Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.07.2011

Rechtsprechung
   BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11   

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https://dejure.org/2011,6467
BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11 (https://dejure.org/2011,6467)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2011 - 3 StR 87/11 (https://dejure.org/2011,6467)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2011 - 3 StR 87/11 (https://dejure.org/2011,6467)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 GG; § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG; § 61 AufenthG; § 15 StGB; § 2 Abs. 3 StGB
    Wiederholte Zuwiderhandlung gegen eine räumliche Beschränkung (Vorsatz; vorherige staatliche Reaktion auf die Ersttat; verfassungsrechtliche Schranken der Kriminalisierung: Übermaßverbot; Beharrlichkeit); Meistbegünstigungsprinzip

  • lexetius.com

    AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 7

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 95 Abs 1 Nr 7 AufenthG
    Wiederholte Zuwiderhandlung des Ausländers gegen die räumliche Beschränkung des Aufenthalts: Strafbarkeit trotz fehlender staatlicher Reaktion auf den Erstverstoß

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Ahndung des Erstverstoßes oder einer sonstigen behördlichen Reaktion für das Tatbestandsmerkmal der wiederholten Zuwiderhandlung nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG

  • rewis.io

    Wiederholte Zuwiderhandlung des Ausländers gegen die räumliche Beschränkung des Aufenthalts: Strafbarkeit trotz fehlender staatlicher Reaktion auf den Erstverstoß

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiederholte Zuwiderhandlung des Ausländers gegen die räumliche Beschränkung des Aufenthalts: Strafbarkeit trotz fehlender staatlicher Reaktion auf den Erstverstoß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer Ahndung des Erstverstoßes oder einer sonstigen behördlichen Reaktion für das Tatbestandsmerkmal der wiederholten Zuwiderhandlung nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuwiderhandlung gegen Aufenthaltsbeschränkung und die Folgen

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zur Strafbarkeit gem. § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 56, 271
  • NJW 2011, 3174
  • NStZ 2012, 216
  • StV 2012, 286
  • wistra 2011, 467
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

    Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11
    Demgemäß obliegt es diesem u.a., die Grenzlinie zwischen kriminellem Unrecht und Ordnungsunrecht im Einzelnen zu ziehen; ihm ist mit Blick auf die in diesem Grenzbereich unter Umständen nur graduellen Unterschiede ein nicht unerheblicher Spielraum eigenverantwortlicher Bewertung einzuräumen (BVerfGE 80, 182, 186; 96, 10, 26).

    Demgemäß obliegt es diesem u.a., die Grenzlinie zwischen kriminellem Unrecht und Ordnungsunrecht im Einzelnen zu ziehen; ihm ist mit Blick auf die in diesem Grenzbereich unter Umständen nur graduellen Unterschiede ein nicht unerheblicher Spielraum eigenverantwortlicher Bewertung einzuräumen (BVerfG, Beschlüsse vom 6. Juni 1989 - 2 BvL 6/89, BVerfGE 80, 182, 186; vom 10. April 1997 - 2 BvL 45/92, BVerfGE 96, 10, 26).

    (2) Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung eines Teils des Schrifttums (HKAuslR/Wingerter aaO Rn. 18; Huber/Stoppa aaO Rn. 243 f.) insbesondere nicht aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 1997 (BVerfG aaO, BVerfGE 96, 10).

    Eine unter solchen Umständen wiederholte Zuwiderhandlung gegen die Aufenthaltsbeschränkung mit Strafe zu bedrohen, sei zur Durchsetzung der mit der Regelung verfolgten Zwecke nicht nur geeignet und erforderlich; auch das Übermaßverbot sei nicht verletzt (BVerfG aaO, BVerfGE 96, 10, 26).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11
    Dem Übermaßverbot kommt wegen des in Androhung, Verhängung und Vollziehung von Strafe zum Ausdruck kommenden sozialethischen Unwerturteils als Maßstab für die verfassungsrechtliche Legitimierung einer Strafnorm besondere Bedeutung zu (BVerfGE 90, 145, 185; 92, 277, 326).

