Bundesnaturschutzgesetz
| Kapitel 4 - Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft (§§ 20 - 36) |
| Abschnitt 1 - Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft (§§ 20 - 30) |
(1) Nationalparke sind rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die
| 1. | großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind, | |
| 2. | in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und | |
| 3. | sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet. |
(2) Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen.
(3) Nationalparke sind unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzzwecks sowie der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen wie Naturschutzgebiete zu schützen.
(4) Nationale Naturmonumente sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, die
| 1. | aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und | |
| 2. | wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit |
von herausragender Bedeutung sind. Nationale Naturmonumente sind wie Naturschutzgebiete zu schützen.
Rechtsprechung zu § 24 BNatSchG
18 Entscheidungen zu § 24 BNatSchG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerwG, 23.07.2003 - 4 BN 40.03
Nationalpark; Besiedlung in; Gaststätte in; Beschränkung der Öffnungszeiten; ...
- VG Münster, 16.01.2004 - 1 L 1944/03
Antrag der Firma Covance gegen Videoüberwachung in ihrem Betrieb erfolgreich
- VG Münster, 07.03.2003 - 1 L 174/03
Nerzfarmbetreiber im Eilverfahren erfolgreich
- VG Münster, 07.03.2003 - 1 L 177/03
Nerzfarmbetreiber im Eilverfahren erfolgreich
- OVG Sachsen, 03.07.2012 - 4 B 808/06
Imissionsschutz-Prüfung im Vorbescheidsverfahren nötig?
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 2 B 24.09
Ermittlung der Tabuzonen in einem mehrstufigen Verfahren und anschließende ...
- VerfGH Bayern, 04.03.2009 - 11-VII-08
Unbegründete Popularklage gegen Erweiterung der Naturzone im Nationalpark ...
- VG Saarlouis, 30.07.2008 - 5 K 6/08
Zur Unzulässigkeit der Klage gegen die immissionsschutzrechtliche ...
- VG Saarlouis, 03.08.2011 - 5 K 2/08
Erfolglose Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 3 ...
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Literatur im Internet zu § 24 BNatSchG
- Kommentierung zu § 24 BNatSchG von Naturschutzbund Deutschland (NABU)
über www.nabu.de
- Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- BNatSchG
- Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
- Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft
- § 20 (Allgemeine Grundsätze)
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Einspeisevergütung
- Besondere Vergütungsvorschriften
- § 32 (Solare Strahlungsenergie)
- Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen
- § 66 (Übergangsbestimmungen)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Überleitungs- und Schlussvorschriften
- Schlussvorschriften
- § 249 (Sonderregelungen zur Windenergie in der Bauleitplanung)
- Raumordnungsgesetz (ROG)
- Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften
- § 29 (Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone)
- Naturschutzgesetz (NatSchG)
- Besonderer Schutz von Natur und Landschaft
- § 27 (Nationalparke)