für eine Vortäuschung haben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug an einem Ort abgestellt hatte, der einem Dritten, der den Nachschlüssel als Vorbereitung auf den Diebstahl angefertigt haben mag, nicht ohne weiteres bekannt gewesen sein kann (OLG Düsseldorf Versicherungsrecht 1996, 1097).
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