    Insbesondere das Übermaßverbot, dem wegen des in Androhung, Verhängung und Vollziehung von Strafe zum Ausdruck kommenden sozialethischen Unwerturteils als Maßstab für die verfassungsrechtliche Legitimierung einer Strafnorm besondere Bedeutung zukommt (BVerfG, Beschlüsse vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 u.a., BVerfGE 90, 145, 185; vom 15. Mai 1995 - 2 BvL 19/91 u.a., BVerfGE 92, 277, 326), wird auch dann ausreichend beachtet, wenn die Strafbarkeit allein an die mehrfache vorsätzliche Zuwiderhandlung anknüpft.

  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11
    Dem Übermaßverbot kommt wegen des in Androhung, Verhängung und Vollziehung von Strafe zum Ausdruck kommenden sozialethischen Unwerturteils als Maßstab für die verfassungsrechtliche Legitimierung einer Strafnorm besondere Bedeutung zu (BVerfGE 90, 145, 185; 92, 277, 326).

    Insbesondere das Übermaßverbot, dem wegen des in Androhung, Verhängung und Vollziehung von Strafe zum Ausdruck kommenden sozialethischen Unwerturteils als Maßstab für die verfassungsrechtliche Legitimierung einer Strafnorm besondere Bedeutung zukommt (BVerfG, Beschlüsse vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 u.a., BVerfGE 90, 145, 185; vom 15. Mai 1995 - 2 BvL 19/91 u.a., BVerfGE 92, 277, 326), wird auch dann ausreichend beachtet, wenn die Strafbarkeit allein an die mehrfache vorsätzliche Zuwiderhandlung anknüpft.

  • BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89

    Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylsuchenden

    Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11
    Demgemäß obliegt es diesem u.a., die Grenzlinie zwischen kriminellem Unrecht und Ordnungsunrecht im Einzelnen zu ziehen; ihm ist mit Blick auf die in diesem Grenzbereich unter Umständen nur graduellen Unterschiede ein nicht unerheblicher Spielraum eigenverantwortlicher Bewertung einzuräumen (BVerfGE 80, 182, 186; 96, 10, 26).

    Demgemäß obliegt es diesem u.a., die Grenzlinie zwischen kriminellem Unrecht und Ordnungsunrecht im Einzelnen zu ziehen; ihm ist mit Blick auf die in diesem Grenzbereich unter Umständen nur graduellen Unterschiede ein nicht unerheblicher Spielraum eigenverantwortlicher Bewertung einzuräumen (BVerfG, Beschlüsse vom 6. Juni 1989 - 2 BvL 6/89, BVerfGE 80, 182, 186; vom 10. April 1997 - 2 BvL 45/92, BVerfGE 96, 10, 26).

  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 244/09

    Nachstellung; Dauerdelikt (Deliktsnatur, Klammerwirkung)

    Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11
    Dabei stehen die einzelnen in Betracht kommenden Elemente nicht isoliert nebeneinander; vielmehr bestehen Wechselwirkungen, die jeweils Rückschlüsse auf das Vorliegen der anderen Kriterien erlauben (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 244/09, BGHSt 54, 189, 196, 198; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 184e Rn. 5).
  • BGH, 17.02.2009 - 1 StR 381/08

    Keine Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG bei der wiederholten

    Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11
    Auf die von der Revision aufgeworfene Frage, ob § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG auch Zuwiderhandlungen gegen behördlich angeordnete Aufenthaltsbeschränkungen nach § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG umfasst (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 StR 381/08, BGHSt 53, 181), kommt es deshalb nicht an.
  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 528/91

    Dauerdelikt der strafbaren Verletzung gewerberechtlicher Vorschriften -

    Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11
    Hieraus folgt, dass eine Ahndung der Vortat zwar als für die subjektive Komponente der Beharrlichkeit sprechendes Indiz im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung Bedeutung gewinnen kann; eine Reaktion auf den Erstverstoß ist indessen nicht unbedingt erforderlich und damit keine konstitutive Voraussetzung beharrlichen Handelns (vgl. S/S-Perron/Eisele, StGB, 28. Aufl., § 184e Rn. 5; noch offen gelassen in BGH, Urteil vom 25. Februar 1992 - 5 StR 528/91, NStZ 1992, 594, 595).
  • OLG Hamm, 12.02.2007 - 2 Ss 6/07

