(1) Die Erlaubnis wird auf schriftlichen Antrag erteilt.
(2) Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden, um sicherzustellen, daß keine Tatsachen eintreten, die nach § 3 die Versagung der Erlaubnis rechtfertigen. Die Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen sind auch nach Erteilung der Erlaubnis zulässig.
(3) Die Erlaubnis kann unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden, wenn eine abschließende Beurteilung des Antrags noch nicht möglich ist.
(4) Die Erlaubnis ist auf ein Jahr zu befristen. Der Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis ist spätestens drei Monate vor Ablauf des Jahres zu stellen. Die Erlaubnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn die Erlaubnisbehörde die Verlängerung nicht vor Ablauf des Jahres ablehnt. Im Fall der Ablehnung gilt die Erlaubnis für die Abwicklung der nach § 1 erlaubt abgeschlossenen Verträge als fortbestehend, jedoch nicht länger als zwölf Monate.
(5) Die Erlaubnis kann unbefristet erteilt werden, wenn der Verleiher drei aufeinanderfolgende Jahre lang nach § 1 erlaubt tätig war. Sie erlischt, wenn der Verleiher von der Erlaubnis drei Jahre lang keinen Gebrauch gemacht hat.
Rechtsprechung zu § 2 AÜG
24 Entscheidungen zu § 2 AÜG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91
Begriff der Auflage iS. des Art. 1 § 2 Abs. 2 AÜG
- LSG Baden-Württemberg, 11.03.2011 - L 13 AL 3438/10
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - erstmalige Erlaubnis ...
- LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - 5 TaBV 33/08
Betriebsrat, Zustimmungsersetzung, Einstellung, Leiharbeitnehmer, ...
- LAG Düsseldorf, 25.08.2008 - 17 Sa 153/08
Erlöschen einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis Abgrenzung ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2010 - L 1 AL 158/10
Auch polnische Leiharbeitnehmer brauchen in Deutschland Arbeitsgenehmigung
- BSG, 12.12.1991 - 7 RAr 56/90
Erlöschen der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
- ArbG Essen, 02.03.2010 - 2 Ca 2376/08
Ohne
- BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 44/91
Auflage bei Arbeitnehmerüberlassung
- LSG Bayern, 13.12.2006 - L 9 B 823/06
- LSG Bayern, 25.08.2006 - L 9 B 491/06
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
Heuking Kühn Lüer Wojtek - Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Attorney-at-Law
25.05.2012
bildungsmarkt-sachsen.de
25.05.2012
Dr. Stoll und Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
25.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
Querverweise
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen