Rechtsprechung zu § 351 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
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Literatur im Internet zu § 351 BGB
Querverweise
Auf § 351 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)
- Fernunterrichtsvertrag
- § 6 (Rechtsfolgen der Kündigung bei gemischten Verträgen)
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