    Aufenthaltsgesetz; Zuwiderhandlung; Straftat; Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11
    Das Tatbestandsmerkmal der wiederholten Zuwiderhandlung nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG erfordert weder eine Ahndung des Erstverstoßes noch eine sonstige behördliche Reaktion, die geeignet ist, dem Ausländer sein Fehlverhalten vor Augen zu führen (OLG Hamm, Urteil vom 31. Januar 2007 - 1 Ss 500/06; Erbs/Kohlhaas/Senge, Strafrechtliche Nebengesetze, § 95 AufenthG Rn. 39 (Stand: April 2010); Lange, StRR 2007, 118; zum AsylVfG vgl. OLG Celle, Urteil vom 20. Februar 1984 - 1 Ss 28/84, NStZ 1984, 324; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. August 1988 - 1 Ss 41/88, NStZ 1988, 560; OLG Stuttgart, Urteil vom 13. Oktober 1995 - 1 Ss 416/95, NStZ-RR 1996, 173, 174; MünchKomm StGB/Schmidt-Sommerfeld, § 85 AsylVfG Rn. 37).
  • OLG Hamm, 31.01.2007 - 1 Ss 500/06

    Ausländer; Aufenthaltsbeschränkung; wiederholter Verstoß; Rückwirkung

    Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11
    Das Tatbestandsmerkmal der wiederholten Zuwiderhandlung nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG erfordert weder eine Ahndung des Erstverstoßes noch eine sonstige behördliche Reaktion, die geeignet ist, dem Ausländer sein Fehlverhalten vor Augen zu führen (OLG Hamm, Urteil vom 31. Januar 2007 - 1 Ss 500/06; Erbs/Kohlhaas/Senge, Strafrechtliche Nebengesetze, § 95 AufenthG Rn. 39 (Stand: April 2010); Lange, StRR 2007, 118; zum AsylVfG vgl. OLG Celle, Urteil vom 20. Februar 1984 - 1 Ss 28/84, NStZ 1984, 324; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. August 1988 - 1 Ss 41/88, NStZ 1988, 560; OLG Stuttgart, Urteil vom 13. Oktober 1995 - 1 Ss 416/95, NStZ-RR 1996, 173, 174; MünchKomm StGB/Schmidt-Sommerfeld, § 85 AsylVfG Rn. 37).
  • OLG Brandenburg, 22.02.2007 - 1 Ss 96/06

    Zuwiderhandlung vollziehbar Ausreisepflichtiger gegen die bestehende räumliche

    Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11
    a) Eine wiederholte Zuwiderhandlung setzt zunächst einen vorsätzlich begangenen Erstverstoß voraus (HansOLG Bremen, Beschluss vom 29. September 2008 - Ss 23/08, StraFo 2008, 520; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 1 Ss 96/06, NStZ 2008, 531).
  • OLG Hamburg, 04.07.2008 - 3 Vollz (Ws) 45/08

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuches in

  • OLG Stuttgart, 13.10.1995 - 1 Ss 416/95
  • OLG Celle, 20.02.1984 - 1 Ss 28/84
  • OLG Bremen, 29.09.2008 - Ss 23/08

    D (A), Strafrecht, räumliche Beschränkung, Verstoß gegen räumliche Beschränkung,

  • OLG Karlsruhe, 04.08.1988 - 1 Ss 41/88
  • VG Cottbus, 08.02.2017 - 1 K 273/11

    Türkei; Asylfolgeantrag; erstmalige Prüfung des subsidiären Schutzstatus -

    Die gegen das Urteil seitens des Klägers eingelegte Revision wurde vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 5. Juli 2011 verworfen (3 StR 87/11).
  • BGH, 08.06.2021 - 5 StR 146/21

    Vorsätzlicher wiederholter Verstoß gegen die aufenthaltsrechtliche Meldepflicht

    Denn entgegen der Auffassung des Landgerichts ist Voraussetzung einer Strafbarkeit wegen wiederholten Meldeverstoßes nach dieser Vorschrift, dass bereits der die Wiederholung begründende Erstverstoß vorsätzlich geschah (vgl. zu § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 87/11, BGHSt 56, 271; MüKoStGB/Gericke, 3. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 81).
  • BayObLG, 23.03.2023 - 206 StRR 11/23

    Berufungsbeschränkung beim wiederholten Zuwiderhandeln gegen räumliche

    Der Angeklagte hat selbst eingeräumt, die räumliche Beschränkung gekannt und gewusst zu haben, dass sein Aufenthalt in der Stadt Augsburg nicht erlaubt war (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011, 3 StR 87/11, NStZ 2012, 216, der eine entsprechende Feststellung hat ausreichen lassen).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.2012 - 1 Ss 84/07

