Bundesnaturschutzgesetz

   Abschnitt 4 - Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (§§ 22 - 38)   
vorherige Vorschriftnächste Vorschrift § 36

(weggefallen) 

Hinweis der Redaktion:

§ 36 ist gemäß § 11 unmittelbar anwendbar.

Rechtsprechung zu § 36 BNatSchG

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 36 BNatSchG

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