    Abweichen einer älteren OLG Entscheidung von einer jüngeren BGH-Entscheidung

    Soweit der Verurteilte auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 05.07.2011 - 3 StR 87/11 - (BGHSt 56, 271) abhebt, kann dahinstehen und bedarf keiner näheren Prüfung und Erörterung, ob - wie der Verteidiger des Verurteilten meint - dieser bei Zugrundelegung der dort vertretenen Rechtsauffassung "eindeutig freizusprechen" gewesen wäre.
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Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2011 - 3 StR 506/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2811
BGH, 20.07.2011 - 3 StR 506/10 (https://dejure.org/2011,2811)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2011 - 3 StR 506/10 (https://dejure.org/2011,2811)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - 3 StR 506/10 (https://dejure.org/2011,2811)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 2. Alt. WpHG; § 38 Abs. 2 WpHG; § 39 Abs. 2 Nr. 11 WpHG
    Marktmanipulation (irreführenden Angaben; Umstände, die für die Bewertung eines Finanzinstruments erheblich sind; IKB; Subprime-Krise; Fall Ortseifen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20a Abs 1 S 1 Nr 1 WpHG, § 38 Abs 2 WpHG, § 39 Abs 2 Nr 11 WpHG
    Vorsätzliche Marktmanipulation: Irreführende Angaben in einer Presseerklärung

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Auslegung einer Presseerklärung eines Landgerichts über das Vorliegen von angeblich irreführende Angaben über die Betroffenheit einer Gesellschaft von der Subprime-Krise

  • rewis.io

    Vorsätzliche Marktmanipulation: Irreführende Angaben in einer Presseerklärung

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorsätzliche Marktmanipulation: Irreführende Angaben in einer Presseerklärung

  • rechtsportal.de

    WpHG § 20a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Alt. 2
    Revisionsrechtliche Überprüfung der Auslegung einer Presseerklärung eines Landgerichts über das Vorliegen von angeblich irreführende Angaben über die Betroffenheit einer Gesellschaft von der Subprime-Krise

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung des ehemaligen Vorstandssprechers der IKB AG wegen Marktmanipulation rechtskräftig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Marktmanipulation in der Bankenkrise

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verurteilung des ehemaligen Vorstandssprechers der IKB AG rechtskräftig

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    §§ 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 38 Abs. 2, 39 Abs. 2 Nr. 11 WpHG
    Ex-Vorstandssprecher der IKB AG wegen Marktmanipulation zu Bewährungsstrafe verurteilt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Strafvorschriften zur vorsätzlichen Marktmanipulation sind verfassungsrechtlich unbedenklich

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Freiheitsstrafe für früheren IKB-Vorstandssprecher wegen Manipulation des Anlagemarktes

  • strate.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.03.2010)

    Wie Juristen die Finanzkrise aufarbeiten

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage, ob irreführende Angaben in einer Presseerklärung als vorsätzliche Marktmanipulation zu werten sind

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 20.07.2011 - 3 StR 506/10

    Verurteilung des ehemaligen Vorstandssprechers der IKB AG wegen Marktmanipulation

    LG Düsseldorf, 14.07.2010 - 14 KLs 6/09

    Landgericht eröffnet das Hauptverfahren gegen ehemaligen Vorstand der IKB AG

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Stefan Ortseifen

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 20.07.2011 - 3 StR 506/10

    Verurteilung des ehemaligen Vorstandssprechers der IKB AG wegen Marktmanipulation

    LG Düsseldorf, 14.07.2010 - 14 KLs 6/09

    Landgericht eröffnet das Hauptverfahren gegen ehemaligen Vorstand der IKB AG

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    IKB Deutsche Industriebank

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 5
  • NZG 2011, 1075
  • wistra 2011, 467
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 6 U 94/09

    Pflicht eines börsennotierten Unternehmens zur Veröffentlichung von

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - 3 StR 506/10
    Das Zivilurteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4. März 2010 steht nicht in Widerspruch zu dem angefochtenen Strafurteil.
  • BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10

    Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

    Wegen der Herausgabe dieser Presseerklärung ist der Vorstandsvorsitzende der Beklagten wegen vorsätzlicher Marktmanipulation gemäß § 20a Abs. 1 Nr. 1, § 38 Abs. 2, § 39 Abs. 2 Nr. 11 WpHG rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 3 StR 506/10, NZG 2011, 1075).
  • BGH, 27.11.2013 - 3 StR 5/13

    Marktmanipulation (Verfassungsmäßigkeit; matched orders/prearranged trades;

    b) Auch mit Blick auf die zahlreichen, in den genannten Vorschriften enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe, die auf den ersten Blick wenig übersichtliche Regelungstechnik und die in § 39 Abs. 1 Nr. 1 WphG aF enthaltenen blankettartigen Verweise auf verschiedene Rechtsverordnungen ist die Regelung insgesamt - trotz der verschiedentlich im Schrifttum geäußerten Zweifel (vgl. Sorgenfrei, wistra 2002, 321, 325; Park-Sorgenfrei, Kapitalmarktstrafrecht, 3. Aufl., Teil 3 Kap. 4 Rn. 61 ff.; Moosmayer, wistra 2002, 161, 167 ff.; Tripmaker, wistra 2002, 288, 292; Streinz/Ohler, WM 2004, 1309, 1314 ff.; Schmitz, ZStW 115 (2003), 501, 528) - verfassungsgemäß (vgl. zu § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG BGH, Beschluss vom 20. Juli 2011 - 3 StR 506/10, wistra 2011, 467, 468; zu § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG aF BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 1 StR 24/03, BGHSt 48, 373, 383 f.; vgl. auch Vogel in Assmann/Schneider, WpHG, 6. Aufl., Vor § 20a Rn. 26 ff.; Mock/Stoll/Eufinger in Kölner Kommentar zum WpHG, § 20a Rn. 82 ff.; Schwark/Zimmer, Kapitalmarktrechts-Kommentar, 4. Aufl., § 20a WpHG Rn. 5 f. mwN; Ziouvas/Walter, WM 2002, 1483, 1487; Schuster, Das Verhältnis von Strafnormen und Bezugsnormen aus anderen Rechtsgebieten, 2012, S. 273; Schönwälder, Grund und Grenzen einer strafrechtlichen Regulierung der Marktmanipulation, 2011, S. 115 ff.; Teuber, Die Beeinflussung von Börsenkursen, 2011, S. 217 ff.).
  • BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13

    Marktmissbrauch (Verfassungskonformität der Norm: Bestimmtheitsgrundsatz;

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des 3. Strafsenats vom 20. Juli 2011 (3 StR 506/10, wistra 2011, 467) zur Marktmanipulation durch irreführende Angaben in einer Presseerklärung.
  • OLG Stuttgart, 18.08.2014 - 1 Ws 68/14

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Marktmanipulation gegen Vorstandsmitglieder

    Da damit der aktiv irreführende Anteil gegenüber den zugleich wahrheitswidrig unterschlagenen Umständen überwiegt, läge - ungeachtet der rechtlich umstrittenen Unterlassungsstrafbarkeit - Handeln durch positives Tun vor (BGH, wistra 2011, 467).
  • OLG Stuttgart, 04.10.2011 - 2 Ss 65/11

    Vorsätzliche Marktmanipulation: Erteilung abgestimmter Kauf- und Verkaufsangebote

    Nach dem Wortlaut der Vorschrift bedarf es auch keiner erheblichen Einwirkung (Altenhain, a. a. O., Rn. 94; a. A. bis zur 4. Auflage Vogel, § 38 Rn. 21, jetzt relativierend § 20a Rn. 116, § 38 Rn. 51; zum Fehlen verfassungsrechtlicher Bedenken im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz bei §§ 20a Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 38 Absatz 2, 39 Absatz 2 Nr. 11 WpHG vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2011, 3 StR 506/10, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2015 - 26 W 14/14

    Auskunftsrechte der Aktionäre bei Zurückstellung der Entscheidung über die

    Inzwischen ist der ehemalige Vorstandssprecher der Antragsgegnerin rechtskräftig wegen vorsätzlicher Marktmanipulation zu zehn Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung sowie einer Zahlungsauflage in Höhe von 100.000 EUR verurteilt worden (LG Düsseldorf, Urteil vom 14.07.2010,14 KLs 6/09; BGH, Beschluss vom 20.07.2011, 3 StR 506/10, jeweils zitiert aus JURIS).
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